Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

meinen Sie, er kommt noch? - mit infrastrukturellen Problemen und auch mit der Unverkäuflichkeit von Immobilien, die zu immer größeren Problemen werden. Es ist etwas anderes, ob ich neu baue, und dabei die gesetzlichen Voraussetzungen einkalkulieren kann, oder ob ich z.B. als Rentner in einem Bauernhaus auf einem Dorf wohne und jetzt gezwungen werden soll, es mit 15 cm Styropor zu bekleben und dafür 20.000 € auf den Tisch zu legen.

(Beifall FDP)

Daran sieht man meines Erachtens ganz deutlich: Die Regelungen zur energetischen Sanierung des Gebäudebestandes sind nicht als Schnellschuss machbar.

(Beifall CDU)

Es ist nicht verwunderlich, dass die ersten Versuche, ich denke da an Berlin, jetzt zunächst einmal gescheitert sind. In NRW gibt es auch nur sehr vage Eckpunkte und in Baden-Württemberg, das immer so als Beispiel angeführt wird, gibt es nur eine Regelung dafür, wenn eine Heizungsanlage ersetzt werden muss, was dann getan werden muss. Aus diesen Erwägungen ergibt sich aber auch, dass der Weg nicht darin bestehen kann, den Bürger durch Ordnungsrecht zur energetischen Sanierung im Bestand zu zwingen. Wobei wir da wieder bei einem Thema sind, das ich in einem anderen Zusammenhang schon einmal angesprochen hatte. Gerade BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reden oft über Eigenverantwortlichkeit des Bürgers, eigenverantwortliches Handeln. Das soll in der Tat auch gestärkt werden. Der Bürger soll selbst entscheiden, wie er bauen will und wie er leben will, natürlich gehört das dazu, in Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit. Dieses verantwortungsvolle Handeln soll sich aber durch Einsicht, durch Erklärung oder durch Diskussion ergeben. Wenn es jedoch um Ziele geht, die Ihnen wichtig sind, dann wird bei weniger Einsicht sehr schnell mit Ordnungsrecht argumentiert und das ist in meinen Augen der falsche Weg. Wir halten demgegenüber Anreize und/oder auch die Einsicht in Wirtschaftlichkeit einer Investition für wesentlich besser. Wenn ich mit Solarkollektoren günstiger Warmwasser erzeugen kann und die Heizung unterstützen kann als durch Verbrennen von Gas, dann werden Gebäudeeigentümer

(Abg. Untermann)

von ganz allein umstellen. Ansonsten trägt nämlich entweder der Steuerzahler die Anreizfinanzierung oder es kommen Belastungen auf die Mieter bzw. auf die Eigenheimnutzer zu. Dies sind bis hin zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten komplizierte Abwägungsfragen, die Thüringen nicht im Vorgriff allein zu lösen versuchen sollte, soweit Thüringen sie überhaupt, wenn es nämlich um bundesrechtliche Regelungen geht, lösen kann. Das Mietrecht z.B. ist Bundesrecht, da kann Thüringen sowieso nichts ändern. Das ist eine komplizierte Materie, inwieweit man hier das Mietrecht tatsächlich ändert und den Mieter praktisch letztlich auch zur Kostentragung verpflichtet. Nach dem Atomunfall in Japan ist in die Diskussion erheblicher Zeitdruck gekommen und die Bundesregierung ist dabei, ihr Energiekonzept bis 2050 - so heißt es auch Energiekonzept 2050 fortzuschreiben, und zwar unter den Stichworten: Energie soll bezahlbar bleiben, Arbeitsplätze sollen langfristig gesichert werden und die soziale Sicherheit soll erhalten bleiben. Wir können uns als Land an dieser Diskussion auf Bundesebene beteiligen und sollten dort auch nach überzeugenden Lösungen suchen. Wir können im baurechtlichen Bereich bei der Überarbeitung der Landesbauordnung durchaus auch Regelungen einfügen. Das ist meines Erachtens der richtige Weg, nicht ein Rahmen, der versucht, Eckdaten festzuschreiben, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie diese sinnvoll umgesetzt werden können und deshalb lehnen wir das Rahmengesetz ab. Danke schön.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Scherer. Es hat jetzt das Wort Abgeordnete Schubert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, warum haben wir keinen Antrag gemacht? Wir wollen Verbindlichkeit. Wir glauben, es ist nämlich höchste Zeit, verbindliche Ziele zu haben

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und die wollten wir in einem Rahmengesetz formulieren. Ein Antrag, so er denn angenommen werden sollte, ist lediglich eine Willensbekundung und die Umsetzung noch lange nicht garantiert. Dieses Rahmengesetz gibt ein Ziel vor und ich habe schon ausgeführt, dass wir das nur gemeinsam erfüllen können. Damit bin ich auch direkt bei der LINKEN. Hätten wir den Antrag konkreter gemacht, was wir gar nicht können, weil man auch eine entsprechende Datengrundlage braucht, dann hätten Sie ihn doch zerpflückt. Dann hätten Sie sich an vielen Details abgearbeitet, weil es natürlich auch strittig sein

wird, wie man das im Einzelnen ausformuliert. Deswegen sagen wir, wir geben ein Ziel vor und erarbeiten gemeinsam mit all denen, die davon betroffen sind, die entsprechenden Durchführungsgesetze, unter anderem die Bauordnung, die davon dann ein Umsetzungsgesetz wäre, wenn ich es mal so nennen darf.

Die FDP hat leider nicht verstanden, dass so ein Gesetz eines der besten Wirtschaftsförderprogramme überhaupt wäre - gerade auch für Handwerk und IHK.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sie müs- sen sich überlegen, wem Sie in die Tasche greifen. Das ist das Problem.)

Das habe ich auch überlegt.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Da wären auch viele Handwerker dabei.)

Ich sage Ihnen mal, und das sagt auch die dena, diesen Wert haben Sie bestimmt schon gehört, dass 1 € Fördermittel entsprechend 5 bis 8 €, aber mindestens das Fünffache an Investitionen auslöst. Wir haben das mal überschlagen, was das für Thüringen heißen könnte. Das würde heißen 20.000 Arbeitsplätze für die nächsten 40 Jahre. Wie Sie als FDP dagegen sein können, ist mir ein Rätsel. Ich glaube, wenn wir ein entsprechendes Gesetz hätten, dann wären IHK und auch die Handwerkskammern dezidiert anderer Meinung als Sie über den Erfolg eines solchen Programms.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das setzt aber voraus, dass die Leute investieren kön- nen.)

Ich habe auch gesagt, und das steht auch im Gesetz, dass es auch Härtefälle gibt und Sie haben das letztes Mal schon erwähnt - eine Frau im Vierseitenhof, die es sich nicht leisten kann, die muss auch nicht energetisch sanieren. Das ist ja gerade der Charme.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben auch gesagt, wenn wir 90 Prozent der Gebäude erfassen, dann sind wir gut. Es gibt Fälle, die können es nicht - auch wenn es Fördermittelprogramme gibt - und die müssen es auch nicht. Lesen Sie es doch durch.

Herr Scherer, Sie haben von der Verantwortung vor der Allgemeinheit gesprochen. Ich glaube, die Allgemeinheit und auch jeder einzelne Bürger und jede einzelne Bürgerin haben gerade die Verantwortung, zum Klimaschutz so viel beizutragen wie sie können. Sie dürfen auch nicht unendlich viele Abgase mit dem Auto ausstoßen. Dafür gibt es Grenzwerte. Es gibt für alles Mögliche Grenzwerte und die Einsicht, dass das für CO2 auch gelten muss, die hat sich schon durchgesetzt. Die Freiwilligkeit reicht eben nicht. Wir brauchen entsprechende An

(Abg. Scherer)

reize. Das sagt auch die dena. Wir brauchen Anreize, das heißt natürlich auch flankierend Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung, das heißt, dass die Energieausweise verpflichtend sein müssen usw. Es gibt sehr viele, die die entsprechenden Informationen gar nicht haben, sonst würden sie das wahrscheinlich auch anpacken. Von daher sind das die flankierenden Maßnahmen, die man dann insgesamt dafür braucht. Verantwortung vor der Allgemeinheit heißt genau auch, dass wir im Gebäudebestand sanieren müssen und dass die Eigentümer, die es sich leisten können, auch das Eigenkapital dafür in die Hand nehmen sollen.

Herr Weber, ich bin da offen, Sie haben moniert, wir würden auf den CO2-Ausstoß abheben, aber wenn Sie das Gesetz gelesen haben, dann stimmt das ja so nicht. Es gibt ja auch die andere Möglichkeit - und das ist die Größe, mit der ich mich persönlich auch wohler fühle -, nämlich den Verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Die Angabe im Durchschnitt in der Bundesrepublik liegt bei 180 kwh/m2 und Jahr. Wir haben, wenn wir über Energieausweise reden, sowieso das Problem, dass nur eine Minderheit verstehen würde, was das dann heißt an energetischen Maßnahmen.

Ich stimme Ihnen zu, wir müssen wahrscheinlich bürgerfreundlicher werden in der Angabe der Werte. Aber, wie gesagt, es steht drin: Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Wenn Ihnen das lieber ist, können wir auch gern darauf abstellen.

Die Ausrede Energiegipfel, Herr Weber, lasse ich allerdings nicht gelten.

(Zwischenruf Abg. Weber, SPD: Ausrede?)

Die Ausrede, dass wir erst den Energiegipfel abwarten müssen. Es ist ja ein Rahmengesetz. Ich glaube, Frau Sedlacik hat es so schön gesagt, wir machen uns damit auf den Weg. Wenn Sie sich auf den Weg machen wollen und dazu gehört auch der Energiegipfel, dann lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf überweisen und anfangen zu arbeiten. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete Schubert. Es hat sich jetzt Abgeordneter Weber noch einmal zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Sedlacik, natürlich ist das eine soziale Frage, ich habe das ja auch betont, aber es ist eine soziale Frage, die man nur auf eine einzige Art und Weise beantworten kann, nämlich den Menschen helfen, ihr Gebäude, ihre Haustechnik so umzustellen, dass sie auch in Zukunft noch in

der Lage sind, im vernünftigen Umfeld ihre Gebäude zu beheizen und Warmwasser zu haben. Das ist die soziale Frage dabei und nicht darüber nachzudenken, wie lange man eine Sanierung und eine energetische Verbesserung noch aufschieben muss, nur weil man sagt, es wird von der Investition her nicht bezahlbar sein. Ich sage es noch einmal, wenn es sich rechnet für denjenigen, der es freiwillig macht, dann wird es sich auch für denjenigen rechnen, der es aufgrund von einem Anschub durch den Gesetzgeber macht. Das ist eine völlig logische Konsequenz, denn wenn die Anlagen sich nicht rechnen würden, würde es nicht so viel freiwilliges Engagement in dem Bereich geben.

Wenn wir über Forderungen reden, dann gehört zur Ehrlichkeit einfach dazu - das hat meine Fraktion im Übrigen auch schon mehrfach eingefordert -, dann müssen wir über die Bundesförderung reden und darüber reden, wo die Bundesförderung per se hingeht. Das ist nämlich so, dass in der Tat nicht bei den Familien in Sömmerda und in Bad Langensalza die Bundesförderung KfW z.B. ankommt, sondern bei den Doppelverdienern in München, wo es schick ist, so eine Investition zu machen und wo die Erkenntnis auch da ist - das muss man ja dazusagen -, dass es sich amortisiert in einem gewissen Zeitraum. Da geht die Bundesförderung hin, das kann man nachlesen, und zwar der Großteil. Deswegen müssen wir darüber nachdenken und das haben wir angeregt im Übrigen auch mit Blick auf die Bundesebene, dass die Förderpolitik an der Stelle verändert wird. Wir brauchen eine dem Mietspiegel und der Lebenssituation angepasste Förderkomponente. Das heißt, Familien in Sömmerda müssen besser gefördert werden durch die KfW und durch diese Programme als Doppelverdiener in München. Und diejenigen, die als Vermieter unterwegs sind im Freistaat, müssen auch in die Lage versetzt werden, dass sie solche Investitionen in die Verbesserung des Gebäudes tatsächlich realisieren können. Sie können natürlich 11 Prozent der Investitionen umlegen auf die Miete. Wenn sie das am Mietmarkt aber nicht bekommen, dann werden sie das nicht machen. Deswegen muss auch eine mietspiegelorientierte Förderpolitik passieren.

Kollege Untermann, Sie haben gesagt „Populismus“, ich habe lediglich versucht, der FDP klarzumachen, wie viel 1 Mrd. Liter Heizöl ist, um mehr ging es nicht. Ich habe das bildlich dargestellt, damit auch vonseiten der FDP das verstanden wird. Frau Kollegin Schubert, ich kann Ihnen versichern, wir sind schon auf dem Weg.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Weber. Ich habe jetzt keine Wortmeldungen mehr aus dem Parlament.

(Abg. Schubert)

Für die Regierung hat sich Frau Staatssekretärin Dr. Eich-Born zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, bereits in der Plenarsitzung im Februar dieses Jahres haben wir intensiv über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Klimaschutz-Gebäude-Gesetz diskutiert. Nunmehr legt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Bevor ich auf den Gesetzentwurf näher eingehe, gestatten Sie mir einen kurzen Rückblick auf die Entwicklung der Vorgaben zum energiesparenden Bauen in Deutschland während der letzten zehn Jahre.

Im Jahr 2002 trat die erste Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft und verschärfte die Anforderungen der vorher geltenden Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung. Im Jahr 2007 erfolgte eine erste Novellierung der Energieeinsparverordnung, bei der neben einer Ausweitung des Anwendungsgebietes auf Nichtwohngebäude auch der sommerliche Wärmeschutz berücksichtigt wurde sowie Energieausweise für Bestandsgebäude eingeführt wurden. Bereits zwei Jahre später - 2009 - wurden die energetischen Anforderungen um circa 30 Prozent verschärft, wobei auch Altbaumodernisierungen mit wesentlichen baulichen Änderungen an Bauteilen einbezogen wurden. Ab 2012 sollen in einem weiteren Schritt die energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung nochmals um bis zu 30 Prozent verschärft werden. Diese Entwicklung wird flankiert mit den Anforderungen an die Verwendung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmebedarfs von Gebäuden nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz aus dem Jahr 2009. Auch dieses Gesetz wurde im Mai 2011 im Hinblick auf die Nutzungspflicht für erneuerbare Energien bei öffentlichen Bestandsgebäuden verschärft. Der Bund hat im Rahmen seiner Zuständigkeit für das Energierecht innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes von nicht einmal zehn Jahren die Weichen für die Erreichung langfristiger Energie- und Klimaschutzziele gemäß der EU-Strategie Europa 2020 gestellt. Weitere Rechtsänderungen sind seitens des Bundes geplant. Es ist erkennbar, dass die Dynamik der Entwicklung in Richtung hoher Energieeffizienz und CO2-Reduktion weitergehen wird, sowohl durch weiter steigende Anforderungen als auch durch finanzielle und steuerliche Anreize. Diese Kombination von Fordern und Fördern wird von uns mitgetragen und hier sehen wir auch den richtigen Ansatz.

Die Notwendigkeit der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes ist, wie schon im diesjährigen Februarplenum festgestellt, über alle Fraktionsgrenzen hinweg unbestritten. Aber zur Frage, ob

ordnungs- oder förderpolitische Maßnahmen besser geeignet und angemessen sind, dieses Ziel zu erreichen, gibt es nach wie vor unterschiedliche Vorstellungen. Die weitere Gesetzgebung muss die Grenzen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit aber ebenso im Blick haben, wie die verfassungsrechtlich geschützten Eigentümerinteressen. In Anbetracht der Entwicklung auf Bundesebene und der laufenden Bestrebungen in Thüringen, die erneuerbaren Energien weiter voranzubringen, sollte ein Schnellschuss wie mit dem jetzigen Gesetzesentwurf zum aktuellen Zeitpunkt vermieden werden.

Ich möchte zudem noch einmal kurz die Situation des Wohnungsbestandes in Thüringen hervorheben. Der Wohnungsbestand weist, anders als der Bundesdurchschnitt, aufgrund der Sanierung nach 1990 einen vergleichsweise guten Standard auf. Durch den notwendigen Nachholprozess bildete die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum in den neuen Bundesländern den Hauptschwerpunkt der sozialen Wohnraumförderung inklusive der energieeffizienten Sanierung. Thüringen nimmt neben wenigen anderen Ländern im Vergleich des niedrigsten durchschnittlichen Energieverbrauchs je Quadratmeter Wohnfläche die Spitzenposition ein. Jedoch ist dabei zu beachten, dass infolge des Nachholprozesses die finanzielle Situation, insbesondere bei den Wohnungsgesellschaften, angespannt ist, so dass weitere zusätzliche Maßnahmen erhebliche wirtschaftliche Risiken bergen. Auch sind die Auswirkungen auf die Mieten im Blick zu behalten. Vor diesem Hintergrund ist eine über das bundesrechtlich geforderte hohe Niveau hinausgehende pauschale Verpflichtung zur energetischen Sanierung des Bestands nicht unkritisch.

(Beifall CDU)

Nicht zuletzt wegen der Skepsis gegenüber weiteren ordnungspolitischen Maßnahmen ist der Entwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes in Berlin, auch Berliner Stufenmodell genannt, welches Ihr Gesetzentwurf hier unverändert übernimmt, umstritten.

Frau Staatssekretärin, es gibt den Wunsch einer Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?

Ich würde gern zu Ende führen und dann kann gefragt werden.

Zum Schluss?