Protokoll der Sitzung vom 27.01.2011

(Abg. Wolf)

Ich möchte ausdrücklich noch mal sagen, ich persönlich zweifele die Methode der Berechnung nicht an, das ist mir auch klar, dass das am Ende auch aussagefähiger ist als eine reine Messung und damit für mich auch nur der Punkt war, nachzufragen, dass die Zusagen eben an der Stelle eingehalten werden. Aber verraten Sie mir, die Berechnungen sind nach meiner Information erfolgt oder erfolgen prinzipiell in dem Bereich auf einer Basis einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 130 km/h. Ist das zutreffend? Weil jeder von uns weiß, dass das eher eine angenehme Vorstellung und weniger Realität ist.

Und in dem zweiten Zusammenhang, Sie haben angeführt, dass hier dann in der Situation nicht 130 möglich ist, zumal die Gebiete als Mischgebiete eingestuft wurden. Jetzt ist vonseiten der Bürgerinitiativen und auch der Bürgermeister und allen Betroffenen festgestellt worden, dass die Einstufung als Mischgebiet eigentlich falsch ist, weil es sich um reine Wohngebiete und Dörfer …

Frau Abgeordnete, formulieren Sie bitte Ihre Frage.

ohne Gewerbe handelt und dementsprechend die Frage: Ist es möglich, im Nachgang diese Einordnung in diese realen Wohngebiete vorzunehmen und damit auch Grenzwerte niedriger zu gestalten?

Zunächst einmal darf ich eingehen auf Ihre Frage 1, was die Geschwindigkeitshöhe anbelangt. Sie müssen wissen, dass diese Lärmmessungen kein einfaches Verfahren darstellen, sondern ein sehr komplexes. Und das bedeutet natürlich auch, dass man unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten betrachtet, auch unter anderem in Abhängigkeit vom Lkw-Anteil. Unterschiedliche Straßenoberflächen werden dabei mit berücksichtigt, Steigungen und Gefälle werden mit in die Berechnung einbezogen, topografische Gegebenheiten, bauliche Maßnahmen und Reflexionen, insbesondere z.B. schon vorhandene Lärmschutzwälle und -wände, Einschnitte, Bodenerhebungen, Abschirmungen durch bauliche Anlagen. Das wird sehr komplex berechnet. Ich kann Ihnen nur aus meiner persönlichen Erfahrung sagen, erstaunlicherweise ist es so, dass diese Berechnung, wenn man dann im Nachgang Messungen durchführt, wirklich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erfolgt sind. Das heißt, die gemessenen Werte liegen oftmals deutlich unter dem festgestellten Bemessungswert. Wir werden das gleich noch mal an einem Fall sehen, bei einer der nächsten Umfragen.

Zu Ihrer zweiten Frage, das kann ich mir nicht erklären, muss ich Ihnen ganz offen sagen, denn es ist ja ganz klar definiert, was ein Mischgebiet und was ein reines Wohngebiet ist. Sollte dem so sein, Sie werfen das ja jetzt hier so in den Raum, das kann man natürlich überprüfen, wie der Tatbestand ist und wie der Messwert ist.

Vielen Dank. Es gibt noch eine Frage aus den Reihen der Abgeordneten, Frau Dr. Lukin.

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, in welchen Zeitabständen ließe sich eventuell bei beispielsweise zunehmendem Verkehr oder der Änderung der Ausgangsbedingungen eine derartige Messung bzw. Berechnung wiederholen?

Hier war ja zugrunde gelegt worden eine Verkehrsprognose 2015. Diese Verkehrsprognose 2015 wird noch nicht mal erreicht. Ich gehe davon aus, dass sie auch in den Jahren danach folgend nicht erreicht wird. Bei neuen Verkehrsprognosen mit entsprechenden Veränderungen müsste sicherlich noch mal eine Neuberechnung erfolgen.

Die zweite Frage aus den Reihen der Abgeordneten stellt Frau Abgeordnete Schubert.

Eingedenk der Tatsache, dass Lärm sehr viele steigende gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich bringt, hält die Landesregierung die bestehenden Grenzwerte für ausreichend?

Ja, wir halten sie für ausreichend.

Vielen Dank. Damit ist diese Frage umfänglich beantwortet.

Für das Protokoll noch einmal zum Mitschreiben. Wir haben deshalb mit der Frage der Abgeordneten Wolf begonnen, weil Frau Abgeordnete Renner die Frage in der Drucksache 5/2182 zurückgezogen hatte.

Wir kommen jetzt zur Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Augsten für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2185.

Dioxinskandal: Gemeinsame Erklärung der Sonderkonferenz der Verbraucherschutz- und der Agrarministerkonferenz vom 18. Januar 2011 in Berlin

Die für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen Landesministerien haben sich anlässlich des aktuellen Dioxinskandals am 18. Januar 2011 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf einen Maßnahmenplan verständigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die gemeinsame Erklärung vom 18. Januar 2011? Findet der Maßnahmenplan die ungeteilte Zustimmung der Landesregierung? Wenn nicht, in welchen Punkten und aus welchen Gründen?

2. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung die Protokollerklärung von Nordrhein-Westfalen zum Punkt 13 nicht unterstützt?

3. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung die Protokollerklärung der Länder Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nicht unterstützt?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Richwien.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Die gemeinsame Erklärung der Länder und des Bundes „Unbedenkliche Futtermittel, sichere Lebensmittel und Transparenz für den Verbraucher“ vom 18. Januar 2011 wird aus Sicht der Landesregierung als positiv bewertet. Es ist gelungen, einen zwischen allen Ländern und dem Bund abgestimmten Maßnahmeplan zu verabschieden, der geeignet ist, das Sicherheitsniveau der Futtermittel und Lebensmittel noch einmal zu erhöhen und damit das Vertrauen der Verbraucher und der Handelspartner zurückzugewinnen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Thüringen hat die Protokollerklärung von Nordrhein-Westfalen nicht unterstützt, da der Vorschlag, einen Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen im Verbraucherschutzinformationsgesetz zu verankern, erst intensiv hinsichtlich der Zielsetzung aber auch der Auswirkungen geprüft werden muss. Dies erfolgt im Rahmen des Bundesratsverfahrens.

Zu Ihrer dritten Frage: Die Landesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen dem aktuellen Di

oxinereignis und der in der Protokollerklärung thematisierten agrarstrukturellen Diskussion. Ungeachtet dieser Auffassung wird sie sich dennoch grundsätzlich einem Diskurs über grundlegende Ziele der deutschen und europäischen Agrar- und Ernährungswirtschaft nicht verschließen.

Es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage. Herr Dr. Augsten, bitte.

Vielen Dank. Herr Staatssekretär, die knappe Beantwortung der Frage 1: Darf ich noch mal ganz konkret nachfragen? Unter Punkt 8 des Maßnahmeplanes ist folgender Satz zu finden, ich zitiere: „Die Intensität der amtlichen Kontrollen der Betriebe muss erhöht werden, die Ergebnisse werden veröffentlicht.“ Darf ich Ihrer Beantwortung der Frage 1 entnehmen, dass das die ungeteilte Zustimmung der Landesregierung findet?

Da wir das Vorsitzland waren und da wir das 10Punkte-Programm mit abgestimmt haben, wird sich unsere Meinung nicht verändern.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe jetzt auf die Frage des Herrn Abgeordneten Adams in der Drucksache 5/2196. Für die Landesregierung wird Frau Dr. Eich-Born antworten.

Frau Präsidentin.

Straßenbauvorhaben im Raum Appenrode–Woffleben

In der Kleinen Anfrage 648 vom 10. Juni 2010 wurden bereits Details zum Straßenbauvorhaben zwischen L 2073 zu L 1037 im Raum Appenrode–Woffleben abgefragt. Nach Veröffentlichung des FFH-Managementplans, Managementplan Nummer 4 „Kammerforst-Himmelberg-Mühlberg“, ergeben sich neue Fragestellungen zu dem Projekt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegt für das Straßenbauvorhaben bereits eine Fördermittelzusage des zuständigen Ministeriums vor und wenn ja, wann wurde diese erteilt und auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Zusage?

2. Wurde für das Vorhaben eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erarbeitet und wenn ja, in welchen Behörden liegt diese zur Stellungnahme bzw. Prüfung vor? Soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. eine Verbandsbeteiligung (29er Verbände) erfolgen?

3. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Stadt Ellrich über eine weitere unabhängige Verkehrszählung verfügt, deren Ergebnisse eine Nutzung des Plattenweges durch die Schwerlasttransporte des Gipstagebaus „Rüsselsee“ in einem Umfang von 62 bis 68 Prozent belegen und welche Auswirkungen hätte dies auf die Förderfähigkeit des Vorhabens?

4. Auf welchem Wege soll die Ausbaugenehmigung für das Straßenbauvorhaben erlangt werden (Plan- feststellung oder Plangenehmigung), wie wird dies begründet und wann soll das Verfahren durchgeführt werden?

Frau Staatssekretärin zur Beantwortung. Vielen Dank.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bei dem Straßenbauvorhaben handelt es sich um eine kommunale Straße. Der Bau kommunaler Straßen einschließlich Planung und Bauvorbereitung sind Aufgaben, die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung liegen. Straßenbaulastträger ist die Stadt Ellrich. Zum Zwecke der Beantwortung der Mündlichen Anfrage wurde daher die Stadt Ellrich um Auskunft zu den ihren Zuständigkeitsbereich betreffenden Fragen gebeten.

Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ein klares Nein.

Zu Frage 2: Nach Auskunft des Straßenbaulastträgers der Stadt Ellrich sei für das Vorhaben eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 BNatSchG für das FFH Gebiet Kammerforst, Himmelberg, Mühlberg erarbeitet worden. Die Beteiligung von Behörden und Dritter, zum Beispiel der Naturschutzverbände, erfolgte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Weitergehende Informationen wurden von der Stadt Ellrich unter Verweis auf deren kommunale Selbstverwaltung und Planungshoheit hierzu nicht gegeben.

Zu Frage 3: Nach Auskunft der Stadt Ellrich liege eine weitere Verkehrszählung vor, die von einem Ingenieurbüro erstellt worden sei. Diese Zählung sei am 13.09.2010 in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr durchgeführt worden. Nach Auffassung der Stadt Ellrich sei diese Zählung jedoch nicht repräsentativ für das Gesamtaufkommen des Ver

kehrs auf dieser Straße. Aussagen zur Förderfähigkeit des Vorhabens können erst nach Vorlage der erforderlichen Antragsunterlagen gemacht werden.

Zu Frage 4: Nach Auskunft der Stadt Ellrich soll die Planfeststellung noch in diesem Jahr beantragt werden. Hierzu stimme sich die Stadt derzeit mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt ab.

Vielen Dank. Es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage. Herr Adams, bitte.

Frau Staatssekretärin, meine Nachfrage bezieht sich auf den Punkt 3. Sie sagen einführend, dass das im Prinzip alles im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung liege. Die Frage 3 bezieht sich aber darauf, wie es denn mit der Förderung von Straßenbaumaßnahmen ist, wenn zumindest einige objektive Gründe dafür sprechen, dass diese Straße ausschließlich durch einen Industrieverkehr eines oder maximal zweier Unternehmen genutzt wird. Ist das ein Kriterium für die Förderung durch Ihr Ministerium? Das wollte ich dort wissen.

Ich kann Ihnen hier auf Zuruf keine Antwort geben. Da ich hierzu alle erforderlichen Antragsformulare brauche, kann ich Ihnen dazu jetzt keine Auskunft erteilen. Es tut mir leid.