Protokoll der Sitzung vom 27.01.2011

Zu Frage 1: Dem TMBLV liegen die Regionalplanentwürfe Südwestthüringen, Mittelthüringen und Nordthüringen zur Genehmigungsprüfung vor. Nach Information des Thüringer Landesverwaltungsamts kann Ende Januar 2011 mit der Übermittlung der Verfahrensunterlagen zum Regionalplanentwurf Ostthüringen gerechnet werden. Eine zeitliche Verzögerung bei der Genehmigung liegt nicht vor. Allerdings geht der Genehmigung eine ausgesprochen komplexe Prüfung umfangreicher Verfahrensunterlagen voraus. Die Prüfung des Regionalplanentwurfs Südwestthüringen befindet sich in der Endphase. Die Regionalplanentwürfe Mittelthüringen sowie Nordthüringen befinden sich in der Phase der Ressortabstimmung.

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

Es wird angestrebt, die Genehmigungsprüfung aller vier Regionalplanentwürfe im 1. Halbjahr 2011 abzuschließen.

Zu Frage 2: Mit der Vorlage eines Regionalplans zur Genehmigung ist die Behördenbeteiligung - also die Anhörung der zu beteiligenden Institutionen durch die Regionalen Planungsgemeinschaften als Träger der Regionalplanung abgeschlossen. Die Regionalen Planungsgemeinschaften haben die Behördenbeteiligung letztmalig zu folgenden Zeitpunkten durchgeführt. Südwestthüringen vom 15. Juni bis zum 15. Juli 2009, Nordthüringen vom 15. Dezember 2008 bis 23. Januar 2009, Mittelthüringen vom 5. Oktober 2009 bis 5. November desselben Jahres, Ostthüringen vom 22. Dezember 2008 bis 30. Januar 2009 ohne den Abschnitt Energie und dann vom 15. Juni bis 15. Juli 2009 nur den Abschnitt Energie.

Zu Frage 3: Jede Regionale Planungsgemeinschaft in Thüringen hat eine Untersuchung zur Windenergienutzung in Auftrag gegeben. Ziel der Untersuchung war es, die Änderung und Ergänzung der Windvorranggebiete fachplanerisch zu unterstützen. Die Untersuchung umfasst ein flächendeckendes Windenergiekonzept unter besonderer Berücksichtigung der Windressourcen und des Landschaftsbildes. Im Ergebnis wurden Präferenzräume ermittelt, welche sich zur Ausweisung neuer bzw. Änderung bestehender Windvorranggebiete eignen. Detaillierte Aussagen zu den einzelnen Ergebnissen der Untersuchungen können aufgrund der für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage vorhandenen Zeit nicht getroffen werden.

Zu Frage 4: Die Regionalplanentwürfe enthalten jeweils eine tabellarische Übersicht mit Ausschlusskriterien und Pufferzonen. Ausschlusskriterien sind demnach beispielsweise Naturschutzgebiete, Naturparke, Nationalparke, FFH-Gebiete, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Wälder, die kleiner als 10.000 Quadratmeter Größe aufweisen, militärische Schutzgebiete und vorhandene Siedlungsgebiete. Der Mindestabstand der Vorranggebiete Windenergie beispielsweise zu Wohngebieten beträgt 750 Meter, zu Industrie- und Gewerbegebieten 300 Meter. Die vollständige Liste der Kriterien für die Ausschlussgebiete sowie für die Mindestabstände zu geplanten Vorranggebieten Windenergie können den jeweiligen im Internet unter www.regionalplanung.thueringen.de veröffentlichten Genehmigungsvorlagen der Regionalplanentwürfe entnommen werden.

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage, Herr Abgeordneter Untermann.

Danke. Frau Eich-Born, Sie sagten, die Pläne liegen vor. Da können wir zwei Fragen gleich machen. Seit wann liegen die genau vor und warum wurde das so lange hinausgezögert?

Grundsätzlich darf ich Ihnen einmal ganz offen etwas sagen. Ein solcher Prozess ist ein sehr demokratischer Prozess, der unter Beteiligung verschiedenster Institutionen und Interessengruppen stattfindet im Zusammenhang mit den regionalen Planungsgemeinschaften. Das ist eine Seite der Komponente.

Die andere Seite der Komponente ist mit Sicherheit das Genehmigungsverfahren, das hier in Thüringen zweistufig ist, also zunächst einmal das Thüringer Landesverwaltungsamt beinhaltet, das eine Vorprüfung vornimmt, und im Anschluss daran dann schließlich die oberste Landesbehörde, nämlich unser Haus. Das ist ein ordnungsgemäßer Prozess, der hier auch völlig ordnungsgemäß abgelaufen ist.

Man darf sich das einfach nicht so vorstellen, dass man eine Genehmigung so von heute auf morgen erteilen kann, denn ein Plan umfasst meistens schon 60 Aktenordner, um das einmal ganz offen zu sagen. Und Sie müssen natürlich haargenau überprüfen, ob Abwägungsverfahren auch tatsächlich ordentlich abgewogen worden sind, und das ist manchmal nicht so einfach festzustellen.

Aus den Reihen der Abgeordneten, gibt es noch eine Nachfrage? Zwei wurden signalisiert.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatssekretärin, ich versuche mal, noch eine mit reinzumogeln, die aber ganz formal ist. Sie haben die unterschiedlichen Bearbeitungsstände dargestellt. Mich würde einfach interessieren, ob die Verabschiedung dann im 1. Halbjahr 2011 gleichzeitig oder auch abgestuft erfolgen soll. Aber das ist nur, wenn Sie wollen.

Was ich wissen will, ist in der Tat: Sie haben gesagt auf die dritte Frage, dass es zur Ausweisung neuer und zur Änderung bestehender Vorranggebiete für Windenergie gekommen ist. Mich würde interessieren, was die Änderung bedeutet, hat es da auch Löschungen/Streichungen bestehender Gebiete geben oder was waren das für Änderungen, und das insbesondere mit Blick auf den Abstand zu den Wohngebieten? Sie sprachen von 750 Metern. Mich würde interessieren, es gibt ja nun auch neuere Anlagen, Windenergieanlagen, die deutlich hö

(Staatssekretärin Dr. Eich-Born)

her sind als die alten, ob sich denn die Abstände dort dann ändern.

Sind Sie bitte so freundlich und kommen Sie noch einmal auf die erste Frage zurück. Das war sozusagen, ob die gleichzeitig genehmigt werden oder kurzfristig hintereinander. Ich denke, das wird nur kurzfristig hintereinander gehen. Denn die Prüfungsverfahren, die durch unser Haus laufen, laufen in einer Abteilung und die Pläne können natürlich nur sukzessive abgearbeitet werden. Das war die erste Frage.

Die zweite Frage: Dazu hatte ich Ihnen vorhin ja auch ein Beispiel gegeben, nämlich Limlingerode. Das war im Plan 1999 drin und ist in dem neuen Planentwurf nicht mehr drin, ganz einfach, weil sich die Außenumstände in der Region verändert haben durch die nachträgliche Ausweisung von Naturschutzgebieten unterschiedlichster Art. Das war das.

Dann die Abstandsregelung: Die ist bislang so beibehalten geblieben bei 750 Meter. Aber Sie haben natürlich recht, nehmen wir einmal an, der techni

sche Fortschritt ginge in dieser Richtung weiter und die Windkraftanlagen würden deutlich größer werden, dann müsste man über entsprechende Veränderungen nachdenken. Ich glaube aber, der technische Fortschritt bei der Windenergie geht mittlerweile in eine andere Richtung, so dass wir vielleicht in Zukunft keine Räder mehr haben werden, sondern zylindrische Formen.

Vielen Dank. Damit schließe ich die Fragestunde und die Plenarsitzung für heute. Zur Information für Sie, ab 16.15 Uhr - eigentlich schon jetzt - steht hier um die Ecke der Bus bereit, um zu Topf & Söhne fahren zu können. Auf Wiedersehen und bis Morgen.

Ende: 15.57 Uhr