Was die neue Satzung angeht, möchte ich dazu Folgendes sagen: Die Überarbeitung der geltenden Satzung der Klassik Stiftung Weimar obliegt dem Stiftungsrat der Klassik Stiftung Weimar. Er entscheidet auch über die in § 9 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes festgeschriebene Möglichkeit, ein Präsidium zu bilden oder einen Einzelvertreter vorzusehen. Der Stiftungsrat wird sich im Zusammenhang mit der anhängigen Stellenbesetzung hinsichtlich der Stiftungsleitung sowie des Verwaltungsdirektors mit dem Entwurf einer überarbeiteten Stiftungssatzung befassen. Dabei wird auch die Stellungnahme des Thüringer Rechnungshofs selbstverständlich berücksichtigt werden.
Lassen Sie mich noch einmal abschließend zum Hirschhügel-Konvolut zurückkommen, noch einmal Folgendes sagen: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur setzt alles daran, dass die Goethe-Zeichnungen wieder hinkommen, wo sie hingehören, in das Goethe-Nationalmuseum. Warum? Weil sie dort öffentlich zugänglich sind, weil sie untrennbar mit Weimar verbunden sind und weil man dort ihrem Status als nationalem Kulturerbe, als nationalem Kulturgut erst gerecht wird. Damit dies gelingen kann, appelliere ich an Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, das hierfür notwendige Maß an Sensibilität mit aufzubringen und die Diskussion insofern in einer sachlichen Ebene zu führen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es hat jetzt das Wort Abgeordnete Frau Dr. Klaubert für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Staatssekretär, ich liebe Ihre Stilnoten, die Sie erteilen, wenn Sie einen Beitrag an diesem Pult halten. Wir hatten uns im Dezember in dieser Angelegenheit schon einmal auseinandergesetzt, aber Sie können es nicht lassen. Sie müssen das immer wieder tun und beginnen demzufolge damit, die Öffentlichkeit und die Fraktion DIE LINKE offensichtlich dafür zu schelten, dass sie Aufklärung in einer
Ich möchte auch, weil Sie auf die Eigentümer so viel Wert legen und die Streicheleinheiten, die man den Eigentümern angedeihen lassen muss, damit sie gnädig das Goethe-Erbe wieder in Weimar öffentlich zugänglich machen und damit sie nicht noch mehr entnehmen, möchte ich einen aus der Familie Henckel von Donnersmarck zitieren, der sich kurz vor Weihnachten, nämlich am 13.12.2010, im „Süddeutschen Magazin“ geäußert hat. Es ist der Regisseur Florian Henckel von Donnersmarck, der auf diesen Fall angesprochen wurde und geantwortet hat - ich zitiere: „Es ist etwas wahnsinnig Unangenehmes geschehen. Die Donnersmarcks sind ja die Erben von Goethe. Das kam durch Goethes Schwiegertochter, deren Mutter eine Henckel von Donnersmarck war. Seit der Nachlass an die Familie fiel, war allen klar, ein Goethe-Erbe, das gehört einem nicht. Es wurde gleich an das Goethe- und Schiller-Archiv und das Goethe-Nationalmuseum übergeben. Nun erbte dieser adoptierte Junge auch einen Teil des Goethe-Nachlasses, der seit dem 19. Jahrhundert als Dauerleihgabe in öffentlicher Hand ist. Er ging zur Goethe-Stiftung und sagte, er wolle die Erbstücke kurz ausleihen, um sie fotografieren zu lassen. Man gab ihm 39 Goethe-Zeichnungen, diese wunderschönen Zeichnungen, die wir alle seit Schulbuchzeiten kennen. Was tat er, er verkaufte sie klammheimlich ins Ausland. Unfassbar!“
So ein Henckel von Donnersmarck, der genauso mit dieser Familie in Verbindung steht, wie dieser Adoptivsohn in Geldnöten. Vor dem Hintergrund der Aufklärung des Sachverhalts ist es richtig, dass wir mehrfach sowohl im Plenum durch Anfragen unsererseits, als auch im Ausschuss durch Anträge unsererseits, als auch nun im Plenum durch diesen Antrag auf eine Erklärung der Landesregierung gemäß § 50 der Geschäftsordnung des Landtags zu diesem Thema diskutieren.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auch darauf, dass wir nicht eine simple Berichterstattung gefordert haben, sondern eine Erklärung der Landesregierung gemäß § 50 GO. Das geht darauf zurück, dass vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des Skandals in der Zeitung mit den vier großen Buchstaben aus der Staatskanzlei der Regierungssprecher sich öffentlich geäußert hat und eine Erklärung des Ministeriums gefordert hat. Übrigens ging er dort so weit, sogar zivil- und strafrechtliche Konsequenzen einzufordern. Diese Presseerklärung aus der Staatskanzlei war aber offensichtlich nicht abgestimmt. Sie wurde gleich danach aus dem Konvolut der Erklärungen aus der Staatskanzlei ent
fernt. Aber das Internet ist ein Medium, welches solche einmal eingegebenen Daten auch sorgsam speichert. Herr Staatssekretär, ich habe Ihnen schon im Ausschuss gesagt, dass Sie diese Quelle aufsuchen können, dass also diese Entäußerung des Regierungssprechers durchaus noch öffentlich einsehbar ist und demzufolge bekannt ist, dass eine solche Erklärung offensichtlich auch wenigstens in der Staatskanzlei gefordert worden war. Das hat uns auch pikanterweise dazu veranlasst, den Antrag genau in dieser Form zu formulieren.
Aber kommen wir auf die Zeitleiste zurück. Sie begannen mit der Zeitleiste im Jahr 1994 und sind in diesem Zusammenhang auf den Dauerleihvertrag aus dem Jahr 1994 eingegangen. Sie erklärten, dass er auf angemeldete Ansprüche aus dem Hause von Donnersmarck aus dem Jahr 1990 zurückgeht und dass 1998 bestandskräftig abgelehnt worden war, das Schloss Hirschhügel zu übertragen. In der Plenarsitzung am 08.12.2010 beantworteten Sie eine Anfrage von mir zu diesem Sachverhalt und erklärten dort, dass nach Kenntnisstand der Landesregierung und der Stiftung Weimarer Klassik aufgrund des Gesetzes über die Bodenreform im Land Thüringen von 1945 sowohl Immobilien als auch mobiles Inventar bestandskräftig enteignet worden waren. Vor diesem Hintergrund ist dann auch festzustellen, dass im April 1951 diese Sammlung von Handzeichnungen an das GoetheNationalmuseum ging, wo Sie nach Aussagen des Florian von Donnersmarck auch hingehören und dort der Öffentlichkeit zugänglich waren.
Seit 1953 gehörte das gesamte Material den Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten, darunter waren 39 eigenhändige Goethe-Zeichnungen aus dem Schloss Hirschhügel bei Rudolstadt und 6 zugeschriebene Handzeichnungen, die das gesamte Material komplettierten.
Nun haben Sie auch heute in dem Bericht nicht beantwortet, was es bedeutet, dass eine Zusammenstellung von Tätigkeiten, die im Jahr 1994 oder davor geschehen sind, zu der Auffassung führt, dass diese Zeichnungen rechtskräftig dem Hause von Donnersmarck in dieser Linie, über die wir im Moment sprechen, gehören und dass die Aushändigung an den jetzigen Verkäufer, also den, der die Bilder verkauft hat, insofern richtig war, weil es der „richtige Berechtigte“ ist. Ich sage Ihnen, das bezweifeln wir. Das bezweifeln nicht nur wir, denn Sie haben selbst gesagt, dass die Frage der Rückgabe, der Restitutionsansprüche auf mobiles Vermögen einer anderen gesetzlichen Regelung unterliegt. Demzufolge haben wir entweder die Bodenreformregelung anzuerkennen - das haben Sie im Dezember auch noch gesagt - oder es hätte weitere Schritte geben müssen. Es hätten Anträge beim Landesamt für offene Vermögensfragen eingereicht werden müssen. Die hätten sich dann auf mobiles
Was in diesem Jahr 1994 tatsächlich geschehen ist und was nun dazu führt, dass offensichtlich nicht nur die benannten Zeichnungen, sondern weitere Leihgaben aus dem Hause unter dem Drohverlust stehen, dass ein Erbe kein Geld hat und solches wertvolles Kulturgut auf dem Kulturmarkt veräußern muss, verstehe ich wahrlich nicht und ich bin da nicht allein.
Weiter zur Zeitleiste und auch zu Verantwortlichkeiten. Verkauft wurden die Bilder im Juli 2009. Zumindest datiert der Kaufvertrag, der laut dem Herrn Henckel von Donnersmarck als „unbelasteter Eigentümer“ von 39 Bildern gilt, die an Hubertus von Baumbach verkauft worden sind, vom 06.07.2009. Da scheint aber weder in der Klassik Stiftung noch im Ministerium irgendjemand von diesem Sachverhalt gewusst zu haben. Die Information dazu erfolgte dann aus Bayern. Erst aus Bayern wurden die Thüringer verantwortliche Stiftung und das verantwortliche Ministerium auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht. Da bleibt doch die berechtigte Frage offen: Was ist eigentlich los in dieser Stiftung, die ja eine Stiftung ist, die zu großen Teilen von öffentlichem Geld lebt, von Bundesgeld, von Landesgeld und auch von kommunalem Geld, ich könnte es zusammenfassen, von Steuergeld. Da hat doch die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran, was mit dem geschieht, was in dieser Stiftung passiert. Ich kann Ihnen auch sagen, warum wir die Fragekette in diesem Antrag weitergezogen haben, nämlich bis zu den Verantwortlichkeiten im Ministerium und in der Stiftung und bis zur Ausformulierung der Satzung. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Thüringer Landtag mit finanziellen Problemen der Klassik Stiftung beschäftigen muss. Es war auch immer so, dass die Abgeordneten über alle Fraktionen hinweg sehr sorgsam mit Informationen umgegangen sind, die ihnen bekannt wurden. Aber meinen Sie etwa, man könne die Presse mit Zensur belegen und sagen, weil das so wichtig ist, dürfen Sie darüber nichts schreiben und keine Daten veröffentlichen, die Ihnen zugegangen sind? Da muss ich auch sagen, da hat inzwischen die Zeitung mit den vier großen Buchstaben besser recherchiert als die Zeitung mit den drei großen Buchstaben, die in Frankfurt herausgegeben wird. Das ist erst einmal als solcher Sachverhalt festzustellen.
Aber bleiben wir weiter bei der Problemlage der Verantwortlichkeit von Ministerium und Stiftung. Ausführlich haben wir im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kunst nach den Beanstandungen des Landesrechnungshofs darüber diskutiert, dass es in der Stiftung ein Vier-Augen-Prinzip geben muss. Nachdrücklich haben wir das dort eingefordert. Wir haben den Vertreter des Landesrechnungshofs im Ausschuss gebeten, uns seine Stel
lungnahme dazu auch mündlich darzulegen. Er verwies noch einmal darauf, dass das Einzelleiterprinzip - in der Satzung festgelegt - für die Stiftung nicht gut ist. Was macht aber das Ministerium? Mit dem richtigen Verweis darauf, dass der Stiftungsrat die Satzung annimmt, schreibt die Stiftungssatzung das Einzelleiterprinzip fest, als ob nichts passiert sei. Und dann lehnt man sich zurück und sagt, das ist ja die Aufgabe des Stiftungsrates - als ob im Stiftungsrat das Ministerium nicht vertreten sei. Aber vielleicht ist es dort, wie hier in den Plenarsitzungen, dass man über diesen Sachverhalt nie mit dem Minister sprechen kann. Er schickt immer die Staatssekretäre vor. Mich würde schon mal interessieren, wie er sich selber, nicht nur vor einer Kamera, sondern vor diesem Hause zu diesem Sachverhalt verhält.
Aber weiter im Text. Sie haben auch angesprochen, dass die Frage der Unterschutzstellung des Kulturgutes eine äußerst problematische ist. Was Sie nicht gesagt haben, dass zwar das Unterschutzstellungsverfahren inzwischen seit November 2009 offiziell eingeleitet wurde, aber Henckel von Donnersmarck der Unterschutzstellung widersprochen hat. Dazu dürfte ein Widerspruchsverfahren anhängig sein. Zu diesem Widerspruchsverfahren gibt es entweder bis zum heutigen Zeitpunkt keine Entscheidung oder Sie wissen es nicht oder Sie wollen in bewährter Manier dieses Hohe Haus nicht mit dieser Auskunft behelligen.
Wenn man die gesamte Zeitleiste in den letzten drei, vier Monaten betrachtet, muss ich auch vermerken, dass die Fraktion DIE LINKE dieses Thema zunächst im Ausschuss behandelt hat. Ich sage es in aller Deutlichkeit, es geht uns in allererster Linie darum, dass die Bilder zurückkommen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wenn ein großes Mäzenatenschild vor den Bildern steht, dann sei das durchaus gestattet. Aber wir wollen, dass die Bilder zurückkommen und wir wollen auch ganz im Sinne des Florian von Donnersmarck das Goethe-Erbe als Kulturerbe in dieser Landschaft, die ja nicht nur eine deutsche, sondern eine europäische Landschaft ist, dass dieses Kulturerbe dort hingehört, wo es hingehört, nämlich nach Weimar und dort zu sehen ist, wo es öffentlich auch präsentiert werden kann. Das hat auch etwas mit dem Profil der Stiftung Weimarer Klassik zu tun. Da sage ich Ihnen, gibt es sowohl seitens der Stiftung als auch seitens des Ministeriums aus unserer Sicht durchaus Versäumnisse.
Was ich auch überhaupt noch nicht begreife, dass Sie es mehrfach schon zurückgewiesen haben, dass der Zivilrechtsprofessor Olaf Werner öffentlich geäußert hat, dass, wenn kein Rückgabebescheid vorhanden ist, und der ist für die Goethe-Zeichnungen nicht da, offensichtlich auch das gesamte Verfahren nicht abgeschlossen sein kann und hier durchaus der Rechtsweg noch beschritten werden
könnte. Als im November der Mitteldeutsche Rundfunk nachfragte, bekam er Mitte November die Auskunft, das Konvolut mit den Handzeichnungen Goethes gelangte in den 50er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts nach Weimar und leider sind die Akten zu diesem Vorgang während der Sanierung des Goethe- und Schiller-Archivs ausgelagert und stehen nicht zur Verfügung bis zum Frühjahr 2012. Das ist auch starker Tobak. Nun schneit es draußen, das heißt, es ist noch Winter, das Frühjahr nähert sich, so dass wir vermuten könnten, dass wir im Frühjahr 2012 diese Akten, die ausgelagert sind und die den Vorgang in den 50er-Jahren erhellen könnten, auch in der Öffentlichkeit bewerten können. Vielleicht tut das auch ein Medium, eine Zeitung, eine Rundfunkanstalt oder eine Fernsehanstalt eher, als wir überhaupt in die Lage versetzt werden, so etwas zu tun.
Vor diesem Hintergrund sage ich, Sie haben den Bericht gegeben. Die Erwartungen an den Bericht haben Sie nicht erfüllt. Der Bericht folgte der üblichen Tonart, wir mögen bitte stillhalten. Es ist schon oft genug darüber geredet worden und jeder, der jetzt noch Fragen stellt, aber das wissen wir ja seit gestern auch schon, behindert entweder die Tätigkeit der Landesregierung oder er wird sogar daran schuld sein, dass das wertvolle Goethe-Erbe nicht wieder nach Thüringen kommt. Das betrachte ich als gehörig unverschämt in diesem Zusammenhang.
Damit schließt sich der Kreis zur öffentlichen Verantwortung. Die Stiftung Weimarer Klassik ist uns teuer, lieb und wert. Kein Mensch möchte, dass diese Stiftung in irgendeiner Weise angetastet wird. Wenn sie aber aus dem Inneren angetastet wird und wenn Verantwortung nicht wahrgenommen wird und wenn die Gefahr auch noch besteht, dass uns wertvolles Kulturerbe verloren geht, dann hat die Öffentlichkeit ein angemessenes Recht auf Information. Das betrifft sowohl die Verantwortlichen in der Stiftung als auch im Ministerium. Ich glaube, der Sachverhalt ist bis heute noch nicht abgeschlossen.
Ich beantrage die Fortberatung dieses Berichts im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur schon vor dem Hintergrund der Öffnung der Akten im Frühjahr 2012.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Klaubert. Die Beratung zum Sofortbericht haben wir eröffnet auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE. Ich habe das nicht explizit noch mal nachgefragt, gab es den Wunsch auch in den anderen Fraktionen, denn mir liegt die Rednerliste vor. Das ist ein ordentliches
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema ist heikel genug für das Land Thüringen, für die Klassik Stiftung und für unser kulturelles Erbe. Die Ergebnisse über den Verkauf der Goethe-Zeichnungen aus dem HirschhügelKonvolut sind sehr bedauerlich. Es ist geradezu für Thüringen und Weimar als Hauptwirkungsort des Dichters ein großer Verlust, dass diese Zeichnungen voraussichtlich nicht mehr als Leihgabe zur Verfügung stehen werden. Den Schilderungen des Staatssekretärs zufolge ist wohl nicht damit zu rechnen, dass diese Bilder wieder in den Besitz der Klassik Stiftung Weimar kommen werden. So kann wohl das Geschehen als etwas salopp formuliert werden, und zwar als dumm gelaufen bezeichnet werden. Ob diese kulturelle Tragödie fahrlässig ausgelöst wurde, ist wohl schwer festzustellen. Laut der bisherigen Schilderung muss davon ausgegangen werden, dass Herr Graf Henckel von Donnersmarck rechtmäßiger Besitzer der Zeichnungen war. Damit obliegt ihm auch letztendlich das Recht, sein Eigentum zu veräußern. Selbst wenn dies als national wertvolles Kulturgut angesehen wird, bleiben die Eigentumsrechte bestehen und damit auch das Verkaufsrecht. Unklar ist für mich, wann und inwieweit der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Forschung und Kunst über die Pläne unterrichtet war und ob es dazu einen Informationsaustausch mit dem Ministerium gegeben hat. Denn immerhin hat Bayern auch ein Verfahren eingeleitet.
Den Spagat, den es künftig auszuführen gilt, ist, wichtige Kulturgüter für und in Thüringen zu sichern, aber dabei die Leihgeber nicht abzuschrecken. Auch das wurde mehrfach vom Staatssekretär betont. Es ist ein sensibler Bereich und wir sind auch auf Leihgeber und dessen Gunst angewiesen. Aus meiner Sicht sollte ein Vorkaufsrecht in zukünftige Verträge aufgenommen werden. Man kann dem zwar entgegenhalten, dass eine solche Regelung die Leihgeber abschrecken könnte, wenn man aber betont, welche Vorteile sie aus einer Leihgabe haben, dürfte damit die Attraktivität einer Leihgabe gewahrt bleiben. Die Kulturgüter werden von Dauerleihnehmern im Zeitraum der Leihgabe instand gehalten, fachgerecht aufbewahrt und gepflegt. Der Marktwert der Güter dürfte durchaus steigen, wenn die Werke für ausstellungsrelevant angesehen werden. Es gibt, auch wenn nur selten, in monetärer Weise durchaus Anreize für Leihgeber. Die sollten stärker betont werden, um die Attraktivität auch weiterhin zu gewähren und vielleicht dafür eine Klausel in den Leihvertrag einzuführen, die solche Geschehnisse verhindern können. Da der Fall nicht abgeschlossen ist, müssen wir dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
und der Klassik Stiftung Weimar vertrauen, dass sie ihr Möglichstes tun werden, um die Zeichnungen noch zurückzugewinnen. Wachgerüttelt dürften wohl alle Kulturträger im Lande sein nach diesen Vorgängen.
An dieser Stelle sollte man unbedingt zukünftig unterstreichen, welche Vorteile Leihgeber haben, wenn sie ihre Kunstwerke dem Land Thüringen anvertrauen oder der Klassik Stiftung Weimar, dass es hier einen gegenseitigen Vorteil gibt, dass beide partizipieren und wir nach wie vor den Zugriff auf Kunstwerke haben, ohne das Eigentum einzuschränken, aber zumindest wir die Chance erhalten, dass wir für Kulturgüter, die wertvoll für das Land Thüringen sind, auch entsprechend Anträge stellen bzw. Angebote machen können. Das, denke ich, sollten sich alle zu Herzen nehmen und sollten das prüfen, auch das Ministerium sollte prüfen, inwieweit so eine Möglichkeit besteht, um zukünftig Veräußerungen, welcher Art auch immer, im Vorfeld zu unterbinden bzw. am Angebotsverfahren teilnehmen zu können. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kellner. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, um es in den Wortbegriffen zu sagen, die in dem Zusammenhang gefallen sind, es ist ja ein ganzes Konvolut an Themen, über das wir hier gerade sprechen wollen oder müssen. Ich will mich da auf einige Aspekte beschränken.
Das Erste: Das Internet vergisst nichts, das ist tatsächlich so. Wenn Sie also hier am Platz mal die Zeit haben und geben die Worte Goethe und Zeichnungen und Staatskanzlei ein, dann erwartet Sie auch am 19.10. wieder ein Pressebericht, der genau das zum Ausdruck bringt, was Frau Dr. Klaubert hier gesagt hat. Ich halte es allerdings nicht für ausgeschlossen, mit dieser Zeitung zu sprechen, die dann dafür sorgen könnte, dass dieses Thema dann auch einmal aus dem Netz verschwindet; das wäre mal eine Möglichkeit. Aber ich vermute, es hat schon jemand gepostet. Das ist eben das Problem, ein Netzproblem, das ist ein sehr interessantes Medienthema.
Zum Zweiten, jetzt wird es grundsätzlich: Wir haben es doch im Wesentlichen, im Kern hier mit der Situation der Zusammenarbeit zwischen staatlichen Kulturstellen und Privaten zu tun. Da merke ich, als ich hier der Diskussion gefolgt bin, dass da offensichtlich meine persönliche Herkunft mich nicht
mehr in dieselbe Erregung bringen lässt, wie ich es gerade von meiner Vorrednerin, Frau Dr. Klaubert, mitbekommen habe.
Meine Argumentation gründet darauf, dass ich tatsächlich als jemand, der, wie Sie wissen, auf der anderen Seite unserer ehemaligen gemeinsamen Grenze groß geworden bin, die Frage, was Priorität hat - privates Eigentum oder irgendeine Art von moralischer Verpflichtung der Öffentlichkeit gegenüber -, schon längst für mich „leider“ geklärt habe, immer das private Eigentum. Der Satz im Grundgesetz ist, wie Sie ja wissen, nach einem alten schlechten Bonmot nur zur Hälfte reingeschrieben worden. Da steht drin, dass Eigentum verpflichtet, und es fehlt der Halbsatz: zu fast gar nichts.
Das ist in Deutschland nach der Rechtsprechung so und das ist in diesem konkreten Fall leider auch so, übrigens sehr schön mit der Bemerkung von Florian Henckel von Donnersmarck verbunden, wenn da Moral im Spiel ist, geht es sehr schön, wenn die Moral dann nicht mehr im Spiel ist, hat das Eigentum Vorrang. Dann wird es rechtlich und das hat der Staatssekretär ausgeführt. Damit kann ich in der Form leben, dass ich das erwartet habe. Das muss ich ja nicht gut finden, schon gar nicht moralisch, aber erwartet habe ich das.
Es ist ja auch kein finanzielles Problem der Klassik Stiftung Weimar, sondern ein Problem des Verhältnisses zu Dritten, in diesem Fall zu Privaten, die dafür sorgen, dass in öffentlichen Einrichtungen regelmäßig doch viel mehr Kunstwerke oder sonstige Dinge gezeigt werden, die sinnvollerweise dort auch gezeigt werden können. Wie gesagt, in diesem Konvolut schwingen ja Sachen mit wie das Erbe der Klassik in Weimar, in diesem Fall sogar das Familienerbe der Familie Henckel von Donnersmarck, öffentlich zu zeigen usw.
In diesem Konvolut schwingt natürlich auch das allgemein spürbare Unbehagen mit der Frage: Ist diese Stiftung richtig kontrolliert? Möglicherweise sogar die Frage: Ist diese Stiftung richtig geleitet? Manchmal noch hochgezogen die Frage: Macht das Ministerium eigentlich die richtige Kontrollfunktion dabei? Ich kann das nachempfinden. Wer 20 Jahre in Weimar lebt, kennt das Problem mit dieser Fragestellung, allerdings nicht immer bei dem Thema Kunstwerke. Ich hätte da auch noch etwas beizutragen zum Stichwort Bauunterhaltung, Gartenpflege, allgemeine Verwaltungsinhalte etc. Alles das steht unter verschärfter öffentlicher Beobachtung, das ist auch gut so. Ich frage mich nur, ob die interne Beobachtung reicht. Also gerade das The