Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

(Beifall SPD)

Die Prime Time ist gut und ich freue mich darüber. Die Zusammenführung der Datenschutzkontrolle des öffentlichen und nicht öffentlichen Bereichs beim Landesbeauftragten für Datenschutz ist der richtige Weg zur Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung. Die ist ja hier schon öfter zitiert worden. Sympathien habe ich auch für den Ergänzungsvorschlag der Fraktion DIE LINKE, dem Landesbeauftragen für Datenschutz künftig die Stellung einer eigenständigen obersten Landesbehörde einzuräumen. Sie beide haben in Ihren Anträgen nichts falsch gemacht, sie beinhalten nur leider viel zu wenig. Sie sagen, Sie verstehen nicht, warum wir jetzt dieses Stückchen nicht verabschieden wollen. Ich sage Ihnen jetzt ein Argument: Zehn Jahre nach der letzten Datenschutzrechtsnovelle in Thüringen wäre es aus unserer Sicht fatal und ein falsches Signal für die täglich wachsende Bedeutung eines wirksamen Datenschutzes, sich nur mit diesen Scheibchen zufrieden und ins Gesetzblatt zu begeben, weil es eine formale Zuordnung ist, die die inhaltlichen Defizite, die der Datenschutz auch noch hat, derzeit nicht beseitigt. Wir stehen vor der Aufgabe, das Thüringer Datenschutzrecht, das 2001 fast noch im Vorinternetzeitalter - zuletzt novelliert worden ist, umfassend an den Stand der aktuellen technischen Entwicklung und an dadurch neu zur Verfügung stehende und genutzte Möglichkeiten der Datenverarbeitung anzupassen. Bevor wir die Behörde umstrukturieren, sollten wir auch die Arbeitsanweisung modernisieren. Umzusetzen sind weiter Anforderungen, die seit der letzten Novellierung des Gesetzes von der bundesdeutschen und europäischen Verfassungsrechtsprechung in einen angemessenen Datenschutzstandard gestellt werden. Beides erfordert umfassende Ergänzungen des bisherigen Gesetzes, die wir in unserem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Persönlich hätte ich mir und auch die SPD eine Fraktionsinitiative vorstellen können, gerade weil es ja auch darum geht, nach den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs Regierungsferne herzustellen. Wir sind aber jetzt in der Koalition dabei, dass es einen Regierungsentwurf geben wird und den gibt es und daran wird gearbeitet.

Wir stehen in der Pflicht, gleich mehrere elementare Grundsätze der deutschen und europäischen Verfassungsrechtsprechung in Thüringer Recht umzusetzen. Im Rahmen der Wahrung der Verhältnismäßigkeit jedes Eingriffs in die Privatsphäre durch Datenerhebung und Datenverarbeitung ergeben sich eine Reihe von sehr, sehr wichtigen inhaltlichen Geboten. Das erste, das wichtigste vielleicht ist das Gebot der Datensparsamkeit, also so wenig Daten wie möglich von Bürgern zu sammeln; das Gebot der Erforderlichkeit, also jede Datenverarbeitung und -sammlung muss auch wirklich erforderlich sein, auch die Erhebung; das Gebot der Beachtung der Zweckbindung für die Verwendung erhobener Daten; das Gebot der größtmöglichen Transparenz der Verarbeitung und schließlich auch das Gebot der Garantie der Datensicherheit, auch ganz, ganz wichtig, wenn Sie sich die Meldung der letzten Tage über das Google Phone auch noch einmal vor Augen halten.

Die in Angriff zu nehmenden umfassenden Änderungen sollten über aktuelle IT und nationale Rechtsentwicklung hinaus auch sinnvollerweise schon jetzt den Vorgaben Rechnung tragen, die laut Mitteilung der EU-Kommission bei der derzeitigen Überarbeitung der EU-Datenschutzrichtlinie Berücksichtigung finden sollen, da gibt es ja auch schon inhaltlich klare Strukturen. Es sind dies unter Berücksichtigung von Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta, der ja auch den Schutz der Privatsphäre und ein sinnvolles und wirksames Datenschutzrecht fordert, insbesondere der allgemeine Transparenzgedanke, also jeder muss wissen - dazu gibt es ja auch ein Verfassungsgerichtsurteil -, was, wann, wo und zu welchem Zweck über ihn gespeichert wird. Die gebotene Datensparsamkeit und -zweckbindung einschließlich des Rechts des Betroffenen auf Berichtigung, Löschung, Sperrung, wirksame Rechtsbehelfe und Sanktionen und der Rechenschaftsgrundsatz, dass jederzeit kontrollierbar sein muss, was, wo, wer macht.

Entsprechend haben wir im Thüringer Datenschutzgesetz eine ganze Reihe von Aktualisierungen vorzunehmen, das sind in den Bereichen der bisherigen Vorschriften zur Zulässigkeit von Datenerhebungen, wir haben zu aktualisieren die Rechte der Betroffenen, wir haben erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen, Benachrichtigungspflichten zu überarbeiten. Wir werden und wollen neu aufnehmen Regelungen für die Bereiche gemeinsamer Dateien, das ist auch ein zunehmend wichtiger Komplex, dass Daten zusammengeführt werden von verschiedenen Behörden, auch im öffentlichen Bereich. Die Auftragsdatenverwaltung muss geregelt werden, der Dienst- und Arbeitnehmerdatenschutz, die Videobeobachtung und -dokumentation, da haben wir in Thüringen noch keine Regelung, andere Länder haben sie schon lange. Mobile personenbezogene Datenverarbeitungssys

teme, wie z.B. Chipkarten oder auch Fernmessdienste, also die Teile, die an Ihren Heizungen hängen und per Funk Ihren Verbrauch mitteilen.

Sinnvoll ist auch, den Datenschutzbeauftragten zur zuständigen Behörde für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu bestimmen und auch die Ahndung von Datenschutzverstößen damit in eine Hand zu legen. Wenn man die Aufgabe beim Datenschutzbeauftragten ansiedelt, kann man auch damit seine Position stärken.

Die gemäß des Europäischen Gerichtshofs zu gewährleistende stärkere Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten verlangt einerseits eine aufsichtliche Entkopplung von der Landesregierung und insoweit ist der Datenschutzbeauftragte kein klassischer Beauftragter der Landesregierung wie andere Beauftragte unserer Regierung, sondern allenfalls ein vom Parlament zu wählender unabhängiger Bürgerbeauftragter im Spezialbereich des Datenschutzes. Die dem Landesbeauftragten für Datenschutz zu garantierende Unabhängigkeit verbietet allerdings auch eine allzu enge Ankopplung an das Wohlgefallen unseres Parlaments. Sofern in derzeit kursierenden Vorentwürfen, in einem, der nicht von der SPD stammt, die Regelung herumspukt, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz ohne weitere Rechtfertigungsvoraussetzung mit einfacher Mehrheit vom Parlament abgewählt werden kann, wird es, wenn es sich hier nicht um ein Schreibversehen gehandelt hat, zu einem solchen krassen Angriff auf die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz, die europaweit einmalig wäre, ganz sicher nicht kommen. Das kann ich seitens meiner Fraktion hier schon mal ankündigen und zusichern. Wir sind derzeit in der Koalition tatsächlich bei der Abstimmung eines umfassenden Neuregelungswerks und ich hoffe, dass ich Ihnen auch mit den Inhaltsangaben vermitteln konnte, dass Ihre richtigen Anliegen in diese Novellierung eingehen werden. Es wäre aber wirklich ein falsches Signal, wenn wir nur Ihre eineinhalb Bausteine als Vorabregelung beschließen würden. Wir stimmen deshalb heute hier mit Nein ab. Ich hoffe aber - und wir von der SPD und auch ich arbeiten persönlich daran -, dass die Einbringung der erforderlichen umfassenden Novellierung noch in den nächsten Wochen erfolgen kann.

(Beifall SPD)

Danke schön, Frau Abgeordnete. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung Herr Innenminister Geibert, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der FDP ist im Innenausschuss ausführlich geprüft und diskutiert worden und die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist eindeutig. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen.

(Beifall CDU)

Diese Empfehlung ist meines Erachtens aus den folgenden Erwägungen, auf die ich bereits anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs in der Plenarsitzung am 10. Dezember letzten Jahres hingewiesen hatte, zutreffend. Einerseits bestehen im Hinblick auf Artikel 69 der Verfassung, der eine Anbindung des Landesbeauftragten für den Datenschutz an den Landtag vorschreibt, erhebliche Bedenken gegen dessen Erhebung zur obersten Landesbehörde. Andererseits greift der Gesetzentwurf aus Sicht der Landesregierung zu kurz, da er sich auf eine Umsetzung der Vorgaben des EuGH aus dem Urteil in der Rechtssache C-518/07 beschränkt. Diese müssen zwar trotz aller juristischen Bedenken umgesetzt werden, die Regierungskoalition hat jedoch darüber hinausgehend eine umfassende Novellierung des Thüringer Datenschutzgesetzes vereinbart. Ich will hier nur einige wenige Stichworte nennen, die dabei in Betracht gezogen werden sollen: die Aufnahme von Regelungen über die Einrichtung von Verbundverfahren, die mehreren Stellen den datenverarbeitenden Zugriff ermöglichen, Regelungen zum Einsatz mobiler Datenverarbeitungssysteme sowie die Regelung der Videoüberwachung durch öffentliche Stellen in Wahrnehmung des Hausrechts. Gefordert und zweckmäßig ist also ein umfassender Gesetzgebungsansatz und nicht eine Detaillösung, die darüber hinaus - Stichwort oberste Landesbehörde - verfassungsrechtlich auch noch zweifelhaft ist. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Innenministeriums befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ist deshalb aus Sicht der Landesregierung nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2772 ab. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Gegenstimmen gibt es bei der CDU und der SPD.

(Abg. Marx)

Gibt es Enthaltungen? Es gibt Enthaltungen bei der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/1890 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer ist dagegen? Das ist Ablehnung bei der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2154 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr - Drucksache 5/2740

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2746 Neufassung

dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2773

dazu: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/2705

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Schubert aus dem Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zur Berichterstattung. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es liegt vor das Dritte Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung. Dabei geht es darum, die Zuständigkeit für die Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten zu regeln. Das geht zurück auf eine EU-Verordnung in 2008. Was heißt das gerade für alle die, die sich damit nicht ausführlicher beschäftigt haben? Bund und Länder sollen schärfer kontrollieren. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Bauprodukt nicht ein CE-Zeichen trägt, was es zu Unrecht trägt oder dass ein Brückenpfeiler bei der sich noch im Bau befindlichen ICE-Trasse die Standfestigkeit hat, die er braucht. Ferner wird in dem Gesetz die Wandhöhe von Grenzgaragen ge

regelt sowie die Genehmigungsfreiheit von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien.

Es liegen dazu mehrere Änderungsanträge vor, die zum Teil auch schon im Ausschuss beraten wurden. Einige Fraktionen bringen diese heute wieder ein, deswegen nehme ich dazu natürlich jetzt nicht Stellung.

Der Ausschuss als federführender Ausschuss hat den Gesetzentwurf in insgesamt vier Sitzungen beraten und hat dabei auch ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Hälfte der Stellung nehmenden Verbände hat keinerlei Einwände gegen den Gesetzentwurf. Ungefähr die andere Hälfte hat differenzierte Stellungnahmen abgegeben und hat auch zum Teil konkrete Änderungsvorschläge gemacht. Der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr empfiehlt mehrheitlich die Annahme dieses Gesetzentwurfs. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Abgeordnete. Wünschen die Fraktionen der CDU und SPD das Wort zur Begründung ihres Entschließungsantrags? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Aussprache und als Erste hat das Wort Abgeordnete Sedlacik von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir alle - so entnehme ich das jedenfalls den Diskussionen - wollen einen Ausbau erneuerbarer Energien. Die Frage des Abbaus von Genehmigungserfordernissen und damit die Erleichterung der Nutzung von erneuerbaren Energien ist jedoch diskussionswürdig. Wir haben das im Ausschuss getan und es geht uns um die Frage der Unnötigkeit von Genehmigungserfordernissen. Da haben wir eine etwas andere Auffassung als die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen. Das wurde auch durch die Zuschriften der Anzuhörenden bestätigt. So sieht beispielsweise der Gemeinde- und Städtebund Thüringen die Regelungen zur Freistellung von Windenergieanlagen als problematisch. Ich zitiere: „Zwar ist eine Verfahrensfreiheit in reinen Wohngebieten und im Außenbereich ausgeschlossen, doch gerade in den übrigen Gebieten und Gemengelagen von Innenstädten könnte dies im Bereich des Nachbarrechts zu erheblichen Unstimmigkeiten führen.“

(Beifall DIE LINKE)

Auch die Thüringer Ingenieurkammer hält diese Verfahrensfreiheit für sehr fraglich, weil - ich zitiere - „auch von 10 Meter hohen Windkraftanlagen ein erhebliches Gefahrenpotenzial ausgehen kann.“

(Beifall FDP)

(Präsidentin Diezel)

Mit dem Schutz vor Lärm und weiteren Beeinträchtigungen argumentieren ferner der Verband der Deutschen Grundstücksnutzer und der Thüringer Wohnungswirtschaftsverband. Also, man kann nicht so tun, als ob Anzuhörende alles paletti fanden in diesem Gesetzentwurf. Die Einwände sollten ernst genommen werden, entsprechend auch die Intention des Änderungsantrags meiner Fraktion in Punkt 2.

Zur Klarstellung: Die Regelung verhindert nicht die Errichtung dieser Anlagen, sondern stellt die Beteiligung der Nachbarn sicher. Vor dem Hintergrund der von den Anlagen möglicherweise ausgehenden Beeinträchtigungen und der Tendenz der zunehmenden Probleme unter Nachbarn ist dies angezeigt. Auch der Erfahrungsbericht der Thüringer Bauordnung aus dem Jahr 2004 zeigt, dass nachbarschaftliche Streitigkeiten zugenommen haben. Auf Nachbarschutz kann unserer Meinung nach nicht verzichtet werden.

(Beifall DIE LINKE)

Der Änderungsantrag meiner Fraktion in Punkt 1 zielt in dieselbe Richtung. Auch hier geht es uns um Nachbarschutz, nicht um Verhinderung. Ich betone das noch einmal. Um Nachbarschutz zu gewährleisten und nachbarschaftlichen Streitigkeiten vorzubeugen, soll im Zuge des Änderungsantrags die mögliche Grenzbebauung auf 3 x 6 Meter beschränkt und die Dachneigung zum Ansatz gebracht werden. Meine Fraktion lehnt Grenzbebauung im Grundsatz in Gänze ab. Wenn diese aber schon möglich ist, dann eben nur in einem restriktiven Rahmen. Der im Ausschuss vorgetragene Einwand von den Koalitionären, dass der Vorschlag die kommunale Selbstverwaltung beeinträchtigt und demzufolge nur noch Flachdächer gebaut werden, das sehe ich nicht so. Das ist böswillige Behauptung. Es überzeugt mich nicht. Der Vorschlag betrifft Grenzbauten, nicht die generelle Errichtung von Garagen. Im Zuge der Bearbeitung von Petitionen gab es immer wieder Ungereimtheiten. Das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsicht und verschiedene Bauaufsichtsbehörden haben in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass die Dachhöhe bei der Bestimmung der mittleren Wandhöhe zu berücksichtigen ist. Das Bauministerium hat wiederum in seiner Stellungnahme zu den Petitionen gesagt, die Dachhöhe kann unberücksichtigt bleiben. Meine Fraktion will in diesem Sinne des Nachbarschutzes das geregelt haben, deshalb unser Antrag. Wir sind uns im Klaren, dass wir nur Schadensbegrenzung betreiben. Eine grundsätzliche und generelle Überarbeitung der Bauordnung ist notwendig und überfällig. Die Frage der Rückkehr vom Kontroll- zum Prüf- und Genehmigungsverfahren stellt sich in diesem Zusammenhang ebenso wie die Frage der Barrierefreiheit. Die Zuschriften im Anhörungsverfahren sind in dieser Hinsicht sehr vielsagend. Insofern findet der Entschlie

ßungsantrag auch unsere Zustimmung. Wir werden uns hier zu gegebener Zeit einbringen und unter anderem auf die Sozialverträglichkeit, insbesondere hinsichtlich der Erreichung der klimapolitischen Zielsetzungen, aber auch auf das Einhergehen der wohnungspolitischen Strategien achten.

In dem Zusammenhang noch ein Hinweis: Hinsichtlich der Frage der nachbarrechtlichen Beteiligung und der Beteiligung allgemein ist über die Novellierung der Bauordnung hinaus grundsätzlich eine Diskussion zu führen, wie das Landesrecht im Sinne der Bürgermitwirkung ausgestaltet werden soll. Die Probleme nehmen zu. Stadträte sind oftmals in der kommunalen Praxis außen vor. Von der seit 1994 bestehenden Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Erschließungsbeitragsrechts hat Thüringen bisher keinen Gebrauch gemacht. Auch unter diesen Gesichtspunkten sind weitere parlamentarische Initiativen, beispielsweise in Form eines Ausführungsgesetzes, zum Baugesetzbuch zu erwägen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht Abgeordneter Manfred Scherer für die CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Dritte Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung; wir sind in der zweiten Lesung. In der ersten Lesung ist meines Erachtens das Notwendige zu den vorgesehenen Änderungen schon gesagt und die Änderungsanträge, die es im Ausschuss gab, sind im Ausschuss ausdrücklich und auch länger diskutiert worden. Sie werden heute hier wieder eingebracht. Ich meine, angesichts der Diskussionen im Ausschuss brauche ich hier nicht weiter darauf einzugehen. Ich will mich deshalb darauf beschränken...

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Der Ausschuss ist nicht öffentlich; Sie können hier ruhig etwas für die Öffentlichkeit erzäh- len.)

Sie müssen schon mir überlassen, was ich hier sage.

(Beifall CDU)

Ja, Herr Kuschel, Sie nehmen das doch für sich auch in Anspruch, dass Sie hier sagen können, was Sie möchten, und sich nicht von anderen sagen lassen müssen, was Sie zu sagen haben.