Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

spricht, dann hört man tatsächlich immer wieder das Wort „Zweckbindung“. Man hätte sich die Zweckbindung insofern gewünscht, dass über diese Schlüsselzuweisung ganz klar ist, wo soll das Geld hingehen für die Kinder, um hier eine sichere Finanzierung zu haben. Das ist tatsächlich ein Problem. Auch Sie, Herr Minister Matschie, haben ausgeführt, dass das Gesetz hinlänglich durchfinanziert ist und nun kündigt zumindest das Arbeitspapier vom Finanzminister an, dass sich da noch einmal etwas ändern wird. Wir haben zum Schluss ganz einfach das Problem, dass der gute Ansatz des Kindertagesstättengesetzes inhaltlich vollkommen in Ordnung ist, aber leider nicht ausreichend ausfinanziert ist. Da muss man die praktischen Gegebenheiten im Land ganz einfach zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen an bestimmten Stellen hilflos dastehen und keinen Lösungsweg haben. Das ist der Grund, weshalb das heute hier besprochen wird. Wir haben ja nun gehört, dass das noch einmal im Plenum kommt und da können wir noch einmal länger darüber reden. Ich muss auch sagen, wenn Bürgermeister der Lüge bezichtigt werden, weil sie sagen, aus genau diesem Grund müssen wir unsere Elternbeiträge erhöhen, dann ist das ein Stil, den man nicht so hinnehmen kann. Danke.

(Beifall FDP)

Danke schön, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht der Abgeordnete Maik Kowalleck von der CDU-Faktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Schuldenberg im Rücken kann mich nicht so recht entzücken. Das hat ja heute auch etwas mit dem nächsten Thema zu tun - Mai-Steuerschätzung -, aber auch Finanzen haben mit dem derzeitigen Tagesordnungspunkt doch wesentlich zu tun. Ein Jahr Kita-Gesetz gibt uns die Möglichkeit, auf die Umsetzung eines wichtigen Vorhabens des Koalitionsvertrags zu schauen. Hier an dieser Stelle wurden auch schon wesentliche Punkte genannt. Das möchte ich jetzt auch nicht wiederholen, möchte aber auch noch einmal auf den Punkt der Finanzierung eingehen. Wichtig ist auch, das wurde auch bereits gesagt, dass das ein wichtiges Vorhaben aller Fraktionen hier im Hause war und es gab auch ein entsprechendes Abstimmergebnis. Das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik hatte sich dafür eingesetzt, dass eine Neuregelung des Thüringer Kindertagesstätteneinrichtungsgesetzes und der damit einhergehenden Anhebung der Standards erfolgt. Das waren unter anderem auch die räumlichen Anforderungen und die Personalschlüssel.

(Abg. Pelke)

Gerade im Bereich der Fachkräfteentwicklung hatten wir im vorherigen Punkt einige Ausführungen vom Minister gehört. Das ist natürlich auch ein Problem, was uns vor Ort dann in Zukunft erfasst, die Fachkräftesicherung und die Deckung des Fachkräftebedarfs auch in den Einrichtungen. Wenn es aus der einen oder anderen Kommune jetzt auch Kritik an der Umsetzung des Kita-Gesetzes gibt, muss auch gesagt werden, dass sich gerade die CDU dafür stark gemacht hat, den vom Bildungsministerium eingebrachten Gesetzentwurf, der im Wesentlichen dem des Volksbegehrens entsprach, für die Kommunen überhaupt praktikabel zu machen. Hier nenne ich wiederum auch die räumlichen Anforderungen. Der Freistaat gibt für seine Kindertagesstätten fast 500 Mio. € aus, eine halbe Mrd. €. 272 Mio. € sind in den Schlüsselzuweisungen für Landkreise und Gemeinden enthalten, weitere 172 Mio. € kommen über die Landespauschalen dazu. Für die Finanzierung der besseren Kitabetreuung sind im Kommunalen Finanzausgleich zusätzlich 90 Mio. € berücksichtigt. Das zeigt auch schon die Masse und das Engagement des Landes allein in diesem Bereich. Neben den Finanzierungsanteilen des Landes zur Finanzierung der Kindergärten stehen weitere Mittel aus dem Anteil der Kommunen und durch Beiträge der Eltern zur Verfügung. Die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung richtet sich nach § 20 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz und der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde oder des jeweiligen Trägers. Jeder Träger legt auch seine Gebührenordnung fest, Frau Hitzing hatte das auch schon angesprochen. Hier muss auch erwähnt werden, dass sie sozialverträglich gestaltet werden muss nach Gesetz. Über die konkrete Höhe der Beteiligung von Eltern an den Gesamtkosten der Kindergärten entscheidet die jeweilige Gemeinde. Es werden hier oft diese negativen Beispiele angeführt. Ich kann es von meiner Heimatstadt Saalfeld sagen, in der ich selbst Stadtrat bin; wir haben hier keine Gebühren erhöht, wir haben seit vielen Jahren konstante Kindergartengebühren. Ich muss aber auch sagen, im ländlichen Bereich gab es Gebührenerhöhungen. Aber dann muss man auch sagen, wie hoch die Gebühren vorher waren. Da hat man durchaus Fälle mit sehr moderaten Gebühren, so ein Vorher-NachherVergleich hilft dann auch.

Ich muss hier auch noch einmal darauf eingehen, die Ausführungen des Finanzministers wurden genannt, wo er in der Presse zitiert wurde. Hier hat er aber auch gestern in der OTZ vom 17. Mai klargestellt auf die Frage, ob er eigentlich weiter die Elternbeiträge in den Kindergärten anheben wolle: „Diese unmittelbare Forderung wurde von mir nie erhoben.“ Man sollte hier auch entsprechend darauf eingehen und nicht die Meldungen nehmen, die einem da gerade passen.

Meine Damen und Herren, mit dem neuen Kindergartengesetz haben wir einen entscheidenden Beitrag für die frühkindliche Bildung geleistet. Wir werden diesen Weg auch konsequent weitergehen.

(Beifall CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kowalleck, seien Sie versichert, ich werde gern den Finanzminister zitieren, wenn bei ihm ein Prozess des Umdenkens dahin gehend stattgefunden hat, dass genau das nicht eintritt, was wir zu befürchten hatten, als wir lasen, dass künftig 25 Prozent der Kosten für einen KitaPlatz von den Eltern übernommen werden sollen. Da war ich - das sage ich hier auch ganz deutlich an dieser Stelle - Herrn Minister Matschie sehr dankbar für seine deutlichen Worte, die er gefunden hat. Denn ich meine, so ernst müssen wir uns als Parlament, so ernst muss sich auch die Landesregierung selbst nehmen, wenn wir tatsächlich ein Gesetz, wie wir es hier gemeinsam, alle Fraktionen, vor einem Jahr verabschiedet haben, auch mit Leben füllen wollen. Das „mit Leben füllen“ verstehe ich dahin gehend, dass wir einen hohen Anspruch mit diesem Gesetz verbunden haben.

Zum einen möchte ich noch einmal erinnern, dass es 60.000 Unterschriften von Eltern gewesen sind, die gesammelt wurden - ein herzliches Dankeschön noch einmal dafür -, die letztlich auch dazu geführt haben, dass wir ein solches Gesetz hier verabschieden konnten. Ich sage aber auch - da werden wir hoffentlich noch mehr Zeit haben, wenn dann unser Antrag zu diesem Thema zur Debatte steht, nämlich zur Bilanz nach einem Jahr -, dass es gewiss noch viele Baustellen gibt, die wir uns genauer anschauen müssen.

Herr Kowalleck, Sie haben eben genauere Zahlen angemahnt, die man sich anschauen muss. Da muss man ja tatsächlich sehr genau hinschauen, wie es zu drastischen Gebührenerhöhungen kommen kann. Ich habe mir einmal ein paar genaue Zahlen herausgesucht. Wenn wir zum Beispiel nach Oberbösa gehen, dort wurden die Gebühren für die Ein- bis Zweijährigen von 100 € auf 150 € erhöht. Oder aber wenn wir nach Gefell schauen, dort wurden die Gebühren von 120 € auf 140 € für die Ein- bis Zweijährigen erhöht. In Mühlhausen fand eine Erhöhung von 100 € auf 120 € für die ab Dreijährigen statt. Und noch ein Beispiel aus Treffurt, dort wurden die Gebühren für die ab Dreijährigen

(Abg. Kowalleck)

von 49 € auf 85 € erhöht. Dann müssen wir natürlich den Eltern, dann müssen wir auch den Kommunen, die uns fragen, Antworten geben, ob wir als Land tatsächlich nicht der Verantwortung gerecht werden oder ob gegebenenfalls bei der Finanzierung der Kindertagesstätten und Kindertagesplätze etwas falsch läuft bzw. das Geld nicht dort ankommt, und somit den Anforderungen nicht gerecht werden, die wir hier selbst formuliert haben.

Da, glaube ich, müssen wir auch so ehrlich sein, noch eine zweite Baustelle anzusprechen, die ich außerordentlich bedenklich finde. Der Gemeindeund Städtebund hat in einer mit dem Innenministerium abgestimmten Mustersatzung zunächst übrigens - was ich auch pikant finde - ohne Beteiligung des aus meiner Sicht zuständigen Ministeriums für Bildung eine Mustersatzung erstellt, die vorsieht, die Beiträge so zu staffeln, dass faktisch - das ist jedenfalls meine Interpretation - möglichst viele Eltern den Betreuungsumfang ihrer Kinder reduzieren. So sollen für das erste Kind in einer Kinderkrippe im Alter von 1 bis 2 Jahren nach den Vorstellungen vom Gemeinde- und Städtebund für mehr als 8 Stunden Betreuungsumfang etwa 150 € bezahlt werden, während für eine Betreuung von 5 Stunden nur 90 € fällig werden. Ein solches Vorgehen widerspricht aus meiner Sicht genau den pädagogischen Erwartungen und Hoffnungen und auch genau den Punkten, die wir in der sogenannten Sternstunde festgehalten haben, nämlich dem Anspruch auf mindestens 10 Stunden Betreuungszeit tatsächlich für jedes Kind.

Ein weiterer Punkt, über den wir mit Sicherheit auch reden müssen, ist die Problematik des Personalschlüssels mit Blick darauf, wie viele Kinder eigentlich von wie viel Personal betreut werden. Wir wissen, dass wir in bundesweiten Studien eher einen hinteren Platz belegt haben. Ich erhoffe mir aus der Debatte zu unserem Antrag in der Tat noch viel genauere Zahlen, ob sich an der Betreuungsrelation schon etwas verbessert hat. Dass das nicht von heute auf morgen gelingt, das ist uns völlig klar. Nichtsdestotrotz müssen wir hier tatsächlich Verbesserungen erreichen, wenn wir dem Ziel gerecht werden wollen, das Bildungsland Nummer 1 zu sein, und das beginnt nun mal mit der frühkindlichen Bildung.

Ich will einen letzten Punkt noch ansprechen, den ich sehr wichtig finde - die Sozialverträglichkeit von Elternbeiträgen: Wir alle, glaube ich, müssen ein gemeinsames Interesse daran haben, dass jedes Kind die Chance hat, die bestmögliche frühkindliche Bildung zu erhalten, und zwar unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Genau das sollte wieder ein Ziel sein, was uns vielleicht derart eint wie damals, als wir gemeinsam dieses Gesetz beschlossen haben. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Wir haben noch sechs Minuten Redezeit. Als Nächster hat sich der Abgeordnete Emde zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich will zu einem Punkt in der ganzen Diskussion Stellung nehmen und das ist die Frage: Wird hier ein Thema angeheizt - Erhöhung der Elternbeiträge - oder nicht? Für meine Wahrnehmung ist das so, dass nicht Herr Minister Voß an Herrn Minister Matschie einen Brief geschrieben hat, in dem unter anderem eine Erhöhung von Elternbeiträgen angefragt wurde, sondern dass es so ist, dass Mitarbeiter aus dem Finanzministerium an das Ministerium für Bildung geschrieben haben, dass es unter anderem denkbar wäre, einen gewissen Satz von Elternbeiträgen bei den Kommunalfinanzen anzurechnen. Frau Rothe-Beinlich, dann kann ich Ihnen nur sagen, Herr Minister Voß muss in keiner Weise umdenken, denn er hat so ein Ansinnen überhaupt nicht geäußert. Ich muss schon sagen, den Brief, den es geben soll, den es offensichtlich auf Arbeitsebene gegeben hat, den kennt keiner. Seit 14 Tagen wird aber darüber öffentlich diskutiert.

Ich will Ihnen ganz klar den Standpunkt unserer CDU-Fraktion, den Standpunkt der Landesregierung, auch von Herrn Minister Voß sagen, und diesen Standpunkt hat auch immer die SPD-Fraktion geteilt, denn wir haben sehr intensiv bei der Gesetzesbefassung über die Frage der Festlegung einer möglichen Höchstgrenze für Elternbeiträge diskutiert. Diese Diskussion hat meine Fraktion zweimal anlässlich von Novellen des Kita-Gesetzes ganz bewusst geführt und hat sich auch ganz bewusst gegen eine solche Höchstgrenze entschieden.

Erstens ist es so, die Kommunen sollen auch Möglichkeiten haben, in dieser wichtigen Frage Gestaltungsspielräume für familienfreundliche und kinderfreundliche Politik zu haben.

Zweitens ist es so, man will nicht, dass irgendjemand vor Ort eine solche Höchstgrenze im Landesgesetz nutzt, um damit eigene Erhöhungen von Elternbeiträgen zu begründen. Deswegen ist die Entscheidung gegen eine solche Höchstgrenze im Gesetz sehr bewusst gefallen. Es gibt überhaupt keine Gründe, davon abzurücken.

Ich glaube, meine Damen und Herren, es ist noch nicht so heiß in diesem Lande hier im Mai, dass man dieser Kita-Morgana noch länger hinterherlaufen muss.

(Abg. Rothe-Beinlich)

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung, bitte sehr, Herr Minister Matschie.

(Zwischenruf Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE: Aber die Wahrheit bitte.)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir hatten am Wochenende das Thüringer Bildungssymposium mit einer Reihe renommierter Bildungsforscher hier in Erfurt zu Gast. Dort hat uns der Bildungsforscher - er ist einer der renommiertesten und koordiniert die IGLU-Studie zur Leistungsfähigkeit der Kindergärten - Professor Wilfried Bos, Folgendes gesagt: Er glaubt, dass Thüringen in die Weltspitze bei PISA aufrücken kann. Er hat uns bescheinigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und dass es genau der entscheidende Schritt war, den wir gemeinsam gegangen sind, nämlich die Qualität der Kindergärten, die Personalausstattung der Kindergärten deutlich zu verbessern. Das ist der erste und wichtigste Schritt, um ein Bildungssystem leistungsfähiger zu machen.

(Beifall SPD)

Am 4. Mai des vergangenen Jahres haben wir das hier im Landtag gemeinsam beschlossen und auch das ist eben schon angesprochen worden. Ich denke, das war wirklich ein Meilenstein in der Arbeit des Parlaments, denn es kommt nicht sehr häufig vor, dass alle Fraktionen bei einem Gesetzentwurf weitgehend einig sind.

Wir haben das festgeschrieben, was Tausende Thüringer Eltern im Rahmen des Volksbegehrens auch eingefordert haben, nämlich eine bessere Ausstattung der Kindergärten in Thüringen. Und wir haben die wesentlichen Ziele, die mit dem Volksbegehren verfolgt worden sind, in das Gesetz geschrieben. Dazu gehört natürlich der Rechtsanspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und die Garantie von 10 Stunden Betreuungszeit. Wenn Sie sich mal in der Republik umschauen, Sie werden kaum Bundesländer finden, die ähnlich weit gegangen sind in ihren Ansprüchen für die Eltern. Ich denke, man kann heute sagen, wir haben mit diesem Rechtsanspruch genau richtig gelegen, denn die Notwendigkeit, Kinder betreuen zu lassen, steigt für Eltern. Das hat auch einen erfreulichen Hintergrund: In dem Maße, wie der Arbeitsmarkt wieder angezogen hat, spielt das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch für mehr Eltern wieder eine Rolle. Deshalb ist es wichtig, dass wir dieses verlässliche Angebot geschaffen haben. Alle Eltern wissen heute: In Thüringen ist es gut mög

lich, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, man hat einen verlässlichen Rechtsanspruch, auf den man sich dabei berufen kann.

Zweitens: Wir haben die Betreuungsrelation in den Einrichtungen deutlich verbessert. Es ist schon in den Jahren zuvor ein wichtiger Schritt gemacht worden mit dem Bildungsplan für Kinder von 0 bis 10, der inhaltlich von allen Seiten gelobt worden ist. Wir haben gesagt, dieser Bildungsplan von 0 bis 10 braucht auch eine entsprechende personelle Untersetzung, damit er greifen kann. Auch hier hat das neue Kita-Gesetz sehr schnell Wirkung entfaltet. Zum Stichtag 31.12.2010, also nach nur fünf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, waren schon 1.400 zusätzliche Erzieherinnen eingestellt. In den letzten Monaten sind weitere gefolgt, so dass wir mit einiger Sicherheit prognostizieren können, dass wir im Herbst dieses Jahres den Personalschlüssel vollständig erreicht haben werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, allein für diese Maßnahmen und das, was außerdem noch passiert ist bei der Fortbildung des pädagogischen Fachpersonals, stellen wir in diesem Jahr 2,4 Mio. € zur Verfügung. Für die stärkere Einbeziehung der Eltern werden die Elternmitwirkungsrechte gestärkt; hier haben sich die ersten Gesamtelternvertretungen gebildet. Insgesamt ist es ein Paket, von dem man sagen kann, es ist ein voller Erfolg geworden.

Nun sage ich noch einmal etwas zur Finanzierungsdiskussion. Zunächst einmal will ich sagen, das Kita-Gesetz ist voll ausfinanziert. Das hat uns auch der Gemeinde- und Städtebund bestätigt. Die Bestätigung in einer so kniffligen Frage vom Gemeinde- und Städtebund zu bekommen, hat, glaube ich, schon Gewicht. Deshalb bitte ich Sie aufzuhören mit den Unterstellungen, das Gesetz sei nicht vollständig ausfinanziert. Es ist ausfinanziert.

Ich will Ihnen dazu zwei Zahlen sagen. Wir haben noch einmal nachgerechnet, wie hoch die Landeszuweisung an die Kommunen in diesem Jahr nach der alten Gesetzeslage wäre. Sie wäre bei 320 Mio. €. Nach der neuen Gesetzlage ist die Landeszuweisung an die Kommunen für die Kinderbetreuung bei 442 Mio. Das sind 122 Mio. mehr als nach der alten Gesetzeslage.

(Beifall CDU)

Ich glaube, das ist wirklich einen Beifall wert, denn das tun wir angesichts einer äußerst angespannten Finanzlage im Freistaat Thüringen, die wir alle kennen und die wir ausreichend diskutiert haben.

(Beifall SPD)

Insofern ist das eine enorme Kraftanstrengung 122 Mio. mehr für die Kindertagesstätten. Jetzt höre ich immer wieder die Debatte, ja, das müsste jetzt alles zweckgebunden werden. Ich kann Ihnen

(Abg. Emde)

nur noch einmal sagen, wir haben ein kommunales Finanzsystem in Thüringen. Das können wir nicht einfach von heute auf morgen aus den Angeln heben. Es gibt in diesem Finanzausgleichssystem auch Zielkonflikte. Es gibt den Zielkonflikt zwischen dem Ziel, einerseits bestimmte Aufgaben auf die Aufgabe genau zu finanzieren und auf der anderen Seite dem Ziel des Finanzausgleichsgesetzes, auch einen Finanzausgleich zwischen finanzschwachen und finanzstarken Kommunen zu erfüllen, damit alle Kommunen ihre kommunalen Aufgaben bewältigen können. Das ist ein Zielkonflikt, der sich nicht vollständig auflösen lässt. Denn wenn ich alle Aufgaben zu 100 Prozent genau finanziere, dann haben die starken Kommunen, die ohnehin gute Einnahmen haben, einen haushohen Vorteil gegenüber den anderen Kommunen, die dann ihre Aufgaben vielleicht gar nicht mehr ausreichend finanzieren können aufgrund der eigenen Finanzsituation. Deshalb wird man diesen Zielkonflikt nie zu 100 Prozent auflösen können. Deshalb ist ja auch das Gerichtsurteil des Verfassungsgerichts so gefallen, dass das Verfassungsgericht gesagt hat, mindestens die Hälfte der kommunalen Zuweisungen muss über die Schlüsselzuweisung erfolgen und nicht zweckgebunden sein. Ich glaube, es macht keinen Sinn, diese Debatte immer weiter zu drehen, im jetzigen Finanzsystem wird sie nicht anders zu lösen sein. Es sei denn, wir schaffen ein ganz anderes System des Kommunalen Finanzausgleichs. Auch darüber wird sicher in den nächsten Jahren noch zu diskutieren sein, aber es ist keine Frage, die an diesem Punkt aufgelöst werden kann.

Jetzt noch einmal zu der Frage Beitragserhöhung vor Ort: Es ist ja unbestreitbar, dass einige Kommunen in letzter Zeit ihre Beiträge angehoben haben und einige Beispiele sind ja hier auch vorgetragen worden. Aber es ist genauso richtig, dass unter denselben Finanzbedingungen vonseiten des Landes viele Kommunen ihre Kindergartenbeiträge nicht erhöht haben. Das heißt, es gibt keinen Zusammenhang zwischen neuem Kita-Gesetz und Beitragserhöhung. Es kann viele Gründe für eine Kommune geben, weshalb sie zu diesem Mittel der Beitragserhöhungen greift. Wir wissen ja, dass neben der kompletten Finanzierung des Kita-Gesetzes die Kommunen an anderen Stellen Probleme hatten in den letzten Monaten und Jahren, nämlich bei den eigenen kommunalen Einnahmen. Der Wirtschaftseinbruch hat sich doch unmittelbar auf die kommunalen Finanzen ausgewirkt. Nun ist es aber in der Verantwortung der einzelnen Kommune, zu sagen, wie kompensiere ich denn diese Ausfälle? Da gibt es keinen Zwang, zu den Elternbeiträgen zu greifen. Und es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem neuen Kita-Gesetz und der Erhöhung von Elternbeiträgen, sondern hier haben wir ganz unterschiedliche Entscheidungen in den Kommunen. Das ist der Beweis dafür, dass dieser direkte Zusammenhang nicht existiert. Sie haben die

Kompetenz und die werden wir den Kommunen auch nicht nehmen, in dieser Frage zu entscheiden. Das muss kommunale Selbstverantwortung bleiben. Deshalb sage ich auch an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich: Eine Änderung des Kita-Gesetzes, in dem eine Elternbeitragsquote festgeschrieben wird, also eine Änderung des Kita-Gesetzes, die zu einer Erhöhung von Elternbeiträgen führen könnte, die wird es mit mir nicht geben.

(Beifall CDU, SPD)

Auch der Finanzminister hat inzwischen klargemacht, dass er das nicht beabsichtigt. Deshalb kann man heute noch einmal ganz klar das Signal an die Eltern geben - Herr Emde hat das eben auch noch einmal deutlich gemacht -, in dieser Frage ist sich die Koalition einig. Wir haben uns vorgenommen, diese Aufgabe zu schultern mit Unterstützung des Landes. Bei dieser Zusage bleibt es. Genauso bleibt es dabei, dass die Entscheidung über die Elternbeiträge in der Hand der Kommunen liegt. Weil das hier angesprochen worden ist, sage ich Ihnen noch einmal die Prognosezahlen für dieses Jahr. Wir werden in diesem Jahr Gesamtkosten für unsere Kindertagesstätten in Höhe von knapp 530 Mio. € haben. Davon tragen die Eltern etwa 79 Mio. €. Also von 530 Mio. € Gesamtausgaben tragen die Eltern nach der Prognose für dieses Jahr etwa 79 Mio. €. Das noch einmal zu der Frage, wo liegen wir da eigentlich. Das ist deutlich weniger als 25 Prozent der Gesamtausgaben. Das schließt aber nicht aus, dass es nicht auch einzelne Beispiele in Kommunen gibt, wo die Elternbeiträge deutlich höher liegen. Aber, wie gesagt, das ist die Entscheidung der Kommune, wie sie in dieser Frage vorgeht. Diese Selbstverantwortung hat sie. Wir können hier nur appellieren: Sorgt bitte gemeinsam mit dem Land dafür, das alle finanziellen Kraftanstrengungen unternimmt, dass wir familienfreundliche Bedingungen vor Ort vorfinden und dass Elternbeiträge sozialverträglich bleiben, denn nur so kann Thüringen eine gute Zukunft haben.

(Beifall CDU, SPD)

Zum Schluss noch einmal zurück zu der Einschätzung auf dem Bildungssymposium. Ich glaube, dass uns hier gemeinsam mit allen Fraktionen im Landtag ein ganz entscheidender Schritt gelungen ist. Ich bitte Sie, Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns doch diesen Schritt, den wir hier in Thüringen getan haben, mit dem wir Maßstäbe für die ganze Bundesrepublik gesetzt haben, selbstbewusst vertreten, auch draußen vor Ort vertreten und gemeinsam mit den Kommunen dafür sorgen, dass alles, was wir hier wollen, schnellstmöglich vor Ort umgesetzt werden kann. Dann haben wir eine hervorragende Bildungslandschaft und gute Bedingungen für Eltern in Thüringen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)