Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

Danke, Frau Abgeordnete Holbe. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Bergner für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute über einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes. Der Gesetzentwurf sieht eigentlich nur ein paar kleine Streichungen vor. Diese sind aber dennoch nach unserer Ansicht nicht unerheblich. Derzeit wird nach § 6 des Thüringer Beamtengesetzes festgesetzt, dass Bewerber grundsätz

(Abg. Meyer)

lich durch Stellenausschreibungen zu ermitteln sind. Diese Pflicht besteht nicht für die Stellen der Staatssekretäre und der Leiter der den Ministerien unmittelbar nachgeordneten Behörden. Durch die Änderungen soll die Ausnahme für die Stellen der Leiter von Ministerien unmittelbar nachgeordneten Behörden entfallen. Stellenausschreibungen, meine Damen und Herren, dienen dem Ziel, den bestmöglichen Bewerber für eine Stelle zu gewinnen.

(Beifall DIE LINKE)

Die Auswahl des Bewerbers hat nach dem normierten Leistungsgrundsatz gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz zu erfolgen. Stellenausschreibungen dienen dazu, das Leistungsprinzip zu stärken und das Risiko von Fehlbesetzungen zu verringern. Ausnahmen für die Stellenausschreibungen bestehen für die Besetzung der Spitzenpositionen. Die Ausnahmen dienen zum einen der Organisationsund Personalhoheit sowie zum anderen in erheblichem Umfang dem begründeten und benötigten Vertrauen, was dem Inhaber der entsprechenden Stelle entgegengebracht werden muss. Es bestehen nach unserer Auffassung Gründe, die sowohl für als auch gegen bestimmte Ausnahmeregelungen sprechen. Diese Gründe müssen für den Einzelfall sauber und detailliert abgewogen werden. Deshalb, meine Damen und Herren, sind wir dafür, die Debatte wiederum sachlich und sachbezogen im Innenausschuss zu führen. Ich beantrage auch namens meiner Fraktion die Überweisung an den Innenausschuss und natürlich auch an den Justizausschuss. Das ist formal richtig. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Bergner. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hey für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, der Antrag, Frau Enders - und sicherlich gleich wieder mit dem Vergnügen Herrn Kuschel zu hören spricht ein zentrales Thema an, das hin und wieder schon zu Diskussionen geführt hat.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie freuen sich.)

Ich freue mich immer, Herr Kuschel, das wissen Sie ja. Die grundsätzliche Frage ist nämlich, soll es ich sage es mal sehr mokant - sogenannte politische Beamte weiterhin geben oder nicht. Das ist die grundsätzliche Frage. Sie schildern selbst in Ihrer Zustandsbeschreibung unter Punkt A Ihres Gesetzentwurfs, es kann der Eindruck hervorgerufen werden, dass bei der Besetzung von Behördenlei

terstellen zuerst die politische Loyalität zur Ministeriumsführung gilt oder dass ein Versorgungsposten geschaffen werden kann. Das stellen Sie da so fest.

(Beifall DIE LINKE)

Mit anderen Worten: Statt fachlicher Eignung zählt das Parteibuch

(Beifall DIE LINKE)

oder es werden Posten besetzt von Beamten, die ebenso versorgt werden sollen - so oder so. Klatschen Sie nicht zu früh, Herr Kuschel.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das war erst einmal richtig.)

Ich denke, Sie wollen das als spekulative Annahme hier in den Raum stellen, denn Sie sagen, dass das möglich wäre. Sie sagen aber nicht, dass das momentan auch so ist. Sie schreiben ja, es geht um den Eindruck, der entstehen könnte. Also das ist ein Konjunktiv. Sie stellen auch nicht konkret ab auf Name, Hausnummer und Adresse. Aus Ihrer Begründung kann ich erkennen, dass Sie explizit hier zwei Stellen nennen. Das eine ist der Präsident des Landesverwaltungsamtes und das andere der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz. Darauf gehe ich auch gleich noch mal ein. Sie werfen mit Ihrem Antrag die zentrale Frage auf: Soll es zukünftig überhaupt noch Ausnahmen von der Regel geben? Und die Regel ist im Moment die, dass grundsätzlich die Pflicht zur Stellenausschreibung besteht, um geeignete Bewerber zu finden. Dann gibt es Ausnahmen und die wollen Sie jetzt mit Ihrem Antrag abschaffen. In Ihrer Begründung heißt es - im Zitat, wenn ich darf, Frau Präsidentin - zu Ziffer 2: „Die Abänderung des Status der Leiter von den Ministerien unmittelbar nachgeordneten Behörden hat auch zur Folge, dass der Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamtes sowie der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz ihren Status als jederzeit ohne Grund in den einstweiligen Ruhestand versetzbare sogenannte politische Beamte verlieren.“ So steht es da drin. Ich weiß jetzt nicht ganz genau, ob Sie das bedauernd hineingeschrieben haben, da werden wir vielleicht noch in der Diskussion einiges Erhellende von Ihnen hören, aber so zumindest steht es da. Ich will jetzt, Herr Kuschel, den Spieß herumdrehen und Sie fragen: Ist es vielleicht sogar gut, wenn zum Beispiel der Leiter des Amtes für Verfassungsschutz ein politischer Beamter ist? Sie schreiben ja hier sogar, dieser Beamte kann jederzeit sogar ohne Grund in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Ich gehe davon aus, dass eigentlich immer ein Grund besteht bei einem Bediensteten, der so eine sensible Stelle besetzt, ihn auch in den Ruhestand zu verabschieden. Wenn es einen Grund gibt, dann ist er mit Sicherheit so schwerwiegend, dass er auch gerechtfertigt ist - so meine Annahme.

(Abg. Bergner)

Diesen Gestaltungsspielraum wollen Sie freiwillig aus der Hand geben? Ich rätsele noch warum, Sie werden es sicher gleich hier darlegen. Ich denke, diese Form der Flexibilität ist eine gute Sache für eine Landesregierung, wer immer sie auch führt. Laut Ihren Verlautbarungen sind Sie ja drauf und dran, irgendwann mal in Regierungsverantwortung zu kommen und dann wäre diese Form des Gestaltungsspielraums, den Sie jetzt versuchen, hier zu ändern, viel leichter sogar, gar nicht mal so schlecht. Herr Kuschel, überlegen Sie mal, wenn nur mal angenommen, das ist ein fiktives Beispiel herauskommen würde, dass sämtliche Post von Ihnen oder von der FDP oder von irgendeiner anderen Fraktion beispielsweise auf Anweisung und Billigung des Behördenleiters des Amtes für Verfassungsschutz vorher gesichtet worden wäre, dann müsste dieser Mann doch gehen. Das geht, wenn er ein politischer Beamter ist, wesentlich einfacher, als wenn er das nicht ist. Diesen Gestaltungsspielraum gerade bei so sensiblen Posten versuchen Sie hier abzuschaffen. Es ist mir noch nicht ganz klar, warum Sie das wollen. Ich bin jedenfalls - erschrecken Sie bitte nicht, trotz der heutigen Farbwahl meiner Krawatte - hochgradig lustlos, das Ganze auch noch im Ausschuss zu diskutieren. Deswegen empfehle ich die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Hey. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Kuschel für die Fraktion DIE LINKE.

(Beifall DIE LINKE)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hey hat das Grundproblem beschrieben, was wir mit diesem Gesetzentwurf aufgreifen wollen, nämlich die Frage, ob bei einer Vollzugsbehörde, wie dem Landesverwaltungsamt, oder einer Landesbehörde, wie dem Verfassungsschutz, die völlig unpolitisch dafür sorgen soll, dass unsere Verfassung geschützt wird, ein sogenannter politischer Beamter, der immer auch dem Weisungsrecht der Landesregierung unterliegt, eingesetzt oder geführt werden soll oder nicht. Wir sind zu der Überzeugung gekommen, bei allen Behörden, die im Wesentlichen Vollzugsaufgaben zu erfüllen haben, ist der Laufbahnbeamte der Geeignetere, denn er hat die jeweilige Distanz zur jeweiligen Landesregierung und zur politischen Zusammensetzung dieser Landesregierung. Der zweite Aspekt, der für uns ganz entscheidend ist, ist das Auswahlverfahren. Bei den politischen Beamten entscheidet die Landesregierung in einem völlig intransparenten Verfahren, wer der Behördenleiter wird. Es hat tatsächlich manchmal den Anschein,

dass es auch dort um die Versorgung von bestimmten nahestehenden Personen geht. Das Ausschreibungsverfahren hat eine andere Zielstellung - nicht einen geeigneten Bewerber zu finden, sondern den am besten geeigneten. Das müssten Sie, Herr Hey, als Gothaer wissen, denn Sie hatten ja mal einen Landrat, der dafür sogar rechtskräftig verurteilt wurde, weil er dieser Ausschreibungsvorschrift für Beschäftigte in seiner Kreisverwaltung nicht gefolgt ist. Das ist übrigens ein Urteil, was ich bedaure. Aber es ist so. Dort hat das Landgericht Erfurt noch einmal eindeutig festgestellt, Ziel der Ausschreibung ist nicht, irgendeinen geeigneten Bewerber zu finden, sondern den am besten geeigneten. Deshalb ist das ein anderes Verfahren und das von Ihnen beschriebene Problem, was macht eine Landesregierung, wenn sie mit einem Behördenleiter der unmittelbar nachgeordneten Einrichtung nicht zufrieden ist, jetzt können Sie den in den einstweiligen Ruhestand versetzen ohne Angabe von Gründen.

(Beifall DIE LINKE)

Da sagen wir, wir verweisen auf das Beamtenrecht. Das Beamtenrecht zählt auch für leitende Beamte und wir haben eine Sorgfaltspflicht für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst insgesamt und damit auch für die Beamten und wir lehnen es ab, ein Rechtskonstrukt zu schaffen, wo Beschäftigte im öffentlichen Dienst immer damit rechnen müssen, ohne Angabe von Gründen einfach aus der Funktion entfernt zu werden. Das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Im Übrigen gibt es ja nur noch zwei politische Beamte auf dieser Ebene der Landesbehörden, die ohne Angabe von Gründen durch die Ministerpräsidentin abberufen werden können. Das ist das Landesverwaltungsamt und das ist unser Landesamt für Verfassungsschutz. Bei den anderen oberen Landesbehörden ist diese Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ohne Begründung schon ausgeschlossen. Insofern ist die Landesregierung aufgrund der Mehrheit hier im Landtag bei der Verabschiedung des Beamtengesetzes zu der Überzeugung gekommen, dass dieses Instrument der Abberufung ohne Begründung nicht unbedingt sein muss. Das Beamtenrecht lässt darüber hinaus ausreichend Möglichkeiten zu, sich mit Behördenleitern auseinanderzusetzen, die möglicherweise den Anforderungen an dieser Stelle nicht mehr gerecht werden.

Wir müssen jetzt handeln, weil im Herbst die Besetzung der Stelle des Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamtes ansteht. Im Übrigen wäre es auch ganz interessant, im Rahmen einer Ausschreibung zu ermitteln, wie sich ein künftiger Präsident denn die Zukunft dieser Behörde vorstellt. Wir mussten ja aus den Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen entnehmen, dass die Landesregierung mit Verweis auf die Verfassung jede Positionierung von Vorschlägen des jetzigen Präsi

(Abg. Hey)

denten verweigert. Der macht Strukturvorschläge und die Landesregierung sagt, wir positionieren uns dazu nicht. Das ist bedauerlich. Insofern wäre es auch interessant, im Rahmen einer Ausschreibung die Bewerber aufzufordern, selbst mal über die Zukunft dieser Behörde nachzudenken, weil die Landesregierung offenbar dazu gegenwärtig nicht bereit ist. Wir haben die Befürchtung, dass die Positionen von CDU und SPD so weit auseinandergehen und dann kommt es zu dieser Stagnation und Nichtbefassung.

Einen letzten Hinweis, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ohne Begründung kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu, das sind die Kostenfolgen für das Land. Wir haben Erfahrungen, nicht in Thüringen, aber in anderen Bundesländern, wo nach schon relativ kurzer Amtszeit derartige leitende politische Beamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden und dann werden die bezeichnet als die bestbezahltesten Spaziergänger, weil sie behalten im Wesentlichen bis 75 Prozent ihrer Bezüge weiter und können ja nicht, wie ein Laufbahnbeamter auf eine gleichwertige Stelle einfach so gesetzt werden. Also auch das spricht für den Laufbahnbeamten und gegen den politischen Beamten. Aber wir stimmen den Rednern hier auch zu, insbesondere Herrn Hey, es ist ein Problem, das wir weiter betrachten sollten, diskutieren sollten. Deshalb beantragen wir die Überweisung an den Innenausschuss und da es sich um einen Gesetzentwurf einer Fraktion handelt, auch an den Justizausschuss. Danke.

Danke, Herr Abgeordneter Kuschel. Das Wort hat jetzt der Innenminister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Bereich des Beamtenrechts wird derzeit der zweite Schritt der im Jahre 2009 begonnenen Dienstrechtsreform vorbereitet. Während es damals allein um die Anpassung der Vorschriften an die geänderten Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes und der Länder ging, stehen nunmehr inhaltliche Änderungen im Vordergrund. Aus diesem Gesamtpaket wurde der Bereich der Lebensarbeitszeit, also der Altersgrenzen für die Versetzung in den Ruhestand und die Regelarbeitszeit der Beamten - wir werden Gelegenheit haben, in diesem Plenum noch darüber zu reden - herausgelöst. Von weiteren Einzeländerungen sollte zum jetzigen Zeitpunkt Abstand genommen werden. Sie sollten mit in die Überlegung zum nächsten Reformschritt einbezogen werden. Unabhängig davon möchte ich jedoch Folgendes anmerken: § 6 Abs. 1 des Thüringer Beamtenge

setzes in Verbindung mit § 3 der Thüringer Laufbahnverordnung regeln Fragen der Stellenausschreibung. Beide Bestimmungen dienen der Umsetzung des Leistungsgrundsatzes für den allgemeinen Zugang zu den öffentlichen Ämtern im Sinne von Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes. Sie haben sich grundsätzlich bewährt und sind daher seit 1994 - so für das Thüringer Beamtengesetz bzw. seit 1995 - so für die Thüringer Laufbahnverordnung - inhaltlich nahezu unverändert geblieben. Nach diesen Regelungen sind Personen, die sich bisher noch nicht in einem Beamtenverhältnis befinden, sondern erstmals - wenn man so will - eingestellt werden sollen, grundsätzlich durch eine öffentliche Stellenausschreibung zu ermitteln. Ausnahmen von dieser Verpflichtung sind nur zulässig, soweit sie das Beamtengesetz selbst regelt oder durch den Landespersonalausschuss zugelassen worden sind.

Die Fraktion der Partei DIE LINKE möchte nun eine Änderung an einer Ausnahmeregelung zur Stellenausschreibung vornehmen und die Ämter der Leiter der den Ministerien unmittelbar nachgeordneten Behörden nicht mehr von der Ausschreibungspflicht ausnehmen, wie dies bisher der Fall ist. Offensichtlich besteht bei der Fraktion der Partei DIE LINKE die Annahme, die Besetzung der Spitzenämter erfolge nicht nach dem allgemein geltenden Leistungsgrundsatz. Dies ist jedoch eine Fehleinschätzung. Der Leistungsgrundsatz des Artikels 33 Abs. 2 des Grundgesetzes gilt selbstverständlich auch bei der Besetzung von Spitzenämtern. Grund für das Absehen von der Stellenausschreibungspflicht ist vielmehr, dass es sich bei den aufgeführten Ämtern um herausgehobene Spitzenämter handelt, für die ein spezielles Fachwissen und eine langjährige Berufs- sowie Führungserfahrung erforderlich ist. Der aufgrund der wahrzunehmenden Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung in Betracht kommende Kandidatenkreis ist damit von vornherein eingeschränkt und somit bekannt.

Einer Fehleinschätzung unterliegt die Fraktion der Partei DIE LINKE auch, wenn sie die Ausnahme von der Pflicht zur Stellenausschreibung zwingend mit der Einordnung bestimmter Beamter als politischer Beamter verbindet. Politische Beamte sind solche, die aufgrund der erforderlichen grundsätzlichen Übereinstimmung mit der Politik der Landesregierung bei deren Fehlen jederzeit in den Ruhestand versetzt werden können. Dies befreit die jeweilige Landesregierung jedoch nicht von der Pflicht, die Besetzung der Ämter nach dem Leistungsgrundsatz vorzunehmen. Die Tatsache, dass bei diesem Personenkreis die fortdauernde Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung gewünscht ist, stellt lediglich ein zusätzliches in die Auswahl einzubeziehendes Kriterium dar. Es ist jedoch nicht

(Abg. Kuschel)

das vorrangige oder gar alleinige Auswahlkriterium. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Geibert. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Der Herr Abgeordnete Kuschel hat sich zu Wort gemeldet.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Innenminister, zwei Anmerkungen zu Ihrem Vortrag: Sie müssen schon dem Hohen Haus erklären, wie Sie das Leistungsprinzip durchsetzen wollen in einem völlig intransparenten Verfahren. Ihre Behauptung, Sie würden dann schon die infrage kommenden Personen kennen für ein solches Spitzenamt, die ist mutig, die ist wirklich mutig, denn nach meinem Kenntnisstand macht eine Ausschreibung nicht an Landesgrenzen halt. Oftmals muss ich erleben, wenn ich Sie zu Sachverhalten befrage, dass Sie sich nicht einmal zur Situation in Thüringen auskennen, geschweige denn in anderen Bundesländern. Also von daher ist das ein Scheinargument. Wir werden natürlich sehr aufmerksam beobachten, wen Sie alles in Thüringen kennen, der für solche Ämter infrage kommt und ob das nicht an Parteigrenzen haltmacht. Das hoffe ich nicht.

Die zweite Anmerkung: Sie haben darauf verwiesen, dass die Landesregierung offenbar einen eigenen Gesetzentwurf vorbereitet. Deshalb haben Sie gesagt, keine Einzelregelung. Wir haben aber in der Frage des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes keine Zeit, er scheidet im Herbst aus. Wenn wir eine Ausschreibung wollen, muss man dann dort noch eine gewisse Vorlaufzeit haben, so dass wir vor der parlamentarischen Sommerpause das Gesetzgebungsverfahren abschließen müssen. Insofern ist Ihr Hinweis, keine Einzelregelung hier zu vollziehen, in der Sache natürlich wenig sachgerecht.

Herr Abgeordneter Kuschel, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage.

Sehr gern.

Bitte, Herr Abgeordneter Hey.

Herr Kuschel, ich habe vorhin diese Frage nicht gestellt, aber da Sie noch mal an das Mikrofon gegan

gen sind, brennt sie mir auf der Seele. Frau Enders hat bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs ausgeführt, dass man die Ausnahmen abschaffen möchte mit Ihrer Regelung, wir haben das vorhin schon debattiert, in einzelnen begründeten Ausnahmefällen aber nicht. Ich habe weder Ihren jetzigen Äußerungen noch denen zuvor entnommen, welcher Posten, welcher Bedienstete im Freistaat Thüringen denn dann trotzdem noch von einer Ausnahme in dieser Gesetzesregelung betroffen sein könnte. Vielleicht können Sie darauf kurz noch mal eingehen.

Den Sachverhalt haben wir uns aufgehoben, um ihn mit Ihnen im Ausschuss zu diskutieren.

(Heiterkeit DIE LINKE, FDP)

Das heißt, wenn Sie eine Antwort haben möchten, müssen Sie den Mut haben, unseren Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)