Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

Ja, Herr Kuschel, Sie nehmen das doch für sich auch in Anspruch, dass Sie hier sagen können, was Sie möchten, und sich nicht von anderen sagen lassen müssen, was Sie zu sagen haben.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das war nur ein Hinweis, eine Bitte.)

(Abg. Sedlacik)

Danke schön, Herr Kuschel. Ich will mich deshalb darauf beschränken, auf den Entschließungsantrag der CDU- und SPD-Fraktion einzugehen, weil das Dritte Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung keine generelle Überarbeitung der Bauordnung sein sollte, sondern nur das EU-Recht umsetzen sollte, die nach dem EU-Recht geschuldeten Anpassungen vornehmen sollte. Aber - und das stimmt natürlich auch, was die Vorredner gesagt haben - es gibt zahlreiche Probleme. Es gibt Diskussionsbedarf für die Bauordnung, wenn wir über erneuerbare Energien reden, wenn wir über Klimaschutz reden, aber auch, wenn wir über weiteren Bürokratieabbau reden. Diese Änderungen müssen gründlich diskutiert werden und das braucht seine Zeit. Deshalb braucht es eine umfassende Neuregelung der Landesbauordnung, eine Diskussion darüber, die auch die Fachleute mit einbezieht, was ja auch richtig ist. Verbände, die Kammern, die hier vieles zu sagen haben, aber auch die Forschung aus den Hochschulen und Fachhochschulen müssen daran beteiligt werden. Ich gehe davon aus, wenn wir über eine grundlegende Landesbauordnungsänderung diskutieren, dass auch in der Öffentlichkeit die entsprechenden Diskussionen kommen werden. Denn beim Bauen ist es so ähnlich wie beim Autofahren, da fühlt sich jeder als der Fachmann und weiß etwas dazu zu sagen. Fast jeder hat auch schon mal gebaut - größer oder kleiner. Deshalb wird so etwas in der Öffentlichkeit sicher auch diskutiert werden. Es ist auch gar nicht schlecht, wenn es in der Öffentlichkeit diskutiert wird, es schadet sicherlich nichts.

(Beifall CDU)

Wir haben deshalb in unserem Entschließungsantrag die wichtigsten Ziele kurz skizziert, von denen wir ausgehen, dass sie bei einer Änderung der Landesbauordnung zu berücksichtigen sind, und zwar ist das in erster Linie altersgerechtes Bauen und Wohnen. Gestern auf dem Verbandstag der Thüringer Wohnungswirtschaft gab es sieben Preise für besondere Leistungen, Bauleistungen der Wohnungsunternehmen. Das waren alle sieben Preise für Gestaltungen im betreuten oder im altersgerechten Wohnen. Von daher sieht man schon, dass hier in Zukunft sicher ein Schwerpunkt liegen wird, wie wir alle wissen.

Ein weiterer Punkt ist die Unterstützung klimapolitischer Ziele und letztlich auch das Herstellen verständlicher rechtlicher Regelungen. Das gehört auch zum Thema Bürokratieabbau. Dann gibt es natürlich noch zahlreiche Einzelfragen, von denen einige in dem Entschließungsantrag nur angerissen sind. Sie kennen alle die lange Diskussion, die wir hier auch schon geführt haben, zum Thema Rauchmelder, wo es diverse Ansichten dazu gibt. Meine habe ich dazu schon mal geäußert, dass man es nämlich dem Bürger überlassen sollte, was er tut und ihn in diesem Bereich nicht unbedingt gängeln

muss. Es gibt aber auch ein von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angesprochenes Thema der Wärmeschutzdämmung bei Grenzbebauung. Das ist sicher ein Thema, das auch geregelt werden muss, wenn man hier sinnvolle Wärmedämmung machen und nicht den Nachbarstreit in dem Bereich fördern will. Das sind alles interessante Themen, die - und das hoffe ich - im Vorfeld vor einem Entwurf auch schon diskutiert werden dürfen von uns, weil es interessante Themen sind, die viele interessieren. Ich freue mich jedenfalls auf eine ideenreiche Diskussion zu einer grundlegenden Novellierung der Landesbauordnung und bitte, dem Entschließungsantrag zuzustimmen und natürlich auch dem Dritten Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Heinz Untermann für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Zuschauertribüne, dieser Antrag der Landesregierung wurde federführend an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Wie Frau Schubert bereits berichtete, gibt es eine Beschlussempfehlung. Unsere Fraktion hat sich trotz dieser Beschlussempfehlung entschlossen, einen Änderungsantrag zu stellen. Denn es bestand im Ausschuss und, ich denke, auch hier Diskussionsbedarf zur Erweiterung bei verfahrensfreien Bauvorhaben. In der Ergänzung zu § 63 unter Nummer 2 beantragt die Landesregierung für Windenergieanlagen bis 10 Meter Höhe gemessen von der Geländeoberfläche und einem Rotordurchmesser - zu diesem Ausdruck komme ich nachher noch - bis drei Meter außer in reinen Wohngebieten und im Außenbereich als verfahrensfreie Bauvorhaben bei Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einzuordnen. Die Begrenzung des Genehmigungsverfahrens auf Anlagen in reinen Wohngebieten und Außenbereiche sehe ich als nicht ausreichend. Ich habe schon in der ersten Beratung darauf hingewiesen, dass die in der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, die Baunutzungsverordnung, Nutzungsgebiete definiert sind, also wo eine Wohnbebauung zugelassen ist. Dazu zählen allgemeine Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Kleinsiedlungsgebiete und Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnungsnutzung.

Warum soll in einem Dorfgebiet oder Mischgebiet, die ebenfalls dem Wohnzwecke dienen, der Bau von Windkraftanlagen verfahrensfrei sein? Das verstehe ich nicht.

(Abg. Scherer)

(Beifall FDP)

Das heißt ohne Genehmigung, das heißt auch ohne Beteiligung und Zustimmung der angrenzenden Nachbarn. Wir sind für erneuerbare Energien, aber da, wo es passt. Dazu gehört auch, dass ich meinen Nachbar vorher darüber informiere und eventuell, wenn er Einwände hat, er auch seine Einwände geltend machen kann.

(Beifall FDP)

Ein Streit unter Nachbarn ist vorprogrammiert und Verwaltungen können über Monate hinweg mit Nachbarschaftsstreitigkeiten beschäftigt sein. In jeder Kommune gibt es Gestaltungsfestlegungen für Neubau- oder Sanierungsgebiete. Ich denke da an die Farbe der Dacheindeckungen oder an die Geschosshöhen. Nun sollen Windenergieanlagen bis 10 Meter Höhe in Dorf- und Mischgebieten ohne jegliche Betrachtung auf gestalterische Auswirkungen gebaut werden.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass vier Verbände - Frau Sedlacik hat es auch schon betont - bei der schriftlichen Anhörung die Meinung mit mir teilten, dass die Genehmigungsfreiheit beim Bau von Windenergieanlagen hinsichtlich des Nachbarrechts sehr kritisch zu bewerten ist. Leider wurde die Meinung der Verbände einfach ignoriert. Ich muss auch sagen - Herr Scherer, Sie haben gesagt, es wurde ausreichend diskutiert -, dass es meiner Meinung nach überhaupt nicht diskutiert wurde, denn es wurde gar nicht erwähnt. Das ist nicht in Ordnung.

(Beifall FDP)

Rotorflügel sind Erzeuger von luftgleitendem Infraschall. Es gibt leider keine standardisierte Messtechnik und Messverfahren zur Bestimmung von Infraschall. Nach einer Studie der TU Jena hat Infraschall die gleiche Wirkung auf die Gesundheit und auf das Wohlbefinden wie hörbarer Schall. All diese im Vorfeld genannten Gründe führen zur Beantragung unseres Änderungsantrags. Windenergieanlagen sollten nur in Gewerbe- und Industriegebieten als verfahrensfreie Bauvorhaben eingeordnet werden. Nach Rücksprache mit Firmen, die Windenergieanlagen errichten oder produzieren, lautet die richtige Bezeichnung für diese Rotorkreisdurchmesser. Dieser fachlichen Richtigstellung wird ebenfalls bei einem Änderungsantrag Rechnung getragen. Ich bitte um Zustimmung für unseren Änderungsantrag. Danke schön.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Sabine Doht von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf liegt uns eine kleine Novelle zur Thüringer Bauordnung vor, die insbesondere die Anpassung an EU-Recht zum Inhalt hat. Da ist zum einen die Genehmigungsfreistellung für kleinere Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, nämlich für Solaranlagen auf Gebäuden und für gebäudeunabhängige Anlagen in einer Größe von 3 Meter Höhe bis 9 Meter Breite, und da sind die hier schon mehrfach erwähnten Windenergieanlagen bis 10 Meter Höhe. Das Ganze soll letztendlich dazu dienen, die Anwendung erneuerbarer Energien zu erleichtern.

Lassen Sie mich jetzt noch einmal etwas zu den Änderungsanträgen von den Fraktionen DIE LINKE und der FDP sagen. Eines muss man hier erst einmal ganz deutlich sagen: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht, dass man sich im gesetzfreien Raum befindet, dass man andere Gesetze, z.B. das Nachbarschaftsrecht, nicht mehr einzuhalten hat. Verfahrensfreiheit bedeutet auch nicht, dass man die Statik nicht einzuhalten hat, sondern all diese Dinge sind einzuhalten. Verfahrensfreiheit bedeutet letztendlich mehr Verantwortung für den Bauherrn und für den Architekten. Wir haben, als wir die letzte Novelle zur Thüringer Bauordnung hier im Thüringer Landtag beschlossen haben, diesen Punkt sehr intensiv diskutiert. Damals waren es gerade die Architektenkammer und die Ingenieurkammer, deren Ansichten sich heute auch gewandelt haben, die sehr für die Verfahrensfreiheit plädiert haben. So mancher Abgeordnete hier, auch in den Koalitionsfraktionen, hatte damals Bauchschmerzen, dieser weitgehenden Verfahrensfreiheit zuzustimmen. Deswegen gab es auch den Beschluss, dann die entsprechenden Erfahrungsberichte zu fertigen und dann noch einmal über die Bauordnung insgesamt zu reden. Dass sich allerdings die FDP-Fraktion heute gerade so gegen die Verfahrensfreiheit einsetzt, das will mir nicht so ganz einleuchten, aber gut, man lernt ja immer wieder dazu.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Da habe ich wenig Hoffung in Bezug auf das Dazuler- nen.)

(Beifall CDU)

Zu den weiteren EU-Rechtsanpassungen: Da sind die Marktüberwachung für harmonisierte Bauprodukte, der Aufbau von Marktüberwachungsbehörden und die Festlegung von Aufgaben und Befugnissen. Ich glaube, das ist ein Punkt, dem jeder hier zustimmen kann. Dann geht die jetzige Novelle in einem Punkt über die EU-Anpassung hinaus, nämlich wenn es um die Klarstellung von Abstandsflächenregelungen insbesondere bei Grenzgaragen geht. Hier gab es Probleme mit der letzten Fassung und die werden damit beseitigt. Dass darüber hinaus weiterer Novellierungsbedarf in der Thüringer

(Abg. Untermann)

Bauordnung besteht, wird auch von den Koalitionsfraktionen nicht bestritten. Aber zurzeit wird die Musterbauordnung des Bundes geändert, überarbeitet. Sie soll im Herbst vorliegen und wir waren uns zumindest in der Koalition einig, ehe wir hier weitergehende Änderungen an der Thüringer Bauordnung vornehmen, dass wir die Musterbauordnung des Bundes abwarten. Denn ein Ziel sollte auch die Harmonisierung des Bauordnungsrechts in Gesamtdeutschland sein. Das ist nämlich auch ein Thema, was insbesondere immer wieder von Architekten und Planern gefordert wird, dass sie, wenn sie grenzübergreifend tätig sind, sich nicht in Hessen auf völlig andere Bestimmungen einstellen müssen als in Thüringen oder in Niedersachsen. Deswegen haben wir gesagt, wir warten mit einer generellen Novelle der Bauordnung. Die Landesregierung hat zugesagt, dass diese im nächsten Jahr hier in den Landtag eingebracht wird. Da wir aber sehr wohl auch die Anforderungen kennen, die momentan auch von den Verbänden, Vereinen, von den Bürgern an uns herangetragen werden, haben wir in unserem Entschließungsantrag wichtige Punkte aufgegriffen, die wir der Landesregierung bei der Überarbeitung der Bauordnung mit auf den Weg geben wollen und wo wir Lösungen für die Thüringer Bauordnung brauchen. Das ist das barrierefreie Bauen, nicht nur für Wohnen im Alter, sondern generell die Umsetzung von Barrierefreiheit. Herr Scherer hat bereits auf den gestrigen Verbandstag der Thüringer Wohnungswirtschaft hingewiesen. Barrierefreies Wohnen wird angesichts des demographischen Wandels in unserer Gesellschaft eine immer größere Bedeutung bekommen und auch dem muss sich das Bauordnungsrecht anpassen.

Wir wollen das Bauordnungsrecht auch dahin gehend überprüfen, inwieweit wir die klimapolitischen Zielstellungen der Landesregierung hier weiter unterstützen können und zu Verfahrensvereinfachung kommen können, und wir wollen natürlich auch leichte und unbürokratische Rechtsvorschriften.

Das Thema Rauchmelderpflicht im Bestand wurde aufgegriffen. Wir haben auf Initiative meiner Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode bereits die Rauchmelderpflicht für Neubauten in der Thüringer Bauordnung verankert. Nichtsdestotrotz werden wir immer von Feuerwehr und Polizei darauf hingewiesen, dass das allein nicht ausreichend ist. Hier wird eine Rauchmelderpflicht im Bestand gefordert. Ich sage mal, bislang ergaben sich auch keine Probleme mit der Rauchmelderpflicht für Neubauten, warum soll man das dann nicht auch auf den Bestand übernehmen? Hessen ist hier ein Beispiel, die mit entsprechenden Übergangsfristen das so geregelt haben und ich sage, ich kann Herrn Scherer zwar folgen, dass er sagt, man soll dem Bürger nicht alles vorschreiben, aber gerade bei Wohnungsbränden, bei Schwelbränden sind es

letztendlich die Schwächsten, nämlich Kinder und alte Menschen, die dann zuerst in Lebensgefahr sind. Diese Rauchmelder helfen, Leben zu retten und deswegen ist meine Fraktion der Auffassung, dass man hier ordnungspolitische Gesichtspunkte hinter den Schutz des Lebens zurückstellen sollte.

Wir wollen natürlich auch die Überprüfung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens, weil es hier auch in der Vergangenheit Probleme gegeben hat. Aber ich sage noch einmal: Vereinfachtes Genehmigungsverfahren heißt nicht, dass alle anderen Gesetze ausgeblendet werden können und dass man sich im rechtsfreien Raum bewegt.

Das Thema Abstandsflächenrecht bei nachträglicher Außendämmung - hier hatte ja die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag eingebracht, der aber nach unsere Auffassung nicht das gesamte Spektrum beinhaltet -, auch das soll Thema sein.

Wir wollen uns die entsprechende Zeit nehmen, das intensiv zu diskutieren, wir wollen die Verbände, die Vereine dazu anhören. Ich sage mal, die Liste in unserem heutigen Entschließungsantrag erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aber wir wollen mit diesem Antrag sagen, wo es hingehen soll, und die Diskussion im nächsten Jahr dann in großer Intensität auch hier im Ausschuss und im Thüringer Landtag führen.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete Schubert.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir stehen dem Entschließungsantrag der Großen Koalition wohlwollend gegenüber und werden dem auch zustimmen. Es sind mehrere Punkte genannt worden, die in die Überarbeitung dieser Novelle einfließen sollen und werden. Barrierefreiheit, ich weiß gar nicht, ob dieses Stichwort gefallen ist. Das Ministerium hat dazu eine lange Anhörung gemacht, da sind sicherlich viele Dinge, die da reinkommen. Außerdem möchte ich an dieser Stelle verweisen auf den Gesetzentwurf, den wir für diese Plenarsitzung vorgelegt haben, nämlich ein Klimaschutz-Gebäude-Rahmengesetz, das zur Folge hätte, dass, wenn man es ernst meint mit der energetischen Sanierung, man entsprechend auch die Bauordnung dahin gehend anpassen muss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insofern reichen wir Ihnen an dieser Stelle die Hand und hoffen auch auf entsprechende Kooperation,

(Abg. Doht)

wenn es um die energetische Sanierung im Bestand geht.

Wir sind mit einer Sache auch sehr unzufrieden, die hat jetzt gerade auch schon eine Rolle gespielt bei der LINKEN und der FDP, nämlich die Genehmigungsfreiheit von Windkraftanlagen. Wir sehen das auch kritisch. Ein Anhörungsverfahren dient ja auch dazu, die entsprechende Kritik aufzunehmen und dann auch entsprechende Änderungen vorzunehmen. Dass das nicht erfolgt ist an dieser einen konkreten Stelle, finden wir sehr bedauerlich. Das ist auch der Grund, warum wir uns enthalten werden. Wenn man sich die verschiedenen Stellungnahmen anschaut, der Bundesverband WindEnergie wollte gleich auf 30 Meter, mehrere andere Verbände haben zu Recht moniert, dass die Verfahrensfreiheit in allgemeinen Wohngebieten sehr kritisch zu sehen ist. Es sind aber noch ganz andere Gründe, die wir ins Feld führen, warum man das kritisch sehen muss. Ich möchte auf das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik in Kassel hinweisen, die haben sich sehr intensiv mit diesen kleinen Windkraftanlagen beschäftigt und stellen fest, dass der Markt für diese kleinen Windkraftanlagen noch sehr unübersichtlich ist. Außerdem gibt es viele Produkte, die noch nicht die internationale Zertifizierung haben, die sie eigentlich bräuchten. Das heißt, Sie suggerieren mit diesem Gesetz ein Potenzial, das gar nicht da ist. Das ist auch ein Verbraucherschutzthema an dieser Stelle, bei dem wir sehr vorsichtig sein sollten. Unserer Kenntnis nach sind auch viele Kleinwindkraftanlagen wieder abgebaut worden. Die Aussage der Landesregierung, dass in Deutschland schon Zehntausende von diesen kleinen Windkraftanlagen stehen, haben wir so nicht wiedergefunden, da werden wir kritisch nachfragen. Ich kann mich nicht erinnern, in Thüringen schon Kleinwindkraftanlagen in Wohngebieten gesehen zu haben. Was sagt der Bundesverband WindEnergie dazu? Allgemeine Wohngebiete sind ja auch bebaut und die Ausbeute bei bis zu 10 Meter ist tendenziell gering. Das heißt, es kommen sehr wahrscheinlich nur wenige Standorte infrage, wo sich das überhaupt lohnt. Insofern hatten wir den Vorschlag gemacht, das nicht zu genehmigen und stattdessen in Gewerbe- und Industriegebieten entsprechend eine Höhe von bis zu 30 Meter zuzulassen. Ich glaube, und da bin ich mir mit der FDP einig, dass dieser Aspekt auch nicht genügend im Ausschuss diskutiert wurde, insofern noch einmal der Grund, dass wir uns an dieser Stelle enthalten.

Ein Wort noch zu den LINKEN: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, dass Sie grundsätzlich Schwierigkeiten haben mit Grenzbebauung. Da muss ich sagen, wenn wir einerseits Flächenversiegelung eindämmen wollen, wenn wir nutzen wollen, dass man, wenn Gebäude dichter stehen, weniger Wärme zum Heizen braucht, wir gegen die Zersiedelung vorgehen wollen und ei

gentlich dahin kommen müssen, im Siedlungsbereich zu verdichten, dann kann man nicht grundsätzlich gegen eine Grenzbebauung sein. Insofern haben wir an dieser Stelle auch keine Schwierigkeiten mit der Regelung, die das neue Gesetz vorlegt.

Also zusammenfassend: Wir werden uns bei diesem Gesetz enthalten, werden aber dem Entschließungsantrag zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich sehe keine Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten. Für die Regierung hat sich Minister Carius zu Wort gemeldet. Bitte. Herr Untermann? Herr Minister, lassen Sie Herrn Untermann den Vortritt?

(Zuruf Carius, Minister für Bau, Landesent- wicklung und Verkehr: Ja, natürlich.)

Herr Untermann.

Frau Doht, noch einmal zu Ihnen: Wir haben nichts gegen Vereinfachung und Bürokratieabbau. Aber Sie können mir nicht erklären, dass in dieser Richtung, ich übertreibe es jetzt einmal, ein Tag steht kein Windrad da, am nächsten Tag steht in der Nachbarschaft das Windrad. Das sind Klagewellen, die Sie vorausprogrammiert haben.