Protokoll der Sitzung vom 24.03.2011

Meine sehr geehrten Damen und Herren, immerhin ein Anzuhörender hat dem Gesetzentwurf der Landesregierung zugestimmt, einer - bei uns waren es ein paar mehr, wenn ich das quantitativ bewerte -, das war der Bund der Steuerzahler, der hat gesagt, der Regierungsentwurf ist in Ordnung. Alle anderen Anzuhörenden haben diesen Gesetzentwurf im Übrigen aus verfassungsrechtlichen Erwägungen heraus in Grund und Boden gestampft und gesagt, dieser Gesetzentwurf muss weg.

Herr Abgeordneter Kuschel, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?

Herr Abgeordneter Recknagel, bitte.

Herzlichen Dank, Herr Kuschel. Sie hatten eben erwähnt, das Denken dieses Rechtsprofessors aus Leipzig

Herr Driehaus. Die Veranstaltung war nur in Leipzig, aber er kommt aus Berlin.

- ja, gut - entspringt dem vorletzten Jahrhundert. Sie hatten an anderer Stelle schon einmal gesagt, Sie seien Marxist. Verhält es sich da mit dem Denken nicht genauso?

(Heiterkeit und Beifall FDP)

Der Vorteil ist, die marxsche Lehre wird weiterentwickelt. Das ist der Vorteil der marxschen Lehre, dass sie nicht dogmatisch ist.

(Heiterkeit und Beifall FDP)

Ja, so ist das. Außerdem gibt es noch einen Unterschied zwischen Gesellschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften. Von daher war das jetzt ein Versuch abzulenken. Aber was will schon die FDP?

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine weitere Kritik am Verfahren ist, dass es im Ausschuss keine Debatte gab. Was mich jetzt an der Stelle des Innenministers sehr nachdenklich machen würde, Herr Geibert, ist, die Regierungskoalition hat nicht mal den Versuch unternommen, Sie vor uns in Schutz zu nehmen und Ihnen beizustehen, sondern sie hat gesagt, hier habt ihr ihn. Wir konnten Sie sozusagen vollkommen in die Enge treiben und weil Sie nicht weiterwussten, haben Sie dann Antworten verweigert und gesagt, das klären dann später die Gerichte, das müssen wir in der Verordnung klären und zu unbestimmten Rechtsbegriffen und Ähnlichem äußern Sie sich nicht. Von daher war das also kein parlamentarisches Verfahren im herkömmlichen Sinne.

Ich will jetzt zu den Inhalten kommen. Die Zusage war: rechtssicher, bürgernah und bezahlbar. Ein halber Punkt davon ist erfüllt; der Gesetzentwurf der Landesregierung ist aus Sicht des Landes bezahlbar. Ich habe mir immer überlegt, warum die Landesregierung nicht in der Lage ist, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der tatsächlich diesen selbst formulierten Kriterien entspricht. Ich bin überzeugt, Sie verfallen in eine Strategie, die schon die CDU in den letzten Jahren der Alleinregierung praktiziert hat. Sie drücken nämlich Konflikte, die das Land hervorruft, auf die kommunale Ebene herunter in der Hoffnung, dass sich die kommunalen Akteure

auseinandersetzen, zerfleischen, dadurch Kapazitäten, Ressourcen und Potenziale in Anspruch nehmen müssen, dadurch so schwach werden, dass Sie als Land gut dastehen. Das ist meine Vermutung, dass Sie bewusst auf kommunaler Ebene neue Konflikte erzeugen wollen, damit Sie als Landesregierung keine starken Kommunen als Partner haben. Insofern bedaure ich es, dass der Gemeinde- und Städtebund den Gesetzentwurf der Landesregierung als guten Kompromiss bewertet und nicht erkannt hat, was für eine Strategie dahintersteht, nämlich tatsächlich ein Generalangriff auf die Kommunen und auf die Bürger. Ich muss es noch einmal wiederholen, der Kernpunkt dieses Gesetzes ist eine Verschärfung zur jetzigen Rechtslage. Weil Herr Hey gesagt hat, das wäre jetzt schon so, die Verschärfung ist, dass alle Gemeinden verpflichtet werden, zunächst einmal vom Grundsatz her bis August 1991 Straßenausbaubeiträge rückwirkend zu erheben. Dafür haben sie ein Jahr Zeit. Wenn sie es nicht machen in dem einen Jahr, dann - so steht es im Gesetz - wird die Rechtsaufsicht, das Land einschreiten. Das ist natürlich eine Kampfansage an die Kommunen. Und nun müssen nicht wir als Landespolitiker das den Bürgern erklären, sondern die Bürgermeister, Gemeinderäte und Stadträte müssen sich mit dem Bürger auseinandersetzen und erklären, wieso für eine Straße, die in den 90er-Jahren gebaut wurde, jetzt auf einmal Beiträge erhoben werden. Das ist verfassungsrechtlich stark umstritten. Das Verfassungsgericht hat schon 1961 ein paar Grundzüge des Rechtsstaats formuliert, zum Beispiel das Rückwirkungsgebot oder den Vertrauensschutz, und gesagt, der Staat darf nicht in abgeschlossene Tatbestände rückwirkend eingreifen. Das ist der Grundsatz. Sie machen das aber und machen jetzt juristische Winkelzüge. Ich will Ihnen einmal die Fallgruppen beschreiben und frage Sie, wer das den Leuten erklären soll. Da sagen Sie, mit der ersten Fallgruppe sind die gemeint, die noch gar keine Satzung haben, da ist die Beitragspflicht angeblich noch gar nicht entstanden, denn die entsteht erst mit dem Erlass der Satzung. Sie regeln, dass die Gemeinden nach Abschluss der Maßnahme vier Jahre Zeit haben, um eine Satzung auf den Weg zu bringen. Ist es denn zu viel verlangt, wenn eine Kommune Straßenausbau macht, dass zunächst das Satzungsrecht geschaffen und mit dem Bürger der Dialog geführt wird, in welcher Art und Weise er beteiligt wird? Jetzt sollen aus den vier Jahren 20 Jahre gemacht werden.

Die zweite Fallgruppe sind die Gemeinden, die wiederkehrende Beiträge eingeführt haben, das sind über 100 Gemeinden. Die sollen für den Zeitraum davor, wenn sie also 1999 wiederkehrende Beiträge eingeführt haben, geht es um den Zeitraum 1991 bis 1999, auch noch Beiträge erheben. Bisher waren das einmalige Beiträge, jetzt haben Sie die Option aufgenommen, rückwirkend wiederkehrende

Beiträge einzuführen. Auch das wird erhebliche Diskussionen hervorrufen.

Die dritte Fallgruppe sind Gemeinden, die Satzungsrecht hatten, das aber aus unterschiedlichen Gründen noch gar nicht zur Anwendung gebracht wurde. Jetzt wird gesagt, es bestand schon immer die Pflicht. Das ist falsch. Es gibt Schreiben aus dem Innenministerium, eines von Frau Rita Hartmann aus dem Jahre 2001 liegt mir vor, in dem sie Gemeinden und Rechtsaufsichtsbehörden mitteilte - jetzt müssten eigentlich Germanisten streiten -, dass das Wort „können“ in § 7 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz ein Ermessenskönnen ist. Später hat man dann gesagt, nein, es ist ein Ermächtigungskönnen. Da soll der Bürgermeister den Bürgern wieder erklären, dass Sie sich als oberste Rechtsaufsicht geirrt haben, weil Sie es verwechselt haben oder sich nicht einig darüber waren, war es ein Ermessens- oder ein Ermächtigungskönnen. Ich habe Zweifel, ob die Mehrzahl der hier Anwesenden diese Unterschiede erläutern kann. Ich habe auch lange gebraucht. Ich dachte immer, „können“ lässt immer ein Ermessen zu, denn sonst müsste da „müssen“ oder „sollen“ stehen. Wie auch immer, diese abgehobene akademische juristische Diskussion muss jetzt dafür herhalten, dass die Thüringer Bürgerinnen und Bürger noch ca. 260 Mio. € Straßenausbaubeiträge entrichten sollen für Maßnahmen, die schon längst abgeschlossen sind. Das ist ein Angriff auf den Rechtsstaat, denn die Verjährung ist ein hohes Rechtsgut und Sie setzen sie de facto außer Kraft. In der Bundesrepublik, im Rechtsstaat verjähren viele Tatbestände, schwerer Diebstahl, ich glaube, nach fünf Jahren, nur Mord verjährt nicht. Aber bei Straßenausbaubeiträgen haben Sie die Verjährung abgeschafft. Das bleibt für uns Kritikpunkt. Von daher begeben Sie sich auf dünnes Eis, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Bürgerinnen und Bürger sich das gefallen lassen oder Bürgermeister und sagen: Wir machen doch jetzt nicht für das Land die Arbeit, weil Sie sich nicht einig darüber waren, um welche Art von „können“ es sich hier handelt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht ja weiter. Jetzt beschreiben Sie im Gesetz zwei Ausnahmetatbestände, wo von diesem Grundsatz abgewichen werden kann.

1. Wenn eine Gemeinde dauerhaft schuldenfrei ist, kann sie auf die Erhebung von Beiträgen verzichten. Ich verkürze das jetzt mal, es gibt da noch, wenn es wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Das heißt: In der Vergangenheit keine Schulden, gegenwärtig nicht, künftig nicht!

Nun weiß jeder, dass die Verschuldung vielleicht ein Element, aber nicht das geeignetste Element darstellt, um Leistungsfähigkeit zu definieren. Das würde ja zu dem Kuriosum führen, dass die Mehrzahl der Hartz-IV-Empfänger als leistungsfähig gilt,

weil sie keine Verschuldung haben. Sie haben aber keine Verschuldung, weil sie reich sind, sondern sie haben keine Verschuldung, weil sie keinen Kredit bekommen. So ist es auch bei den Kommunen. Die Mehrzahl der Kommunen ist deshalb schuldenfrei, weil sie so arm sind, dass sie keine Genehmigung von Krediten bekommen, und nicht, weil sie reich sind. Dann sagen Sie sogar im Ausschuss und haben damit nicht mal ein schlechtes Gewissen: Wenn dann doch eine Situation eintritt, dass sich eine Kommune verschulden muss, dann müssen diese Straßenausbaubeiträge einführen. Damit spalten Sie die Gemeinde, weil nämlich ein Teil der Bürger von der Schuldenfreiheit profitiert hat, die anderen dann nicht. Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum Sie nicht die Kriterien anwenden, die im Haushaltsrecht das Kriterium von Leistungsfähigkeit darstellen, nämlich die dauernde Leistungsfähigkeit. Sie wissen, es gibt Kredite, die sind rentierlich, die refinanzieren sich selbst. Warum soll ich einer Gemeinde das untersagen, eine Investition, die sich selbst refinanziert, über Kredite zu finanzieren? Das ist willkürlich.

2. Es geht weiter: Sie haben da eine Abstufung, wo Sie sagen, da kann die Gemeinde den Gemeindeanteil erhöhen oder anders herum den Bürger entlasten, wenn die Verschuldung nicht höher als 150 € pro Einwohner beträgt einschließlich der Eigenbetriebe. Da haben Sie bis heute nicht erläutert, wie die 150-Euro-Grenze zustande gekommen ist. Sie ist willkürlich aus meiner Sicht. Warum sind es nicht 200 € oder 100 €? Es gibt keine Differenzierung zwischen den Gemeinden. Es macht aber einen Unterschied, ob die Gemeinde Gerstengrund mit 62 Einwohnern 150 € Verschuldung pro Einwohner hat oder die Stadt Erfurt. Da müssen Sie doch eine Differenzierung vornehmen. Das machen Sie nicht. Bei Eigenbetrieben wissen wir nicht, trifft das jetzt eigene Gesellschaften oder nur den klassischen Eigenbetrieb nach Eigenbetriebsverordnung oder meinen Sie mit Eigenbetrieb alle wirtschaftlichen Unternehmen? Wenn Sie nur die Eigenbetriebe nach Eigenbetriebsverordnung meinen, ist das verkürzt. Denn da fordern Sie die Gemeinden auf, eigene Gesellschaften zu gründen, um die Verschuldung auszulagern. Das kann doch auch nicht sein. Von daher sind doch all diese Dinge nicht geeignet.

Bei der rückwirkenden Erhebung werden Sie an ein Problem stoßen und da haben Sie ja einen abenteuerlichen Vorschlag gemacht. Bisher - und Herr Hey müsste ja jetzt zuhören, weil er so sehr auf die bisherige Rechtsprechung abgestellt hat - mussten die Gemeinden immer die tatsächlichen Aufwendungen nachweisen, um die Höhe der Beiträge zu berechnen. Dazu mussten Originalbelege vorgelegt werden. Das Thüringer Archivgesetz regelt sechs Jahre Aufbewahrungsfrist, die Bücher zehn Jahre. Jetzt haben Sie gesagt, Sie gehen davon aus, dass

die das alles aufbewahrt haben. Es gab aber Gemeindeneugliederungen und man weiß überhaupt nicht mehr, ob die Unterlagen da sind. Jetzt sagen Sie, es soll geschätzt werden und Sie kriegen die Gerichte schon so weit, dass sie das auch so entscheiden. Da habe ich Zweifel, ob Sie die Gewaltenteilung tatsächlich verinnerlicht haben, wenn Sie meinen, dass Sie als Exekutive die Judikative überzeugen können, dass sie von der bisherigen Rechtsprechung abweichen und anstelle der tatsächlichen Aufwendungen jetzt Schätzungen zulassen. Wo leben wir denn? Sie verbiegen hier in einer Art und Weise den Rechtsstaat, also das ist alle Achtung eine eigenwillige Auslegung des Rechtsstaats.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch einmal zu unserer Alternative, die wir, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE, vorgelegt haben, also noch einmal zur Infrastrukturabgabe. Ich versuche es noch einmal zu erläutern, ich habe es schon mehrfach versucht und ich werde da nicht amtsmüde. Sie haben sich bisher dem Dialog verweigert. Vielleicht heute in der Öffentlichkeit kommen Sie nicht so leicht davon und müssen sich doch noch mal dazu äußern. Wir befinden uns im Spannungsfeld, ob es sich bei der Infrastrukturabgabe um eine steuerrechtsähnliche Abgabe oder eine aufwandsbezogene Abgabe handelt. Bei einer steuerrechtsähnlichen Abgabe, das ist richtig, ist der Bund zuständig, dürfen wir nicht regeln. Dort hat aber der Bürger, wenn er sie entrichten muss, keinen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung. Das, was wir aber vorgeschlagen haben, ist, dass die Gemeinden ermächtigt werden, im Nachhinein, nachdem sie Investitionen in Verkehrsanlagen, also für eine konkret erbrachte Leistung, dann eine Abgabe erheben können, und zwar gegenüber einem klar definierten Kreis von Personen, nämlich zunächst den Grundstückseigentümern. Damit spricht alles dafür, dass es eine aufwandsbezogene Abgabe ist, aber keine steuerrechtsähnliche Abgabe. Und wenn wir als Bemessungsgrundlage die Grundsteuer nehmen, dann betrifft das nur die Berechnung, dann heißt das aber doch nicht, dass sie die Wirkung wie eine Grundsteuer hat. Wenn Herr Hey hier sagt, ihm fehlen die Ausnahmetatbestände aus dem Grundsteuerrecht, weil es dort Befreiungstatbestände gibt: Die Befreiungstatbestände betreffen wieder den Vollzug, aber nicht die Berechnung. Ich kann mich ja sogar von der Grundsteuer befreien lassen, trotzdem wird sie erst mal berechnet. Der Vollzug wird dann unterschiedlich bewertet. Unter anderem kann ich mich als Privatmann auch befreien lassen, wenn ich nachweise, dass ich mein Grundstück gegenwärtig wirtschaftlich vertretbar nicht bewirtschaften kann oder nicht nutzen kann. Von daher ist das ein zweiter oder dritter Schritt, aber hat doch nichts damit zu tun, dass es sich um eine steuerrechtsähnliche Abgabe handelt, sondern das ist Aufwand. Wenn Sie jetzt konsequent wären, Herr Hey und Herr Innenminister, dann müssten

Sie sagen: Wenn die Infrastrukturabgabe nicht geht, dann gehen auch die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge nicht. Denn die Berechnung ist analog und die Wirkung auch, dass nämlich die Gemeinde in einem Abschnitt, bei Ihnen, Sie ermächtigen ja das gesamte Gemeindegebiet, das soll als eine Abrechnungseinheit möglich sein, und dort werden die Aufwendungen wie bei der Infrastrukturabgabe im Nachhinein auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Der Unterschied zwischen Infrastrukturabgabe und wiederkehrenden Beiträgen besteht nur darin, dass Sie einen wirklichkeits- oder wahrscheinlichkeitsnahen Maßstab nehmen, nämlich den Vollgeschossmaßstab oder Geschossflächenmaßstab, und wir und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen: Wir nehmen die Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer, weil aus unserer Sicht die Grundsteuer die bauliche und wirtschaftliche Nutzung der Grundstücke besser abbildet. Das ist der einzigste Unterschied. Da frage ich mich, warum Sie uns Verfassungswidrigkeit vorwerfen, aber zu Ihrem Gesetzentwurf sich nicht mal äußern, obwohl Anzuhörende auf diese Probleme hingewiesen haben. Im Übrigen haben wir in andere Bundesländer geschaut, in Rheinland-Pfalz z.B. die Gemeinde Pirmasens, die haben so was Ähnliches, eine Investitions- und Infrastrukturabgabe auf Grundlage wiederkehrender Beiträge. Von daher ist das ja auch nicht was völlig Neues, was wir hier haben. Wir können nur wirklich darum bitten, dann sollen Sie sich hier politisch äußern. Sie wollen rückwirkende Erhebungen, aber sollen dann nicht sagen: Wir machen eine abgehobene und überhaupt nicht entschiedene akademische Betrachtung über Verfassungsmäßigkeit oder -widrigkeit. Im Übrigen, wir sind bei anderen Gesetzgebungsverfahren viel risikobereiter gewesen, was die Verfassungskonformität betrifft. Ich halte das auch für zulässig, dafür sind wir doch ein Rechtsstaat. Dann haben wir doch den Mut zu etwas Neuem - da braucht man Mut - und wir wissen, Infrastrukturabgabe ist etwas Neues, dann beschließen wir es und rufen das Verfassungsgericht an. Da werden uns die Verfassungsrichter sagen und da habe ich hohes Vertrauen in das Verfassungsgericht, ob es zulässig ist oder nicht, ob wir noch nachjustieren müssen oder nicht. Aber wenn Sie es blockieren, dann werden wir diese Entscheidung auch nicht bekommen, deswegen das Volksbegehren. Das Anliegen des Volksbegehrens ist zum Schluss auch, verfassungsrechtlich eine Bewertung zu erhalten, ob dieser Weg zielführend ist. Da bin ich überzeugt, dass es so sein wird. Da bin ich den Bürgerinitiativen dankbar. Ich werde sie im Rahmen meiner Möglichkeiten unterstützen und ich bin mir sicher, meine Fraktion macht das auch, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Recht dann auch wahrnehmen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, besonders enttäuschend ist, dass Sie nicht mal die säch

sische Regelung in Erwägung ziehen. Mindestens das wäre doch möglich gewesen. Dort können die Gemeinden selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe, ohne rechtsaufsichtlichen Zwang. Dort hat es auch die Rechtsprechung gemacht und die CDU ist in der Landesregierung. Das wäre doch möglich gewesen, da hätten Sie sich doch gar nicht mit unserem Entwurf so intensiv auseinandersetzen brauchen, hätten Sie wenigstens das gemacht; nein, machen Sie nicht.

Jetzt will ich noch mal zu dieser rechtlichen Auseinandersetzung kommen, denn es nervt mich, dass hier immer gesagt wird, in Thüringen wäre die Rechtslage so und so und das wäre naturgegeben. Da will ich noch mal in das Jahr 2005 zurückgehen. Bis dahin war man sich einig, dass in Thüringen die Gemeinden ein Ermessen haben. Dann kam das Urteil Benshausen. Da hat sich das Thüringer OVG auf die Entscheidung des sächsischen OVG aus dem Jahr 2004 bezogen zum Fall der Straßenausbaubeitragsatzung in Leipzig und hat gesagt, es ist ein Ermächtigungskönnen, ich kürze das ab. Dann hat das sächsische OVG im Januar 2007 gesagt und das ist erstaunlich in so kurzer Zeit -, wir haben uns 2004 geirrt. Wir haben uns noch einmal mit der Gesetzesgeschichte beschäftigt und sind dann zur Einsicht gekommen, dass die Gemeinden doch ein Ermessen haben, und haben damit die Begründung des Urteils von 2004 aufgehoben. Jetzt haben wir die Situation, dass wir in Thüringen eine Entscheidung des OVG haben, darauf berufen Sie sich mit einer Begründung, die aber abhanden gekommen ist. Das müssen Sie mal erklären, Sie sind Jurist, wie Sie sich noch auf ein Urteil beziehen können, wo die Begründung weg ist; da ist keine Begründung mehr da. Jetzt haben wir den Wortlaut in Sachsen und Thüringen miteinander verglichen. Sowohl in den beiden Kommunalordnungen als auch in den beiden Kommunalabgabengesetzen sind die Regelungen wortgleich. Es gibt zwei Abweichungen, die will ich Ihnen kurz sagen: In der sächsischen Kommunalordnung steht noch, dass bei der Abgabenerhebung die finanzielle Leistungskraft der Abgabenschuldner zu berücksichtigen ist. Das ist aber nur deklaratorisch, denn das ergibt sich aus der Abgabenordnung. Da steht drin, dass keine Enteignung durch den Staat erfolgen darf. Die zweite Abweichung ist, dass im Thüringer Kommunalabgabengesetz drei Ausbautatbestände als Kannbestimmung und zwei als Sollbestimmung formuliert sind; in Sachsen alle fünf als Kannbestimmung - das ist aber akademisch, weil wir uns jetzt alle in der Herstellungsphase befinden und da sind die Formulierungen in beiden Gesetzen wortgleich. Jetzt müssen Sie mal den Leuten erklären, wieso zu zwei Gesetzen, die wortgleich formuliert sind, so unterschiedlich agiert wird, indem in Sachsen die Kommunen selbst entscheiden können und in Thüringen können sie es nicht. Deshalb machen Sie jetzt das Gesetz, weil Sie das erkannt haben. Des

halb wird die Rechtslage, Herr Hey, verschärft. Sie wird nicht einfach fortgeschrieben. Sie wird verschärft und zementiert.

Eine abschließende Bemerkung, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Bereich Abwasser, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf nicht berührt haben, obwohl Sie zwei Zusagen gemacht haben - also nicht Sie persönlich, sondern diese Landesregierung in Person von Prof. Huber. Er hat nämlich gesagt, er will das Problem der Eigenkapitalverzinsung im Wasserbereich klären, damit jetzt nicht die Finanzämter auf die Idee kommen, die kommunalen Zweckverbände als Steuerpflichtige zu erkennen, Gewerbesteuer erlässt rückwirkend bis zum Jahr 2002, mehrere hunderttausend Euro pro Zweckverband. Der Gebührenzahler darf zahlen, der Bürger, und das selbst dann, das ergibt sich aus der Berechnung der Gewerbesteuer seit dem 01.01.2008, das ist kein Vorwurf an Sie, sogar wenn sie Verluste machen, weil man auf die absurde Idee gekommen ist - also irgendwelche Finanzbeamte -, die Eigenkapitalverzinsung ist ein Hinweis auf die Gewinnerzielungsabsicht. Aber wenn dem so ist, dann müssen wir doch als Gesetzgeber reagieren und müssen die Möglichkeit der Eigenkapitalverzinsung aus dem Gesetz rausschreiben. Das sagt Prof. Huber in der Öffentlichkeit und die Landesregierung macht es nicht und denkt, der ist jetzt in Karlsruhe, was interessiert mich dessen Geschwätz. Darauf hätten Sie aber mal hören können.

Oder das Zweite: Wir streiten uns seit sechs Jahren, was ist ein bebautes Grundstück. Bisher hat die Landesregierung sich geweigert, das klarzustellen. Ich sage noch mal, wir als Gesetzgeber haben 2004 mit der Wirkung 01.01.2005 regeln wollen, dass Grundstücke, auf denen kein Abwasser anfällt, zunächst von den Abwasserbeiträgen befreit sind bis zum Zeitpunkt der Bebauung, wenn dann Abwasser anfällt. Was machen die Aufsichtsbehörden alles möglich? Die sagen, wir wenden Thüringer Bauordnung an und da wissen Sie, ein Bauwerk beginnt schon ab einer bebauten Fläche von einem halben Quadratmeter. Das heißt, wenn ein Grundstückseigentümer irgendwo eine Hundehütte stehen hat, ein Carport oder irgendeine andere Unterstellmöglichkeit, ohne dass ein Wasseranschluss da ist, ohne dass dort Abwasser anfällt, muss der volle Beitrag entrichtet werden. Das war nicht Wille des Gesetzgebers. Wenn es solche Vollzugsprobleme gibt, dann kann man doch ein Gesetz, wenn Sie es schon einmal anfassen, hier einbringen und sagen, wir definieren mal für die Vollzugsbehörden, was ein bebautes Grundstück ist. Auch das Problem lassen Sie weg. Das sage ich, weil es so einfach ist, kann ich Ihnen ja nicht unterstellen, dass Sie es nicht durchschauen, sondern damit kehre ich zur Ausgangslage zurück, Sie wollen weitere Konflikte auf der kommunalen Ebene produzieren und am Leben halten. Damit die nicht auf den Gedan

ken kommen, mit dem Land in Dialog zu treten, wollen Sie, dass Bürgermeister, Gemeinderäte und Bürger sich unten auf kommunaler Ebene streiten und nicht zurechtkommen. Sie können sich zurücklehnen und können sagen, wir waren es nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch abschließend etwas zu dieser Regelung der Kleingärtner, was Herr Hey angesprochen hat. Ich muss das einfach sagen, beim Abwasser hatten wir das bisher schon. Das erweitern wir jetzt um die Straßen, aber bedauerlicherweise nur als Kannbestimmung. Das heißt, die kommunalen Satzungsgeber entscheiden selbst, ob sie die Kleingärtner nach Bundeskleingartengesetz von den Beiträgen befreien oder nicht. Dort haben wir das Rechtsproblem, dass der Beitragspflichtige nicht der Kleingartenverband ist oder die Kleingärtner, sondern der Grundstückseigentümer. Dem ist das manchmal völlig egal. Der kann zumindest 50 Prozent der Beiträge auf die Kleingärtner umlegen. Das macht er sehr gern in der Hoffnung, dass er dadurch die Leute los wird. Im Regelfall werden diese Flächen dann als Bauflächen genutzt. Das heißt, wir machen eine Vertreibung der Kleingärtner, obwohl sie eigentlich durch das Bundeskleingartengesetz geschützt sind. Meines Wissens ist der Innenminister für das Kleingartenrecht zuständig. Zumindest war dies bisher so. Ich weiß nicht, ob dies im Tausch mit dem Finanzminister so ist; die sind jetzt für die Steuerschule verantwortlich, alle Achtung. Das lassen Sie sich gefallen? Sie haben es sich gefallen lassen. Sie haben es sich wegnehmen lassen. Das zeugt nicht von Stärke. Um die Beamten, die für Sie das Steuerrecht umsetzen sollen in den Finanzämtern, soll sich der Innenminister kümmern und Sie machen dafür die Kommunalfinanzen, der macht das Kommunalrecht. Was ist denn das für ein Chaos? Das ist doch einfach Chaos. Also organisierte Verantwortungslosigkeit nenne ich das.

(Heiterkeit DIE LINKE)

(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Herr Kuschel, Sie sind einfach nicht richtig infor- miert.)

Nein, das ist so. Sie wollten nur die 2,8 Mrd. € der Kommunen haben und haben dafür jeden Preis bezahlt. Das ist einmalig, dass der Finanzminister die Ausbildung seiner eigenen Leute in das Ressort des Innenministers gibt. Der soll Polizisten ausbilden, das ist doch okay, aber die Finanzbeamten müssen Sie ausbilden.

(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Herr Kuschel, das ist doch gar nicht so, wie Sie sagen.)

Sie können ja dann hier reden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt bitte ich die Vertreter von CDU und SPD tatsächlich, wenn Sie noch Zeit brauchen; wir müssen heute nicht be

schließen. Wir können weiter im Innenausschuss diskutieren und tatsächlich diese Frage der Verfassungsmäßigkeit auch noch einmal erörtern; bitte mit gleichen Maßstäben - Herr Hey, da hat der Regierungsentwurf auch seine Tücken -, dann haben Sie uns auf Ihrer Seite. Wir würden einer erneuten Überweisung an den Innenausschuss zustimmen, aber das müssen Sie beantragen, wir beantragen das nicht, aber wenn Sie solche Zweifel haben, wäre das nur sachgerecht. Ansonsten, wenn Ihre Maßstäbe für beide Gesetze gelten, dann können beide hier abgestimmt werden. Beachten Sie noch einmal: Es war ein harter Kampf mit den Bürgerinitiativen einen solchen Gesetzentwurf hier vorzulegen, der nämlich das Land finanziell nicht höher belastet, die Gemeinden nicht höher belastet und die Zweckverbände nicht höher belastet, sondern es geht nur um eine andere Verteilung der Kosten, die sozial gerechter wäre. Diesem Ansinnen der Bürger sollten wir uns verpflichtet fühlen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter Kuschel. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Gumprecht für die CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wohl kaum ein Bereich des öffentlichen Rechts wurde in den letzten Jahren so strittig, so unterschiedlich, aber auch in der Auslegung so beklagt wie der Bereich der Kommunalabgaben. Wir haben heute zwei Gesetzentwürfe vorliegen, denen ich unterstelle, dass sie beide das Ziel haben, die Problematik der Straßenausbaubeiträge zu lösen. Es geht im Grunde um die Frage: Wie können die hohen Investitionen finanziert werden? Klar ist uns allen, dass eine komplette Übernahme der Kosten durch das Land zwar wünschenswert wäre, aber finanziell das Land überfordern würde und damit nicht möglich wäre.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das hat aber keiner gefordert.)

Ich sage ja, ich habe gesagt, klar ist es und ich habe es nicht infrage gestellt. Zuhören! Und wenn wir uns auch andere Modelle anschauen, das haben wir sicherlich alle im Vorfeld getan, wie etwa Baden-Württemberg, die auf Erschließungsbeiträge zielen, dann wissen wir auch, dass die Situation in Thüringen eine andere ist und dies schwierig ist. Also ist der Entscheidungsspielraum doch in einem gewissen Rahmen definiert. Wir wissen andererseits, dass die Mehrzahl der Thüringer Kommunen in den vergangenen Jahren Satzungen erlassen hat

und auch Beiträge gezogen hat und diese wirklich von den Bürgern kassenmäßig eingenommen haben. Eine kleine Anzahl - es sind, wie wir hören, 172 - der Gemeinden ist säumig. Ich meine, dieser Zustand, wo die Mehrheit der Kommunen nach Gesetz gehandelt hat, andere nicht, kann doch von uns nicht toleriert werden und muss einer Lösung zugeführt werden. Darum die Frage: Welche Ansätze ergeben sich? Die Lösungsansätze der beiden vorliegenden Gesetzentwürfe sind so unterschiedlich wie auch die Spannweite der Meinungen, die jeder von uns in den zahlreichen Gesprächen, nicht nur hier bei der Anhörung, sondern auch in den vielen Gesprächen zu Hause mit Bürgern oder Verbänden erfahren konnte.

Der Gesetzentwurf der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte eine Infrastrukturpauschale einführen, die - und ich sage - einer Steuer sehr ähnelt. Der Antrag - und das sage ich - klingt verführerisch und - Sie, Herr Adams, haben es gesagt - innovativ.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist Ihnen gelungen, den Antrag verführerisch so darzustellen, dass die Leute glauben, sie können bestimmte Dinge umgehen.