Gemeinsame Bildungsverantwortung für gute Schulen und Hochschulen - Für eine Abschaffung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Bundesländern hier: Nummer II
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1544 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/2325
Zunächst hat der Abgeordnete Metz aus dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Wort zur Berichterstattung.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 19. Januar 2011 ist die Nummer II des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen worden. Nach kurzer Debatte zur Berichterstattung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in öffentlicher Sitzung wurde die Nummer II in nichtöffentlicher Sitzung diskutiert. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Nummer II in seiner 21. Sitzung am 17. Februar 2011 beraten und gelangt zu folgender Beschlussempfehlung: Die Nummer II des Antrags wird abgelehnt.
Danke, Herr Abgeordneter. Wünscht der Antragsteller des Alternativantrags das Wort zur Begründung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Hitzing von der FDP-Fraktion.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben gehört, dass im Ausschuss der Antrag abgelehnt wurde. Nun haben wir es mit einem Alternativantrag der Regierungskoalition zu tun. Dazu hätte ich ganz gern noch einige Worte gesagt. Im Grundsatz möchte ich erst einmal betonen, dass mir und meiner Fraktion schon sehr viel daran liegt, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern wieder aufzuheben.
Deshalb tendieren wir natürlich dazu, dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuzustimmen, weil hier ausdrücklich gesagt wird, dass man dieses Kooperationsverbot hinterfragen muss und es abschaffen sollte. Das ist auch die Intention der FDP, weil Kooperation zwischen Bund und Ländern für uns nicht zwingend nachteilig, sondern von Vorteil ist.
Das ist sogar im Alternativantrag zu lesen, denn hier steht noch einmal ausdrücklich unter Punkt 1: „Die Unterstützung der Länder durch den Bund mit den Investitionsprogrammen ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ sowie ‚Kinderbetreuungsfinanzierung’ und dem Hochschulpakt 2020 wird als zielgenaue Stärkung der finanziellen Aufwendungen der Länder durch den Bund ausdrücklich begrüßt.“ Warum sollte nun das Kooperationsverbot nicht außer Kraft gesetzt werden, wo es doch an bestimmten Stellen tatsächlich helfen kann, dass Zukunftsinvestitionen für Schulen und Bildungseinrichtungen getätigt werden können, die wirklich nicht dazu beitragen, dass der Bildungsföderalismus damit ausgehebelt wird. Das ist auf keinen Fall Ziel dieser Maßnahme und das ist auch nicht das Ziel der FDP. Das möchte ich auch ausdrücklich betonen. Bildungsföderalismus hat seine Existenzberechtigung, aber trotzdem muss es die Möglichkeit geben, dass Bund und Länder miteinander kooperieren können. Denn Kooperation bedeutet ja auch ein gewisses Miteinander und heißt nicht, dass vollkommen alles ausgehebelt wird, was Autonomie der einzelnen Bundesländer betrifft.
Ich würde gern gleich zum Alternativantrag noch ein paar Worte verlieren. In Punkt 3 des Alternativantrags geht es darum, dass eine ausreichende und nachhaltige Finanzausstattung der Länder durch den Bund sichergestellt werden soll und die Landesregierung gebeten wird, über den Bundesrat eine höhere Beteiligung der Länder am Umsatzsteueraufkommen anzustreben. Ich glaube, wir müssen den Schwerpunkt genau betrachten und die Schwerpunkte auch richtig setzen. Wir wollen nicht, dass der Bund die Länder finanziert, auf keinen Fall. Wir wollen, dass ein Kooperationsverbot ausgehebelt wird. Aber der Bund kann natürlich nicht die Länder komplett mitfinanzieren in einem maßgeblich hohen Prozentsatz, denn das würde natürlich auch bedeuten, dass tatsächlich der Bildungsföderalismus eventuell Schaden nimmt und darunter leidet, denn derjenige, der die Musik bezahlt, der hat natürlich auch maßgeblich zu bestimmen, welche Musik gespielt wird. Das ist der Punkt.
Nein, das ist auch heute noch so, dass derjenige, der die Musik bezahlt, bestimmt, welche kommt. Daran wird sich wohl auch nichts ändern. Aber ich möchte noch einmal ausdrücklich sagen, Kooperationsverbot an bestimmten Stellen, um Zukunftsinvestitionen in den Ländern voranzutreiben, unterstützen wir in jedem Fall. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, Kooperationsverbot per Bundesratsinitiative, das war der Antrag, der im Ausschuss vorgelegen hat. Das lehnen wir ab, bieten aber, denke ich, einen sehr differenzierten Gegenvorschlag mit unserem Alternativantrag, der auch den Gegebenheiten der auf dem Bildungsgipfel 2008 und später doch deutlicher definierten Ziel, nämlich 10 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts in Bildung und Forschung fließen zu lassen, an. Gleichzeitig gilt natürlich, obwohl der Bund und die Bundesregierung den Bundeshaushalt im Bildungsbereich 2006 von 8 Mrd. € auf 11 Mrd. € zum aktuellen Haushalt gesteigert und damit für einen gewaltigen Aufwuchs gesorgt hat, dass auf der einen Seite hochgestochene Bildungsziele, also eine qualitativ hochwertige Bildung, häufig auch klammen Länderhaushalten gegenüberstehen und deswegen diese Ziele nicht immer eindeutig zu erreichen sind. Deswegen ist eine hohe Qualität in der Bildung auch gleichzeitig eine echte Gemeinschaftsaufgabe zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Jetzt ist natürlich die Frage, ob das Kooperationsverbot eine zentrale bildungspolitische Fragestellung bei der Lösung dieser Problematik ist. Ich glaube, dass es darum gehen muss, sich nicht immer in Zuständigkeitsdebatten, in Diskussionen um Strukturfragen zu verlieren, sondern die Frage darauf zu lenken, wie wir qualitativ hochwertige Bildung erreichen können. Da ist natürlich klar, dass im Wettbewerbsföderalismus Bildung weiterhin Aufgabe zuvorderst der Länder bleiben muss und natürlich auch bleiben sollte. Die umfassende Betrachtung dieser teilweise divergierenden Zielsetzungen haben wir versucht, in unserem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen abzubilden, weil uns klar ist, dass es mindestens drei Ziele braucht, um die qualitativ hochwertige Bildung sicherzustellen. Dafür braucht es erstens eine sinnvolle Zusammenarbeit, zweitens eine gute Finanzierung und drittens klare Maßstäbe. Diese Leitgedanken finden Sie auch im Alternativantrag der Koalition vor:
Zum Ersten keine erzwungene Eigenbrötlerei der Länder, aber auch kein bundesstaatlicher Zentralismus. Bund und Länder sollten zum Wohle der Schulen und Universitäten pragmatisch zusammenarbeiten. Deswegen setzen wir uns in unserem Alternativantrag auch dafür ein, dass die Landesregierung sinnvolle Wege prüfen soll, auf welchen Feldern der Bildungs- und Wissenschaftspolitik die Zusammenarbeit mit dem Bund intensiviert werden kann. Gerade die guten Erfahrungen mit dem
Hochschulpakt 2020 und den Investitionsprogrammen „Zukunft Bildung und Betreuung“ sowie „Kinderbetreuungsfinanzierung“ haben gezeigt, dass der Bund an wichtigen Fragestellungen auch finanzielle Unterstützung liefern kann.
Der zweite Aspekt, die gute Finanzierung, steht auch im Antrag sehr deutlich formuliert. Den hohen Ansprüchen an Qualität und Umfang von Bildung nachzukommen, bedeutet natürlich auch, dass dies nur gelingen kann, wenn der Bund auch für eine solide Finanzausstattung Sorge trägt. Deswegen glauben wir, dass es darum gehen muss, dass der Bund zielgenau auch den Ländern mit mehr Mitteln zur Seite steht. Da kann es nicht darum gehen, immer nur neue, kleine Förderprogramme zu machen, sondern auch größere Pakete zu definieren, nicht immer nur Einzelmaßnahmen, sondern natürlich auch klare Pakete. Dazu muss man nicht notwendigerweise die Zuständigkeiten ändern. Am besten ist es, wenn der Bund Umsatzsteuerpunkte auf die Länder überträgt und man vertraglich festlegt, diese Summe für Bildungspolitik auszugeben. Das ist ein Teil der Initiative, die wir im Alternativantrag formuliert haben. Ich will gestehen, dass es auch im Rahmen meiner Fraktion und meiner Partei durchaus breite Diskussionen zu dem Thema gibt, auch was das Kooperationsverbot an sich angeht. Ich glaube aber, dass wir gerade auch hier mit der Vorstellung zukünftiger Finanzierungsströme, denke ich, auch einen sehr praktikablen und sinnvollen Weg gefunden haben.
Gleichzeitig gilt es, auf lange Sicht zu klären - und das ist auch ein Prüfungsauftrag, der im Alternativantrag formuliert ist -, ob Bund und Länder in Sicht des Artikels 91 b Abs. 2 des Grundgesetzes zukünftig die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems nicht nur gemeinsam feststellen, sondern vor allen Dingen auch sicherstellen dürfen.
Dann bleibt noch der dritte Bereich, nämlich über die Maßstäbe zu sprechen. Da gilt natürlich für uns auch, Länder behalten Hoheit über Bildungspolitik, aber trotz dieser klaren Länderzuständigkeit hat der Bund z.B. auch bei überregional bedeutsamen Forschungseinrichtungen oder -projekten natürlich einen Förderauftrag. Ich habe es gestern in der Debatte schon deutlich gemacht, hier schwankt der Finanzierungsanteil des Bundes teilweise zwischen 50 und 90 Prozent. Und solche Einrichtungen wie das Max-Planck-Institut oder Helmholtz-Gemeinschaft, Deutsche Forschungszentren, FraunhoferGesellschaft, ich glaube, hier einen einheitlichen Maßstab zu finden, kann durchaus auch ein sinnvoller Auftrag sein, der auch in unserem Antrag formuliert ist.
Dementsprechend gilt unser Plädoyer, einerseits die Kompetenzen der Länder in Bildungsfragen ernst zu nehmen, aber andererseits natürlich auch dafür Sorge zu tragen, dass länderübergreifende
Standards, Regelungen und Aufgaben zu definieren sind und das im engen Zusammenspiel mit der Bundesebene. Wenn das erfolgreich funktionieren soll, muss man natürlich auch über die Rolle der KMK in Zukunft nachdenken. Hier, glaube ich, kann man auch im Rahmen einer gemeinsamen Bildungskonferenz mit dem Bund sehr viel stärker solche gemeinsamen Standards, Regelungen und Aufgaben definieren. Das ist aus Sicht unserer Koalitionsfraktionen kooperativer Föderalismus und der kann am Ende trotzdem zu mehrheitlich bindenden Entscheidungen führen. Denn nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Länder für eine qualitativ hochwertige Bildung sollte im Vordergrund stehen und das macht unser Antrag zu seinem Thema. Thüringen bietet in der frühkindlichen Bildung, in Schulen und Hochschulen exzellente Bedingungen. Das ist in den letzten 20 Jahren erfolgreich aufgebaut worden und wird weiter erfolgreich fortgesetzt. Deswegen lohnt es sich gerade aus Thüringer Sicht, genau zu überlegen und klug abzuwägen, wie eine Kooperation, wie eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern aussehen kann. All dies nimmt unser Alternativantrag in den Blick und daher werbe ich für die Zustimmung. Recht herzlichen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer, der eine oder die andere der oder die sich vielleicht noch an gestern erinnert, hat gehört, dass wir heute hier die intensive Debatte zum Kooperationsverbot führen wollen. Darauf ist ja gestern in der Aktuellen Stunde immer wieder, und zwar von allen Fraktionen, übergreifend hingewiesen worden.
Wenn wir uns nun den gestern Abend in unseren Postfächern angelandeten Alternativantrag der Fraktionen der SPD und der CDU anschauen, dann bin ich fast geneigt, die Redewendung von Herrn Primas von vorhin wieder aufzugreifen, der einer anderen Fraktion Papierverschwendung vorwarf, als es darum ging, einen Entschließungsantrag zur Debatte eines Gesetzes hier im Parlament zu diskutieren. Denn, Herr Dr. Voigt, darüber haben auch all Ihre schönen Umschreibungen nicht hinwegtäuschen können, in dem Alternativantrag von Ihnen kommt aus unserer Sicht nur eines sehr deutlich hervor, nämlich dass Sie irgendeinen Weg gesucht haben, das Kooperationsverbot weder an- noch
aussprechen zu müssen und trotzdem drei eigene Sätze sagen zu können, damit man Ihnen nicht vorwerfen kann, Sie seien hier nur die Dagegen-Fraktion oder -Koalition, denn leider sind Sie das unterm Strich. Denn liest man Ihre drei Punkte - ich werde auch gleich noch im Einzelnen darauf eingehen -, dann liest man genau aus diesen, dass Sie sich einmal mehr nicht einig sind in Ihrer Koalition, zumindest wenn man ernst nimmt, was es ansonsten für Anträge und Reden zu diesem Thema gab oder gibt. Ich möchte an dieser Stelle nur auf zwei Anträge der SPD-Bundestagsfraktion verweisen, das sind die Anträge in der Drucksache 17/1957 bzw. 17/1973. Die sind erst im Sommer letzen Jahres, im Juni genau genommen, im Bundestag eingebracht worden und hatten zum Inhalt, das Kooperationsverbot abzuschaffen. Sie haben gesagt, Sie hätten für Ihren Antrag so lange gebraucht, nämlich bis gestern Abend. Ich nehme nun an, dass es so wenig Einigkeit in der Koalition gibt, dass unterm Strich nur drei Punkte übrig bleiben, wo ich zumindest bei den ersten zwei Punkten sagen muss, mehr als Blabla steht da nicht wirklich drin. Verzeihen Sie mir bitte, dass ich das so deutlich sagen muss. Natürlich war das Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ für mehr Ganztagsschulen eine sehr sinnvolle Initiative. Niemand wird das hier bestreiten. Zur Wahrheit gehört aber auch, zu sagen, dass es ein solches Programm aufgrund des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern so heute nicht geben kann, jedenfalls nicht, wenn man es nicht geschickt um alle rechtlichen Vorgaben herum strickt. Der erste Punkt sagt: Wir begrüßen genau diese zwei hier genannten Programme, nämlich „Zukunft Bildung und Betreuung“ bzw. „Kinderbetreuungsfinanzierung“. Dazu muss ich Ihnen sagen, Begrüßungen helfen uns nicht wirklich weiter, wir brauchen entschlossenes Handeln.
Wenn ich gerade von SPD und CDU immer höre, dass wir uns angesichts der Debatten rund um die Föderalismusreform unsere ureigene Kompetenz im Bildungsbereich nicht nehmen lassen wollen, dann hätte ich schon ein paar konkrete Antworten oder Vorschläge erwartet. Die finde ich aber eben nicht in Ihren Punkten, beispielsweise Vorschläge, damit der flächendeckende Ausbau der Ganztagsschulen, für frühkindliche Bildung oder aber auch Schulsozialarbeit tatsächlich vorankommt. Dass CDU und SPD nun den Hochschulpakt 2020 als zielgenaue Stärkung der finanziellen Aufwendungen beschreiben und begrüßen, ist schon interessant, schließlich sind die Gelder, wir erinnern uns vielleicht alle noch an die Haushaltsdebatte unlängst, eigentlich genau dafür gedacht, dass die Studienkapazitäten in den neuen Ländern trotz der demographischen Entwicklung aufrechterhalten werden. Wir wissen allerdings auch, dass die Lan
desregierung die Gelder nutzt, um ihre eigenen Kürzungen im Hochschulbereich durch Bundesmittel aufzufangen. Die Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 waren aber immer als zusätzliche Mittel des Bundes für bessere Bildung in den Hochschulen gedacht.
Wenn wir uns dann Punkt 2 Ihres Alternativantrags anschauen, lesen wir darin, dass die Landesregierung gebeten wird zu prüfen, wo die Zusammenarbeit in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik mit dem Bund intensiviert werden kann. Offenkundig haben CDU und SPD selber keine Ideen oder keine Vorschläge, sonst hätten Sie die wahrscheinlich hineingeschrieben. Ich habe jedenfalls keine gefunden oder Sie waren nicht in der Lage, sich zu einigen, ich weiß es nicht. Beides ist schlecht und beides steht nicht für einen selbstbewussten und übergreifenden Antrag, schon gar nicht derart groß angekündigt wie gestern und heute, wenn es eigentlich um die Frage des uns alle hemmenden Kooperationsverbotes, das wir abschaffen wollen, geht.
Ich gebe gern ein paar kleine Denkanstöße. Wir meinen, es braucht gemeinsame Bildungsprogramme und Investitionen für das allgemeine Schulwesen, die brauchten wir auch für beispielsweise die gute und gemeinsame Förderung von Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund. Wir brauchen Unterstützung des Bundes bei der Lehrerinnenund Lehrerfortbildung gerade im Hinblick auf die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern, wenn wir uns den Rechtsanspruch im neuen Gesetz anschauen und diesen auch ernst meinen. Die gemeinsame Umsetzung des aus der UN-Behindertenrechtskonvention einhergehenden Rechts auf inklusive Bildung, die Vertiefung der UN-Dekade „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“, Bauprogramme zur räumlichen Umgestaltung von Schulen aufgrund neuer pädagogischer Konzepte, gemeinsame Initiativen im Hochschulbau, eine gemeinsame Strategie für gute Lehre und Forschung. Ich sage ganz deutlich, genau solche Vorschläge hätte ich von Ihnen erwartet und nicht: Die Landesregierung wird gebeten zu prüfen, wie und was und ob. Das ist mir zu wenig. Deswegen werden wir zu solchen Nullaussagen auch Nein sagen.
Dass die Länder in die Lage versetzt werden müssen, ihre Kernaufgaben in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik eigenverantwortlich und auf hohem Niveau zu erfüllen, das sehen wir natürlich ebenso. Dass es dazu einer ausreichenden und nachhaltigen Finanzausstattung der Länder durch den Bund bedarf, ist auch richtig, immer aber im Blick behaltend die Schwierigkeiten, da muss ich meiner Kollegin Hitzing durchaus recht geben, dass wir, wenn wir uns dafür entscheiden, dass Bildungspolitik weiterhin Ländersache ist, in der inhaltlichen Ausgestaltung natürlich auch Freiräume er
halten, was beispielsweise das eigenständige Profil von Schulen, die Ausgestaltung auch von unserer Schulgesetzgebung etc. anbelangt. Wir sagen aber sehr deutlich, dass dauerhafte Aufgaben auch eine dauerhafte Finanzierung brauchen, gerade für eine gesamtstaatliche Bildungsstrategie, die aus unserer Sicht umgehend umgesetzt werden muss. Folgerichtig und eigentlich hätte man das auch annehmen müssen, wenn man zumindest gestern die Redebeiträge allesamt ernst genommen hat, die hier gehalten wurden und die sehr deutlich gemacht haben, dass eine Aufhebung des Kooperationsverbots aus unserer Sicht, aber auch aus Sicht aller anderen, der richtige und wichtige Schritt ist, dann bräuchten wir jetzt hier die Entscheidung, was Thüringen tut. Wir haben einen konkreten Vorschlag gemacht. Wir haben den Vorschlag gemacht, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, um das sogenannte Kooperationsverbot für die Bildung abzuschaffen. Da muss ich auch nichts prüfen. Ich glaube, die Argumente sind hinlänglich ausgetauscht. Herr Minister Matschie, ich bin wirklich gespannt auf Ihre hoffentlich gleich folgenden Erklärungen, da auch Sie eigentlich bislang dafür bekannt waren, sich für die Aufhebung des Kooperationsverbots stark zu machen. Ich sage Ihnen sehr deutlich, dieser Alternativantrag der Koalitionsfraktionen entlässt Sie nicht aus der Verantwortung, sich zu der Frage des Kooperationsverbots zu positionieren,
denn das kommt darin überhaupt nicht vor. Wenn wir uns Punkt 3 genauer anschauen - ich bin wirklich immer bereit, konstruktiv zu sein, und wir haben in der Pause noch mal länger mit Bildungspolitikern der unterschiedlichen Fraktionen diskutiert -, muss ich Ihnen sagen, immer nur zu sagen, der Bund muss jetzt das Geld geben und die Landesregierung wird jetzt gebeten, im Bundesrat eine höhere Beteiligung der Länder am Umsatzsteueraufkommen anzustreben, das mag ein richtiger Weg sein, auch das einzufordern, aber das ist ganz gewiss nicht alles. Vor allen Dingen geht es nicht an das eigentliche Problem heran, nämlich an das Kooperationsverbot, was eine gute Zusammenarbeit von allen Ebenen im Moment hemmt bzw. sogar unmöglich macht. In diesem Sinne muss ich Ihnen sagen zum Alternativantrag, wir werden Punkt 1 und Punkt 2 mit Nein versehen, wir werden uns bei Punkt 3 enthalten und wir hoffen natürlich darauf, wenn Sie es ernst meinen mit der Abschaffung des Kooperationsverbots, dann machen Sie hier keine Umwege, sondern stimmen Sie unserem Antrag zu, auch wenn sich der Ausschuss mehrheitlich anders entschieden hat. Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann sich sicherlich darüber echauffieren und auch darüber streiten, dass es ganz offensichtlich bei vielen Fragen auch unterschiedliche Ansichten zwischen zwei Koalitionsparteien gibt, aber was ich zu Beginn der Diskussion erlebt habe, dass es innerhalb einer kleinen Fraktion nach dem gestrigen Redebeitrag von Herrn Barth heute eine ganz gegenteilige Position von Frau Hitzing gibt, kommt auch nicht so häufig vor. Das fand ich schon sehr spannend, wie die FDP seit gestern komplett ihre Überzeugung ausgetauscht hat.