Herr Kollege Kuschel hat hier noch etwas zu den Kfz-Zulassungsstellen erwähnt. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist es im Unstrut-Hainich-Kreis, in dem sonst wirklich vieles im Argen liegt, wohl so, dass die Kfz-Zulassungsstelle kostendeckend arbeitet. Herr Kollege Kuschel, Sie sind ja berühmt für Ihre vielen Kleinen Anfragen. Vielleicht stellen Sie mal dazu eine Kleine Anfrage, wie es sich mit der Kostendeckung aller Zulassungsstellen in Thüringen verhält. Ich denke, das würde auch uns interessieren.
Gut. Dann bitte ich jetzt nur noch um Zustimmung zu der Verordnung und danke für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Abgeordnete Lehmann. Es liegt mir kein Antrag auf Ausschussüberweisung vor, die Rednerliste ist auch abgearbeitet. Wir kommen an dieser Stelle zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 5/2166. Wer
für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und der CDU. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Ich muss ausdrücklich nicht zählen. Damit ist der Antrag angenommen. Vielen Dank. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Entscheidung heute Mittag auf Antrag der CDU-Fraktion sind wir heute am Ende. Wir haben heute Mittag abgestimmt, dass Tagesordnungspunkt 6 abgearbeitet wird und dann ist Schluss für den heutigen Tag.
Nein, da erhebe ich Widerspruch namens meiner Fraktion. Es lautet eindeutig und so wurde es heute beschlossen, 22.00 Uhr letzter Aufruf. Demzufolge gehe ich davon aus, dass wir mindestens noch nach dem jetzigen Prozedere TOP 7 und 8 abarbeiten können. Danke.
Gut, dann haben wir hier Widerspruch und dann lasse ich das jetzt abstimmen. Wer für die erste Entscheidung ist, die ursprünglich galt, letzter Aufruf 22.00 Uhr, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das würde bedeuten, wir arbeiten weiter. Das ist eine große Mehrheit aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? 4 Gegenstimmen. Enthaltungen? 1 Enthaltung.
Liquiditätshilfen zur Rettung von Arbeitsplätzen in insolvenzbedrohten kleinen und mittleren Thüringer Unternehmen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/349 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 5/1900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kemmerich aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zur Berichterstattung. Herr Abgeordneter Kemmerich, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe drei Gäste auf der Tribüne! Berichterstattung: In Anbetracht der Auswirkungen der Kapitalmarktkrise stellten wir, die FDP-Fraktion, im Thüringer Landtag im Januar 2010 den Antrag in der Drucksache 5/349, dass die Landesregierung aufgefordert wird, unverzüglich eine Regelung zu schaffen, mit der kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, bei denen die Voraussetzungen für die Beantragung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung in der jeweiligen Fassung vorliegt, eine Rettungsbeihilfe erhalten können. In der Plenarsitzung vom 29.01.2010 wurde die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit beschlossen, der in seiner 4. Sitzung am 16. Februar 2010, 5. Sitzung am 16. März 2010, 6. Sitzung am 20. April 2010, 9. Sitzung am 8. Juni 2010, 10. Sitzung am 10. August 2010 und 13. Sitzung am 30. November 2010 beraten wurde. In der 10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit am 10. August wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren der Vertreter von Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und Insolvenzverwaltern beschlossen. Das Anhörungsverfahren zeigte, dass die Thüringer KMU über eine strukturelle und historisch bedingte knappe Eigenkapitaldecke verfügen, die es ihnen nur schlecht erlauben, starke Marktfluktuationen und Zahlungsverzüge auszugleichen. Ein Mechanismus zur kurzzeitigen Weiterführung der Betriebe zur Sicherung der Arbeitsplätze bei Firmen, die unverschuldet in Insolvenz geraten sind, wurde empfohlen.
In seiner 13. Sitzung am 30. November 2010 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit über die Ergebnisse der schriftlichen Anhörung beraten und ist in der Beschlussempfehlung, die in der Drucksache 5/1900 vorliegt, im Wesentlichen unserem Ursprungsantrag gefolgt; dieser wurde in folgender Fassung angenommen:
„1. Die Landesregierung wird in Erwägung der Tatsache, dass bisher existierende Hilfsprogramme später ansetzen, die Einschaltung von Banken voraussetzen und die lnsolvenzverwaltung bzw. deren Versicherer in Anspruch nehmen, gebeten, eine Regelung zu prüfen, mit der kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, bei denen die Voraussetzungen für die Beantragung eines lnsolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO) vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), in der jeweils geltenden Fassung, vorliegen, eine Rettungsbeihilfe erhalten können.
Ziel soll es sein, im Moment der Einleitung des vorläufigen lnsolvenzverfahrens dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit zu geben, die Fortführung der betrieblichen Tätigkeit des Unternehmens zu sichern. Der Insolvenzverwalter wäre somit in der Lage, u.a. ausstehende Löhne zu zahlen, um den Beschäftigten die Anwartschaft auf das Insolvenzausfallgeld zu erhalten, Lieferantenforderungen zur Fortführung der Produktion zu bedienen oder Rohware einzukaufen.
a) Diese Beihilfe darf nur in den Fällen gewährt werden, wo das Unternehmen nach Beendigung des Insolvenzverfahrens fortgeführt werden kann und soll.
b) Die Höhe der Rettungsbeihilfe sollte dabei auf einen Betrag begrenzt sein, der für die Weiterführung des Unternehmens während eines Zeitraums von längstens sechs Monaten erforderlich ist, jedoch höchstens eine Million Euro. Die Auszahlung erfolgt zu marktüblichen Konditionen und einer marktüblichen Verzinsung. Der Grundsatz der einmaligen Beihilfe gemäß der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten ist einzuhalten.
b) Antragsberechtigt für die als Darlehen auszugestaltende Rettungsbeihilfe dürfen ausschließlich die vom Gericht bestellten (vorläufigen) lnsolvenzverwalter sein.
2. Die Landesregierung wird gebeten, dieses mögliche neue Instrument bis 30. September 2012 zu evaluieren und dem Thüringer Landtag im Oktober 2012 über das Ergebnis der Evaluation zu berichten. Ein Ziel der Evaluation soll sein, den Bedarf für eine Fortschreibung der Regelung ab dem 1. Januar 2013 zu ermitteln.“
Da bei der Beschlussempfehlung kein Umsetzungsdatum eingetragen wurde, stellen wir von der FDPFraktion zusätzlich einen Änderungsantrag, dass die Landesregierung eine entsprechende Regelung bis zum 31. Mai 2011 umsetzen soll. Dies erscheint uns als ausreichende Zeit, um eine solche Regelung aufzustellen.
Ich denke, wir haben einen guten Erfolg für den Thüringer Mittelstand errungen. Die Beschlussfassung ist das Ergebnis einer wirklich guten Zusammenarbeit im Ausschuss. Nach anfänglichen Diskussionen hat sich insgesamt eine für den Thüringer Mittelstand förderliche Regelung als mehrheitsfähig erwiesen und so können wir in Zukunft den Ei
genkapitalnachteil der Thüringer Wirtschaft teilweise ausgleichen und machen damit die Thüringer Wirtschaft wettbewerbsfähiger und zukunftsfester. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Kemmerich. Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht, dann kommen wir direkt zur Abstimmung, erstens über den Änderungsantrag des Abgeordneten Kemmerich von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/2212. Wer für den Antrag ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Neufassung des Antrags, die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit enthalten ist, unter Berücksichtigung des eben abgestimmten Änderungsantrags in der Drucksache 5/2212. Die Beschlussempfehlung hat die Drucksache 5/1900. Wer für die Neufassung des Antrags in dieser Form ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Enthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist der Antrag in seiner Neufassung so angenommen worden.
Fördern statt Sitzenbleiben Abschaffung von teuren und unwirksamen Klassenwiederholungen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1401 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/2195
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 31. August 2010 in der Drucksache 5/1401 wurde erstmals in der 31. Sitzung am 10. September 2010 hier im Hohen Haus beraten. Minister Christoph Matschie erstattete zu Nummer I des Antrags einen Sofortbericht, die Nummer II des
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beschloss in seiner 18. Sitzung am 2. Dezember 2010, die Beratung zu vertagen. In seiner 20. Sitzung am 20. Januar 2011 hat der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Nummer II des Antrags abschließend beraten. Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Grob bestellt, der sich schon darauf freute.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt, die Nummer II des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/1401 abzulehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Abgeordneter Grob. Es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Sojka für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. Schön, dass so viele Politikerinnen und Politiker noch sitzen geblieben sind und das ganz ohne Noten.
Schön, dass wir über den Antrag zum x-ten Mal reden; richtig geredet haben wir eigentlich nie darüber. Ich weiß nicht, Frau Rothe-Beinlich, Sie werden mir recht geben, wir hatten eine andere Erwartungshaltung, im Ausschuss über den Antrag reden zu können. Aber das ist leider nicht geschehen. So kann ich eigentlich dem, was ich damals, ich glaube im September oder Oktober war es, gesagt habe, gar nicht viel hinzufügen. Ich kann nur sagen, dass Herr Matschie damals - ich habe extra noch einmal die erste Plenardebatte nachgelesen - gesagt hat, viele Bildungsexperten vertreten durchaus die begründete Auffassung, dass Klassenwiederholungen keine angemessene Form der Unterstützung leistungsschwächerer Schüler sind. Wichtig sind vor allem individuelle Förderungen und ein motivierendes Umfeld. Die Einschätzungen der wissenschaftlichen Studien werden von seinem Ministerium geteilt, leider nicht von den Koalitionsfraktionen.
Unser Antrag, eine Anhörung dazu mit Bildungswissenschaftlern aus der pädagogischen Forschung zu machen, wurde abgelehnt, und zwar nicht nur von der CDU, die ihr bildungspolitisches Wissen sowieso nur aus der pädagogischen Mottenkiste holt