Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

Ein letzter Satz, Frau Leukefeld, Sie haben gesagt, dass die Menschen auch wissen müssen, dass Anträge gestellt werden können und wie die Zeiträume sind. Das dürfte mittlerweile bekannt sein. Ich glaube, da sollte man auch ein bisschen mehr Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger haben. Also Weiterberatung im Sozialausschuss. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Frau Abgeordnete Pelke. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Koppe für die Fraktion der FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so schnell geht es, wir diskutieren er

neut die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Rahmen des Hartz-IV-Kompromisses. Ich hatte ja schon einmal bei Punkt 9 gesagt, wir werden uns ganz schnell noch einmal über die tatsächlichen Gegebenheiten unterhalten. So schnell kann es gehen. Es liegt uns jetzt der Gesetzentwurf zur Beratung vor, der sich mit verschiedenen Teilaspekten des Kompromisses beschäftigt. Auch ich unterstelle Ihnen beste Absichten und auch ich glaube, dass Sie zum Wohle der Betroffenen versuchen, das Beste hier machen zu wollen mit Ihrem Gesetzentwurf. Aber damit hört es eigentlich schon auf.

Ich glaube, Ihr Gesetzentwurf hat zumindest aus unserer Sicht mehrere massive Probleme und da ich es nicht unendlich verlängern will, würde ich nur auf ein paar ganz konkrete eingehen.

Fangen wir mal mit § 6 Ihres Gesetzentwurfs an; dort schlagen Sie vor, durch Landesrecht Bundesmittel für die Kommunen an Zweck zu binden. Ich glaube, wer mir jetzt zugehört hat, wird merken, dass hier zumindest höchste verfassungsrechtliche Bedenken anzumelden sind.

(Beifall FDP)

Auch die in § 6 geäußerte Schaffung einer Koordinierungskonferenz ist zu hinterfragen, das Wort ist ja schon gar nicht so einfach. Es soll ja gerade den kreisfreien Städten und den Landkreisen überlassen werden, wie sie die Mittel zielgenau vor Ort ausreichen. Trauen Sie doch einfach mal den kreisfreien Städten und den Landkreisen zu, dass sie selbst in der Lage sind, sich einer solchen Problematik zu stellen und gute Lösungen vor Ort zu finden.

(Beifall FDP)

Weiter zu § 7, in dem die Fraktion DIE LINKE eine Evaluierung der Maßnahmen fordert, aber den Trägern hinsichtlich der Methoden freie Hand lässt. Das ist für mich mehr als bemerkenswert. Es ist, und das sagen Ihnen alle in der sozialen Hilfe tätigen Akteure, kaum möglich, die erbrachten Leistungen wirklich zu evaluieren. Versuchen Sie doch einmal, die Qualität und die Arbeit von Schulsozialpädagogen zu evaluieren. Wenn man es ganz zuspitzt, würde man sagen, wenn diese erfolgreich verläuft, machen sie sich selbst überflüssig. Ohne jemandem irgendetwas unterstellen zu wollen, aber sozial ist, was Arbeit schafft.

(Unruhe DIE LINKE)

Das dürften - bitte noch zuhören - die ausführend Tätigen in der sozialen Hilfe ebenfalls so sehen; entsprechend dürften auch die Ergebnisse einer solchen Evaluation ohne methodische Festlegungen aussehen, und zwar einen massiven Ausbau derselben zu fordern. Dafür muss man kein Prophet sein.

(Abg. Pelke)

(Beifall FDP)

Sie sehen, einige Fragen sind ungeklärt. Ich bin im Übrigen felsenfest davon überzeugt, dass die kreisfreien Städte und Landkreise in unserem Lande eines nicht bedürfen, eine in Gesetzestext gegossene Bevormundung. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Koppe. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Bärwolff für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Gesetz zur Umsetzung des Bildungspakets in Thüringen hat eine gewisse Vorgeschichte. Sie wissen alle, es gab ein Verfassungsgerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat die Regelsätze im SGB II durchaus scharf kritisiert und infrage gestellt, als verfassungswidrig nicht hinlänglich transparent und auch nicht in der Höhe angemessen berechnet. Wir wollen mit unserem Gesetz versuchen, das Ergebnis am Ende dieses Kompromisses zwischen Union und SPD auf der einen Seite hier in Thüringen umzusetzen. Das Problem des Bildungspaketes ist - und das ist kein Problem, was wir als LINKE erfunden haben, die wir hier den Gesetzentwurf eingebracht haben -, dass es unstrukturiert und sehr bürokratisch ist. Denn Sie können sich anschauen, wie die Strukturen im Bundesgesetz im SGB II geregelt worden sind. Da hätte man hineinschreiben können, dass z.B. die Schulsozialarbeit im SGB VIII angesiedelt ist, da hätte man hineinschreiben können, dass die Kommunen verpflichtet sind, dass die Mittel zweckgebunden sind. All diese Dinge hat man eben nicht hineingeschrieben in das Bildungspaket und in das SGB-II-Novellierungsgesetz. Und wir versuchen nun, mit unserem Ausführungsgesetz das, was auf Bundesebene nicht geregelt ist und wo wir in Thüringen Regelungskompetenzen haben, nach unserer Ansicht auch hier hineinzupacken und zu regeln. Das ist uns schon in großen Teilen durchaus gelungen.

Ich will noch einmal auch auf das eingehen, was Herr Gumprecht gesagt hat. Herr Gumprecht hat gemeint, das sei verfassungswidrig. Ich nehme an, damit meint er z.B. die Zweckbindung der Mittel. Auf der einen Seite werden die Kommunen bei den Kosten für Unterkunft entlastet, auf der anderen Seite sagt der Gesetzgeber aber nicht, die Entlastung der Kosten für Unterkunft gehen bitte schön auch in die Finanzierung des Bildungspakets hinein. Diesen Schritt sind Sie im Kompromiss nicht gegangen. Das heißt also, dass wir hier eingreifen müssen. Sie, Frau Pelke, sind ja aus Erfurt, Sie wissen genau, dass ungefähr 0,5 Mio. € von dem,

was wir in das Bildungspaket geben, jetzt in den Straßenbau fließt. Das ist doch absurd, wenn wir Mittel, die wir eigentlich für das Bildungspaket einsetzen müssten, gar nicht in das Bildungspaket einsetzen können, weil der Stadtrat verschiedene Beschlüsse gefasst hat und keine Zweckbindung der Mittel stattfindet. Da wollen wir die Zweckbindung der Mittel auch erreichen, weil die Problemlagen im sozialen Bereich, die Problemlagen in der Kinderund Jugendhilfe, die Unterfinanzierung, die ist doch ganz offenbar. Es ist doch nicht so, dass die Jugendhilfe auskömmlich und überschwänglich finanziert wird, sondern da klemmt es doch an allen Ecken und Enden. Deshalb wollen wir als LINKE eben eine Zweckbindung der Mittel haben.

Dann hat Herr Gumprecht uns vorgeworfen, mit dem Gesetz würden wir unnötige Bürokratie entfachen. Wenn Sie sich die Handreichung des Bundesministeriums für Arbeit und ihrer Bundesministerin zur Umsetzung des Bildungspakets ansehen, dann werden Sie feststellen, dass es nicht nur gewisse, sondern große Ähnlichkeiten mit Labyrinthzeichnungen hat. Wer da wie und wo zu beteiligen ist, wer alles beteiligt ist, die Familienkassen sind beteiligt, das Bundesamt für Zivildienst ist beim Bildungspaket beteiligt, es sind die ARGEn, die Jobcenter, es sind Leistungsanbieter beteiligt usw., also ein Wust an Bürokratie, ein Wust an Zuständigkeiten, aber nichts ist wirklich geklärt. Und das ist doch das große Problem, dass das Gesetz, was Sie vorgelegt haben, völlig unzureichend ist,

(Beifall DIE LINKE)

das die Kommunen vor ganz große Probleme stellt und Sie stellen sich jetzt hin und tun so, als ob dieses schlechte Gesetz, was es da gäbe, mit einem Mal eine Blüte darstellt und wir versuchen, mit unserem Gesetz das bisschen, was zu retten ist, irgendwie zu retten für die Betroffenen. Und da machen Sie den Vorwurf der übermäßigen Bürokratie. Das kann ich gar nicht verstehen.

Sie müssen sich mal vorstellen, z.B. im SGB II ist in § 28 festgelegt, dass die Ansprüche für das Bildungspaket, die Ansprüche auf die Gutscheine, auf die Direktzahlungen, die es da gibt, jedes halbe Jahr neu gestellt werden müssen. Deshalb haben wir das in unser Ausführungsgesetz geschrieben, um zu sagen, wir wollen z.B. eine Vereinbarung, diejenigen, die Anspruch auf das Bildungspaket haben, sollen einmal einen Antrag stellen und dann bekommen sie es. Dann bekommen sie es bis zum 18. Lebensjahr und das vereinfacht doch Bürokratie. Das vereinfacht es, dass man z.B. nicht alle halbe Jahre zur ARGE gehen muss oder zum jetzigen Jobcenter und dann die Anträge permanent …

(Unruhe SPD)

(Abg. Koppe)

(Zwischenruf Abg. Baumann, SPD: Wissen Sie, dass Bewilligungen für das Bildungspa- ket an das SGB II gekoppelt sind?)

Wieso ist das … Die Bewilligungszeiträume für das Bildungspaket sind natürlich an die SGB-II-Leistungen gekoppelt, an das Hartz IV. Da können Sie doch auf- und niederspringen wie Sie wollen. Wir wollen das doch …

(Zwischenruf Abg. Baumann, SPD: Damit je- der ewig Hartz IV bekommt. Wir wollen das nicht.)

Nein, aber Sie wissen doch genau, Herr Baumann, dass diejenigen, die das Bildungspaket bekommen, das sind nämlich die SGB-II-Empfänger, diejenigen mit Kinderzuschlag und Wohngeld, da sind ja die Kinder diejenigen, die den Anspruch haben. Und diejenigen werden bis zum 18. Lebensjahr im Regelfall auch weiterhin diese Ansprüche haben. Für diejenigen gilt das natürlich. Dass nicht der Erwachsene einen Anspruch auf Bildungspaket hat, das steht ja im SGB-II-Gesetz schon drin. Deshalb sollten Sie schon ein bisschen überlegen, was Sie hier sagen.

Die Frage der kommunalen Selbstverwaltung wurde gestellt, die will ich ganz kurz beantworten. Wir haben nichts gegen kommunale Selbstverwaltung. Wir wollen aber, dass kommunale Selbstverwaltung auch ordentlich funktionieren kann, und kommunale Selbstverwaltung funktioniert auch nur, wenn wir der Kommune so ein Stück weit die Richtung geben. Die Richtung heißt an dieser Stelle, Mittel aus dem Bildungspaket, Mittel aus der KdU-Entlastung sollen auch in das Bildungspaket fließen.

Am Ende kann man doch sagen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das der Ausgangspunkt für das Bildungspaket war - also die Frage nach einem Grundrecht auf soziokulturelles Existenzminimum, dass diese Ansprüche unmittelbar gelten, dass die Regelsätze transparent und nachvollziehbar berechnet werden müssen, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind -, mit dem jetzt vorliegenden SGB-II-Änderungsgesetz überhaupt nicht erfüllt worden ist. Das Gesetz, was Sie hier vorgelegt haben - die SPD und die CDU haben sich eine große mediale Show geliefert, aber das, was am Ende das Gericht verlangt hat, haben Sie nicht erfüllt. Da waren Sie in der Bringepflicht, haben aber nicht geliefert.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist das eigentliche Problem und man kann auch den Kreis noch weitergehen.

(Unruhe SPD)

(Zwischenruf Abg. Baumann, SPD: Sie sind neidisch.)

Ach, Herr Baumann, wir sind gar nicht neidisch. Überlegen Sie doch, was Sie machen.

(Unruhe CDU, SPD)

Ein Thema zu Ihrem Einwurf: Ich möchte gern Ulrich Schneider, den Geschäftsführer der Parität, mal zitieren. Er hat gesagt: Im Ergebnis der vielen Einzelentscheidungen koppelt sich der Staat mehr und mehr von den realen Problemen in dieser Gesellschaft ab. Tatsächliche Problemlösungen werden durch Symbolpolitik ersetzt, die entschiedenes Handeln bloß suggerieren sollen. Genau das haben Sie mit dem Bildungspaket gemacht.

(Beifall DIE LINKE)

Da streiten sich zwei prominente Frauen, das wird schön inszeniert und die zwei fechten dann aus, ob es 3 €, 5 € oder 11 € mehr Regelsatzerhöhung gibt. Von den realen Problemen, die das Bundesverfassungsgericht angesprochen oder aufgeworfen hat, haben Sie sich doch meilenweit entfernt. Da geht es doch gar nicht darum, wie das Grundrecht denn jetzt aussieht. Das, was Sie gemacht haben, ist, die Grundrechte, die das Verfassungsgericht eindeutig festgestellt hat aus den Artikeln 1 und 20, haben Sie mit Gutscheinen abgedankt. Sie haben gesagt, diejenigen, die ihr Grundrecht einlösen wollen, die sollen sich doch bitte an die ARGEn wenden und einen Antrag stellen, dass sie ihre Grundrechte verwirklicht bekommen. Das ist doch der eigentliche Skandal. Ich muss auch mal sagen, das, was Sie in den ganzen Kompromissverhandlungen zurechtgezimmert haben, und Sie als SPD haben doch auch zugestimmt, das ist doch nicht so, dass Sie da keine Verantwortung tragen. Sie haben zuallererst mal dafür gesorgt, dass die Regelsätze schön heruntergerechnet wurden. Das, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, ist Ihnen doch wirklich meilenweit an den politischen Prioritäten vorbeigegangen. Sie haben gesagt, okay, das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, wir brauchen ein soziokulturelles Existenzminimum und nicht nur das physische. Was machen Sie? Sie sagen, Alkohol und Tabak sollen nicht in den Regelsatz hineingerechnet werden, macht minus 16 € aus. Sie sagen, der Gaststättenbesuch, das wird auch nicht mehr hineingerechnet - minus 18 €. Sie nehmen die unteren 15 Prozent statt die unteren 20 Prozent, allein dadurch erreichen Sie schon eine Absenkung des Regelsatzes um weitere 18 Prozent. Dann sagen Sie auch noch, dass diejenigen, die zwar Anspruch auf SGB-II-Leistungen haben, sie aber nicht einlösen, z.B. gibt es einige Menschen, die sagen, mir ist das zuwider, diese Rechte anzuerkennen, die haben Sie auch in die Berechnung mit einbezogen, wo Sie allein durch diese statistischen Berechnungstricks den Regelsatz der Hartz-IV-Empfänger um 53 € heruntergerechnet haben. Wenn Sie dann 5 € großzügig draufpacken, dann kann ich mich natürlich

auch hinstellen und sagen, es war eine sozialpolitische Wohltat.

(Beifall DIE LINKE)

Am Ende haben Sie die Betroffenen wirklich beschissen. Wenn man sich das nämlich mal überlegt, was Sie sechs Monate davor gemacht haben: Sechs Monate vorher hat Herr Schäuble im Bundestag das Sparpaket durchgezogen. Das Sparpaket bestand darin, 30 Mrd. € aus dem Sozialbereich, gerade auch im SGB-II-Bereich, zu kürzen; 4,9 Mrd. € sind das pro Jahr, die sozusagen allein im Sozialbereich gekürzt worden sind. Ich erinnere z.B. an das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger, was gestrichen wurde, das macht also im Netto eine Einsparung um 3,3 Mrd. € aus. Das heißt im Prinzip, dass sich die Hartz-IV-Empfänger ihre großzügige Beitragserhöhung und ihre großzügige Regelsatzerhöhung quasi selber bezahlen und das ist doch eigentlich zynisch, dass diejenigen, die sowieso schon am unteren Rand der Gesellschaft leben, auch noch gezwungen sind, ihre Regelsatzerhöhung durch eigene Einsparung an anderer Stelle wieder zu finanzieren. Auch da will ich noch mal etwas zitieren, was ganz spannend ist, und zwar Martin Steiger von der Diakonie hat gesagt: Rot-Grün, Schwarz-Rot und Schwarz-Gelb haben nichts getan, um diesen aus den Artikeln 1 und 20 sich ergebenden Grundsätzen und Grundrechten Geltung zu verschaffen. Alle drei Regierungen erweckten eher den Eindruck, es gäbe ein Grundrecht auf kontinuierlich sinkende Steuern als eines auf würdige Existenz. Das ist genau das Problem, was Sie gemacht haben. Sie versuchen hier Klientelpolitik zu machen mit dem Bildungspaket und haben das Bildungspaket und den Kampf gegen Kinderarmut eher so als Feigenblatt bezeichnet. Das finde ich einfach unredlich. Deshalb haben wir nämlich wirklich versucht, trotz aller Kritik, die durchaus auch berechtigt ist, an dem Bildungspaket etwas zu tun und zu schauen, wie kann man diese vielen Mängel, die da sind, möglichst gut irgendwie umschiffen und wie kann man diese Mängel, die da sind, möglichst gut auch beheben.

Da ist z.B. eine ganz wichtige Sache, die uns als LINKE sehr, sehr wichtig ist, dass wir z.B. sagen, wir wollen den Kreis der Anspruchsberechtigten ausweiten. Das Grundrecht auf das menschenwürdige Existenzminimum gilt eben aus unserer Sicht nicht nur für die Hartz-IV-Empfänger, die Aufstocker, die Wohngeldempfänger und diejenigen mit dem Kinderzuschlag, sondern das gilt eben auch für die Kinder von Asylbewerbern. Das finden wir z.B. ist ein ganz wichtiger Punkt.

(Beifall DIE LINKE)

Da freue ich mich auch, Herr Gumprecht, das sage ich Ihnen ganz ehrlich und auch Ihnen, Frau Pelke, dass Sie angekündigt haben, dass Sie gern das Gesetz noch mal im Ausschuss diskutieren möch

ten. Das finden wir sehr positiv. Ich könnte jetzt wahrscheinlich noch sehr, sehr viele andere Aspekte aufführen, aber das möchte ich mir vielleicht für die Ausschussdebatte aufheben. Ich danke Ihnen erst einmal für die Diskussion und hoffe, dass wir wirklich im Sinn der betroffenen Kinder an dieser Stelle ein bisschen was erreichen. Denn das Gesetz, was es auf Bundesebene gab, hat so viele Mängel, ich glaube, da müssen wir unbedingt nachbessern. Wenn Sie in den Kommunen mit daran arbeiten, würde ich das umso mehr begrüßen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Bärwolff. Aus gegebenem Anlass möchte ich trotzdem noch einmal darauf hinweisen, dass Sie auf Ihre Wortwahl doch ein wenig achten in Ihren Redebeiträgen.