1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den „Boys’Day“ zu unterstützen, und wie erklärt die Landesregierung, dass bei einer Internetrecherche auf den Websites des Landes (abgeru- fen am 11. März 2011) der „Boys’Day“ nur einmal unter dem Stichwort „Girls’Day“ erscheint?
2. Auf der neuen Internetpräsenz http://www.boysday.de (abgerufen am 11. März 2011) können sich Jungen über konkrete Angebote in ihrem Bundesland informieren. Ebenso werden für die jeweiligen Bundesländer koordinierende Ansprechpartner benannt, welche in den meisten Fällen die zuständigen Ministerien des jeweiligen Bundeslandes sind. Neben Rheinland-Pfalz ist Thüringen das einzige Bundesland, für das ca. einen Monat vor Durchführung kein Ansprechpartner benannt ist - aus welchen Gründen?
3. Aus welchen Gründen bietet außer dem Thüringer Innenministerium kein weiteres Ministerium Angebote innerhalb des „Girls’Day“ und „Boys’Day“ an?
4. Wie gedenkt die Landesregierung zukünftig in ihrem Einflussbereich einer gendergerechten Politik in Thüringen gerecht zu werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Anfrage, Frau Abgeordnete König, sie gibt uns die Gelegenheit, zu den Initiativen rund um den „Boys’Day“ hier zu informieren. Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Bereits in den letzten Jahren hat die Landesregierung unter dem Motto „Neue Wege für Jungs“ parallel zum „Girls’Day“ entsprechende Initiativen angeregt und unterstützt. Dabei wurden gezielt Jungen angesprochen, um sie für soziale und pflegerische Berufe zu gewinnen. Auf Initiative der Gleichstellungsbeauftragten beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit wurde die Lenkungsgruppe „Girls’Day“ um den „Boys’Day“ erweitert, um damit unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu einem größtmöglichen Erfolg zu kommen. Eingeladen wurden neben Schule, Eltern und Wirtschaft auch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, die Landeskrankenhausgesellschaft und der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen. Die Lenkungsgruppe tagte am 9. Februar 2011 und verabredete die strategisch wichtigen Maßnahmen und Vorgehensweisen. Inzwischen sind mit Stand vom 22. März 2011 auf der Internetseite des „Boys’Day“ www.boys-day.de in der Aktionslandkarte für Thüringen 110 Aktionen mit 1.066 Plätzen eingetragen.
Zu Frage 2: Zu Verzögerungen bei der Benennung eines Ansprechpartners kam es, da noch organisatorische Fragen geklärt werden mussten. Aktuell, also Stand heute, ist die Gleichstellungsbeauftragte beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Frau Arenhövel auf der entsprechenden Internetseite, die ich vorhin gerade genannt habe, als Ansprechpartnerin benannt.
Zu Frage 3: Die Landesregierung sieht ihre Aufgabe in erster Linie als initiierende und koordinierende Stelle für die Projekte „Girls’Day“ und „Boys’Day“. Daneben wurde die Gleichstellungsbeauftragte bereits durch den Internetauftritt und die überregionale Schülerzeitung „We you“ werbend tätig. Das Thüringer Innenministerium konnte bisher beim „Girls’Day“ in besonderer Weise eine Ausnahme
stellung einnehmen, da hier Berufe für Mädchen z.B. bei der Polizei oder der Feuerwehr und anhand konkreter Fahrzeugtechniken vorgestellt werden konnten. Die Landesregierung wird weiterhin nach Möglichkeiten suchen, wie weiterführende Angebote durch die obersten Landesbehörden sinnvoll vorgestellt werden können.
Zu Frage 4: Durch die Übernahme der Schirmherrschaft durch die Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit Frau Heike Taubert wird der erste bundesweite „Boys’Day“ in diesem Jahr politisch nachdrücklich unterstützt und aufgewertet. Die Landesregierung betrachtet gendergerechte Politik als Querschnittsaufgabe in allen Handlungsfeldern, allen Politikbereichen und zu jedem Zeitpunkt.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Schubert, ich danke Ihnen für die Antwort. Ich habe jetzt trotzdem noch mal eine Nachfrage. Zu 1. war ja die Frage, warum der „Boys’Day“ nur einmal unter dem Stichwort „Girls’Day“ auf den Internetseiten des Landes erscheint. Das war jedenfalls am 11. März 2011 der Fall. Darauf gab es keine Antwort. Insofern noch mal eine Nachfrage, ob Sie mir die Frage 1 beantworten könnten. Dann hätte ich noch eine richtige Nachfrage.
Es gibt ja den Verweis auf diese Seite, diese „Boys’Day“-Seite, da sind ja alle Informationen da. Ich weiß nicht, ob durch mehr Erscheinen auf einer Seite die Informationsvielfalt verbessert wird.
Es ging darum, dass der „Boys’Day“ nur unter dem Stichwort „Girls’Day“ überhaupt erkennbar war, insofern keine exakte Werbung für den „Boys’Day“ stattfand auf den Internetseiten. Aber ich belasse es dabei.
Zur Frage 3 hätte ich eine Nachfrage: Gibt es denn Gründe, warum außer dem Innenministerium keine weiteren Angebote für Jungen stattfinden zum 14. April oder plant die Landesregierung, einen „ExtraBoys’Day“ wie beispielsweise in Bremen, auszurufen, der unabhängig vom „Girls’Day“ stattfindet?
natürlich im Bereich Polizei und Feuerwehr Bereiche hat, wo auch Ausbildungsplätze in Größenordnungen oder zumindest erheblich angeboten werden können. Das ist in anderen Bereichen der Landesregierung nicht in dem Sinne der Fall. Da müssen wir wirklich noch weiter nachdenken, wo das möglich ist, da haben Sie vollkommen recht. Das soll ja auch nicht heute so dastehen, als ist das jetzt für alle Zeit das Endergebnis, sondern da müssen wir uns noch weitere Gedanken machen, wie wir diesen „Boys’Day“ weiter aufwerten können und wie wir da aktiver werden können als Landesregierung.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2398. Herr Kummer.
Verärgerte Bürger, u.a. aus Möbisburg, wandten sich am 8. März dieses Jahres an unsere Fraktion, um über extreme Belästigungen durch Rauchschwaden zu informieren. Auch ich selbst konnte mich in der Nähe von Gotha davon überzeugen. Am darauffolgenden Tag berichteten die Medien, dass die Rauchentwicklung auf das Abbrennen von Grünschnitt auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf zurückzuführen war. Die "Thüringer Allgemeine" vom 9. März sprach in diesem Zusammenhang nicht ohne Ironie von "artenschutzrechtlichen Maßnahmen" und "vorbeugendem Brandschutz".
1. Welche Maßnahmen auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf wurden von wem und auf welcher rechtlichen Grundlage genehmigt?
2. Hatte nach Kenntnis der Landesregierung das zuständige Landratsamt Gotha Alternativen zum Verbrennen geprüft, wenn ja, welche und warum wurden diese verworfen?
3. Wurden während und nach dem Abbrennen Messungen von Schadstoffkonzentrationen in der Luft und in Böden vorgenommen, wenn ja, welche Ergebnisse erbrachten diese?
4. Welche Aussagen kann die Landesregierung über den Grad eines möglichen Gesundheitsrisikos für die Bevölkerung treffen, die mit den Folgen des Verbrennens konfrontiert war?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt, Naturschutz, Staatssekretär Richwien.
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Per Bescheid vom 22.02. dieses Jahres genehmigte die untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Gotha das kontrollierte Abflammen einiger Teilflächen auf dem Truppenübungsplatz. Auf Grundlage des § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz erteilte die untere Naturschutzbehörde damit die Befreiung von den Schutzvorschriften des § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Maßnahme diente in erster Linie der Erhaltung von FFH-Lebensraumtypen wie Kalktrockenrasen und Zwergstrauchheiden.
Zu Frage 2: Alternativen zum Abbrennen wurden geprüft. Die Beweidung auf dem Truppenübungsplatz wurde jedoch aus seuchenhygienischen Gründen, aus Gründen der Nutzung des Übungsplatzes und aufgrund eines Erlasses, welcher Beweiden und Betreten auf noch nicht munitionsberäumten Flächen untersagt, in den letzten Jahren immer stärker eingeschränkt. Aufgrund von nicht ausreichenden technischen und personellen Ressourcen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben konnte eine Mahd bisher nicht in dem Umfang durchgeführt werden, wie es zum Erhalt der Flächen notwendig gewesen wäre.
Zu Frage 3: Der Landesregierung sind keine Messungen bekannt, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Flächen auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf durchgeführt wurden. Die nächstgelegenen Stationen des Thüringer Luftmessnetzes befinden sich in Erfurt und Eisenach. Es wurden keine Auffälligkeiten bei den Messergebnissen registriert, was aufgrund der Entfernung zum Truppenübungsplatz auch plausibel ist.
Zu Frage 4: Da keine Messergebnisse zur örtlichen Belastung vorliegen, ist eine Bewertung der lufthygienischen Situation im Wohnumfeld des Truppenübungsplatzes nicht möglich.
Herr Staatssekretär, die „Thüringer Allgemeine“ schrieb, dass die Maßnahme zum Schutz von Birkhühnern erfolgen würde. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob es auf dem Truppenplatz Birkhühner in nennenswerter Zahl gibt?
Mich würde in dem Zusammenhang auch noch interessieren, ob denn für andere, auch schützenswerte Lebewesen durch das Verbrennen Gefahren
Ich gehe davon aus, Herr Abgeordneter Kummer, dass die untere Naturschutzbehörde sich sehr viel Mühe gegeben hat, um die bestmögliche Lösung zu finden, um hier dem Anliegen gerecht zu werden. Sie wissen natürlich auch, dass ich da Probleme habe, wenn man nicht nach der bestmöglichen Lösung sucht, aber ich gehe davon aus, ich habe heute Morgen auch noch einmal Rücksprache genommen, dass das die einzige Lösung war, die sich angeboten hat.
Zu Ihrer ersten Frage, was die Birkhühner anbetrifft, da will ich mich gern noch einmal schlaumachen, ob es diese am Standort gibt. Ich habe, glaube ich, auch hier gesagt, es ging um Kalk, Trockenrasen und Zwergstrauchheiden. Das ist das Thema, was im Bescheid stand. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/2412. Das macht jetzt die Abgeordnete Renner.
Nach Abschluss der Aktivierungsphasen begann ab 15. Januar 2011 die Phase der direkten Beschäftigung in Maßnahmen, in denen insgesamt über drei Jahre in Thüringen für 3.000 Langzeitarbeitslose eine geförderte Beschäftigung möglich ist.
2. Wie viele Anträge auf Maßnahmen im Rahmen der Bürgerarbeit wurden aktuell von wie vielen Kommunen und Trägern gestellt?
3. Wie viele Bewilligungen und wie viele Ablehnungen wurden bisher durch das Bundesverwaltungsamt erteilt?