wenn ich die Verbände und damit die Bürger, also die über die Bürger und Unternehmer demokratisch legitimierten Verbände befrage, von denen eine Meinung einhole und die samt und sonders ignoriere. Am Ende, wie gesagt, ich komme separat dazu, der DGB hat auch nur abgelehnt, da aber zu einem Punkt, den ich sehr begrüße. Der DGB hat gesagt, dass ist jetzt ein zahnloser Tiger. Das ist gut so. Insofern haben Sie überhaupt keinen Fürsprecher mehr für das Gesetz,
außer dass wir das hier in unserem Elfenbeinturm beraten und beschlossen haben in den Ausschüssen mit der Mehrheit der Koalition, aber wir jetzt keinen Fürsprecher mehr draußen finden, der sagt: Das ist ein gutes Gesetz. Sieht so Bürgerbeteiligung, sieht so Politik aus, frage ich Sie? Das kann es nicht sein. Kompromiss soll ja, das wurde auch schon gesagt, etwas sein, wo alle Beteiligten erhobenen Hauptes den Saal verlassen können. Vielleicht können das die Koalitionäre. Aber der Thüringer Mittelstand, auch die Stadtverwaltungen und die Verwaltungen in den Kreisen, wer kann das noch? Für wen machen wir das Gesetz? Herr Machnig, vielleicht ist das tatsächlich Ihr Geburtstagsgeschenk und das dient nicht dem viel zitierten
Ganz im Gegenteil. Ich denke, nach wie vor erreichen wir das Gegenteil. Wir schaffen schlechte Stimmung, wir geben nach außen Signale, dass wir für Ansiedlungen und für Zuzug nicht attraktiv im wirtschaftlichen Bereich sind. Darüber sprachen wir. Dann sind wir überregional mit in der Presse. Das sind Signale, die wir nicht aussenden sollten, sondern wir sollten eher einladen und die Leute hier herholen. Wie gesagt, ausdrücklich begrüßen wir die Einschränkung, dass nur Unternehmen mit mehr als 25 Personen hier überhaupt in den Anmeldungsbereich des Gesetzes fallen.
Ich habe über Gleichwertigkeit schon gesprochen. Fraglich bleibt: Was ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, wenn einer sich mit 40 Beschäftigten, einer mit 25 beteiligt? Es gibt viele Unklarheiten in dem Gesetz.
Aber jetzt zum Verfahren: Wir werden den Antrag zu 1 a ablehnen, auch den Antrag zu 1 b ablehnen. Über das Mittelstandsfördergesetz werde ich später dann noch einmal sprechen.
Zum Entschließungsantrag der GRÜNEN: Wir beantragen getrennte Abstimmung, dass wir den Punkt 1 getrennt abstimmen lassen. Die Erhöhung der Schwellenwerte als kleineres Übel begrüßen wir, weil es den Anwendungsbereich des Gesetzes weiter einschränkt. Wir werden ansonsten zur Abstimmung zu 1 b namentlich auffordern. Vielen Dank so weit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, die Reden haben, glaube ich, eines gezeigt, dass fast alle Fraktionen an diesem Gesetz intensiv gearbeitet, diskutiert und nach der jeweils bestmöglichen Lösung gesucht haben. Es waren sehr ernsthafte Diskussionen, die ich immer als sehr positiv empfunden habe. Wir schauen auf eine lange Debatte zurück. Diese Vorbemerkungen werfen auch ein gutes Licht auf diese Debatte. Alles begann mit dem Antrag der LINKEN. Der musste lange warten, bis er sein Pendant aus der Landesregierung be
kam. Die Landesregierung legte uns ein Megagesetz vor, ein Megagesetz, in dem Sie versucht haben, Vergabe- und Mittelstandsförderung in ein Gesetz zu gießen und es mutet ein wenig komisch an, wenn man zurückschaut, niemand will heute noch derjenige gewesen sein, der das einmal gefordert hat oder einmal auf die Idee gekommen ist. Beim Einbringen dieses Megagesetzes, sehr geehrter Herr Machnig, haben Sie gesagt, für dieses Gesetz gilt, so wie es ins Parlament hereinkommt, wird es nicht herauskommen.
(Zwischenruf Machnig, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Technologie: Das ist im Parlament immer so.)
Da danke ich Ihnen ganz klar, dass Sie den Prozess geöffnet haben dafür, dass dies mit diesem Gesetz auch möglich war eine offene Diskussion zu führen. Das ist leider nicht an allen Stellen der Fall.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Kollege Günther hatte noch - damit will ich zunächst auf die Verquickung noch einmal und die Mittelstandsförderung eingehen - in der Einbringung gelobt, dass wir hier einen wunderbaren zweiten Teil im Gesetz haben, der die Mittelstandsförderung organisiert und voranbringt. Wir haben damals schon gesagt, das scheint sehr zweifelhaft, und die Anhörung hat es auch gezeigt. Das Mittelstandsfördergesetz heute und der zweite Teil des ehemaligen Mittelstandsförder- und Vergabegesetzes hatte viel Nettes in sich, hatte viele Absichtserklärungen, die alle richtig sind, das wurde ja von den Anzuhörenden auch gesagt, aber es bringt halt nicht wirklich viel. Deshalb ist das ein eher schwächerer Teil, den Sie hier vorgelegt haben.
Es gab viel Kritik, meine sehr verehrten Damen und Herren, das muss auch einmal gesagt werden. Noch in der Anhörung hatte Herr Minister Machnig erklärt, das mit der Präqualifizierung kann man doch alles irgendwie sowieso machen oder machen wir ja auch schon, und die große Frage war, warum es nicht im Gesetz steht. Es ist gut, dass es jetzt im Gesetz stehen wird und wir haben mit unserem Antrag dazu auch noch versucht, Ihnen dieses auszufüllen.
Es ist auch eine große Frage im Rahmen dieses Gesetzes gewesen, wie das eigentlich mit der Vergabeplattform aussieht, die wir öffentlich machen wollen aus dem Ministerium, aus der Landesverwaltung heraus. Sind wir damit nicht vielleicht Konkurrent zu jemandem, der das in guter Weise hier in Thüringen schon anbietet? Ich will das gar nicht beurteilen, aber die Frage haben Sie nicht ordentlich diskutiert. Sie haben nicht wirklich nachgefragt: Kann der Staat das viel besser, was ein Privater schon lange anbietet? Sie haben sich auch nicht auf die Diskussion eingelassen, die eingefordert wurde von vielen Unternehmen und Anzuhörenden, nämlich im Bereich der Sektorenregelung, dort, wo
wir z.B. im Verkehrssektor das Problem ganz spezieller Regelung in der Vergabe haben. Wir haben hier das Problem, dass in diesen Sektoren unterschiedliche Tarifverträge da sind und die Frage bleibt offen, welchen wir denn jetzt nehmen und wie wir das beurteilen können, welches der beste ist. Und es ist an vielen Stellen noch weiter diskutiert worden und Sie haben nicht die Kraft gehabt alles aufzunehmen.
Ich möchte kurz an der Stelle auf Herrn Heym eingehen, der gesagt hat, dieses Gesetz ist kein schöner Schwan, aber auch kein hässliches Entlein, ich würde sagen, es ist vor allen Dingen keine goldene Gans, der man magisch folgen würde, da fehlen Ihnen die Anhänger, sehr verehrte Damen und Herren.
Ich will ganz kurz zu unseren wichtigsten Kritikpunkten kommen - die Frage der Ermessensentscheidung: Sie haben in diesem Gesetz sehr viele Ermessensentscheidungen gerade zum Thema des Auftragsgegenstands der technischen Spezifikation eröffnet und Sie sagen, hier sollen ökologische und soziale Aspekte einfließen können. Aber wir sagen, dieses Ermessen ist hier falsch angesetzt. Wir brauchen eine klare Verpflichtung, denn wo ist denn das scharfe Schwert dieses Vergabegesetzes, wenn wir weiterhin ökologische Kriterien als mögliche Nettigkeit nur vorsehen,
mögliche Nettigkeit, die dann nicht eingefordert werden kann. Wir brauchen, meine sehr verehrten Damen und Herren, klare Regeln im ökologischen und sozialen Bereich, denn Dienstleistungen, die hier in Thüringen erbracht werden mit Steuergeldern der Thüringer Bürger, dürfen nicht später zu Altersarmut führen. Das ist doch eine ganz klare Sache, deshalb dürfen wir da nicht ein Ermessen machen. Und wir dürfen nicht, wenn wir hier im Thüringer Landtag einen neuen Fußboden verlegen, mit Thüringer Steuergeld dafür sorgen, dass irgendwo auf dieser Welt die Umwelt verunreinigt wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir müssen uns klarmachen, wenn wir Computertechnik anschaffen, dass die nicht aus Werken kommen soll, in denen es keine gewerkschaftliche Organisation geben darf, und alle die, die es versuchen, sich gewerkschaftlich zu organisieren, ins Gefängnis gesperrt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade dieses Ermessen, bezogen auf das Neuland, das wir hier betreten, wird natürlich dazu führen, dass viele davon Abstand nehmen. Wir wollen mit unseren Änderungsanträgen bewirken, dass wir in Zukunft planbar und ganz klar ökologische und soziale Kriterien aufnehmen.
Das Thema Datenschutz ist auch viel diskutiert worden. Wir haben die Situation, die Landesregierung hatte umfängliche Kontrollbefugnisse einem jeden kommunalen Betrieb eingeräumt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, stellen Sie sich einfach vor, wie die Verkehrsbetriebe in Nordhausen oder die Stadtwerke in Sondershausen oder wo auch immer ein Betrieb sagt, wir haben jetzt große Zweifel daran, ob in dem Handwerksbetrieb XY, der uns eine Bauleistung von 55.000 € angeboten hat, alle ordentlich bezahlt würden. Da geht der Prokurist eines solchen kommunalen Unternehmens los und sagt, ich will bei euch in alle Lohnabrechnungsunterlagen einsehen. Ja, wo leben wir denn? Da habe ich auch im Übrigen die Gewerkschaften nicht verstanden, die gesagt haben, das muss ja ordentlich kontrolliert werden, die aber an anderer Stelle ganz zu Recht sagen, die Arbeitnehmer müssen natürlich einen Datenschutz genießen. Lohnunterlagen sind nicht für jedermann zum Anschauen da, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dass wir mit dieser besonderen Kritik, die wir als GRÜNE vorgetragen haben, recht hatten, zeigt ja, dass SPD und CDU versucht haben, das zu heilen. Das nehme ich durchaus wahr, Sie haben das versucht und haben sich da rangemacht und haben gesagt, wir müssen vorher festlegen, welche Unterlagen eingesehen werden dürfen. Worum Sie sich gemogelt haben, ist eine Regelung, zu sagen, wer das darf. Wir können nicht jedem erlauben, in die Lohnunterlagen in Betrieben Einsicht zu nehmen. Wir müssen einen Mindeststandard der Qualifikation für diese Kontrollen anfordern. Da werden wir Sie auch noch einmal in unserem Entschließungsantrag auffordern, das schnell auf den Tisch zu legen, dass hier Klarheit ist, wer darf an die Tür klopfen und sagen, ich will jetzt die Unterlagen sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Im Übrigen, SPD und CDU haben es, glaube ich, gut gemeint, Sie haben das Thüringer Datenschutzgesetz noch einmal mit reingenommen, dass es zu beachten sei. Ja, aber das gilt immer. Das bringt jetzt nicht wirklich viel, dass Sie es mit reingeschrieben haben. Es geht um die Frage, wer darf da reinschauen und wie sichern wir den Datenschutz des Arbeitnehmers. Das müsste doch Ihnen als Gewerkschafter wirklich am Herzen liegen, Herr Mach
Der Schwellenwert, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist hoch umstritten gewesen. Es sieht zwar so aus, als ob die Koalition darüber nie gestritten hat, weil es nie angetastet wurde, auch in der Öffentlichkeit nicht diskutiert wurde, aber der Schwellenwert, ab wann wir diese weiteren Kriterien abfordern wollen, ist hoch umstritten gewesen. Der Entwurf der Landesregierung schlägt vor, 20.000 € bei Dienstleistungen, 50.000 € bei Bauleistungen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist eine Regelung, die ansetzt, um einen richtigen Gedanken umzusetzen. Wir haben das GWB und dieses Gesetz hat Schwellenwerte. Zu Recht hat die SPD immer wieder darauf hingewiesen und Herr Machnig, dass die meisten Aufträge, die vergeben werden in Deutschland - ich glaube, 90 Prozent -, unterhalb dieser Schwellenwerte liegen, wir also diese Regelung nicht anziehen können und nicht daran kommen, hier mehr Transparenz in die Vergabe zu bringen. Diese Schwellenwerte liegen aber im sechsstelligen, manchmal sogar im siebenstelligen Bereich. Sie reduzieren die Anwendung Ihres Gesetzes sofort auf einen Bereich ab 20.000 € und ab 50.000 €. Wer schon einmal ein Haus gebaut hat, wer schon einmal ein größeres Fest veranstaltet hat, wer schon einmal gesehen hat, was auch einmalige, auch kurzfristige Reinigungsdienstleistungen kosten, weiß, wie schnell man bei diesem Schwellenwert ist. Die Frage ist hier zu stellen: Schütten wir das Kind nicht mit dem Bade aus, wenn wir die Schwellenwerte so gering halten?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird zu einer enormen Belastung in unseren Verwaltungen kommen, es wird zu einer enormen Belastung für die Betriebe kommen, die diesen Auftrag nur bekommen können, wenn sie an einem umfangreichen Vergabeverfahren mitwirken. Das ist keine gute Wirtschaftspolitik, da bin ich mir ganz sicher, Herr Machnig. Es ist auch keine gute Politik für die Kommunen in diesem Land. Die Ablehnung des Gemeinde- und Städtebundes zeigt das ganz deutlich. Sie haben an der Stelle übrigens versucht, auch eine Nebelkerze zu zünden. Das ist eine Sache, die ich nicht super finde. Die SPD und die CDU haben in § 17 eingefügt, dass bei Gleichwertigkeit der Angebote die Kriterien der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Kriterien der Ausbildungsförderung erst angesetzt werden, wenn alle Unternehmen, die sich hieran beteiligt haben, über 25 Arbeitnehmer haben. Das klingt gut, weil man sagt, damit entlasten wir die kleinen Unternehmen, weil nicht alle kleinen Unternehmen daran teilnehmen müssen. Aber man muss wissen, dass wir in Thüringen eine Unternehmensstruktur haben, bei der 91 Komma noch was Prozent unter diesem Grenzwert liegen. Das heißt, diesen § 17 können
Sie sich sparen. Die Frage der Gleichwertigkeit werden Sie kaum haben und wenn Sie die Frage der Gleichwertigkeit haben, dann werden Sie das zweite Kriterium, dass kein Unternehmen unter 25 Arbeitnehmer haben soll, nicht erfüllen. Damit ist dieser § 17 einfach sinnlos geworden. Das zeigt auch, dass der Landesfrauenrat, der eigentlich an Ihrer Seite stehen müsste, sagt: Wir sind nicht mehr für dieses Gesetz, weil das ein absolut zahnloser Tiger geworden ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Kritik hat uns bewogen, Änderungsanträge zu stellen. Das ist unsere Art, Bürgerbeteiligung zu verwirklichen, Bürgerbeteiligung nicht nur einzufordern und anzubieten, sondern ernst zu nehmen. Wir haben die interessante Situation gehabt, dass wir am Ende aus beiden Richtungen der Gewerkschaften und Verbände, auch der ökologischen Verbände, der Umweltverbände viel Zuspruch erhalten haben, aber auch manche Kritik und ebenso aus dem Bereich der Wirtschaftsverbände Zuspruch und viel Kritik. Das hat uns bestärkt in unserer Position, dass wir hier differenziert und ausgewogen ein gutes Gesetz vorlegen werden. Herr Lemb, Sie haben gesagt, wer kompromisslos ist, ist politikunfähig. Da würde ich Ihnen sagen, Sie haben die Chance gerade bei den Schwellenwerten. Einen Kompromiss zwischen diesen sechs- und siebenstelligen Werten aus dem GWB und dem, was Sie vorgeschlagen haben, stellt unser Änderungsantrag dar, und zwar der Punkt 1. Da haben Sie die Chance, Politikfähigkeit zu beweisen und diesen Kompromiss anzunehmen.
Ich will ganz kurz etwas zu unserem Entschließungsantrag sagen. Drei Punkte sind uns im Entschließungsantrag wichtig. Wir sagen: Präqualifizierung ist eine wichtige Sache;
das haben auch alle Anzuhörenden gesagt. Wir wollen deshalb nicht lange warten und fordern die Landesregierung auf, unverzüglich mit den Gewerkschaften und den Unternehmerverbänden ein solches Präqualifizierungsverfahren für Thüringen auf Grundlage unseres Gesetzes vorzubereiten, transparent zu machen, dass alle Unternehmen sich präqualifizieren lassen können. Dann kommen wir in den Vergaben schnell vorwärts. Wir wollen weiterhin, dass Sie in der technischen Spezifikation Ausschreibungsbausteine vorbereiten für häufig auszuschreibende Dinge, so dass sie schnell loslegen und wirklich ein hohes Maß an ökologischen und sozialen Kriterien umsetzen können. Damit erleichtern Sie es den Betrieben, aber auch der Verwaltung, dieses Gesetz umzusetzen. Wir wollen, dass Sie bezogen auf die Kontrollmöglichkeit, die wir sehr wichtig finden, ganz klar sagen, wer darf das. Sie brauchen eine Spezifikation, wer darf in
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen und anerkennen, dass ein Vergabegesetz viel Gutes tun kann. Wir müssen uns aber auch alle deutlich machen, ein Vergabegesetz kann nicht alle Fehlleitungen in der Gesellschaft, ökologische Standards, soziale Standards lösen. Wir brauchen viele Gesetze, wir brauchen Frauenförderung in allen Bereichen, dann brauchen wir auch im Vergabegesetz nicht so harte Regelungen. Das Vergabegesetz kann nicht alles lösen. Wir wollen gern konstruktiv daran weiter mitarbeiten, Ökologie, Ausbildungsanreize und auch die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen. Herr Heym war kurz auf die FDP eingegangen; ich will darauf nicht weiter eingehen und mich voll inhaltlich Herrn Heym anschließen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen dieses Gesetz. Deshalb werden wir nicht gegen das Gesetz stimmen. Wir brauchen aber auch die Änderungen, die wir vorgeschlagen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir bitten Sie, in der Mehrheit dieses Hauses unseren vorgeschlagenen Änderungsanträgen zu folgen, dann bekommen wir ein richtig super Vergabegesetz und Mittelstandsfördergesetz. Vielen Dank.
Es liegen keine Redemeldungen mehr aus den Fraktionen vor. Für die Landesregierung Minister Machnig, bitte.