Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter Kuschel. Es liegt mir jetzt keine weitere Redemeldung vor. Dann kommen wir zur beantragten Ausschussüberweisung. Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss, den Innenausschuss und den Ausschuss für Justiz, Bundesund Europaangelegenheiten zu überweisen.

Wir beginnen mit dem Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser Überweisung folgen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Diese kommen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Danke. Damit ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss nicht erfolgt.

Wir kommen zur Überweisung an den Innenausschuss. Wer dieser folgen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Diese kommen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Nein. Dann ist auch diese Überweisung abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind wiederum die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen?

(Minister Geibert)

Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt worden.

Sehr verehrte Damen und Herren, damit schließe ich die Beratung des Tagesordnungspunkts 5 für heute.

Mit Blick auf die Uhr unterbreche ich jetzt die Sitzung für eine Stunde zur Mittagspause. Wir sehen uns wieder um 13.50 Uhr. Vielen Dank.

Wir setzen die Plenarsitzung fort. Ich rufe auf den zweiten Teil des Tagesordnungspunkts 23

Fragestunde

Frau Abgeordnete Schubert hat als Erste das Wort mit Drucksache 5/2528. Bitte, Frau Abgeordnete.

Internationale Bauausstellung 2019

Die Landesregierung plant die Ausrichtung der Internationalen Bauausstellung (IBA) 2019. Bisher ist das Parlament in den Prozess zur Ausrichtung der IBA nicht eingebunden worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird die Landesregierung das Parlament an dem Diskussionsprozess zur Ausrichtung der IBA 2019 beteiligen, wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht?

2. Nach welchen Vorstellungen und mit welchen Schritten will die Landesregierung den Entstehungsprozess der IBA gestalten?

3. Welche Qualitätskriterien legt die Landesregierung diesem Prozess zugrunde?

4. Nach welchen Kriterien und an wen soll die Ausrichtung der IBA vergeben werden?

Für die Landesregierung antwortet Frau Dr. EichBorn.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Die Koalitionsparteien in Thüringen haben sich in ihrer Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 darauf verständigt, eine „Qualitätsoffensive Bauen“ zu starten und dazu unter anderem die Möglichkeiten einer internationalen Bauausstellung zu nutzen. Mit Beschluss vom 4. Mai 2010 hat das Kabinett das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr mit der Erstellung ei

ner Machbarkeitsstudie zur internationalen Bauausstellung in Thüringen beauftragt. Es ist beabsichtigt, dem Kabinett die Machbarkeitsstudie noch vor der Sommerpause zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Unabhängig davon sind wir gern bereit, im Rahmen der Ausschuss-Sitzungen über den aktuellen Stand und den Fortgang des Diskussionsprozesses über eine IBA in Thüringen zu berichten.

Zu den Fragen 2 und 3: Im Herbst 2010 nahm eine vom Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr eingesetzte Projektgruppe ihre Arbeit zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur IBA Thüringen auf. In die Arbeit der Projektgruppe eingeflossen sind die Ergebnisse eines breit angelegten Diskussionsprozesses. Die Machbarkeitsstudie bildet die Grundlage für die Entscheidung des Kabinetts und den Ausgangspunkt für den weiteren Prozess, mit dem eine IBA Thüringen auf den Weg gebracht werden kann. Im Zuge dieses Prozesses sind Schritt für Schritt organisatorische und konzeptionelle Festlegungen zu treffen und inhaltliche Konkretisierungen vorzunehmen.

Zu Frage 4: Hierzu können derzeit noch keine Aussagen gemacht werden. Die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen.

Vielen Dank, Frau Dr. Eich-Born. Es gibt eine Frage, Frau Dr. Eich-Born, Augenblick.

Vielen Dank. Frau Staatssekretärin, können Sie mir sagen - üblicherweise werden IBAs mit einem Thema, einem Motto, einem großen Strukturbereich umschrieben -, wie weit da die Überlegungen sind? Wenn Sie vor der Sommerpause einen Bericht vorlegen wollen, müsste das Thema wenigstens schon so weit klar sein.

Natürlich ist das Bauthema vorrangig vor dem Hintergrund des demographischen Wandels zu betrachten, auch sicherlich vor dem Hintergrund des Luther-Jahres, das hier vielleicht noch eine Rolle spielen könnte. Natürlich spielen im Zusammenhang damit auch beim Bausektor die erneuerbaren Energien eine Rolle.

Vielen Dank. Es gibt jetzt eine Nachfrage der Fragestellerin.

(Vizepräsidentin Hitzing)

Vielen Dank. Frau Dr. Eich-Born, inwiefern sind der Landesregierung die Qualitätskriterien des IBA-Projekts bekannt, sogenannte IBA-Exzellenz, und inwieweit plant sie die Zugrundelegung dieser Kriterien in den Prozess?

Eine zweite Frage, die damit direkt zusammenhängt: Inwiefern nutzen Sie externen Sachverstand, sprich die Experten, die bereits an erfolgreichen IBAs beteiligt waren, für den Prozess in Thüringen?

Zunächst einmal wurde sicherlich auch ein Vergleich angestellt sämtlicher IBAs, die bereits durchgeführt worden sind. Zum Zweiten sind Experten der Vorgänger-IBA in Großräschen in Brandenburg bei uns am Tisch gewesen, die uns auch sehr bei der Organisation beraten haben und noch weiter beraten werden. Wir haben insofern internen Sachverstand, als dass sowohl Ingenieurkammer, Architektenkammer beteiligt sind bzw. natürlich auch entsprechende Wissenschaftler unserer Hochschulen, aber auch Wissenschaftler von außerhalb unseres Landes.

Es wäre jetzt noch eine Frage möglich aus den Reihen des Plenums. Das ist nicht der Fall. Vielen Dank. Ich rufe auf die Frage des Herrn Abgeordneten Meyer in der Drucksache 5/2529.

Vielen Dank. Es sind ja sehr viele Fragen aus dem Plenum gestellt worden, von dem Plenum, was da war.

Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Verkehrszahlen der B 19 bei Eisenach

Der demographische Wandel in Thüringen macht auch vor Eisenach und dem Wartburgkreis nicht halt. Laut der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie erlebte Eisenach zwischen 1989 und 2009 einen über dem Thüringer Durchschnitt (15,8 Prozent) liegenden Bevölkerungsrückgang von 16,8 Prozent. Der Wartburgkreis hatte in diesem Zeitraum ebenfalls einen Rückgang von 15 Prozent zu verzeichnen. Ergebnisse der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung sprechen zudem von einem Rückgang der Bevölkerung von 23,8 Prozent für den Wartburgkreis und 5,1 Prozent für Eisenach bis 2030. Auch in der Verkehrszählung der Dauerzählstelle „Hohe Sonne“ ist diese Entwicklung abzulesen: Waren es im Jahr 1998 noch 8.600 Kfz/24 h, die diese Stelle passier

ten, fuhren im Jahr 2003 nur noch 6.925 Kfz/24 h und im Jahr 2009 lediglich noch 5.872 Kfz/24 h.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welche Daten beruft sich der Bund in seinem aktuellen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen, in dem die Neutrassierung der B 19 als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs eingestuft wird und wie sind diese Daten angesichts des demographischen Wandels in der Region und in Anbetracht der sinkenden Verkehrszahlen an der Dauerzählstelle „Hohe Sonne“ zu bewerten?

2. Wie kommt angesichts dieses demographischen Wandels die Prognose, dass auf der Trasse im Jahr 2020 10.250 Kfz, die 24 h fahren sollen, zustande?

3. Wurde die B 19 im Bereich der Ortslage Eisenach/Südviertel durch die letzte Straßenverkehrszählung in Thüringen aus dem Jahr 2010 erfasst und welche Ergebnisse liegen vor? (Bitte schlüs- seln Sie hierbei die Zahlen in Quell- und Zielverkehr sowie in Durchgangsverkehr jeweils für Kfz und Schwerlastverkehr auf.)

4. Was sagt das Thüringenmodell der SSB Consult GmbH über den wirtschaftlichen Nutzen einer Neutrassierung der B 19 für die Region Eisenach und den Wartburgkreis aus?

Frau Staatssekretärin Dr. Eich-Born, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Im Jahr 2010 erfolgte durch den Bund eine Überprüfung der Vorhaben des vordringlichen Bedarfs auf Basis des Vergleichs der Verkehrsprognosen 2015 und 2025. Den Prognosen liegen sozioökonomische Leitdaten, wie z.B. die Einwohner, Einwohner über 18 Jahre, Erwerbstätige, Auszubildende, Haushalte und Pkw-Bestand zugrunde. Die Veränderung des Verkehrsaufkommens wurde getrennt nach Raumordnungsregionen ermittelt. In Südthüringen ist danach im motorisierten Individualverkehr von einer Steigerung des Verkehrsaufkommens von 9 Prozent bis zum Jahr 2025 auszugehen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass trotz rückläufiger Einwohnerzahlen eine Zunahme im Pkw-Bestand zu erwarten sein wird, und dass sich dies unmittelbar auf die Verkehrsnachfrage des motorisierten Individualverkehrs ausläuft. Die Ergebnisse der Dauerzählstelle an der Bundesstraße 19 im Bereich der „Hohen Sonne“ lassen allein keinen Rückschluss auf die verkehrliche Wirkung einer anbaufreien Bundesstraße 19 ohne Ortsdurchfahrten

und die Entwicklung des Austausches zwischen Südwest- und Westthüringen zu.

Zu Frage 2: Die 10.250 Kfz innerhalb von 24 Stunden sind für die vorhandene Bundesstraße 19 für das Jahr 2020 zwischen Wilhelmsthal und dem südlichen Ortseingang Eisenach, das heißt dem sogenannten Prognosenullfall, prognostiziert, also keine Änderung. Der Prognosenullfall berücksichtigt die Bündelungswirkung der inzwischen unter Verkehr befindlichen Ortsumgehungen Barchfeld, Breitungen und Schwallungen sowie die zu erwartende Fertigstellung der Bundesstraße 62 Werraquerung sowie der Bundesstraße 19 Ortsumgehungen Waldfisch, Gumpelstadt, Witzelroda, Fambach, Wernshausen, Niederschmalkalden, Wasungen und Meiningen. Es wird hierbei auch davon ausgegangen, dass die geplanten anliegenden Gewerbegebiete ausgelastet sein werden.

Zu Frage 3: Die Bundesstraße 19 wurde im Bereich der Ortslage Eisenach-Südviertel durch die Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2010 nicht erfasst.

Zu Frage 4: Das Verkehrsmodell Thüringen der SSB Consult GmbH stellt keine Betrachtung über den wirtschaftlichen Nutzen einer Neutrassierung der Bundesstraße 19 für die Region Eisenach und den Wartburgkreis dar.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.