Zum einen: Bundesrecht bricht stets Landesrecht. Das heißt, die Landesregierung tut gut daran, die kommende Novellierung auch in Thüringen zügig umzusetzen. Zum zweiten Thema enthalte ich mich hier eines Kommentars.
Aber sei es drum, das Thema ist richtig und wichtig, deswegen ist es auch gut, dass wir heute zumindest in dem begrenzten Rahmen dieser Aktuellen Stunde darüber reden können.
Kindergärten sind derzeit im Bundes-Immissionsschutzgesetz privilegiert. Für dieses Vorhaben muss also keine immissionsschutzrechtliche Prüfung vorgenommen werden. Die Betreiber der Anlagen sind jedoch dazu verpflichtet, schädliche Umwelteinwirkungen, sprich Lärm, zu vermeiden. Diese Regelung öffnet - auch das gehört zur Wahrheit -, nachdem eine Tagesstätte errichtet worden ist, allerdings Klagen von Anliegern Tür und Tor. Diese behaupten - die Kläger nämlich -, die schädlichen Umwelteinwirkungen hätten besser vermieden werden können. Klagen kommen aber nicht nur von Anwohnern, in deren Nachbarschaft ein Kindergarten errichtet wurde, auch nachträglich zugezogene Anwohner könnten sich belästigt fühlen. Die Klagen gehen aktuell derzeit allerdings zum überwiegenden Teil zugunsten der Kindereinrichtungen aus. Allerdings führte auch ein bekannter Fall in Hamburg dazu, dass eine Gemeinde einen Kindergarten quasi mit Mauern ummanteln musste. Vor dem Hintergrund des Generationenwandels und der grundsätzlich abnehmenden gesellschaftlichen Toleranz und dies im Übrigen nicht nur bei Kindern - besteht die Gefahr, dass sich diese Rechtsprechungstendenzen auch ändern können. Das darf natürlich nicht sein. Deswegen soll § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geändert werden. Damit werden die Voraussetzungen, wann Kinderlärm beklagt werden kann, künftig deutlich verschärft. Die Justiz wird künftig Einzelprüfungen vornehmen müssen. Kinderlärm darf dann nur in krassen Fällen, wie z.B., ein Kindergarten befindet sich direkt neben einem Krankenhaus oder einem Altersheim, störend sein. Darauf kann man aus meiner Sicht natürlich auch schon bei baulichen Planungen im Vorfeld gut Einfluss nehmen.
Diese Regelung ist gegenüber dem Vorschlag der SPD, die den Kinderlärm grundsätzlich privilegieren wollte, aus unserer Sicht verfassungskonform. Zudem spiegelt sie aus meiner Sicht die Maßstäbe eines gesellschaftlichen Miteinanders wider. Kinderlärm darf somit nicht mehr in dB(A) gemessen und mit anderen Lärmarten wie Industrie- und Verkehrslärm verglichen werden.
Besonders hervorzuheben ist das Thema Ballspielplätze. Auch das ist heute noch nicht hier zur Diskussion gebracht worden. Diese werden in der neuen Privilegierung mit aufgenommen, da in vielen Gemeinden Probleme mit genau diesen Plätzen vorhanden sind. Die Hereinnahme von Ballspielplätzen - das möchte ich hier ausdrücklich auch noch einmal sagen - ist vor allem auch ein liberaler Erfolg, denn wir waren es, die darauf gedrungen haben, dass auch diese Sachen nicht außer Acht gelassen werden. Wir denken jedenfalls, dass die von der Bundesregierung angestrebte Lösung der richtige Weg hin zu einem auskömmlichen, gesellschaftlichen Miteinander ist, das geprägt wird durch Toleranz und Rücksichtnahme. Wir brauchen Kinder, wir wollen Kinder und wir unterstützen Kinder, ob beim Kindergeld, beim Bildungspaket, bei Hartz IV oder eben der Lärmbelästigung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Für die Regierung hat sich Minister Carius zu Wort gemeldet.
Meine Damen und Herren, jetzt wundern Sie sich vielleicht etwas, warum der Bauminister nach vorn geht. Das hat nichts damit zu tun, dass ich an dieser Stelle sagen möchte, dass der Bauminister natürlich auch das Geräusch von Betonmischern mag, das ist nämlich auch teilweise Zukunftsmusik, sondern dass es hier vor allen Dingen um ein bauliches Thema geht, auch um Baurecht und Immissionsschutzrecht. Insofern hätte auch der Landwirtschaftsminister vorgehen können oder die gesamte Landesregierung, weil völlig klar ist, dass die CDUFraktion mit diesem Thema ein richtiges Thema besetzt hat. Kinderlärm ist Zukunftsmusik, ganz gleich, ob die Kinder zuerst ihren Namen tanzen lernen oder etwas anderes als Tanzen machen. Wir wollen, dass Kinder künftig und auch rechtssicher überall lärmen können, natürlich unter Beachtung aller Erziehungshoheit bei den Eltern. Das wollen wir natürlich nicht in Abrede stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Frage, vor der wir hier stehen, ist die, dass wir mittlerweile eine alternde Gesellschaft haben und deswegen das, was normalerweise überall akzeptiert ist, dass nämlich in Zukunft die nächste Generation mitunter auch lärmend lernt, immer wieder infrage gestellt wird. Wir müssen uns vor dem Hintergrund des demographischen Wandels darauf einstellen, dass hier künftig die eine oder andere Klage mehr kommen kann. Deswegen kann man natürlich darüber nachdenken, ob man das vor 10 oder 15 Jahren schon hätte regeln können. Das mag alles sein. Tatsache ist allerdings, dass wir momentan eine ganze Reihe von Klagen haben und wir deswegen jetzt Rechtssicherheit schaffen müssen in einem Bereich, in dem vielleicht vor einigen Jahren noch überhaupt niemand tätig geworden wäre.
Der Bauminister ist heute hier für die Landesregierung angetreten, weil wir als Landesregierung in der Vergangenheit viel dafür getan haben und auch in Zukunft tun wollen, um diesen Ausdruck von Lebensfreude, wie man Kinderlärm auch nennen kann, weiter zu ermöglichen und Raum zu geben. Dafür haben wir nicht nur die rechtlichen Fragen zu klären. Wir haben auch den Rahmen der Städtebauförderung in der Vergangenheit intensiv genutzt beim Bau von Kinderspielplätzen, bei der Neugestaltung von Schulhöfen, bei der innerstädtischen Wohn- und Schulumfeldverbesserung bis hin zur Schaffung von Barrierefreiheit öffentlicher Räume, um etwas dafür zu tun, dass Kinder ihren Raum haben und finden, um dort entsprechend fröhlich ans Werk zu gehen. Insofern begrüßen wir herzlich die Entscheidung der Bundesregierung mit dem Kabinettsbeschluss vom 16. Februar 2011, ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft gesetzt und nunmehr den Weg bereitet zu haben, zeitnah das geltende Lärmschutzrecht entsprechend anzupassen. Nach dem derzeit geltenden Bundes-Immissionsschutzgesetz sind vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern. Zu den schädlichen Umwelteinwirkungen gehören auch Geräusche, die zu erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft führen können. Diese allgemeine Verpflichtung, die ursprünglich für alles andere als für Kinderlärm gedacht war, ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren über die Zulässigkeit von Kindertagesstätten und Spielplätzen und anderen vergleichbaren Einrichtungen geworden. Glücklicherweise sind derartige Gerichtsverfahren und Streitigkeiten in Thüringen kein Massenphänomen. Was den Umfang und das Maß der Zukunftsmusik angeht, so vertraue ich auf die Erziehung der Eltern, die das Bewusstsein ihrer Kinder Stück für Stück auch für die Belange ihrer Mitmenschen, auch älterer Mitmenschen, schärfen sollten. Zwar haben die Gerichte regelmäßig und zu Recht entschieden, dass Lebensäußerungen von Kindern grundsätzlich keine schädlichen Umwelteinwirkun
gen sind, sondern wegen ihrer Sozialadäquanz hinzunehmen sind. Hierbei handelt es sich jedoch um Einzelfallentscheidungen. Durch die beabsichtigte Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes soll nunmehr für Klarheit gesorgt werden. Es wird sichergestellt, dass Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen sind. Zudem dürfen bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkung Immissionsgrenzund -richtwerte, wie sie beispielsweise für Industrie- und Sportanlagen gelten, nicht herangezogen werden, weil sie dem Toleranzgebot für Kinder nicht gerecht werden.
Ein weiterer Ansatzpunkt für Nachbarbeschwerden waren in der Vergangenheit auch die Bestimmungen des Bauplanungsrechts. Kindertageseinrichtungen gehörten bislang nicht zu den in reinen Wohngebieten allgemein zulässigen Anlagen. Sie können allenfalls, wie Herr Kollege Meyer ja vorhin dargestellt hat, auch als Ausnahme zugelassen werden. Die in solchen Fällen durchzuführende Abwägung mit nachbarlichen Interessen ist immer wieder Auslöser auch für gerichtliche Auseinandersetzungen. Auch hier will die Bundesregierung tätig werden. So beabsichtigt sie, wie wir bereits mit dem Bundesbauminister in der Herbstbauministerkonferenz besprochen haben, im Rahmen der anstehenden Bauplanungsrechtsnovelle die Baunutzungsverordnung zu verändern. Ziel ist es auch hier, Kindertageseinrichtungen generell auch in reinen Wohngebieten zuzulassen, und zwar in einer Größenordnung, die der Gebietsversorgung angemessen ist.
Ja, ich finde, das ist einen Beifall wert, denn natürlich ist es die richtige Entscheidung für Kinder und für Wohngebiete mit Kindern, denn Kinder müssen dort aufwachsen und spielen dürfen, wo sie wohnen, wo sie sich mit ihren Freunden treffen können, wo ihre Eltern sie wohnungsnah betreuen und beaufsichtigen können. Diese gesetzgeberischen Entscheidungen sind unzweifelhaft richtig, verdienen unsere uneingeschränkte Aufmerksamkeit und Unterstützung. Daher wird sich die Landesregierung entsprechend einsetzen und so auch die baurechtliche Schiene im Familienland Thüringen weiter verstärken. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine Vorbemerkung: Die CDU ist keine Einheitspartei, nicht jede auch noch so dumme Äußerung wird dadurch wahrer, indem sie stärker verbreitet wird. Ich teile diese Meinung dieses älteren Herrn grundsätzlich nicht und, ich denke, hier alle im Saal.
Meine Damen und Herren, der Minister ist darauf eingegangen. Die Frage des demographischen Wandels verlangt auch von uns, in den Kommunen darüber nachzudenken, wie wir gerade in den Städten dieses Thema lösen. Ich begrüße die Initiative des Ministers, eine kinderfreundliche Städteplanung zu unterstützen. Die Initiativen, Wettbewerbe, wie kinderfreundliche Kommunen, haben schon ein Stück dazu beigetragen, aber wir müssen immer mehr auch darauf eingehen, wie wir gerade diese Segmentierung, die wir oft noch in unseren Städten haben, die aufgrund der historischen Entwicklung besonders auch in der DDR-Zeit entstanden ist, aufbrechen und Kinder stärker in den Mittelpunkt bringen. Wir erleben ja heute oft, dass in unseren Stadtzentren nach wie vor zu wenige Familien leben. Wir müssen Lebensraum schaffen für unsere Familien in den Städten. Insofern ist die Frage der Kinderfreundlichkeit - und das war eigentlich unser Anliegen - nicht allein ein Thema, das sich am Lärm aufhängen lässt, wir wollten dies heute ganz bewusst so tun. Aber Kinderfreundlichkeit müssen wir in Summe anpacken. Ich denke, das hat der Minister hier deutlich gemacht. Vor allen Dingen kommt es auf den Blickwinkel an; Kinder haben einen anderen Blickwinkel. Versetzen Sie sich doch mal als sogenannter Großer in den Blickwinkel von Kindern, da ist schon die Theke einer Eisdiele etwas Großes, da ist jede Bordsteinkante, über die sie mit dem Buggy fahren müssen, eine Hürde. Es gibt viele Dinge, die wir in unseren Kommunen tun können, und da gibt es auch viele Dinge, die wir gerade an anderer Stelle auch noch in Gang setzen müssen. Ich denke, das Thema ist für mich einfach eines, das wir offen diskutieren sollen und nicht verbittert oder verbiestert. Deshalb habe ich mich eigentlich heute hier gewundert, dass mit so viel Verbissenheit hier vorgegangen wird, denn das Lachen, ich habe es häufig gesagt, ist etwas Wichtiges. Sie kennen den Ausspruch „Kinder lachen 40-mal“. Wann haben Sie denn heute das letzte Mal gelächelt oder gelacht?
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Auswirkungen des Ergebnisses der Hartz-IV-Verhandlungen auf Thüringer Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/2326
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen die Auswirkungen der Hartz-IVVerhandlungen auf Thüringer Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen hier mit Ihnen diskutieren. Eigentlich sollte man denken, dass seit dem Sonntag eine Einigung endlich geschaffen wurde, aber wir mussten aus den Medien entnehmen, da Frau von der Leyen offensichtlich kein ordentliches Mandat hatte, dass man jetzt noch einmal nachverhandeln musste. Zum Glück ist diese Verhandlung nun endlich heute 13.00 Uhr beendet worden.
Es ist schon ziemlich bedeutend mitzuerleben, wie die Dagegen-CDU die Blockade aufrechterhält, um einfach dieses Vermittlungsverfahren nicht durchkommen zu lassen.
Was ist das Ergebnis aus dieser politischen Debatte? Es bleibt dabei: Wir haben eine verfassungsrechtlich außerordentlich zweifelhafte Festsetzung auf 5 € hier erhalten. Die CDU und die FDP haben die SPD mit ihrem wichtigsten Anspruch, hier eine verfassungsrechtlich saubere Lösung zu finden, einfach stehen lassen. Ich will es den Sozialdemokraten auch gleich sagen: Ihr Argument, dass Sie die 3 € mit dazugeholt haben, das stimmt überhaupt nicht. Diese 3 € sind ganz klar der Inflationsausgleich, der schon viel zu lange den Menschen zusteht. Es ist eigentlich peinlich, dass sie den noch nicht bekommen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ursula von der Leyen hatte Erfolg dabei, weiterhin ein intransparentes Verfahren, kaum Abstimmung mit den beteiligten Verbänden, hier durchzusetzen und darin den Wert von 5 € einfach festzusetzen. Die SPD mutet es den Menschen im Land zu und sagt, ja, wir werden zwar zustimmen, weil wir die Tollen sind, die dann an der Verhandlung weiter teilge
nommen haben und etwas erreicht haben - wobei mir das Ergebnis nicht wirklich klar wird -, und bitte ihr im Land, klagt doch bitte beim Verfassungsgericht. Ich finde, das ist eine politische Schwäche, die nicht hinzunehmen ist.
Diese politische Kraftlosigkeit werden sie auch nicht fortbekommen, wenn sie noch mehr Alsterwasser und Hamburger zu sich nehmen. Mit uns war dies nicht weiter zu machen, diesen schwarz-gelben Ideologen wollten wir in der Debatte nicht klein beigeben.
Zweites Ergebnis dieses Vermittlungsverfahrens war das Bildungspaket. Das war uns GRÜNEN sehr wichtig gewesen. Endlich können wir Kommunen unterstützen beim Schulessen - von der CDU regelmäßig abgelehnt -, warmes Mittagessen für Bedürftige auszugeben in den Schulspeisungen, wir können Nachhilfe finanzieren und wir können Beteiligung in Sportverbänden, die so dringend wichtige Bewegung, hier möglich machen. Das Wichtigste war uns dabei, dass die Kommunen über diesen Topf verfügen können und nicht so, wie es Frau von der Leyen vorhatte, das über die Bundesagentur für Arbeit machen zu wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Rot und Grün haben es im Vermittlungsausschuss erreicht, dass viel Geld in Richtung Ostdeutschland hier an dieser Stelle fließen wird, und das ist übrigens gut so.
Die Dagegen-CDU soll sich heute nicht rühmen in der Presse. Herr Mohring sagt, 38 Mio. € hätte man hier für Thüringen nutzbar gemacht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war nicht Ihr Ziel gewesen. Das mussten wir Ihnen abtrotzen.
Ich will noch eines sagen bezogen auf das Bildungspaket. Heute Abend beim Handwerk, liebe CDU, da wird Herr Mohring wieder sagen, wir haben so eine schlechte Ausbildungssituation, weil uns die SPD zu einer schlimmen Schulpolitik zwingt in den letzten Jahren. Ich sage Ihnen, das Humankapital, das Sie dringend brauchen, das steht auf der Straße bereit, wir müssen es nur fruchtbar machen und endlich darin investieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Mindestlohn - die FDP hat lange bestritten, dass der Mindestlohn hier überhaupt irgendetwas damit zu tun hat.
Die FDP musste allerdings im Vermittlungsverfahren dann klein beigeben und feststellen, dass dieser Mindestlohn außerordentlich wichtig ist, weil nämlich das Lohnabstandsgebot, das von Ihnen propagiert wird, überhaupt keinen Sinn macht,
wenn man keinen Mindestlohn hat. Ein Lohnabstandsgebot ohne Mindestlohn ist eine Abwärtsspirale, die wir nicht mitmachen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich bin froh, dass Sie es jetzt einfach einsehen mussten und wir ein kleines Stück weiter vorwärtskommen beim Mindestlohn, zumindest in manchen Bereichen. Das haben wir hier erreicht.
Warum ist diese Debatte im Thüringer Landtag wichtig? Weil die Bürgerinnen und Bürger natürlich wissen müssen, wer hier welche Position vertritt. Da finde ich es erstaunlich, dass der hier in Thüringen zuständige Minister Machnig während der Debatte in der Verhandlung noch ganz lautstark tönte und forderte, das Wichtigste sind verfassungsrechtlich einwandfreie Regelungen, und seit Sonntag hört man nichts von ihm. Ich glaube, es ist ihm peinlich, was da rausgekommen ist. Die CDU, meine sehr verehrten Damen und Herren, läuft durchs Land und tut so, als ob sie den Vermittlungsausschuss bewirkt hat. Sie haben ihn bewirkt, weil Sie wieder blockiert hatten. Angesichts dieser Situation, finde ich, muss eines noch einmal deutlich gesagt werden. Wer sich rühmt, wie das Mike Mohring gemacht hat Anfang der Woche, dass hier etwas Tolles erreicht wurde, der muss dazu auch das Zitat von Herrn Voigt, dem Generalsekretär Ihrer Partei, erklären, der gesagt hat: „Es ist ein Schlag in das Gesicht jedes Steuerzahlers.“ Ich finde, Herr Voigt sollte sich schämen.