Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Präsident, genau genommen sind es sogar zwei. Frau Staatssekretärin, gibt es in den Einwohnerleitdaten, von denen Sie gesprochen haben, irgendein Datum, das sich positiv entwickelt im Sinne davon, dass er zunimmt?

Und die zweite Frage: Gibt es eine Aussage Ihrerseits zum Thema des Verhältnisses von Ziel- und Quellverkehr aktuell auf der B 19 von und nach Eisenach?

Auswendig kann ich Ihnen das jetzt so nicht bestätigen, kann dazu nichts sagen, müsste ich selber noch mal in die Daten hineinschauen. Das kann ich leider so nicht. Können wir aber intern gern regeln.

Es gibt eine Nachfrage durch Abgeordnete Schubert.

Danke. Frau Dr. Eich-Born, ich habe Ihre Ausführungen zu Frage 1 so verstanden, dass Sie offensichtlich auch von induziertem Verkehr ausgehen, Verkehr, der erst entsteht durch entsprechende Neutrassierungen. Ist Ihnen bewusst, dass das möglicherweise dann zu diesen Prognoseerwartungen führen kann, wenn man mit dem induzierten Verkehr rechnet oder spielt der in Ihren Abwägungen keine Rolle?

Bezugsgröße bei der Verkehrsprognose war vor allen Dingen der Pkw-Verkehr auf der Basis der 12. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung, und zwar deshalb, weil dieser Verkehr 90 Prozent des Gesamtverkehrs eigentlich ausmacht. Dabei gehen wir davon aus - und das bewahrheitete sich auch in den vergangenen Jahren -, dass der motorisierte Individualverkehr vor dem Hintergrund dieser Demographie ansteigt. Das hat auch etwas mit veränderten Verhaltensweisen zu tun. Die Leute werden älter, sie fahren länger Auto. Das ist sozusagen die Grundlage für unsere Analyse.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch Abgeordnete Schubert.

Wie sehen Sie zu Ihren jetzt gemachten Ausführungen die Tatsache, dass in der Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans für Thüringen genau ein anderer Schluss gezogen wird, das sieht man anhand der Karten, nämlich dass der Pkw-Verkehr, wenn man zusammenfasst, gleich bleibt oder sogar abnimmt.

Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir die Analyse für Südthüringen betrachtet haben, danach nimmt der Verkehr zu. Das kann ich jetzt also so nicht bestätigen.

Danke, Frau Staatssekretärin. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2531.

Danke, Herr Präsident.

(Staatssekretärin Dr. Eich-Born)

Zeitnahe Novellierung des Personalvertretungsund des Besoldungsrechts im Interesse der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Thüringen?

Die Landesregierung hatte verschiedentlich angekündigt, das Thüringer Personalvertretungsgesetz modernisieren zu wollen, sowohl in der Koalitionsvereinbarung als auch in Plenardebatten im Landtag. Bisher ist zu dieser Thematik eine Einbringung eines diesbezüglichen Gesetzentwurfs der Landesregierung in den Landtag nicht absehbar. Darüber hinaus steht - wie aktuell gegeben - bei einem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Beschäftigten - auch in Thüringen die Entscheidung über eine möglichst zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses in das Besoldungsrecht des Landes an.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen inhaltlichen Eckpunkten und in welcher Zeitschiene will die Landesregierung die Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes vornehmen bzw. auf den Weg bringen?

2. In welcher Weise und ab welchem Zeitpunkt sollen nach Ansicht der Landesregierung die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bzw. deren Vertretungsgremien und Interessenverbände in die Novellierungsdiskussion einbezogen werden?

3. In welcher Weise und in welchem zeitlichen Horizont will die Landesregierung die Übernahme des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst in das Thüringer Besoldungsrecht vornehmen?

4. Mit welchen finanziellen Auswirkungen rechnet die Landesregierung für den Fall einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifabschlusses in das Besoldungsrecht des Landes?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium und in diesem Fall Herr Staatssekretär Rieder.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Die Fragen 1 und 2 möchte ich gemeinsam beantworten. Die beabsichtigten Änderungen im Personalvertretungsrecht umfassen sowohl inhaltliche als auch Verfahrensfragen. Der Referentenentwurf ist erarbeitet und befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung. Im Anschluss an den ersten Kabinettsdurchgang finden die nach der gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung, dem Thüringer Beamtengesetz und der Beteiligungsver

einbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbänden vorgesehenen Abstimmungen statt.

Zu Frage 3: Die Überlegungen wann und in welchem Umfang das Ergebnis des Tarifabschlusses für die Beamten des Freistaats übernommen wird, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

Zu Frage 4: Soweit das Tarifergebnis für die Beamten zeit- und inhaltsgleich übernommen werden sollte, ist für 2011 mit Mehrausgaben von 26,3 Mio. € und für 2012 mit Mehrausgaben von 53,6 Mio. € zu rechnen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Antwort nicht kommentieren. Ich versuche noch mal die Frage zu stellen. Herr Staatssekretär, Sie haben unter den Punkten 1 bis 3 zusammengefasst nicht den Inhalt, sondern nur das Verfahren dargestellt, aber trotzdem frage ich: Referentenentwurf, Kabinettsabstimmung, Abstimmung mit den Spitzenorganisationen. Für mich müsste jetzt bezifferbar sein, zumindest in einer Monatsscheibe, wann der Entwurf in das Plenum eingebracht werden soll.

Es müssen zwischen den Ressorts auf Chefebene noch Gespräche stattfinden. Ich gehe davon aus, dass der erste Kabinettsdurchgang in Kürze stattfinden kann. Danach kommt das Beteiligungsverfahren. Wie Sie wissen, haben alle auch Anspruch darauf, dass sie nicht unter zeitlichen Druck gesetzt werden. Die kommunalen Spitzenverbände legen etwa Wert darauf, dass sie mindestens sechs Wochen Zeit erhalten für die Bewertung des Gesetzentwurfs. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf spätestens bis zur Sommerpause eingebracht werden kann.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 2533.

Diskussion um den neuen Ottokraftstoff E10

In Auswertung der Verkehrsministerkonferenz Anfang April in Potsdam fassten die Medien die Äuße

(Abg. Hauboldt)

rungen des Thüringer Verkehrsministers mit der Schlagzeile "Thüringen will Biosprit abschaffen" zusammen. Der Thüringer Verkehrsminister wird in der Thüringer Allgemeinen vom 7. April 2011 mit den Worten "E10 ist weder für die Umwelt noch für die Autos gut" und "Was der Markt nicht will, das muss wieder vom Markt genommen werden..." wiedergegeben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Verkehrsminister in der TA korrekt wiedergegeben worden und vertritt der Verkehrsminister mit seinen wiedergegebenen Äußerungen die Meinung der Landesregierung, wenn nicht, welche Position vertritt die Landesregierung zur Einführung des neuen Ottokraftstoffs E10?

2. Welche positiven Umwelteffekte sieht die Landesregierung durch die Beimischung von Pflanzenkraftstoffen?

3. Was hält die Thüringer Landesregierung von der angekündigten Klage des Automobilclubs ADAC gegen einige Mineralölkonzerne und von der von Shell eingeführten E10-Versicherung?

4. Welchen Beitrag können Biokraftstoffe aus Sicht der Landesregierung als Beimischung und/oder als reine Kraftstoffe für die Entwicklung von Einkommensalternativen für die Thüringer Agrarwirtschaft leisten?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Dr. Eich-Born.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Herr Minister Carius wurde in dem genannten Zeitungsartikel korrekt zitiert. Dabei handelt es sich jedoch nicht um die Auffassung der Landesregierung, sondern um seine persönliche Meinung. Die Thüringer Landesregierung hat der Einführung von E10-Kraftstoffen im Bundesrat zugestimmt.

Zu Frage 2: Die teilweise Substitution von Kraftund Treibstoffen auf fossiler Basis durch Biokraftstoffe bildet grundsätzlich einen Beitrag zum Klimaschutz, da E10 nach Angaben des Bundesumweltministeriums im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen weniger Treibhausgase verursacht.

Zu Frage 3: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, die Erfolgsaussichten von Klagen des ADAC und Marketingmaßnahmen einzelner Mineralölkonzerne zu bewerten.

Zu Frage 4: Der Anbau von Energiepflanzen für die Bioenergieerzeugung und damit auch Anbau von Pflanzen für die Biokraftstoffproduktion stellt grundsätzlich eine Einkommensalternative für die Landwirte dar. In Thüringen gibt es für die Verwertung der Rapssaat im Non-Food-Bereich neun Ölmühlen und fünf mit Veresterungsanlagen kombinierte Ölmühlen, die über eine Verarbeitungskapazität von etwa 400.000 Tonnen Rapssaat verfügen. Die Rapsöl- und Biodieselproduktion ermöglicht in regionalen Kreisläufen eine enge Verzahnung zwischen der Rohstoffproduktion, der reinen Kraftstoffverwertung und dem Einsatz des Eiweißfuttermittels Rapskuchen, das bei der Verarbeitung der Saat als Koppelprodukt entsteht. Die stetig ansteigenden Preise der fossilen Kraftstoffe machen den Einsatz von Rapsöl oder Biodiesel als Reinkraftstoff im landwirtschaftlichen Betrieb auch unter den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten interessant; die Wertschöpfung bleibt in der Region. Biodiesel für den Beimischungsmarkt wird über die Betreiber der Veresterungsanlagen an die Mineralölindustrie geliefert. Die Wertschöpfung findet hier nur teilweise in der Region statt. Hinsichtlich des neuen Kraftstoffs E10 ist zu sagen, dass in Thüringen keine Anlage für die Ethanolproduktion existiert, wohl aber in Zeitz im angrenzenden Sachsen-Anhalt. Aufgrund der räumlichen Lage unweit der Thüringer Landesgrenze wird eingeschätzt, dass in erheblichem Umfang Getreide aus Thüringen nach Zeitz geliefert wird. Ausgehend von der Biomassepotenzialstudie der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft aus dem Jahr 2010 geht die Landesregierung davon aus, dass Getreide von etwa 15.000 ha Thüringer Ackerfläche, was einer Menge von etwa 1 Mio. t Getreide entspricht, in die Bioethanolproduktion geht.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Präsident, gestatten Sie zwei Nachfragen?

Die erste Frage: Frau Staatssekretärin, wenn der Verkehrsminister zitiert wird und nicht die Meinung der Landesregierung vertritt, wäre es da nicht wichtig, dass er darauf hinweist, dass es seine persönliche Meinung ist?

Die zweite Frage: Sie haben gerade ausgeführt unter 4., dass die Situation für die Agrarbetriebe trotz der Besteuerung, die wir als GRÜNE immer sehr scharf kritisieren, weiterhin interessant ist. Würden Sie in diesem Zusammenhang vor dem Hintergrund, dass es ziemlich vielen Agrarbetrieben relativ schlecht geht dabei, den Begriff interessant definieren?

Also zur ersten Frage, ja.

Zur zweiten Frage kann ich Ihnen nur antworten, dass das eine Zuarbeit des TMLFUN ist, das ressortiert nicht in unserem Hause. Insofern bitte ich schlichtweg bei Ihnen um Verständnis, dass diese Frage mit Sicherheit besser dann an das TMLFUN gerichtet werden sollte.