Protokoll der Sitzung vom 19.01.2011

Vielen Dank, Herr Minister. Mir liegen weitere Wortmeldungen vor. Das Wort hat die Abgeordnete Hitzing von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Reihenfolge, wer zuerst redet, legt selbstverständlich das Präsidium fest, aber die Regierung kann natürlich auch signalisieren, dass sie zuallererst reden möchte und da hätten wir alle vielleicht gar nicht mehr gesprochen.

(Beifall FDP)

Ich möchte das ausdrücklich begrüßen, was der Minister an dieser Stelle ausgeführt hat. Damit kann man sagen, es gab wirklich ein gutes Ende und ist im Sinne der Salzmannschüler gehandelt worden. Der Antrag ist nun auch durch die langen Plenumsabläufe an dieser Stelle angekommen und war viel früher schon einmal angedacht. An dieser Stelle kann man nur sagen, es ist ein sehr positives Ende und mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Als Nächster spricht der Abgeordnete Dr. Pidde von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Salzmannschule in Schnepfental wurde mit Millionenbeträgen des Bundes und des Landes ausgebaut und zu einer Musterschule entwickelt. Hier stimmt nicht nur die bauliche Hülle und die technische Ausstattung, hier stimmen auch das Konzept und die entsprechende Umsetzung.

Zum Sprachunterricht und auch zu dem bilingualen Teil hat der Minister schon ausführlich seine Darstellung gegeben. Was den Einzelfall einer Nichtanerkennung einer Schülerin an der Hochschule betrifft, so danke ich dem Minister für die schnelle Problemlösung ebenso wie für die generelle Lösung dieses Sachverhalts. Unser Antrag von CDUund SPD-Fraktion stammt ja vom vergangenen September. Wir hoffen einfach, dass mit den bisherigen Lösungen festgelegt ist, dass es nicht dazu kommen kann, dass ein Schüler oder eine Schülerin, die ihren Abschluss an diesem Spezialgymnasium erworben und damit bessere Englischkenntnisse haben als eine Schülerin oder ein Schüler, die das normale Abitur abgelegt haben, dass das entsprechend nicht anerkannt wird. Darum geht es uns. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Pidde. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen, liebe Vertreter und Vertreterinnen der Salzmannschule, zunächst erst einmal Respekt für die Arbeit, die dort geleistet wird. Ich glaube, mit dieser Schule haben wir ein echtes Pfund für Thüringen. Ich sage aber auch mit aller Deutlichkeit, dass ich wenig Verständnis für das habe, was hier eben vorgetragen wurde, weil es nicht ausreicht. Das will ich hier ganz deutlich hervorheben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn es ist keine Regelung gefunden worden, die dem Rechnung trägt, was oftmals Anforderungen der Hochschulen bei einem Bewerbungsverfahren sind. Wenn nämlich die Durchschnittsnote zählt, ist den Schülerinnen und Schülern mit schönen Worten auf dem Zeugnis wenig geholfen,

(Beifall DIE LINKE)

weil letzten Endes die Punkte und die Noten zugrunde gelegt werden. Deshalb, sage ich noch einmal, hoffen wir weiterhin darauf, dass es selbstverständlich - wie auch schon von meiner Kollegin Sojka vorgetragen - die Festschreibung auf dem Zeugnis mittels der Zahl 15 Punkte gibt, denn dies entspricht in jedem Fall dem Anforderungsniveau, was dort vorgewiesen wurde, welches auch nachgewiesen wurde. Damit sind die Schülerinnen und Schüler in jedem Fall wettbewerbsfähig, ohne Einzelfälle einklagen zu müssen. Wir müssen immer wieder sehen, dass der Auslöser für dieses Problem oder für das Erkennen des Problems nur ein exemplarischer Fall gewesen ist. Wir wissen gar nicht, wie viele Beispiele es gibt, wo sich Schülerinnen und Schüler mit einer Durchschnittsnote bewerben mussten und dadurch vielleicht niedriger eingestuft wurden, auch wenn sie dadurch ihren Studienplatz dennoch bekommen haben. Das setzt sich im Übrigen fort, weil man sich an vielen Universitäten online bewerben kann. Auch dort werden nicht etwa die Zeugnisse in Gänze eingelesen, sondern dort werden die Noten oder die Punkte eingegeben. Da kann man nicht dieser Spezifik Rechnung tragen, wenn nichts eingetragen werden kann in einem vorgegebenen Online-Verfahren, selbst wenn die Kenntnisse auf dem Zeugnis ausgewiesen sind. Deswegen glaube ich - das muss ich ganz deutlich sagen -, dass es für die Schülerinnen und Schüler sehr viel einfacher und auch wichtig wäre, dass dort keine Null steht und erläuternde Sätze, sondern dass dort die Zahl 15 steht, um genau dem gerecht

zu werden, welch hohes Niveau die Schülerinnen und Schüler mitbringen.

Ich muss aber auch noch zwei Punkte zum Verfahren sagen. Zum einen hoffe ich ja, dass doppelt besser hält, denn was Herr Kellner vorgetragen hat und was Sie, Herr Minister Matschie, vorgetragen haben, das war sich doch sehr ähnlich. Auf der anderen Seite muss ich aber noch mal die Problematik der fehlenden Schulordnung ansprechen. Die liegt nach wie vor nicht vor, jedenfalls kennen wir sie als Mitglieder des Bildungsausschusses nicht. In diesem Sinne bin ich ein wenig ratlos, wie wir jetzt mit diesem Antrag umgehen. Ich glaube, dem Anliegen ist nämlich nicht vollumfänglich Rechnung getragen, da, wie gesagt, für Online-Bewerbungen oder Durchschnittsnoten nach wie vor keine Regelung gefunden ist, zum Zweiten aber auch die Schulordnung nicht vorliegt. Deshalb sage ich, ich glaube, es ist ganz wichtig - gerade für den nächsten Durchgang zum Abitur, der ja im Sommer das Abitur ablegen wird, hat es jetzt zwar schon sehr lange gedauert, aber wir sollten uns die Zeit nehmen, deswegen unser Vorschlag -, noch einmal in den Ausschuss zu gehen und tatsächlich eine Regelung zu finden, die allen Schülerinnen und Schülern derart gerecht wird, dass sie nicht erst erläuternde Texte im Zeugnis vorlegen müssen, sondern die von vornherein Klarheit schafft und damit dem Rechnung trägt, was die Schülerinnen und Schüler an spezieller Ausbildung mitbringen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Seitens der Regierung? Auch nicht. Dann habe ich verstanden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Ja?

Dann würden wir zuerst über die Ausschussüberweisung abstimmen. Wer dafür ist, dass dieser Antrag an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Zustimmung bei der LINKEN, bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Gegenstimmen bei der FDP, der CDU und der SPD. Damit ist der Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag. Wer für den Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Zustimmung bei der FDP, der CDU und der SPD. Wer ist gegen den Antrag? Wer enthält sich? Enthaltungen bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt 1 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Flächenverbrauch effektiv reduzieren Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1523 - Neufassung dazu: Alternativantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2158

Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Bitte schön, Frau Abgeordnete Schubert.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung. Wir haben uns außerordentlich gefreut, dass auch die FDP-Fraktion die Dringlichkeit bestimmter Themen in Thüringen erkannt hat, wenn sie dafür auch mehrere Monate gebraucht hat, das drei Monate später als wir festgestellt und mit ihren Alternativanträgen dokumentiert hat. Das gilt sowohl für den Flächenverbrauch als auch dann für den Landesstraßenbedarfsplan. Ich möchte beginnen mit einem Zitat von Prof. Juckenack, in 2007 Umweltstaatssekretär, da waren wir leider noch nicht im Landtag. Er sprach zu einem Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Bodenschutz“ und sagte: „Flächenwiedernutzung vor Flächenneunutzung - das ist die Losung, und zwar auch oder vielleicht gerade im Kontext mit einer demographischen Entwicklung.“ Er betonte auch, dass der Bodenspeicher gerade für die CO2Speicherung sehr bedeutend ist, also eine hohe Bedeutung für den Klimaschutz hat. Ich glaube, dieser Aspekt kommt in den Diskussionen immer noch zu kurz.

Ich möchte bitten, dass die Gespräche auf der Regierungsbank etwas leiser sind, damit die Abgeordnete nicht gestört wird.

Das Thema betrifft mindestens drei Ressorts, insofern wäre es vielleicht sinnvoll, wenn sich mehrere Minister an der Debatte beteiligen und vor allem zuhören würden.

Es sind sich alle einig, dass der Flächenverbrauch ein großes Problem ist. Auch im Koalitionsvertrag ist das Vorhaben dokumentiert, dass hier etwas getan werden soll. Es gibt das 30-Hektar-Ziel des

(Abg. Rothe-Beinlich)

Rats für Nachhaltige Entwicklung. Das hieße, in zehn Jahren, 2020, dürfte in Thüringen noch ein Hektar pro Tag verbraucht werden. Wenn wir uns die Zahlen heute anschauen, dann ist die Realität eine ganz andere. Wir waren 2004 bei dem geforderten 1 Hektar und 2009 bei 2,7 Hektar. Der Trend geht also genau in die andere Richtung. Damit ist es auch wenig tröstlich, wenn gesagt wird, dass Wanderwege und Erholungsflächen auch zur Siedlungs- und Verkehrsfläche dazugerechnet werden. Sie werden sicher zustimmen, dass es einen Unterschied in der ökologischen Wertigkeit in der Fläche gibt, ob es sich um eine Streuobstwiese handelt oder um einen Wanderweg. Wenn man das ganze Papier, was zu diesem Thema beschrieben ist, nebeneinander legen würde, würde man sich wahrscheinlich dem Flächenverbrauch der ganzen Bundesrepublik annähern was die Größe betrifft. Damit möchte ich sagen, es ist sehr viel geredet worden zu diesem Thema, aber es ist zu wenig passiert. Die Forderung, dass es verbindliche Maßnahmen und auch klare Zielsetzungen geben muss, ist sehr eindeutig geäußert worden im Symposium des Nachhaltigkeitsbeirats. Dem sollten wir folgen und es auch tun. Die Initiative „GENIAL zentral“ ist sicherlich ein erster Schritt, aber eben nur ein kleiner Schritt.

Ich wünsche mir, dass wir diesen Antrag im Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und im Umweltausschuss diskutieren, federführend sollte im Hinblick auf das Landesentwicklungsprogramm der Bauausschuss sein. Ich nenne jetzt noch ein paar Maßnahmen, die zeigen, dass es viele Möglichkeiten gibt, den Flächenverbrauch einzudämmen.

Frau Abgeordnete, Begründung - vielleicht können Sie dann in der Diskussion die Maßnahmen noch im Einzelnen ausführen. Dies ist die Begründung des Antrags. Die Diskussion über die Einzelmaßnahmen ist sicherlich später von der Zeit her. Die Begründung sollte nach Geschäftsordnungsempfehlung in drei Minuten erfolgen.

Ich möchte ein paar Punkte nennen, die man in den Ausschüssen auch diskutieren sollte, möchte diese aber nur anreißen: Das können sein: Flächenpools, mit denen man Grundstücke bündelt, sie revitalisiert und wieder verkauft. Mit den Erlösen könnte man Altlastensanierung betreiben. Wir müssen über handelbare Ausweisungsrechte, über eine Neuerschließungsabgabe und auch über eine Reform der Gewerbesteuer sprechen. Wie ist es denn jetzt? Jetzt konkurrieren die Kommunen um die Ausweisung von Gewerbeflächen aus Angst, weni

ger Gewerbesteuer einzunehmen. Wenn man diese zentral vergeben würde, hätte man dieses Problem nicht. Das Saarland ist 2006 vorangegangen mit einem recht fortschrittlichen Landesentwicklungsplan - damals CDU regiert - und hat die Wohnsiedlungstätigkeit in den Kommunen festgelegt mit einer Obergrenze in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl. Das ist doch ein Instrument, was uns in Thüringen zupasskommen müsste aufgrund des demographischen Wandels. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich frage jetzt die FDP: Wünschen Sie das Wort zu einer kurzen Begründung des Alternativantrags? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet einen gemeinsamen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags und zu den Nummern 1 und 2 des Alternativantrags. Das Wort hat Minister Reinholz. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, den Flächenverbrauch oder präziser die Flächenneuinanspruchnahme von bisher land- und forstwirtschaftlich genutzten oder auch naturbelassenen Flächen soweit wie möglich zu begrenzen. Die Flächenhaushaltspolitik der Landesregierung, die Teil ihrer Nachhaltigkeitspolitik und der künftigen Nachhaltigkeitsstrategie Thüringens ist, soll sowohl städtebauliche, gewerbliche und infrastrukturelle Entwicklungen ermöglichen und gleichzeitig einer fortschreitenden Zersiedlung der Landschaften und der Lebensräume und einer Versiegelung von Flächen damit Einhalt gebieten. Darüber hinaus sollen brachliegende Flächen einer neuen Nutzung zugeführt bzw. renaturiert werden. Dieses Flächenmanagement wird bereits durch Förderung im Bereich des Städtebaus wie auch in der ländlichen Entwicklung sowie beim Ausbau der wirtschaftlichen Infrastruktur aktiv betrieben. Die Flächeninanspruchnahme in Thüringen war in den letzten Jahren, das wissen wir alle, wesentlich dem Straßenausbau und dem Neubau der Bundesautobahnen geschuldet. Diese Verkehrsmaßnahmen waren zur Beseitigung der teilungsbedingten Infrastrukturdefizite erforderlich. Der von der Landesregierung berufene Beirat zur nachhaltigen Entwicklung soll hierzu die Landesregierung unterstützend beraten und Empfehlungen geben. Das am 2. September 2010 vom Nachhaltigkeitsbeirat und der Staatssekretärarbeitsgruppe für nachhaltige Entwicklung in Thüringen durchgeführte Symposium unter dem Titel „Flächenverbrauch in Thüringen“ beschäftigte sich mit der Fragestellung,

(Abg. Schubert)

wie viel Fläche kann und darf Thüringen verbrauchen, um eine nachhaltige Entwicklung nicht zu gefährden.

Ein breit gefächerter Interessenkreis aus Verwaltungs-, Politik- sowie Wirtschafts- und Umweltverbänden hat hierzu auf der Basis guter fachlich orientierter Vorträge und Ideen diskutiert. Kern der Vorschläge war die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme in Thüringen auf - wie man so schön sagt - „Netto-Null“ bis zum Jahr 2020. Das heißt, es wurde diskutiert, die unstrittig auch künftig notwendige Neuinanspruchnahme für Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrszwecke durch Renaturierung von land- und forstwirtschaftlichen oder Naturschutzzwecken an anderer Stelle auszugleichen. Im Rahmen des Abschlusssymposiums des Beirats am 14. Februar dieses Jahres soll der vorliegende Entwurf der Empfehlung letztmalig vor der Übergabe an die Landesregierung öffentlich beraten werden. Auch das Schwerpunktfeld „nachhaltige Flächennutzung“ mit seinen Ziel- und Maßnahmevorschlägen wird dabei erörtert werden.

Damit, meine Damen und Herren, wird deutlich, dass weder die Meinungsbildung des Nachhaltigkeitsbeirats abgeschlossen ist, noch die abschließenden Empfehlungen des Beirats auch vorliegen können. Es wird jedoch erwartet, dass weitere und konkrete Maßnahmen zur Begrenzung des Flächenverbrauchs vorgeschlagen werden. Die diskutierte Reduzierung des Flächenneuverbrauchs auf „Netto-Null“ ist politisch an dem Ziel der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Freistaats auch zu bewerten.

Meine Damen und Herren, die Empfehlungen des Nachhaltigkeitsbeirats zur Begrenzung des Flächenverbrauchs werden im I. Quartal 2011 erwartet. Nach Vorlage dieser Empfehlungen wird die Landesregierung entscheiden können, welche weiteren Vorgaben zur Flächenneuinanspruchnahme zu treffen sind und welche weiteren Maßnahmen zur Begrenzung sinnvoll ergriffen werden können. Parallel zu der durch den Beirat angestoßenen Diskussion innerhalb Thüringens zum Thema „Flächenneuinanspruchnahme“ wird auch zwischen Bund und Ländern darüber diskutiert. Die Konferenz der Chefs der Staatskanzleien hat am 18. November 2010 die Ministerkonferenz für Raumordnung gebeten, unter Einbeziehung der Umweltministerkonferenz, der Bauministerkonferenz, der Innenministerkonferenz, der Agrarministerkonferenz sowie der Finanzministerkonferenz auf der Basis der vorliegenden Beschlüsse und Stellungnahmen ein Positionspapier mit konkreten Handlungsvorschlägen sowie eine Berichterstattung zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bis zum November 2011 vorzulegen.

Die im Antrag der FDP erbetene Aussage, welche Instrumente zur Verringerung der Flächenneuinan

spruchnahme zum Einsatz kommen sollen, werden erst im Ergebnis dieser Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern möglich sein. Das gilt ebenso für die vorgeschlagenen Maßnahmekataloge und Aktionspläne.

Der zweite Teil des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betrifft vorrangig Fragen der Landesplanung. Diese sollen durch das derzeit in Aufstellung befindliche Landesentwicklungsprogramm 2025 und nachfolgende Regionalpläne bestimmt werden. Die Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms mit dem Planungshorizont 2025 ist mit Beginn des Jahres 2010, wie wir wissen, eingeleitet worden. Der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms 2025 soll im 1. Halbjahr 2011 vom Kabinett beschlossen werden.

Anschließend folgt eine umfangreiche und breit angelegte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Auch der Thüringer Landtag wird natürlich an der Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms beteiligt werden. Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich frage Sie, wird die Aussprache zum Sofortbericht gewünscht? Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wünscht die Aussprache. Dann kommen wir zur Aussprache zu Nummer 1 und 2 des Alternativantrags; ich eröffne die Aussprache. Als Erster spricht Herr Abgeordneter Untermann von der FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Steuerung der Flächennutzung als ein zentrales Instrument der nachhaltigen Raum- und Siedlungsentwicklung mit dem Ziel der Reduzierung der neuen Inanspruchnahme von Flächen ist von landesbedeutsamem Interesse, denn Grund und Boden sind begrenzt. Der nachhaltige Umgang mit der Ressource Boden muss unser aller Anliegen sein.

Unser Alternativantrag fordert die Landesregierung auf, aktive umsetzbare Lösungen zu formulieren. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt in ihrem Antrag den Vorschlag des Flächenverbrauchs auf „Netto-Null“ ein. Diese Zielstellung wird den Wegfall von Infrastrukturmaßnahmen und das Ausbleiben von Wirtschaftsprojekten nach sich ziehen.

(Beifall CDU)

Der Erhalt und die Unterstützung der mittelständischen Wirtschaftsunternehmen bilden eine wichtige Grundlage für ein starkes Thüringen. Das ist das Bestreben meiner Fraktion.