Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Koalitionsvertrag zitiere ich jetzt nicht mehr mit unseren 25.000 ha. Ich denke, darauf sind wir genügend eingegangen. Aber ein Aspekt ist noch von keinem Kollegen hier erwähnt worden. Wir sind wiederum das erste Bundesland, das die Forderung vom Bund, 5 Prozent des Waldes aus der Nutzung zu nehmen, umsetzt. Der Freistaat Thüringen ist das erste Bundesland, das dieser Forderung entspricht. Diesem Spagat zwischen Naturschutz und forstwirtschaftlicher Nutzung haben wir uns gestellt und der ist nicht unbedingt leicht. Die Erhaltung der Biodiversität ist eine der wichtigsten Aufgaben, denn Ökosysteme haben einen großen Anteil an der ursprünglichen Ausstattung der biologischen Vielfalt in Thüringen. Wir brauchen Bereiche, die zur Erhaltung der Artenvielfalt und aus Gründen des Biotopverbundes aus der Nutzung genommen werden. Störungsempfindliche Tierarten, aber auch die große Zahl von Totholzbewohnern, von denen einige als Urwaldreliktarten bezeichnet werden, werden davon besonders profitieren. Waldflächen ohne forstwirtschaftliche Nutzung ergänzen somit das System des integrierten Biotop- und Artenschutzes im Wald.
Wir haben weiterhin festgelegt, 100.000 ha umzubauen. Lassen Sie mich noch eines sagen: Sie haben vorhin angemerkt, Herr Dr. Augsten, Ihnen ist nicht so ganz klar, warum das Thema Fichte. Das Thema Fichte ist vor allem, wenn wir die Fichte unter dem Aspekt des Klimawandels in Thüringen betrachten, nicht in den Hochlagen, sondern in unseren Tieflagen problematisch. Wir haben dort klimaveränderte Situationen, Trockenlagen und deshalb Probleme mit der Fichte. Deswegen ist dieses Ziel, stabile Mischwälder mit einem hohen Laubwaldanteil anzugehen, auch richtig. Dies erreichen wir durch Pflanzungen und Saat in den Bereichen, wo standortgerechte Mischbaumarten fehlen, wo in der Vergangenheit die falschen Arten angebaut wurden. Und wir bekennen uns zur Haltung des Waldes zu einer nachhaltigen forstlichen Bewirtschaftung ebenfalls wie zur touristischen Nutzung und zum Naturschutz. Dies darf sich nicht ausschließen, sondern dies muss sich ergänzen.
Ich möchte heute noch eins erwähnen: Im Jahr des Waldes hat es auch Zeit, eine Minute über den Baum des Jahres zu sprechen, und zwar ist das die
Elsbeere. Die Elsbeere, im Volksmund auch die schöne Else genannt, taucht in den meisten Baumbüchern schon gar nicht mehr auf. Das Wissen darüber ist mit dem Verschwinden der Baumart in Vergessenheit geraten. Obwohl sie fast überall in Deutschland wachsen könnte, ist sie in unseren Wäldern mit deutlich unter 1 Prozent an der Waldfläche vertreten. Die Elsbeere ist mit ihrem submediterranen Verbreitungsschwerpunkt eine Wärme liebende und Hitze verträgliche Baumart, die in unseren Breiten bevorzugt auf recht steilen südexponierten Hängen in sonniger Lage wächst. Dieser Baum, die Elsbeere, ist der Baum des Jahres 2011. Sie soll heute als Zeichen und als Symbol für die Artenvielfalt, den Reichtum und die Schönheit unseres Waldes stehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns heute ein Signal senden, ein Bekenntnis für die Schönheit unseres Waldes und deren Bedeutung für Thüringen. Ich bitte Sie um Unterstützung für den Artenreichtum in unseren Wäldern, freue mich auf weitere Dialoge in den Ausschüssen und danke für die Geduld.
Danke, Frau Abgeordnete. Die Rednerliste hat sich erschöpft. Ich schaue noch mal in die Runde. Dem ist so und damit schließe ich die Aussprache. Ich gehe zunächst davon aus, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist. Erhebt dagegen jemand Widerspruch? Auch das ist nicht der Fall. Nun muss ich zunächst einmal eine Verständnisfrage stellen. Es ist von mehreren Abgeordneten formuliert worden der Antrag zur Weiterberatung im Ausschuss, das hieße dann I, II und III in den Ausschuss. Habe ich das so richtig verstanden? Ich sehe Nicken. Deshalb stimmen wir zunächst ab über die Beratung zur Fortsetzung des Berichts im entsprechenden Fachausschuss, das wäre der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Wer dem so zustimmt, dass der Sofortbericht in dem von mir benannten Ausschuss weiterberaten wird, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ich stelle Einstimmigkeit fest.
Dann müssen wir jetzt noch abstimmen über die Nummern II und III des Antrags. Wir machen das in einer Abstimmung und auch hier ist die Ausschussüberweisung beantragt an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen von den LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelte Stimmen aus der SPD und 1 Stimme aus der FDP. Wenn nur einer die Hand hebt, sehe ich nicht, dass das alle
sind, tut mir leid. Also gut, alle Stimmen aus der FDP. Ich frage nach Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit sind auch die Nummer II und III an den Ausschuss überwiesen.
Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen Antrag der Landesregierung - Drucksache 5/2291
Wortmeldungen liegen mir nicht vor, ich schaue noch mal in die Runde. Dann können wir gleich in die Abstimmung gehen, und zwar stimmen wir jetzt direkt über den Antrag ab. Ich frage Sie, wer dem Antrag der Landesregierung in der Drucksache 5/ 2291 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen von FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Ich stelle Einstimmigkeit fest und damit ist der Antrag angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt 19.
Verbraucherschutz: Information und Dialog ja - staatlich finanziertes Anprangern nein! Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2286
Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und als Erster hat Herr Koppe von der FDP-Fraktion das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Verbraucherschutz ist richtig und auch wichtig. Voraussetzung dafür ist natürlich die ausführliche Information der Verbraucher. Allerdings darf man das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit nicht damit verwechseln, einen staatlich finanzierten Pranger einzurichten, in dem nach Lust und Laune Produkte und Unternehmen diffamiert werden könnten, die ihre Produkte nachweislich nach den geltenden Rechtsnormen hergestellt haben. Dies wäre nichts anderes aus meiner Sicht als ein staatlich finanzierter Rufmord. Dass dies genau durch das BMELV aktuell in Form des Internetpor
tals „Klarheit und Wahrheit“ entstehen soll, verwundert uns schon sehr. Gerade im produktbezogenen Bereich des Internetportals werden nach Angaben des BMELV - Zitat - „alle Beschwerden über Produkte durch deren Kennzeichnung und Aufmachung sich Verbraucher getäuscht fühlen, prinzipiell online gestellt.“ Auf dieser Seite geht es also nicht nur um Rechtsverstöße, sondern auch um gefühlte Verbrauchertäuschung seitens der Konsumenten. Dagegen melden wir erhebliche rechtsstaatliche Bedenken an. Denn bei Veröffentlichung im Internet gilt es zu berücksichtigen, dass das Internet ein Kommunikationsraum besonderer Art ist. Das BMELV hat im Zusammenhang mit dem Schutz privater Daten stets nachdrücklich betont, dass das Internet zum Pranger des 21. Jahrhunderts werden kann und es diese Entwicklung für besorgniserregend hält. Es hat sich gerade deshalb für die Einhaltung fundamentaler Garantien zugunsten derjenigen stark gemacht, die sich in das World Wide Web begeben. Nichts anderes darf aus unserer Sicht für diejenigen gelten, die gegen ihren eigenen Willen in das Netz gestellt werden und denen dadurch ein erheblicher Schaden entstehen kann.
Aus unserer Sicht wird das Portal auch dem hehren Ziel der Aufklärung nicht gerecht, wenn Verbraucher aufgrund subjektiver Eindrücke einzelne Produkte in einem Forum herausgreifen und öffentlich kritisieren können. Denn zwischen subjektiver Wahrnehmung und objektiver Tatsache klaffen oft Welten. Dies sehen wir äußerst kritisch, da das Portal nach der derzeitigen Konstruktion dem Anschein von Objektivität aus unserer Sicht nicht gerecht wird.
Es steht daher ebenfalls zu befürchten, dass Regressansprüche auf diese Betreiber der Internetseite und möglicherweise auch auf den Bund als Auftraggeber und Geldgeber zukommen werden, wenn Unternehmen bzw. Produkte zu Unrecht in das Portal eingestellt werden, das heißt, sie entweder gesetzeskonform produziert haben oder Gattungsdiskussionen an einem bestimmten Herstellerprodukt geführt worden sind und sich der Hersteller somit im Wettbewerb beschädigt sieht.
Nach derzeitiger Konzeption ist ein Archiv geplant, in das alle abgeschlossenen Fälle eingestellt werden, selbst die, bei denen nachweislich keine Verbrauchertäuschung vorlag. Dies kann aus unserer Sicht nicht so bleiben, da dadurch Produkte und Hersteller in Verruf geraten, die einwandfrei sind beziehungsweise die sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Wenn nachweislich keine Täuschung vorlag, müssen die Einträge gelöscht werden.
Sie sehen also, dass das Portal noch viel Nachbesserungsbedarf besitzt. Wir bitten die Landesregierung, sich dahin gehend gegen die geplante Einführung des Portals in seiner jetzigen Form einzuset
zen und ihre eigene Aktivität im Internet so auszurichten, dass innerhalb dessen kein staatlich finanzierter Pranger des 21. Jahrhunderts entsteht. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, Verbraucherinnen und Verbraucher beeinflussen mit ihrer Kaufentscheidung den Absatz von Produkten und somit auch am Schluss den Erfolg von Unternehmen. Verbraucher entscheiden damit auch über die Zukunft der Wirtschaft. Bereits der 1. Deutsche Verbrauchertag 2007 hatte sich mit dem Thema Verbrauchermacht und -verantwortung auseinandergesetzt und sich diesem Themenbereich gestellt. Ich zitiere: „Es bleibt Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass der Verbraucher eine gute und verlässliche Wahl hat.“, dies unterstrich damals der Bundespräsident Horst Köhler bei der Eröffnung dieses Fachkongresses. Notwendig sind vor allem bessere und klarere Informationen über Produkte und deren Hersteller, so Köhler. Nur wer verlässliche Informationen habe, kann mit seinen Kaufentscheidungen die Unternehmen belohnen, die nämlich gute Dinge unter Einhaltung der Standards produzieren.
Das betrifft auch die Kennzeichnung von Produkten. Auch hier erwartet der Kunde eine klare, eindeutige Information. Manches, was auf die Lebensmittelverpackungen gedruckt ist, ist missverständlich und für den Verbraucher nicht mehr zu verstehen. Viele Kunden fühlen sich dadurch auch irregeführt in der Werbung, in der Kennzeichnung und auch getäuscht. Hier muss es Ziel sein, den Verbraucher zu informieren und die Spreu vom Weizen zu trennen.
Meine Damen und Herren, wir brauchen Wahrheit und Klarheit. So wird das neue Verbraucherportal, das die Verbraucherzentrale Hessen führt und betreut, bezeichnet. So weit besteht sicherlich Einigkeit auch mit den Verbänden der Wirtschaft, auf die Sie sich hier im Antrag beziehen. Nun befürchten aber diese Wirtschafts- und Handelsverbände - und
darauf beziehen Sie sich in Ihrem Antrag -, dass das Portal missbraucht werden kann, sagen aber gleichzeitig mit dem Papier, die Wirtschaft biete selbst Informationen oder auch aktiv per Internet an, was auch die Gefahr der Falschbewertung in sich birgt. Ich will, das möchte ich hier deutlich sagen, eine rechtsstaatliche, unabhängige Beratung. Die Verbraucherzentralen gewährleisten das und sie genießen in der Bevölkerung und bei den Verbrauchern hohes Vertrauen.
Uns allen ist klar, meine Damen und Herren, dass in unserer skandalsüchtigen Zeit hier und da auch dies genutzt wird. Wir wissen auch, dass die Gefahr besteht, vor allen Dingen bei offenen Netzwerken und Chatrooms, unabhängig von solchen Beratungsinstituten Informationen zu veröffentlichen und damit auch den einen oder anderen an den Pranger zu stellen. Der Staat - jetzt spreche ich an, was die Bundesverbraucherministerin vorhat - hat hier eine Sorgfaltspflicht. Uns allen ist klar, wenn wir die Verpackung „Müllermilch“ kaufen, dass in der Verpackung kein Müller ist, sondern Milch. Das ist selbstverständlich.
Meine Damen und Herren, ich habe mich im Vorfeld der heutigen Beratung natürlich mit den Projektkoordinatoren einmal von der Bundesverbraucherzentrale, aber auch mit dem Projektkoordinator, dem Herrn König von der Verbraucherzentrale Hessen, in Verbindung gesetzt. Ich danke den beiden für die Informationen.
Das Verfahren, das kann ich hier sagen, wurde in den letzten Wochen mehrfach angepasst. Gerade auch im Hinblick auf die Äußerungen, die von verschiedenen Seiten kamen. Neu ist vor allem, wenn die Aufmachung eines Lebensmittels mit der Kennzeichnungsvorschrift offensichtlich im Einklang steht, wird das Produkt nicht unter der Nennung des Klarnamens, wie hier befürchtet, mit Foto sowie mit der Herstellerangabe auf der Seite dargestellt. Schon der Name des Portals „Wahrheit und Klarheit“ macht deutlich, dass es sich bei dem Portal um die Klarstellung unklarer bis täuschender Lebensmittelkennzeichnung und -aufmachung handelt. Außerdem kommen in den Portalen alle Beteiligten angemessen zu Wort, auch die Stellungnahme des Anbieters wird im vollen Wortlaut veröffentlicht. Die Unterstellung Ihres Antrags von der FDP, dass alle Anbieter vorverurteilt werden, sobald sie mit ihrem Produkt im Portal auftauchen, ist nämlich unter dem von mir Geschilderten aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar.
Nach bisherigen Erfahrungen der Betreiber führen die Antworten der Anbieter entweder zu einer - so, wie mir berichtet wurde - zügigen Klarstellung oder zu einer schnellen Zusicherung, eine Verbesserung der Kennzeichnung vorzunehmen. Von dieser Seite, sage ich, können sich sogar Anbieter in diesem Portal als verbraucherfreundlich profilieren. Allerdings - und das möchte ich auch sagen - wird es auch Anbieter geben, die an ihrer irreführenden Aufmachung ihres Produkts festhalten werden, also keine Stellungnahme geben und dadurch natürlich ein schlechtes Bild auch für sich selber abgeben, wie das die Projektverantwortlichen einschätzen. Grundsätzlich werden alle Produkte in das Portal eingestellt, die Täuschungspotenzial aufweisen und vom Projektteam im Anschluss oder vorher schon überprüft, bevor sie eingestellt werden, so muss ich es deutlich sagen.
Das Täuschungspotenzial muss über die Kennzeichnung und die Aufmachung des Produkts erkennbar sein. So ist das Grundprinzip. Meldungen, die sich auf Inhaltsstoffe, aber auch auf hygienische Mängel beziehen, können vom Portal nicht bearbeitet werden und werden daher in die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung übergeben. Gleiches geschieht auch mit Produkten, die beispielsweise klare Kennzeichnungsfehler aufweisen oder wo die Zutatenliste fehlt oder auch das Haltbarkeitsdatum nicht ordentlich aufgedruckt ist.
Meine Damen und Herren, der FDP-Antrag und die Stellungnahme der Verbände vom 03.01. beziehen sich in der Begründung vor allem auf Produkte, die richtig gekennzeichnet sind, bei denen sich Verbraucher aber trotz korrekter Kennzeichnung getäuscht fühlen. In solchen Fällen werden die Produkte nicht mit Herstellernamen, wie ich gerade schon gesagt habe, sondern anonym eingestellt. Es erfolgen Abfragen im Portal und es werden Verbraucherbefragungen angeschlossen, um zu erfassen, ob sich viele Verbraucher durch die Kennzeichnung getäuscht fühlen. Ist das der Fall, so wird das zum Anlass genommen, eine rechtliche Änderung herbeizuführen und so zu einer klaren Kennzeichnung zu kommen und diese zu fordern. Die beschriebene Gefahr, dass tendenziöse Nutzer oder Wettbewerber gezielt Informationen platzieren, ist nicht möglich, denn nur das Redaktionsteam stellt im Informations- und Produktteil Informationen ein. Diskussionen in Chatrooms oder Foren werden nur moderiert stattfinden, so dass es auch dort keine Diffamierung oder Beleidigung von Wettbewerbern geben kann und diese auch damit verhindert werden.
Eine weitere Annahme, dass ganze Produktsegmente oder Branchen in unzulässiger Weise thematisiert oder problematisiert werden, ist auch nicht nachvollziehbar, z.B. auf Produkte mit Fruchtabbildung ohne Frucht bezieht sich das. Das Portal ist als Verbraucherportal geplant. Verbraucher sehen
einzelne Produkte, die täuschende Aspekte wie unzulässige Fruchtabbildungen aufweisen. Der einzelne Anbieter dieses Produkts verhält sich rechtswidrig und wird auch ohne Internetportal heute schon individuell von den einzelnen Verbraucherzentralen abgemahnt. Eine erfolgreiche Abmahnung wird auch heute bereits öffentlich gemacht. Das trifft nicht nur den einzelnen Anbieter, sondern es betrifft auch irreführende Angaben.
Meine Damen und Herren, das Portal entwickelt auch keine demokratisch legitimierten Sekundärstandards, sondern trägt dazu bei, mehr Klarheit in das Thema zu bringen.
Meine Damen und Herren, wie es im Lebensmittelund Futtermittelgesetz unter dem Bereich „Verbot von Verbrauchertäuschung“ dargelegt heißt, diese Prämissen hält das Portal ein. Ich hoffe, dass ich durch die relativ sachliche Darstellung des Themas und die Umsetzung des Themas ein Stück Klarheit beibringen konnte. Ich selbst bin überzeugt, dass das Portal hilft, die schwarzen Schafe herauszufiltern und somit auch im Sinne der Wirtschaft handelt.
Meine Damen und Herren, ich hatte bereits zu Beginn gesagt, der Einfluss Thüringens hier ist extrem gering. Der Einfluss über die Verbraucherzentrale ist stärker. Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte haben, würde ich das auch gern an die hessischen Kollegen weitergeben. In diesem Sinne, denke ich, ist der Antrag - wie ich es Ihnen erläutert habe - unbegründet. Unsere Fraktion lehnt den Antrag ab. Vielen Dank.