Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schubert. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Weber für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Frage des Klimaschutzes und der Energieeffizienz im Gebäudebestand ist eine der wichtigsten Säulen in der Frage der Energiewende. Frau Kollegin Schubert, damit haben Sie recht. Gerade wenn wir bedenken, dass rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und ein Drittel der CO2Emissionen aus dem Gebäudesektor stammen, sehen wir, wie entscheidend und wichtig diese Frage ist. Ich will auch mal an einer Zahl deutlich machen, welche Wirkung Energieeffizienzsteigerung im Gebäude hat. Wenn Sie die Energieeffizienz eines Gebäudes um nur 1 Prozent steigern, entspricht das einer Energiemenge, wenn Sie das in Heizöl z.B. rechnen, von 1.050 Mio. Liter Heizöl, also über 1 Mrd. Liter Heizöl. Das ist eine Zahl, die sich nicht wirklich jemand vorstellen kann. Um sie ein bisschen vorstellbarer zu machen, will ich Ihnen ein Bild zeichnen, und zwar füllen Sie gedanklich diese Menge an Öl in handelsübliche Ölfässer, die sind 200 Liter im Inhalt, 50 cm breit und 1 m hoch. Wenn Sie diese Fässer aneinanderstellen, dann erreichen Sie mit 1 Prozent Energieeffizienzsteigerung eine Strecke von Erfurt bis Madrid. Ich denke, das macht deutlich, welches Potenzial in diesem Bereich liegt und, ich denke, das ist wichtig - und die Landesregierung hat das auch vor -, an dieser Stelle die Anstrengungen in diesem Bereich zu konzentrieren. Ich denke, da gibt es viele Synergieeffekte, insbesondere auch zwischen den unterschiedlichen Ressorts und Ministerien, weil es in der Tat ja eine Energiefrage ist. Es ist eine Frage der Energieeffizienz, es ist eine Frage, die beantwortet werden
muss auch vonseiten des Energieministers und ich bin der Überzeugung, dass wir an der Stelle zu einer Antwort kommen werden. Ich denke aber, wenn wir ein solches Gesetz diskutieren, dann sollten wir über eine transparente Lösung diskutieren, über eine Lösung, die die Menschen vor Ort nachvollziehen können. Ob das mit der Bezugsgröße der CO2Emission im Gebäudebestand der richtige Weg ist, darüber kann man noch einmal diskutieren, ich sehe das ein bisschen anders. Ich glaube, dass wir nicht mit für den Endverbraucher relativ nebulösen Bezugsgrößen, nämlich CO2-Emissionen, sondern tatsächlich mit der Produktionsgröße, also mit der Einheit, die jeder nachvollziehen kann, wie viel Energie produziere ich oder wie viel Energie verbrauche ich und wo kommt diese Energie her. Ich glaube, das ist für die Menschen viel nachvollziehbarer. Wenn Sie auf die Straße gehen und die Leute mal befragen, wie viel CO2 emittieren Sie, dann werden Sie keine Antwort kriegen. Wenn Sie die Menschen fragen, was haben Sie denn für eine Heizung und was für eine Technik haben Sie im Haus, dann werden Sie von fast jedem eine Antwort kriegen, weil die Menschen damit etwas anfangen können. Ich glaube, an der Stelle wäre es sinnvoller, über solche Instrumente nachzudenken. Ich denke, wir müssen auch darüber nachdenken, das haben Sie richtig erkannt, dass wir eine Dynamik brauchen im Prozess. Also nicht so, wie andere das gemacht haben im Süden der Republik, die schon vor dem Bundesgesetz da waren im Bereich der Erneuerbaren, die dann gesagt haben, okay wir machen jetzt mal 10 Prozent Erneuerbare und das schreiben wir für alle Zeiten fest. Also wenn wir glaubwürdig sagen, wir wollen umsteigen auf 100 Prozent erneuerbare Energien, dann müssen wir einen dynamischen Prozess haben, das heißt, wir müssen eine kontinuierliche Evaluation und eine kontinuierliche Steigerung der Anforderungen stellen.
Jetzt werden mir einige sagen, das ist am Ende dazu geeignet, den Menschen wieder irgendwelche Belastungen vorzuschreiben. Das ist schon so ein Argument, was man überall mal hört, wenn man über solche Standards diskutiert, das müssen sich die Baden-Württemberger anhören, das müssen sich die Berliner anhören, wenn sie über ihr Gesetz diskutieren, da wird immer wieder gesagt, das ist auch etwas, was die Menschen zwingt, irgendwo Geld in die Hand zu nehmen. Aber man muss sich natürlich über eines klar sein, es ist nichts, was die Menschen zwingt, Geld in die Hand zu nehmen, was Sie nicht an anderer Stelle wiederbekommen. Das Entscheidende ist, wenn wir diese Frage angehen, dann müssen wir sie so angehen, dass wir denjenigen, die sich vielleicht keine Gedanken bei der Umstellung der Haustechnik, bei dem Austausch der Heizungsanlage über die Frage machen, wie kann ich denn in meinem Gebäude Erneuerbare einbinden, dass wir die dabei anleiten,
dass wir denen eine Hilfestellung geben. Und wenn es sich für diejenigen rechnet, die es freiwillig tun, dann wird es sich auch für diejenigen rechnen, die es aufgrund von Verordnungen und aufgrund eines Gesetzes hier aus dem Hause des Thüringer Landtags tun. Ich glaube, wir haben eine große Chance, die wir nutzen können aufgrund der Umstellungsstruktur in der Haustechnik in Thüringen. Wir wissen alle, dass in den 90er-Jahren fast alle auf Zentralheizung umgestellt haben in Thüringen. Das bedeutet, dass die Anlagen, im Gegensatz zum Westen der Republik, alle fast das gleiche Alter haben, das heißt, sie werden in den nächsten Jahren fast alle ausgetauscht, ein riesiger Prozess wird da in Gang kommen und wenn wir diesen Prozess nicht begleiten in dieser Frage, dann werden wir eine Chance vertun. Ich glaube, wir müssen diese Chance nutzen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das nicht nur eine Frage der Moral und der Ethik ist, was Umweltschutz und Energieeinsparung nun mal ist, sondern es ist auch eine soziale Frage an der Stelle. Es ist nun einmal so, der Durchschnittshaushalt gibt in der Bundesrepublik Deutschland für die Beheizung und Warmwasserversorgung rund 2.500 € aus. Wenn Sie das sehen und vergleichen, was die Thüringerinnen und Thüringer für Essen und Trinken ausgeben, dann stellen Sie fest, dass es Haushalte und Familien gibt, die schon jetzt mehr Geld für Heizenergie und für warmes Wasser ausgeben als für Essen und Trinken. Ich glaube, das ist eine soziale Frage. Es ist eine Dimension, die deutlich wird, wenn man sich vor Augen führt, dass in den letzten zehn Jahren die Energiepreise um 40 Prozent gestiegen sind, die Energieeffizienz allerdings nur um 8 Prozent gestiegen ist und damit 32 Prozent dieser Steigerung allein auf die Familien in Thüringen zugekommen sind. Das müssen die Menschen bezahlen. Wir wollen ihnen helfen, dass sie zukünftig das auch noch bezahlen können, dass es nicht zur sozialen Frage wird, ob ich warm duschen kann, und dass es nicht zur sozialen Frage wird, ob ich ein warmes Wohnzimmer oder ein warmes Badezimmer habe. Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt, glaube aber, dass die Diskussion mit aus meiner Sicht etwas fehlender Transparenz das ist kein Vorwurf, das ist ja ein guter Vorschlag an der Stelle und der Zeitpunkt einfach falsch sind, dieses Gesetz jetzt an die Ausschüsse zu überweisen, weil ich denke, es wäre sinnvoll, den Energiegipfel der Landesregierung abzuwarten. Ich bin überzeugt an dieser Stelle, dass nach diesem Energiegipfel kluge Vorschläge zur Diskussion vorgelegt werden vonseiten des Energieministers. Ich möchte Sie bitten, mit der Diskussion an dieser Stelle bis zu diesem Zeitpunkt zu warten. Herzlichen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Weber. Es hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Sedlacik für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ein Viertel des Energiebedarfs der Europäischen Union wird zum Heizen und Kühlen von Gebäuden benötigt, genauso viel Energie wie für den gesamten Transportsektor der EU. Der Großteil unserer Gebäude ist immer noch schlecht isoliert und mit überdimensionierten Heiz- und Klimaanlagen ausgestattet. Das bedeutet nicht nur unnötige Energieverschwendung und trägt in erheblichem Maße zum Klimawandel bei, sondern verursacht auch für Verbraucherinnen und Verbraucher Energiekosten in Milliardenhöhe. Die Einsparpotenziale durch höhere Mindeststandards und Investitionen in energetische Sanierung sind enorm. Allein durch effizientere Heizkessel können 200 Mio. Tonnen CO2 eingespart werden, das entspricht dem Ausstoß aller deutschen und französischen Pkw.
Rohstoffknappheit und der fortschreitende Klimawandel drängen also zu schnellem Handeln. Deshalb, meine Damen und Herren, unterstützen wir das Ziel des Gesetzentwurfs. Es ist aber ein ehrgeiziges Ziel, ein lohnendes Ziel, obwohl letztlich in Gänze erst alles erreicht werden kann, wenn wir uns tatsächlich auf den Weg machen.
Ich will aber nicht verhehlen, dass es sich im Gesetzentwurf eher um einige Punkte handelt, die wie eine dünne Buchstabensuppe aussehen. Es schwimmen zwar die Buchstaben K, L, I, M, A oder auch CO2 drin, aber alles andere ist noch ein bisschen dünn. Das will ich an einigen Punkten deutlich machen. Nehmen wir das Thema Klimaschutzgebäudeplan: Da wäre es schon hilfreich gewesen, wenn der Antrag konkreter sein würde. Ich bin auch dafür, der Landesregierung immer wieder Arbeiten mit auf den Weg zu geben. Aber einen ganzen Paragraphen des Gesetzentwurfs einfach damit abzutun, die Regierung sollte einmal etwas tun, das ist mir zu dünn.
Ähnlich ist der Entwurf, wenn es um die Finanzierung und vor allem die Unterstützung der einzelnen privaten Hausbesitzer geht. Die Mieter sollen ja weitestgehend gänzlich außen vor gelassen werden. Letzteres ist ja in Ordnung, nur zur Ehrlichkeit gehört dann aber auch dazu, zu sagen, dass es für die Hausbesitzer richtig teuer wird. Aber auch da bleibt es bei dem Hinweis: Die Landesregierung wird darauf hinwirken oder sollte darauf hinwirken. Die GRÜNEN verweisen zwar bereits auf vorhandene Förderprogramme und glauben nicht, dass zusätzliche finanzielle Förderung vonnöten ist, aber
eben nur dann, wenn der Bund bessere Fördermöglichkeiten ermöglicht. Auch darauf soll erst einmal die Landesregierung hinarbeiten. Der Ansatz, das Land fördert zu Recht höheren Klimaschutz im Gebäudebestand, die Förderung soll aber der Bund übernehmen, ist schwer vermittelbar und wirkt eher dünn. Ich darf noch darauf hinweisen, dass wir auch davon überzeugt sind, dass es Gebäude geben wird, bei denen es bei der besten Förderung wirtschaftlich und auch unter denkmalschutzrechtlichen Gründen oder Aspekten, auf CO2-Neutralität zu kommen, nicht möglich sein wird. Nun habe ich noch ein bisschen in der Suppe herumgerührt und der Name ist gut. Es wäre aber sicherlich auch gut gewesen und für das Land bekömmlicher, wenn die Zutaten auch noch zugearbeitet werden würden. Ehrlich wäre es gewesen, hier einen Antrag zu formulieren und die Landregierung entsprechend zu beauftragen, endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Na gut, wir haben jetzt den Gesetzentwurf vorliegen.
Ich fasse zusammen: Wir alle wissen um die Notwendigkeit der energetischen Sanierung aus klimaschützenden Erwägungen heraus,
aber wir müssen auch vor diesem Hintergrund an die Bezahlbarkeit der zweiten Miete denken. Es ist richtig und notwendig, über energetische Gebäudesanierung zu sprechen und Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen, aber - das sagten bereits auch meine Vorredner - sie müssen sozialverträglich sein. Auch wir sehen den Bund gemeinsam mit der EU und dem Land in der Pflicht und es ist gut und richtig, für entsprechende Förderprogramme auch in Zukunft zu streiten. In diesem Zusammenhang: Auch die Eigentümerstruktur in Thüringen müssen wir uns vor Augen halten, Wohnungseigentumsquote haben wir 42 Prozent, 16.000 sogenannte Hartz-IV-Empfänger in selbst genutztem Wohneigentum, wir haben Niedriglöhne, Häuser, meist auf dem Land, genügen nicht annähernd den geforderten energischen Standards, die Kosten der notwendigen geforderten energetischen Sanierung würden den Wert des Gebäudes um ein weit Vielfaches überschreiten.
Sie sollten auch mal bitte an die Genannten denken, auch sogenannte Hartz-IV-Empfänger, die in ihrem Häuslein sitzen und hier keine Lösung haben. So viel Respekt erwarte ich einfach auch von Ihnen. Ich bin der Meinung, Sie sollten auch an die älteren Hausbesitzer denken, die gar nicht die Möglichkeit haben, das, was sie investieren, tatsächlich
auch wieder zu amortisieren, denn die jungen Leute haben wir ja bereits aus dem Land getrieben. Energetische Sanierung des Wohnungsbestandes als Beitrag zum Klimaschutz
ist auch für DIE LINKE unerlässlich, das erfordert aber zuallererst ein langfristiges, verlässliches, praktikables, staatliches Investitionsprogramm sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, so dass die Lasten gleichmäßig verteilt werden. Zudem ist eine andere Mietgesetzgebung zur sozialen Flankierung erforderlich. Auch die gegenwärtig unterschiedlichen Zuständigkeiten und der Förderdschungel, der uns hier begegnet, sind gegenwärtig nicht praktikabel. Aufpassen müssen wir auch, dass wir einkommensschwache Haushalte nicht durch ordnungspolitische Verpflichtungen für den Klimaschutz überfordern. Entsprechendes gilt für unsere Wohnungsgesellschaften im Thüringer Land. Deshalb auch hier unsere Forderung, also die Forderung der LINKEN, unter Berücksichtigung der wohnungspolitischen Strategie und des vonseiten der Landesregierung angekündigten eigenen landeseigenen Wohnraumfördergesetzes sowie dessen finanzielle Untersetzung in Form eines eigenen Wohnungsbauvermögens, das wollen wir endlich geklärt haben. Hier müssen wir endlich vorankommen, denn Klimaschutz muss finanziell machbar sein und Klimaschutz muss gerecht geregelt werden. Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Sedlacik. Es hat jetzt Abgeordneter Untermann von der FDP das Wort in seiner energischen Art und Weise.
Meine Damen und Herren, nach den Angaben in der Richtlinie 2010/31 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Mai 2010 entfallen auf Gebäude 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs. Die Zahlen stimmen zwar nicht so ganz überein bei den Fraktionen, aber ich denke, wenn wir uns auf ein Drittel einigen, ist das auch noch genug. Ich möchte auch nicht die populistische Darstellung von Herrn Weber mit den Fässern treffen. Wir wissen alle, was gemeint ist, und wissen alle, wie schwierig es ist. Daher gehört die Senkung des Energieverbrauchs und die Nutzung von erneuer
baren Energiequellen im Gebäudesektor zu den wesentlichen Maßnahmen, die zur Verringerung des Energieverbrauchs und zur Senkung der Treibhausgase benötigt werden. Bei der Festlegung von der gesamten Energieeffizienz für die Gebäude muss stets den klimatischen und lokalen Bedingungen sowie der Kosteneffizienz Rechnung getragen werden. Zusätzlich müssen weitere Anforderungen, wie beispielsweise Zugänglichkeit, Sicherheit und beabsichtigte Nutzung des Gebäudes, sowie die zusätzliche Kostenbelastung für Haus-, Wohnraumbesitzer und Eigentümer berücksichtigt werden. Den theoretischen Überlegungen, ab wann sich beispielsweise eine Investition und Gebäudesanierung rechnet, müssen daher praktische Erkenntnisse folgen, um zuverlässige, planbare Raumvorgaben zu ermöglichen.
Ihr Gesetzentwurf gleicht aber vielmehr einem Wunschkonzert nach dem Motto „ich wünsche mir was“. Die folgenden Konsequenzen, Konzepte und die Kosten und Arbeiten tragen schon die anderen. So ist es nicht ersichtlich, auf Grundlage welcher Erkenntnisse oder gesetzlichen Vorgaben der Gesetzentwurf beruht und wie die gewünschten Vorgaben umgesetzt und finanziert werden sollen.
Der Artikel 7 der von Ihnen angebrachten EU-Richtlinie bestimmt lediglich, dass die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, die festgelegten Mindestanforderungen erfüllen sollten, sofern diese technisch, funktionell und wirtschaftlich realisierbar sind.
Nach Ihren Ausführungen überlässt der Bund nach § 3 Abs. 2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz die Gesetzgebungskompetenz für die Festlegung regenerativer Energiequoten sowie ersatzweise Erfüllung im Gebäudebestand ausdrücklich den Ländern. In § 3 Abs. 2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist so eine Verpflichtung jedoch nicht ohne Weiteres ersichtlich, denn § 3 Abs. 2 des Gesetzes legt nur fest, dass die öffentliche Hand den Wärmeund Kälteenergiebedarf von bereits errichteten öffentlichen Gebäuden, die sich in ihrem Eigentum befinden und grundlegend renoviert werden, durch die anteilige Nutzung von erneuerbarer Energie decken muss.
Ihre Begründung beruht somit auf unpräzisen, scheinbar zufällig gewählten gesetzlichen Grundlagen. Daher schlage ich vor, wenn Sie schon gesetzliche Grundlagen in der Begründung nennen, diese gezielt auszuwählen.
Des Weiteren legen Sie selbst fest, dass die näheren Vorgaben im Landesdurchführungsgesetz geregelt werden sollten, welches bis zum 30. November 2013 vorliegen soll. Ihre Gesetzesinitiative zu diesem Zeitpunkt ist somit nicht nur unpräzise und un
begründet, sondern vielmehr auch nicht erforderlich und dient nur dem zusätzlichen Bürokratieaufwand.
Zu guter Letzt muss auch aus haushaltstechnischer Sicht angemerkt werden, dass Ihre Forderung nach der Investitionsförderung aus den revolvierenden Fonds so nicht haltbar ist, denn im Hinblick auf die Schuldenlast und die ab 2009 sinkenden Mittel aus dem Solidarpakt II sowie die Einnahmeminderung durch die Änderung des EU-Zielgebiets muss sich Thüringen auf weniger Einnahmen einstellen. Der Gesetzentwurf ist in seiner derzeitigen Fassung, so wünschenswert es auch ist, nicht haltbar und kann daher von uns nicht unterstützt werden. Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Abgeordneter Untermann. Es hat jetzt Abgeordneter Scherer für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dem Plenum ein Klimaschutz-Gebäude-Rahmengesetz vorgelegt. Ein Rahmengesetz ist das, was hier zur Diskussion steht, in meinen Augen allerdings nicht. Man könnte es eher als „Gesetzanregungsgesetz“ oder - das war eben schon einmal aufgetaucht „Ich-wünsch-mir-was-Gesetz“ ansehen. Ein solches Gesetz macht in meinen Augen keinen Sinn.
Ich will gar nicht bestreiten, dass das Ziel bzw. die Absicht, die hinter diesem Gesetzentwurf steht, durchaus auch grundsätzlich von mir geteilt wird. Wie so oft in bau- oder auch energiepolitischen Angelegenheiten herrscht über die Ziele zwischen den Fraktionen weitgehend Übereinstimmung. Es ist das Ziel der Energieeinsparung, das Ziel der Energieersetzung durch erneuerbare Energien und das Ziel der CO2-Vermeidung. Diese Ziele ergeben sich daraus, dass - eben war es schon einmal mit 40 Prozent angesprochen, ich bleibe auch einmal dabei - rund 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs auf Gebäude entfallen und damit rund 20 Prozent des CO2-Ausstoßes. Wenn man weiß, dass zwei Drittel von 18 Mio. Gebäuden in Deutschland unzureichend gedämmt sind - Ähnliches gilt auch für die Heizungssysteme bei uns -, dann ist klar, dass etwas getan werden muss. Das heißt, dass energetische Sanierung - ich muss aufpassen, dass ich nichts Falsches sage - unverzichtbar ist. Die Frage ist nur, in welchem Zeitraum will man welches Ergebnis erzielen und das, glaube ich, ist besonders wichtig, dieser Zeitraum muss
gesehen werden im sozialen Zusammenhang von Eigentum, Miete, Verantwortung des Einzelnen und Tragbarkeit für den Einzelnen. Man kann nicht ehrgeizige Ziele des Klimaschutzes auf Kosten derjenigen erreichen wollen, die schon belastet genug sind, z.B. im ländlichen Raum - jetzt ist gerade der Herr Kuschel nicht da, sonst hätte er wieder einen Anknüpfungspunkt mit Abwasserbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen;