Protokoll der Sitzung vom 27.01.2011

(Abg. Kellner)

ma Wertgrenzen z.B. im Arbeitsalltag, über die dann nicht nur ein Auge, auch nicht zwei Augen, sondern vier Augen oder sechs Augen wachen sollten. Oder die allgemeinen Arbeitsabläufe in der Klassik Stiftung Weimar könnten uns gern noch beschäftigen im Ausschuss. Ich glaube, das wäre hilfreich und sinnvoll.

Was das Thema der Situation mit dem Herrn Henckel von Donnersmarck und seinem Rechtsanspruch an seinem Eigentum angeht, wie gesagt, habe ich moralisch nichts erwartet und dementsprechend konnte ich auch nicht enttäuscht werden. Ich gehe davon aus, das Eigentum bestand zu Recht für ihn. Er war adoptiert, damit in die Rechte der Familie eingetreten und damit entsprechend wahrscheinlich auch Teileigentümer dieser Bilder. Ich möchte daran erinnern, dass das häufiger vorkommt, nicht nur in diesem Fall. Ich selber bin persönlich am Rande involviert gewesen in eine Restitution einer ziemlich großen Skulpturengruppe auch aus Weimar - an eine allerdings gemeinnützige Stiftung, die wiederum dieses dann zu Geld gemacht hat, weil ihre gemeinnützige Stiftungsaufgabe gerade nicht darin besteht, Kulturgüter zu erhalten, sondern Geld zu verflüssigen um damit Forschungsaufgaben zu betreiben. Das hat dazu geführt, dass z.B. diese Skulpturen, darunter unter anderem „Das Eherne Zeitalter“ von Rodin, die im letzten Jahr bei Christie’s für 4 Mio. € versteigert worden sind und damit natürlich aus dem Konvolut, das in Deutschland gezeigt wurde und das es sehr gut angestanden hätte auch zu erhalten, in alle Winde verstreut wurde. Dort hat in diesem konkreten Fall die Alte Nationalgalerie in Berlin genau das getan, was das Einzige ist, was nach meiner Erfahrung hilft, wenn man öffentliche Kulturgüter öffentlich zeigen will, sie haben mitgeboten und gekauft und dafür gesorgt, dass der Sämann von Meunier demnächst wieder im Kolonnadenhof der Alten Nationalgalerie zu Berlin zu besichtigen ist. Es hat 420.000 € gekostet und ich gehe davon aus, wenn der Staatssekretär davon spricht, dass es um Verhandlungen geht, die man bitte nicht behindern möchte, dann verhandeln wir im Wesentlichen nur noch um die Frage, wer kauft wann zu welchem Preis und mit welchen Fördermitteln. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Barth für die Fraktion der FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich kann es ganz kurz machen. Neben meiner Verwunderung darüber, dass das Ministerium offensichtlich eine neue Mitarbeiterin hat, denn der Bericht von Ihnen,

verehrte Frau Kollegin Klaubert, war in vielen Punkten viel ausführlicher und in vielen Punkten auch das, was ich vom Staatssekretär erwartet hatte, will ich nur sagen, ich mache das ja in Vertretung für meine Kollegin, die gerade als Präsidentin hier sitzt, dass das ja schon eine Räuberpistole ist. Mit dem jahrelangen Vertrauensverhältnis von dem Direktor der Stiftung, der im Ausschuss ja auch gesprochen hat, nicht wirklich viel übrig bleibt, wenn man sich das anhört und sich anschaut, wie das gelaufen ist.

Ich will nur zwei Dinge sagen, Herr Staatssekretär. Zum einen will ich mit Blick auf die Eröffnung Ihres Vortrags ganz grundsätzlich sagen, dass, wenn irgendwelche Dinge schieflaufen und das hier hinterfragt wird, grundsätzlich nicht der Schuld hat, der fragt, und als Parlament besteht das Recht immer nachzufragen. Wenn ich mir den Antrag anschaue, dann ist auf viele Dinge, um die ja auch zu Recht geworben worden ist bezüglich Zurückhaltung im Verfahren, ja auch Rücksicht genommen. Es ist nirgends in dem Antrag zu lesen, dass das Land aufgefordert wird zu klagen oder ähnliche Dinge zu tun, sondern es ist ein Antrag tatsächlich um einen umfassenden Bericht. Darauf hat das Parlament allemal ein Recht.

(Beifall FDP)

Herr Kollege Kellner, wenn Sie sagen, wir müssen an dieser Stelle dem Ministerium und der Stiftung vertrauen, dann will ich nur sagen, Vertrauen ist gut und wenn man Vertrauen zurückgibt, ist es noch eine bessere Grundlage für Vertrauen. In diesem vertrauensvollen Miteinander sollte man das auch entsprechend im Ausschuss dann weiterberaten. Insofern werden wir uns dem Antrag, das im Ausschuss weiterzuberaten, anschließen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Barth. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Döring von der SPD.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, man kann ja unter moralischem oder historischem Aspekt die Auswirkung einer Rechtslage unterschiedlich bewerten. Dass die Restitutionsgesetzgebung für die Thüringer Kultur noch erhebliche Probleme bringt, Kollegin Klaubert, darauf habe ich an dieser Stelle wiederholt in den letzten Jahren hingewiesen. Hier liegt für mich das eigentliche Problem, aber Rechtslage bleibt Rechtslage. Der Staatssekretär hat das ja sehr deutlich ausgeführt, nur sind die Möglichkeiten des Landes - um es freundlich auszudrücken - mehr als bescheiden. Da hilft auch ein Zitat von Florian von Donnersmarck wenig, auch wenn er sehr wohl recht hat und ich es sehr wohl begrüße, aber dadurch kommen wir dem

(Abg. Meyer)

Ziel nicht ein mü näher. Mit der gütlichen Einigung im Rahmen des Dauerleihvertrags wurden die Restitutionsansprüche anerkannt. Wir haben ja gehört, der Leihgeber kann mit dreimonatiger Kündigungsfrist ohne Angabe von irgendwelchen Gründen den Vertrag jederzeit beenden. Das ist die Rechtslage. Damit sind die Verhandlungsspielräume des Landes, mit Druck zu irgendwelchen Ergebnissen zu kommen, gleich null. Das muss man so zur Kenntnis nehmen. Deshalb bleibt nur der Verhandlungsweg. Kollegin Klaubert, wenn Sie sagen, wir wollen, dass die Bilder zurückkehren, ist das richtig, aber Ihr Beitrag hat diesen Wunsch, Realität zu werden, nicht ein Stück nähergebracht. Es geht darum, vernünftig zu verhandeln, denn wir sind uns einig, die Goethe-Zeichnungen haben ihren Platz im GoetheNationalmuseum. Aber das gelingt nicht, wenn man bestimmte Optionen beschreibt, die eigentlich mit der Realität nichts zu tun haben. Wir sollten uns gemeinsam darum bemühen. Wir hatten das Ganze im Ausschuss, wir haben es heute noch einmal besprochen. Insofern sind für mich die Fragen geklärt. Das Land hat nur die Möglichkeit des Verhandelns. Rechtlich sind ansonsten keine Wege mehr offen. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen und darauf müssen wir uns gemeinsam konzentrieren. Danke schön.

(Beifall SPD)

Herr Abgeordneter Döring, es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage. Gestatten Sie das?

Aber gern, natürlich.

Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Klaubert.

Lieber Hans-Jürgen Döring, da gesagt worden ist, wir verhandeln, frage ich: Wer verhandelt denn, die Stiftung, das Ministerium oder die SPD-Fraktion?

Es ist klar, dass die Stiftung hier den Hut auf hat und das Ministerium, da es Mitglied im Stiftungsrat ist, dort mit beteiligt ist. Das ist ja logisch, das wissen wir beide. Die Antwort hätten Sie sich auch selbst geben können, das brauchen Sie mich nicht zu fragen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Und was macht die SPD?)

Ich habe eigentlich niemanden mehr auf der Rednerliste oder ist das anders? Nein. Die Fraktion DIE LINKE hat signalisiert, dass aus ihrer Sicht das Berichtsersuchen nicht erfüllt ist. Das habe ich so richtig verstanden? Gut. Dann frage ich ganz formal: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist? Hegt sich Widerspruch? Nein, gut.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Überweisung dieses Antrags und die Weiterdiskussion des Sofortberichts im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer dieser Überweisung zustimmt - das müssen im Übrigen alle Fraktionen sein -, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? Danke. Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Ich schließe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt und wir kommen zur Fragestunde. Da die Fragestunde heute um 16.00 Uhr beendet sein wird, fehlen uns jetzt 12 Minuten der Fragestunde. Deshalb gibt es die Vereinbarung, dass wir heute eine halbe Stunde der Fragestunde und morgen die zweite Hälfte der Fragestunde aufrufen, und zwar als ersten Tagesordnungspunkt nach 13.00 Uhr. Somit ist gewährleistet, dass die Fragestunde nicht gekürzt ist und jeder sein Recht auf Frage gewährt bekommt.

Ich rufe jetzt auf den zweiten Teil des Tagesordnungspunkts 22

Fragestunde

Die erste Frage wird gestellt von Frau Abgeordneten Wolf für die Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2184. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Bitte, Frau Abgeordnete.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Gestatten Sie mir trotz allem eine Vorbemerkung. Ich war ausgesprochen erstaunt, als ich heute Morgen die Antwort auf meine Anfrage schon in der Zeitung lesen konnte. Ich finde das Vorgehen, dass die Presse vor uns die Antworten präsentiert bekommt, persönlich sehr verwunderlich.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich möchte trotz allem die Frage noch einmal vorlesen und hoffe, die Antwort dann auch noch einmal zu bekommen.

Lärmschutz an der neuen A 4-Hörselbergumfahrung

(Abg. Döring)

Seit der Fertigstellung und Freigabe der A 4-Hörselbergumfahrung werden eine Reihe von Dörfern und Eisenacher Stadtteilen mit enorm gestiegenem Lärmpegel belastet. Die Beschwerden der Anwohner sind erheblich. Wenn man sich selbst vor Ort einen Eindruck verschafft, bestätigt sich die Problematik.

Nach der Bildung einer Bürgerinitiative wurde die Situation an vielen Stellen beklagt. Unter anderem wurden Gespräche im Landesverwaltungsamt geführt. Dabei wurde der Initiative zugesagt, dass aussagefähige Messungen des Lärmpegels von Behördenseite durchgeführt werden. Bisher ist jedoch in diesem Zusammenhang nichts weiter bekannt geworden. Die Situation ist für die Betroffenen unverändert drängend und unbefriedigend.

Ich frage die Landesregierung:

1. Werden die zugesagten Messungen durchgeführt?

2. Wann und wo, von wem?

3. Ist die Landesregierung bereit, sich für besseren Lärmschutz einzusetzen, sollten die Messwerte über den berechneten Werten liegen?

4. Unter welchen Umständen ist es möglich, Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen, auch wenn die Grenzwerte nicht überschritten werden z.B. Tempolimit 130 km/h?

Vielen Dank. Für das Ministerium antwortet Frau Dr. Eich-Born.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dem Vorwurf, dass dieser Vorgang vorab der Presse zugeleitet worden sei, gehe ich zurzeit nach. Das wäre, wenn dem so sein sollte, nicht korrekt. Wie es geschehen sein sollte, kann ich mir überhaupt nicht erklären.

Gestatten Sie mir zunächst einmal einige Vorbemerkungen. Die Fragestellerin führt in ihrer Vorbemerkung aus, dass der Bürgerinitiative zugesagt worden sei, aussagefähige Messungen des Lärmpegels von Behördenseite durchzuführen. Die Hintergründe und Umstände einer solchen Zusage sind mir persönlich nicht bekannt, zumindest vonseiten der für die Planfeststellung im Thüringer Landesverwaltungsamt zuständigen Stelle hat es eine solche Zusage meines Wissens nicht gegeben. Wir haben uns im Thüringer Landesverwaltungsamt in dem entsprechenden Fachbereich erkundigt.

Mit der Freigabe der Hörselbergumfahrung im Zuge der Bundesautobahn A 4 hat sich der Verkehrsfluss auf der A 4 deutlich verbessert und zugleich werden die Hörselberge als Gefahrenstelle gemieden.

Diese Erleichterung für die Verkehrsteilnehmer ist leider untrennbar mit Beeinträchtigungen der Anlieger der neuen Autobahntrasse verbunden. Ich habe Verständnis für alle Menschen entlang der Strecke, die sich die vormalige Ruhe zurückwünschen und die Verkehrsgeräusche als störend empfinden. Die Trassierung der A 4 und die realisierten aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen stellen jedoch insgesamt sicher, dass in den angrenzenden Gemeinden die der Gebietseinstufung entsprechenden Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Dies wird auch durch die aktuellen Verkehrszahlen der Hörselbergumfahrung gestützt, die deutlich unterhalb der den schalltechnischen Untersuchungen im Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegten Prognosewerte liegen. Dazu galt der Prognosehorizont 2015. Ein Erreichen der Prognosewerte im Jahr 2015 ist derzeit nicht zur erwarten.

Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich für die Thüringer Landesregierung nun wie folgt:

Zu den Fragen 1, 2 und 3: Gemäß § 3 der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesemissionsschutzgesetzes ist der Beurteilungspegel des von dem jeweiligen Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm zu berechnen. Damit sind Lärmmessungen für die Bestimmung des Beurteilungspegels nicht zulässig. Auch aus Gründen der Gleichbehandlung ist ausschließlich die Berechnung der Emissionen vorgesehen. Messungen würden wegen wechselnder Witterungsbedingungen, unterschiedlicher Verkehrsstärken und Verkehrszusammensetzungen sowie zufälliger Störereignisse nicht zu repräsentativen Ergebnissen führen. Messungen sind zudem nicht wiederholbar und gelten nur exakt für einen bestimmten Ort und einen bestimmten Zeitpunkt.

Deshalb sind Rechenverfahren vorgeschrieben. Diese sind jedoch so konzipiert, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Berechnung zugunsten der Lärmbetroffenen erfolgt. Selbstverständlich können Lärmmessungen zusätzlich durchgeführt werden. Diese haben jedoch aufgrund der beschriebenen Rechtslage keine Auswirkungen auf den Beurteilungspegel. Vonseiten der Straßenbauverwaltung ist die Durchführung solcher Messungen daher nicht beabsichtigt.

Zu Frage 4: Da die Vorgaben zum Lärmschutz eingehalten werden, liegen die Voraussetzungen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 130 km/h nicht vor.

Frau Abgeordnete Wolf, Sie haben eine Nachfrage.

(Abg. Wolf)