Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

(Vizepräsidentin Hitzing)

Ja. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. weist zu Recht auf folgende Probleme hin: Unwirtschaftlichkeit vieler Energiemaßnahmen im vermieteten Wohnungsbestand für die Vermieter, soziale Unverträglichkeit für Mieter, problematischer Vollzug bei unterschiedlichen Nachweispflichten und Zuständigkeiten und Belastung durch wiederkehrende Vorlageverpflichtung bei dem vorgeschlagenen Stufenmodell alle fünf Jahre. Ähnliche Bedenken wurden in der Vergangenheit auch von Thüringer Wohnungsunternehmen vorgebracht. Diese Kritik müssen wir auch im Interesse der Mieter sehr ernst nehmen. Wenn man über Nachrüstpflichten nachdenken will, müssen wir uns unseren Gebäudebestand und die Möglichkeiten der Energiebedarfsdeckung genauer ansehen. Die 1:1-Umsetzung des Berliner Stufenmodells auf Thüringen kann auch aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslagen nicht sinnvoll sein. Ein solches Stadtmodell unverändert für den überwiegend ländlich geprägten Raum zu übernehmen, ist nicht zielführend.

Der vorliegende Gesetzentwurf weist im Übrigen auch im Detail Kritikpunkte auf. Neben kompetenzrechtlichen Problemen müssen verfassungsrechtliche Bedenken auch wegen der geplanten massiven und fortwährenden Eingriffe in Eigentumsrechte bedacht werden. Aus wirtschaftlicher Sicht stellt eine stufenweise Sanierung zur Erreichung stichtagbezogener energetischer Zielmarken eine unökonomische Lösung dar.

Eine Ungleichbehandlung von Wohnquartieren hinsichtlich der Geltung der Anforderung pro Objekt bzw. in Summe setzt zudem nachvollziehbare Differenzierungskriterien voraus. Die umfangreichen und wiederkehrenden Nachweispflichten erfordern ebenso wie das Monitoring einen erheblichen administrativen Aufwand und laufen damit allen Deregulierungsbestrebungen entgegen. Eine CO2-neutrale Wärmeerzeugung der landeseigenen und landesähnlichen Gebäude bis 2030 ist zwar im Hinblick auf die Vorbildwirkung wünschenswert, jedoch nach aktueller Prognose nur bei einem Teil der Gebäude wirtschaftlich vertretbar und nachhaltig sicherzustellen. Bei 10 bis 15 Prozent der Objekte kann dieses Ziel baulich und technisch nicht umgesetzt werden.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Landesregierung unterstützt die Zielstellung, Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudebestand nachhaltig zu verbessern, hält aber pauschale weitere gesetzliche Verpflichtungen wie im vorgelegten Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Wir sollten die Diskussionen des Bundes verfolgen und dabei unsere Thüringer Interessen in die Diskussion aktiv einbringen. Ob und wie wir nachlegen müssen - im Ergebnis an die bundespolitischen Regelungen muss das verantwortlich entschieden wer

den. Dabei wird es ganz besonders darauf ankommen, was wir unseren Bürgern - seien es Eigentümer oder Mieter - noch zumuten können und wollen.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Jetzt kämen dann die Nachfragen.

Frau Staatssekretärin, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie geltend gemacht, dass Thüringen nicht über das hohe Niveau, was die Bundesregierung sowieso schon für den Bestand einfordert, hinausgehen sollte. Ihnen ist aber doch bekannt, dass die EnEV lediglich für Neubauten gilt und dann, wenn jemand sowieso umfassende Sanierungen anstrebt, also für den Bestand nicht greift.

Ja.

Danke, Frau Staatssekretärin. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Frau Abgeordnete Siegesmund hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringer Klimaschutz-Gebäude-Rahmengesetz, das kann man erst mal abtun und sagen: Jetzt kommen die GRÜNEN und haben wieder Vorschläge, die besonders weit reichen. Man kann aber auch, wenn man auf Bundesebene die Debatte sich anschaut, sich fragen, in jedem Munde, auch übrigens hier im Hause, ist das Wort Energiewende und es hat in den vergangenen Wochen Pirouetten einiger Politiker gegebenen, ich schaue mal nach Bayern zu Markus Söder, da reibe ich mir immer noch die Augen, wenn er davon spricht, wir müssen jetzt ganz schnell die Atomkraft abschalten. Die entscheidende Frage ist doch: Wollen Sie wirklich eine Energiewende? Weil da reicht nicht nur Öko-Wellness, indem man sagt ein bisschen Photovoltaik und dort vielleicht noch zwei Windkraftanlagen, da gehört auch der Bereich Energieeffizienz und -einsparung dazu. Noch einmal: ÖkoWellness reicht nicht. Deswegen ganz ausdrücklich an dieser Stelle: Dieses Rahmengesetz heißt, dass man es ausgestalten kann. Das Plädoyer dafür oder der Wunsch unserer Fraktion, überweisen Sie dieses Rahmengesetz, wir bieten wirklich einen

weiten Ausgestaltungsrahmen, in die dafür zuständigen Ausschüsse.

Frau Staatssekretärin, erlauben Sie mir die Bemerkung, es handelt sich mitnichten um einen Schnellschuss, wir haben daran viele Monate gearbeitet. Dieses Stufenmodell, das in Berlin von IHKen, dem Mieterbund und dem BUND entwickelt wurde, haben wir versucht, auf Thüringer Verhältnisse herunterzubrechen. Ich glaube, dass die IHK im Berliner Raum relativ unverdächtig ist, vor allen Dingen eine Ökostrategie zu fahren. Also noch einmal: Wenn Sie es ernst meinen mit der Energiewende, wenn Sie es ernst meinen damit, dass es Energieeinsparungen geben muss, Energieeffizienz und natürlich auch den Ausbau erneuerbarer Energien, dann machen Sie bitte nicht nur Wellness-Öko, indem Sie über die schönen Dinge reden, sondern machen Sie auch die Dinge, die dazugehören. Im Einsparbereich haben wir Ihnen vorgeschlagen, wie man 35 Prozent CO2-Reduzierung langfristig - wir überfordern niemanden und sagen, innerhalb von zwei Jahren muss alles stehen - angehen kann. Überweisen Sie das Gesetz an den Ausschuss, sonst ist das, was Sie hier machen, nichts anderes als Wellness-Öko. Danke.

Danke, Frau Abgeordnete Siegesmund. Ich sehe jetzt keine weitere Wortmeldung mehr. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, denn es wurde Ausschussüberweisung beantragt.

Wir stimmen zuerst ab über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Wer den Gesetzentwurf in der Drucksache 5/2678 da sehen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Diese kommen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Wer sich dafür entscheiden kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt an dieser Stelle.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - ThürAG SGB II

und anderer Gesetze (Gesetz zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Thürin- gen) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2701 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Das Wort zur Begründung hat Frau Abgeordnete Leukefeld.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in den Städten und Gemeinden vor Ort ist die aktuelle Aufgabe, vor der vor allen Dingen die Kommunen und die Jobcenter stehen. Unabhängig von der Kritik, die es auch von uns zu dem beschlossenen Bundesgesetz gegeben hat, geht es jetzt darum, die Chancen effizient und flexibel zu nutzen, damit das Geld, was da ist, und das ist nicht wenig, bei den Kindern vor Ort auch ankommt.

(Beifall DIE LINKE)

Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute hier vorlegen und diskutieren wollen, geht es uns darum, in entscheidenden Fragen Konkreteres vorzulegen und die Entscheidungsspielräume, die das Bundesgesetz bietet, im Interesse der Kinder zu nutzen. Das heißt, es geht uns darum, es anwendungsbereiter, anwendungssicherer und vor allem auch rechtssicher zu machen und das im doppelten Sinne, einerseits für die Verwaltung und andererseits natürlich durch konkretere Regelungen auch für die Betroffenen. Denn das ist ja jetzt die Zielrichtung, dass jede betroffene Familie erfährt, dass die Anträge gestellt werden und dann eben auch sehr schnell und unbürokratisch die finanziellen Mittel fließen. Das ist unser Ziel, unbürokratisch. Wir wollen auch nicht, dass es eine neue Klagewelle gibt. Deswegen wollen wir auch eine Umsetzung, die in den unterschiedlichen Kreisen gleich für alle funktionieren kann. Deswegen schlagen wir mit dem Gesetzentwurf auch vor, dass das Land die Rechtsaufsicht haben soll, damit bestimmte Erfahrungen auch schnell umgesetzt und verallgemeinert werden können. Wir wollen sichern, dass es letztendlich keine Rückforderungen für die Kommunen gibt. Das ist auch eine Sorge, die immer wieder an uns herangetragen wird, auch dass es eine Zweckbindung für die zur Verfügung stehenden Mittel gibt. Das betrifft insbesondere die Frage der Schulsozialarbeit, weil, da gibt es eben auch die Sorge, dass das Geld, was zugesichert ist, vor Ort so nicht ankommt.

Ich bitte Sie, mit uns gemeinsam den Weg zu diskutieren und den politischen Gestaltungswillen mit auf den Weg zu nehmen, um die Handlungsspiel

(Abg. Siegesmund)

räume zu nutzen, dass für unsere Kinder und die Jugendlichen etwas Gutes dabei herauskommt und dass die Möglichkeit, die das Bildungs- und Teilhabepaket bietet, eben auch einen Beitrag dazu leistet, dass Armut im Land Thüringen, vor allem Kinderarmut, ein Stück weniger wird. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete Leukefeld. Es hat jetzt Abgeordneter Gumprecht das Wort für die CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Bildungs- und Teilhabepaket, genauer gesagt, dessen Umsetzung, nimmt die Verantwortlichen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zurzeit sehr stark in Anspruch. Wir finden in der täglichen Presse thüringenweit Beispiele und Berichte darüber. Anfängliche Meldungen über geringe Finanzen sind anderen Themen gewichen, der Grundtenor der Berichterstattung ist aber, die Mitarbeiter in den Verwaltungen vor Ort arbeiten engagiert an einer praktikablen Ausreichung der Mittel. Der Landesgesetzgeber muss nur die Zuständigkeit für das Bundeskindergeldgesetz regeln und das haben wir heute getan.

Der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN meint, es müssen nun noch weitere Regelungen getroffen werden. Ich begrüße, dass Ihnen die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets am Herzen liegt und unterstelle Ihnen auch, dass Sie vor Ort mithelfen wollen, dass die Leistungen des Bundes den Betroffenen schnell zugute kommen. Ich weiß, Sie fordern Leistungsberechtigte auf, mit solchen Schlagzeilen „Jetzt Ansprüche sichern“, denn Ihre Empfehlungen, „Holen Sie sich den Antrag“, sind mit großen Buchstaben auf den Flyern auch zum Bildungspaket zu lesen. Ihr Gesetzentwurf entspringt dem Wunsch, die Umsetzung des Bildungsund Teilhabepakets mittels weiterer Regelungen abzusichern. So weit das Positive an dem Antrag.

Doch, meine Damen und Herren, das war es schon, gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Und das muss ich wirklich sagen, dieser Gesetzentwurf - ich war enttäuscht und ich muss wirklich sagen, Sie sollten zunächst erst einmal den kommunalpolitischen und den sozialen Sachverstand in der eigenen Fraktion nutzen, denn Sie verfügen auch darüber. Ich will auch sagen, was daran falsch ist:

Erstens haben wir bereits ausführliche gesetzliche Regelungen, die die Verwendung und Ausreichung der Leistungen betreffen. Lesen Sie selbst im Sozialgesetzbuch nach, ich will heute nicht darauf eingehen, dazu haben wir noch genug Zeit. Der vorlie

gende Entwurf verstößt zweitens gegen Bundesrecht und drittens verschlechtern mehr Regelungen das Anliegen. Mit Ihren unnötigen Regelungen wird das Anliegen, bedürftigen Kindern zu helfen, schlechter. Ich warne davor, in eine Regelungswut zu verfallen, die ohne Blick auf bestehende Gesetze eher bevormunden und den zuständigen Behörden, Kommunen und den Leistungserbringern meinen, sagen zu müssen, wie am besten zu verfahren sei. Viertens kostet das unnötige Bürokratie, unnötigen Verwaltungsaufwand und verschlingt damit das Geld der Betroffenen.

Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren durchaus positiv die Erfahrung gemacht, dass die Verwaltungen Hand in Hand mit den Trägern vor Ort die ihnen übertragenen Aufgaben angehen und auch bewältigen, und zwar sehr verantwortungsbewusst, sehr sachbezogen und auch individuell so, wie es die jeweilige Situation und die gegebenen Umstände dort verlangen. Zudem haben auch die Kommunen eine Reihe eigener Leistungen und Vergünstigungen für Arbeitsuchende, für Sozialhilfeempfänger initiiert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf - genauer gesagt die Änderungsvorschläge - greifen tief in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung ein. Zudem werden bundesrechtliche Zuständigkeiten und Regelungen der Sozialgesetzbücher übergangen und es wird sich darüber hinweggesetzt. Ich weise auf Ihre Passage hin, in der Sie vorschlagen, dass ein einmaliger Antrag zur Unterstützung von Freizeitaktivitäten, der zwar wünschenswert wäre, genügt. Zudem wehre ich mich, der Verwaltung unnötige und zusätzliche Aufgaben aufzubürden und damit einen ungeheueren Mehraufwand zu produzieren, etwa wenn Sie eine weitere Berichtspflicht einfordern, die bereits im Rahmen des Sozialgesetzbuches - ich verweise auf den § 51 b im Sozialgesetzbuch II - besteht. Und wenn Sie verpflichtend festschreiben, dass die Verwaltungen zudem Leistungserbringern einen Beratungstermin aktiv zukommen lassen, ich denke, da wird sehr aktiv gehandelt, aber vom Gesetz her ist es so nicht möglich.

Ich kann Ihnen weitere Fehler im Detail dann im Ausschuss noch aufzeigen. Ich hatte schon darauf hingewiesen, es wäre besser, Sie hätten den eigenen Sachverstand im Vorfeld genutzt.

Meine Damen und Herren, das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und Familien in unserem Freistaat zugutekommen. Ich denke, der vorliegende Gesetzentwurf - so wie er heute ist - trägt dazu nicht bei.

(Beifall CDU)

(Abg. Leukefeld)

Danke, Herr Abgeordneter Gumprecht. Es hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es kurz machen und am Anfang als Satz sagen, den ich ganz selten sage: Herr Gumprecht hat an vielen Stellen recht. Er hat deswegen recht - wir haben heute schon über das Bildungsund Teilhabepaket gesprochen und haben auch darüber gesprochen, dass SGB II, VIII und XII geändert werden müssen -, weil verschiedene gesetzliche Ebenen betroffen sind. Und er hat deswegen recht, weil zum Teil Sätze im Gesetzentwurf sind, die keine stimmigen Sätze sind. Also da kommen irgendwie drei Verben vor und auch ohne germanistischen Sprachverstand ergibt das Ganze keinen Sinn.

Trotzdem möchte ich zwei Dinge sagen, die ich an dem Gesetzentwurf gut finde und bemerkenswert. Es sind zwei Gedanken, die darin aufgenommen wurden und über die es auch lohnt, zu diskutieren, weswegen eine Ausschussüberweisung mir auch sehr sinnvoll erscheint. Zum Beispiel in § 28, in dem es um Bedarfe für Bildung und Teilhabe geht, steht im SGB II, ich zitiere: „Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten.“ Das ist ein Vorschlag, den DIE LINKE in ihrem Gesetzentwurf macht. Sie schlägt vor, als nächstgelegene Schule gilt hier die, die für die schulische Entwicklung des Schülers oder der Schülerin entsprechend am geeignetsten ist; das ist ein spannender Gedanke.

Es sind einige Punkte - ich habe jetzt diesen einen einmal herausgegriffen -, über die man durchaus sprechen kann. Nichtsdestotrotz können wir, was das Bildungs- und Teilhabepaket angeht, immer nur dann agieren, wenn wir uns erstens überlegen, was heißt das für die Kommunen, und zweitens, was sind die bundesrechtlichen Regelungen, was ist der Rahmen. Ich glaube, es wäre vermessen, zu meinen, dass man auf Thüringer Ebene so viel reparieren könne, dass wir alle grundsätzlich damit einverstanden sind, wie SGB II und SGB XII letztlich in Thüringen umgesetzt werden. Nichtsdestotrotz braucht es landesrechtliche Anpassungen. Es gibt spannende Gedanken, wir brauchen landesrechtliche Anpassungen. Hier an dieser Stelle das Plädoyer für die Überweisung des Entwurfs. Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete Siegesmund. Es hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Pelke für die SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist schon einiges vorweggenommen worden, was den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE angeht hinsichtlich des Gesetzes zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Thüringen. Auch der Satz, dass das, was Sie uns vorgelegt haben, fachlich an vielen Ecken und Kanten nicht stimmig ist, weil sich Gesetze auf verschiedenen Ebenen gegenseitig widersprechen - das hat Kollegin Siegesmund eben auch schon ausgeführt -, hindert mich aber trotzdem nicht daran, Ihnen zu unterstellen, dass Sie in guter Absicht wollen, dass die Umsetzung so funktioniert, dass das, was mit dem Gesetzespaket eigentlich gewollt ist, auch dort ankommt, wo es hin soll, nämlich zu den Kindern, zu den Familien. Insofern ist das Gesetz gut gedacht, auch die verschiedensten inhaltlichen Gedanken. Es ist aber in dem, was uns zurzeit vorliegt, nicht gut gemacht. Es ist schon gesagt worden, dass es eine Diskussion geben soll im Sozialausschuss, es ist noch nicht formal beantragt worden. Deshalb möchte ich das für meine Fraktion gern tun, dass wir diesen Gesetzentwurf im Sozialausschuss weiterberaten, weil ich glaube, es gibt einige Aspekte, an denen wir insgesamt auch noch zu arbeiten haben. Lassen Sie mich nur einige wenige Gedanken sagen zu den §§ 1 bis 3 beispielsweise, die Sie aufgelistet haben bzw. ergänzt oder verändert haben wollen. Diese Paragraphen entsprechen eigentlich der derzeitigen Regelung, sollen aber ohnehin auch vonseiten der Landesregierung überarbeitet werden. Wir werden uns dann auch noch einmal hier an diesem Punkt verständigen müssen. Was den § 4 angeht, das hat auch Kollege Gumprecht schon gesagt, sind die Dinge, die hier aufgelistet sind, rechtlich nicht möglich, weil es dort auch Differenzen zu bundesgesetzlichen Ebenen gibt. Genau wie der § 5, hier geht es um die Berichtspflicht, Prüfungspflicht und Finanzierungsgarantie, das ist bereits in einer Rechtsverordnung des entsprechenden Bundesministeriums geregelt. Wir wollen eigentlich doch alle genau das Gleiche, was im Moment in den einzelnen Regionen auch unterschiedlich gehandhabt wird. Es ist gesagt worden, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter große Mühe geben und sicherlich gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen auch deshalb, weil in einigen Kommunen bestimmte Dinge, die jetzt in diesem Teilhabepaket festgeschrieben sind, schon im Vorhinein umgesetzt waren. Die Frage z.B. des kostenfreien Mittagessens in Erfurt, das hatten wir schon

geklärt, da muss natürlich eine ganz andere Art der Umgehensweise gemacht werden als beispielsweise in Kommunen, in denen das noch nicht der Fall ist. Insofern möchte ich gern, dass wir versuchen, bestimmte Festschreibungen zu machen, damit wir auch sicher sein können, dass gerade im Interesse des Kindes - also Freizeiten beispielsweise, die Frage von Schule ist angesprochen worden, die Frage von Schulsozialarbeit, die zwar in den Jugendhilfeausschüssen vor Ort diskutiert werden könnte - mit einer gewissen Festlegung dann natürlich auch eine gewisse Sicherheit in der Umsetzung gegeben wäre. Ich glaube, es ist die Aufgabe des Landes, dieses zu wollen und dieses auch festzuhalten. Ich gebe aber trotz alledem Herrn Gumprecht auch recht, der sagt, wir nehmen uns natürlich auch gewisse Freiräume und kreative Entscheidungen vor Ort, weil wir uns auf die Bedingungen vor Ort sehr unterschiedlich konzentrieren müssen. Wenn wir nahezu alles festlegen und festschreiben, da müssen wir mal schauen, ob wir nicht auf den Gedanken des vorherigen Tagesordnungspunkts zurückkommen und so eine Art Rahmengesetzgebung machen, indem wir sagen, bestimmte Dinge sind festgehalten, aber es gibt auch noch kreative Ansätze in den Kommunen vor Ort, denen ich da auch vertraue.

Vielleicht noch einen Satz zur Frage des Punkts 7, der Evaluierung. Zwei Jahre schon nach Inkrafttreten des Gesetzes zu schauen, ob alles so läuft, wie wir es erwarten, glaube ich, ist bei der doch schwierigen und sehr umfänglichen Materie auch eine Variante, worüber wir reden sollten.

Lange Rede kurzer Sinn, wir nehmen den positiven Gedanken auf, den wir eigentlich alle wollen. Wir wollen im Interesse der Familien, im Interesse der Kinder, dass alles das, was dankenswerterweise in dem Bildungs- und Teilhabepaket benannt worden ist, auch dort ankommt. Wir wollen gewisse Rahmen vorgeben und wir wollen dabei nicht überbürokratisch handeln.

Ein letzter Satz, Frau Leukefeld, Sie haben gesagt, dass die Menschen auch wissen müssen, dass Anträge gestellt werden können und wie die Zeiträume sind. Das dürfte mittlerweile bekannt sein. Ich glaube, da sollte man auch ein bisschen mehr Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger haben. Also Weiterberatung im Sozialausschuss. Herzlichen Dank.