Der zweite Teil des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betrifft vorrangig Fragen der Landesplanung. Diese sollen durch das derzeit in Aufstellung befindliche Landesentwicklungsprogramm 2025 und die nachfolgenden Regionalpläne natürlich bestimmt werden. Die Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2025 ist mit Beginn des Jahres 2010 eingeleitet worden. Der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms soll im 1. Halbjahr vom Kabinett beschlossen werden. Sie sehen, auch da ist eine Parallelität vorhanden. Anschließend folgt eine umfangreiche und breit angelegte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Natürlich wird auch der Thüringer Landtag in die Neuaufstellung des LEP 2025 einbezogen werden. Wenn Sie sich diese drei Dinge - Bund-Länder, LEP und Nachhaltigkeitsstrategie - mal so nebenbei auf der Zunge zergehen lassen, sehen Sie, dass da sehr, sehr viel Parallelität ist und ich freue mich auch auf die Diskussion dazu. Wie gesagt, Sie wissen alle sehr gut, dass ich als Landwirtschaftsminister sehr darauf
achten muss, dass nicht noch mehr landwirtschaftliche Fläche verlorengeht. Es müssen andere Wege gesucht werden, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen darzustellen oder abzufinanzieren. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Minister. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und zwar hier konkret zur Abstimmung über die Nummer 2 des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/1523 - Neufassung. Wer dem Punkt 2 dieses Antrags zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen, bitte. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen FDP, CDU und SPD. Enthaltungen? Die Fraktion DIE LINKE enthält sich. Damit ist dieser Antrag Nummer 2 abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der FDP und hier zur Abstimmung über die Nummer 3 des Antrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/2158. Ich frage: Wer möchte diesem Punkt zustimmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Umbenennung der Ausländerbeauftragten der Thüringer Landesregierung in „Migrations- und Integrationsbeauftragte der Thüringer Landesregierung“ und Erweiterung des Aufgabenbereichs der Beauftragten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2394
Ich frage: Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Anja Siegesmund, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Heß, schön, dass Sie bei der Debatte mit dabei sind. Schade, dass kein Minister - doch eine Staatssekretärin - im Hause ist, um irgendwie der Debatte beizuwohnen.
Oh, okay, alles klar. Ich habe Herrn Reinholz übersehen. Er sei namentlich genannt für das Protokoll. Wer ist denn noch da?
Lassen Sie mich zum Thema sprechen, ich werde jetzt nicht alle Ministerinnen und Minister einzeln begrüßen, ich freue mich aber natürlich, wenn jetzt viele anwesend sind.
Der Antrag hat den Titel „Umbenennung der Ausländerbeauftragten der Thüringer Landesregierung in Migrations- und Integrationsbeauftragte der Thüringer Landesregierung“. Es geht mitnichten aber nur allein um die Frage des Austauschens des Türschildes, weil wir auch eine Erweiterung des Aufgabenbereichs der Beauftragten wollen. Ich will kurz begründen, worauf genau dieses Anliegen beruht. Der Freistaat Thüringen ist neben Sachsen das einzige Bundesland, das an der überholten Bezeichnung der Ausländerbeauftragten festhält. Sowohl auf Bundes- als auch weithin auf Länderebene haben sich bereits ganz andere Benennungen durchgesetzt. Die Umbenennung in Migrations- und Integrationsbeauftragte war dort stets Ausdruck einer gewollten Umprofilierung der Ämter. Allein Thüringen und Sachsen stehen da zurück. Deswegen könnte dieser Antrag auch unter der Überschrift stehen „Es ist an der Zeit, das zu ändern“.
Der bzw. die Ausländerbeauftragte in diesem Falle ist nach Beschluss der Thüringer Landesregierung vom 24. März 1995 unter anderem - ich zitiere „zuständig für die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit entsprechenden Stellen des Bundes, der Länder, der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Gemeinden“. Es ist unserer Ausländerbeauftragten - so heißt sie noch - doch nur zu wünschen, dass, wenn sie mit Migrations- und Integrationsbeauftragten in Ländern, auf Bundesebene und in den Kommunen zu tun hat, dies auch auf Augenhöhe tun kann. Deswegen wollen wir gern ihr Aufgabenspektrum erweitern und diese Beauftragte auch umbenennen. Wir wissen auch, dass sich das Themenspektrum seit 1995 sehr wohl geändert hat. Es gibt nicht nur den Bedarf an einer kontinuierlichen Zuwanderung und der langfristigen Anwesenheit von Migrantinnen und Migranten, ich habe
auch gestern hier im Plenum vernommen, dass es eigentlich fast fraktionsübergreifend den Wunsch nach einer neuen Willkommenskultur gibt.
Zusammengenommen viele Gründe zu sagen, es ist an der Zeit, aus der Ausländerbeauftragten eine Migrations- und Integrationsbeauftragte zu machen.
Lassen Sie mich zur Begründung noch folgenden letzten Satz sagen: Integration ist kein einseitiger Prozess. Man kann nicht nur von denjenigen, die hierherkommen, erwarten, dass sie sich anpassen. Das müssen wir bitte auch leisten an verschiedenen Stellen. Das heißt, dass man gegenseitig aufeinander zugeht, und deswegen wollen wir als Aufnahmegesellschaft, wenn Sie so wollen, als Willkommenskulturgruß auch genau das im Titel verankern und mit neuen Qualitäten ausstatten. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Siegesmund. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Gumprecht für die CDU-Fraktion, mit dem wir die Debatte zum Antrag eröffnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag möchte die Änderung des Titels, das heißt der Bezeichnung, und die Änderung der Zuständigkeit des oder der Thüringer Ausländerbeauftragten erreichen.
Meine Damen und Herren, ich schätze die Arbeit sowohl des ehemaligen als auch der neuen Ausländerbeauftragten sehr und ich freue mich, dass sie mit da ist. Sie sind, und ich weiß das aus eigenem Erleben, persönlicher Ansprechpartner und Helfer. Ja, Sie sind Fürsprecher für ausländische Bürger. Im letzten Monat haben wir uns hier im Plenum, und darauf möchte ich noch mal eingehen, über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen unterhalten. Ich möchte hier sogar ein konkretes Beispiel einfügen. Eine mir bekannte ausländische Kinderärztin, die gern in Deutschland leben möchte, hat eine Zusage von einer Thüringer Klinik erhalten. Nun war aber das Problem die Arbeitserlaubnis. Hier kann ich wirklich eines bescheinigen, mithilfe des Ausländerbeauftragten war der Vorgang sofort und unkompliziert beschleunigt worden - somit nicht nur ein konkreter Baustein der Integration, sondern auch wie in dem anderen Fachgebiet eine Lösung für eine medizinisch mögliche Unterversorgung.
Meine Damen und Herren, jeder Ausländer, der in Thüringen seinen Wohnsitz hat, aber auch jeder Deutsche, der von Ausländerangelegenheiten betroffen ist, kann sich an die Ausländerbeauftragte
wenden. Das Spektrum ihrer Arbeit ist schon sehr breit. Ich weiß auch, dass zahlreiche Vereine, die sich um die Belange von ausländischen Bürgern kümmern und sich ihrer Anliegen annehmen, gerade in der Ausländerbeauftragten eine große Unterstützung haben. Wir wissen auch von der Haushaltsdiskussion, dass im Haushalt der Ausländerbeauftragten zahlreiche Einzelprojekte gefördert werden, die mit der Integration verbunden sind.
Meine Damen und Herren, nun zum konkreten Antrag. Mir ist bekannt, dass es in mehreren Ländern auch andere Bezeichnungen gibt
und dass die Zuständigkeit auch unterschiedlich geregelt, auch unterschiedlich angebunden ist. Teils ist sie im Innenministerium, teils ist sie in einigen Ländern im Sozialministerium oder wie im Land Hessen, wenn ich recht weiß, in der Staatskanzlei angesiedelt. Ich weiß, dieser Diskussionsprozess hat in der Landesregierung stattgefunden und ist abgeschlossen. Die Aufgabe der Integration obliegt dem Innenminister und seiner gesamten Mannschaft. Damit hat Thüringen sogar zwei Partner, hat einerseits die Beauftragte für die Belange ausländischer Bürger und andererseits einen Integrationsminister, also eine Aufgabe im Ministerrang. Ich denke, das ist auch eine wichtige Aussage. Ich denke, diese Lösung ist sachgerecht und auch im Sinne ausländischer Bürger zielorientiert.
Zu Ihrem Punkt 2, der Aufgabenveränderung: Ich halte eine Vermischung gerade von behördlichen Aufgaben, wie Sie es vorsehen, mit den Aufgaben einer Ombudsfrau oder eines Ombudsmanns für falsch. Eine solche Vermischung widerspricht eigentlich dem Anliegen. Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir den Antrag ablehnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Berninger für die Fraktion DIE LINKE.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wünschenswert wäre, wenn am Namen der Beauftragten ersichtlich würde, dass es sich nicht um die Beauftragte der Landesregierung handelt, sondern um eine Beauftragte für die Rechte von nichtdeutschen Menschen, unabhängig ihres Rechtsstatus, und deren gesellschaftliche Integration bei der Landesregierung.
Letztlich ist die Bezeichnung natürlich Ausdruck des politischen Verständnisses, möglicherweise auch des Selbstverständnisses der Beauftragten, entscheidend aber ist die Aufgabenzuordnung und auch die -wahrnahme. Herr Gumprecht, ich schätze die Arbeit von Frau Heß, die Arbeit ihres Vorgängers schätzt meine Fraktion nicht so sehr, das werden Sie wissen und vielleicht auch nachvollziehen können. Aber ich möchte betonen, Frau Heß, seit dem 01.10.2010 ist schon eine andere Herangehensweise und auch ein anderes öffentlich bemerkbares Selbstverständnis zu verzeichnen. Das will ich ganz positiv vermerken. Wir, die Fraktion DIE LINKE, sehen in der Arbeit der Landesausländerbeauftragten eine merkliche Verbesserung im Vergleich zum Vorgänger.
Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist unseres Erachtens in Bezug auf die Rechte nichtdeutscher Menschen in die richtige Richtung, aber drei Anmerkungen dazu finden wir trotzdem notwendig.
Erstens: In der aktuellen Debatte um Integration wird immer wieder von den sogenannten Integrationsverweigerern unter den Migrantinnen gesprochen, deren Anteil ist aber, wenn überhaupt messbar, absolut gering. Frau Siegesmund hat es ja kurz angedeutet, viel signifikanter ist der Anteil der Integrationsverweigerer in der deutschen Mehrheitsgesellschaft. Hier sehen wir, DIE LINKE, ein wichtiges Aufgabengebiet einer Integrationsbeauftragten.
Zweitens: Die Formulierung im Antrag „Informations- und Aufklärungsarbeit zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus sowie zur Förderung des interkulturellen Dialogs“ als Aufgabe wird unseres Erachtens der gesellschaftlichen Situation gerecht. Hier in Thüringen meinen ja immer noch 45 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer, die These sei richtig, dass die Bundesrepublik durch die vielen Ausländer in einem gefährlichen Maß überfremdet sei.
Meine dritte Anmerkung zum Antrag - und da bin ich ein wenig verwundert gewesen, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das vergessen haben: Die Zuständigkeit für Flüchtlinge auch vor ihrer rechtlichen Anerkennung muss unseres Erachtens zwingend mit aufgenommen werden. Für dauerhaft Bleibeberechtigte findet Integration alltäglich statt, für Flüchtlinge aber wird Integration rechtlich und sehr viel mehr natürlich auch gesellschaftlich ausgeschlossen und das, obwohl mehr als die Hälfte der Flüchtlinge eine Aufenthaltsperspektive in der Bundesrepublik hat, obwohl die Integrationsverweigerung seitens der deutschen Gesellschaft zu nicht mehr rückgängig zu machenden Entwicklungsstörungen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen führt und obwohl den Flüchtlingen wesentliche Grund
und Menschenrechte, Bewegungsfreiheit, Recht auf Wohnung, auf Arbeit etc. vorenthalten werden. Hier sehen wir einen dringenden politischen Handlungsbedarf für eine stärkere Interessenvertretung durch die Beauftragte für die Rechte der Flüchtlinge auf der landespolitischen Ebene.
Ich möchte zum Abschluss noch einen Wunsch äußern: Sollte dieser Antrag nicht - wie ich befürchte und wie es sich ja auch andeutet, nachdem was uns Herr Gumprecht gesagt hat - von der Mehrheit hier im Landtag einfach weggestimmt werden, sondern in die Ausschussberatung überwiesen werden, dann würde ich mir wünschen und wird meine Fraktion dann auch darauf drängen, dass die Amtsinhaberin Frau Heß in den Ausschussberatungen auch das Recht erhält, sich zu dem Antrag zu äußern und mitzudiskutieren. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Frau Berninger. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Recknagel für die FDPFraktion.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, das ist mal wieder so ein typischer Antrag von den GRÜNEN.
(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen schmeißen.)