Das können Sie jetzt aufnehmen. Aber das kann man einfach nicht so stehen lassen, was Sie gesagt haben. Die Gemeinden haben zwar kein Steuerfindungsrecht, aber sie haben eine Steuerhoheit und sie haben auch eine Finanzhoheit. Das ist unauflösbarer Bestandteil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und das ist selbstverständlich hier in Thüringen eingehalten worden.
Ein Teil des Steuerrechts etabliert sich auch in dem Recht, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer festzusetzen, was unsere Gemeinden selbstverständlich auch mit Gemeinderatsbeschlüssen in voller Verantwortung gegenüber ihren Gemeindebürgern und in voller Verantwortung gegenüber der örtlichen Wirtschaft tun.
Ich möchte noch einen Aspekt aufgreifen. Sie sagen das so, als wäre die Tilgung unserer Gemeinden - Gott sei Dank haben sie diese durchführen
können, übrigens schon seit 2003 und länger - eine Zwangsveranstaltung. Natürlich gibt es dieses Kommunalrecht, dass sie Kredite einem Tilgungsplan zu unterwerfen haben und dann auch wieder abfinanzieren müssen. Aber sie müssen dazu auch in der Lage sein. Das ist das Merkmal, was wir hier haben. Unsere Gemeinden waren und sind in der Lage, ihre Kredite noch pünktlich zu tilgen; das ist der Befund. Schönen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Finanzminister, Sie sind noch nicht so lange in Thüringen, aber Sie haben sich innerhalb kürzester Zeit bestimmten Dingen zugewendet, die schon Ihre Vorgänger gemacht haben. Dazu gehört, hier in der Öffentlichkeit immer wieder den Eindruck zu erwecken, als würden wir Vorschläge unterbreiten, die sich im rechtsfreien Raum bewegen. Das weise ich noch einmal zurück.
Wie Sie hier die Behauptung aufstellen, unser Finanzierungsvorschlag wäre nicht rechtskonform oder sogar verfassungswidrig, dann ist das einfach falsch. Ich darf deshalb noch einmal - auch für die Öffentlichkeit, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne - unseren Finanzierungsvorschlag darstellen. Wir haben Folgendes vorgeschlagen: Aus der verringerten Kreditaufnahme des Jahres 2010 resultieren dauerhaft Zinsersparnisse, und zwar unabhängig vom Zinsniveau. Selbst bei dem derzeitigen geringen Zinsniveau sparen wir im Land etwa 30 Mio. € durch die ausschließlich geringere Kreditaufnahme des Jahres 2010. Das haben wir als Deckungsquelle angenommen. Das konnten Sie noch gar nicht beim Landeshaushalt 2011 berücksichtigen, denn den hat der Thüringer Landtag im Dezember 2010 ja bereits beschlossen. Wir haben erst, nachdem Sie die Zahlen des vorläufigen Jahresabschlusses veröffentlicht haben, diesen Gegenfinanzierungsvorschlag gemacht. Deshalb bitten wir Sie noch einmal inständig, zumindest hier zu respektieren, dass auch wir als Oppositionsfraktion ohne ein Finanzministerium mit zig Hunderten Mitarbeitern uns durchaus Gedanken machen, wie wir unsere Vorschläge gegenfinanzieren.
schlag nicht, das ist zulässig, aber immer wieder hier zu sagen, es ist rechtlich nicht zulässig und damit zu versuchen, eine inhaltliche Auseinandersetzung zu vermeiden, das finde ich nicht in Ordnung.
Eine zweite Sache muss richtiggestellt werden, Herr Finanzminister. Sie haben darauf verwiesen, welche Kompetenzen die Kommunen im Rahmen ihrer Steuerfestsetzung haben. Das ist aber im Finanzausgleich berücksichtigt. Wir haben die Kommunen de facto über den Finanzausgleich gezwungen, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Ich darf da noch mal erinnern, wir haben einen fiktiven Hebesatz bei der Grund- und Gewerbesteuer von 400 unterstellt und dabei insgesamt 120 Mio. € einfach rausgerechnet und gesagt, Kommunen, das könnt ihr über die Erhöhung der Hebesätze einnehmen, ihr müsst es nicht machen.
Aber das heißt, es ist nicht zugunsten der Kommunen gerechnet, sondern immer unterstellt, die Kommunen schöpfen alle Einnahmemöglichkeiten aus. Das betrifft auch die sogenannten Bagatellsteuern, also die aufwandsbezogenen Steuern. Über die Hundesteuer lösen wir das Problem nicht, das sind 5 Mio. im Jahr, darüber lösen wir das nicht. Übrigens haben diese Bagatellsteuern nicht unbedingt eine fiskalische Funktion, sondern eher eine ordnungspolitische Lenkungsfunktion. Auch das wissen Sie sicherlich als ausgewiesener Finanzexperte. Das heißt, da gibt es keine Reserven. Wir können den Kommunen jetzt nicht sagen, ihr könnt einfach Steuern weiter erhöhen oder Abgaben, denn dort haben wir den Rahmen für die Kommunen bei der Berechnung der Finanzausgleichsmasse bereits bis zum Äußersten ausgeschöpft.
Das Letzte, also das finde ich jetzt schon ein starkes Stück, Herr Finanzminister, wenn Sie hier formulieren, dass die Kredittilgung der Kommunen im Ermessen liegt und an der Leistungsfähigkeit festgemacht wird. Die Kommunen müssen in jedem Fall die Kredite tilgen, notfalls mit der Konsequenz, dass ein Jahresfehlbetrag entsteht, der im übernächsten Jahr auszugleichen ist, oder notfalls, dass der Kredit aus dem Vermögenshaushalt, also durch Vermögensverzehr finanziert wird, entweder Vermögensveräußerung oder Entnahme der Rücklage oder selbst das investive Mittel, die das Land gewährt, da mit zum Einsatz kommt. Aber keine Kommune ist berechtigt, einfach zu sagen, weil ich keinen ausgeglichenen Haushalt habe, setze ich die Kredittilgung aus. Selbst die Kommunen, die 2010 keinen Haushalt hatten, wie die Stadt Eisenach oder die Stadt Suhl, müssen die Kredite tilgen. Das wissen Sie doch, da können Sie hier nicht den Eindruck vermitteln, als wäre die Kredittilgung ein Ausdruck von Leistungskraft. Nein, sie ist eine Folge unserer gesetzlichen Vorgabe. Wir haben die Ge
Ja, durch einen Fehlbetrag, da werden Fehlbeträge vorgetragen. Sie haben keine Haushalte. 400 von 900 Gemeinden in Thüringen hatten im vergangenen Jahr keinen ordnungsgemäßen Haushalt, weil die Mindestzuführung aus dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt nicht erwirtschaftet wurde. Das ist kein Einzelproblem, das ist ein flächendeckendes Problem, das wir mit zu verantworten haben als Gesetzgeber, weil, da wiederhole ich mich gern, Kommunen sind Bestandteil der Länder verfassungsrechtlich, wir haben die Mitverantwortung, ohne dass dabei, da stimme ich Ihnen ja vollkommen zu, im Einzelfall natürlich auch kommunale Fehlentscheidungen zu einer prekären Finanzsituation geführt haben, da sind wir uns einig. Aber das ändert nichts daran, Herr Finanzminister, ich appelliere hier noch mal, unsere Entwürfe rechtlich korrekt zu bewerten. Sie können sie politisch infrage stellen, da haben wir gar nichts dagegen, aber bitte schön nicht hier den Eindruck vermitteln, als würden wir rechtlich hier nicht unsere Arbeit machen. Danke.
Es gibt keine weiteren Redemeldungen mehr. Damit schließe ich die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf und wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2157 nach zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf abgelehnt ist. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2304 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/2736
Abgeordneter Dr. Pidde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss erhält das Wort zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der genannte Gesetzentwurf wurde vom Plenum an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser hat am 17. Februar dieses Jahres eine schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände beschlossen. Diese wurde im Haushaltsund Finanzausschuss am 7. April ausführlich beraten und der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Hohen Haus die Ablehnung des vorliegenden Gesetzentwurfs. Vielen Dank.
Vielen Dank für die Berichterstattung. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Ich rufe für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Lehmann auf.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE soll regeln, dass die Verordnung zur Auftragskostenpauschale schon immer bis zum 30. November des Vorjahres vom Landtag verabschiedet werden soll. Die Landesregierung hat entsprechend rechtzeitig diese Verordnung dem Landtag vorzulegen. Für 2011 ist die Verordnung nach Auskunft des Thüringer Finanzministeriums im laufenden Anhörungsund Abstimmungsverfahren. Zu dem viel kritisierten Schreiben vom Thüringer Innenministerium vom 28.12.2010 - sicherlich auch Anlass für den Antrag der Fraktion DIE LINKE und für diesen Gesetzentwurf - ist zu sagen, dass inzwischen über andere Beträge - aber natürlich weniger als im Jahr 2010 gesprochen wird. Wir gehen davon aus, dass wir in Kürze die Verordnung zur Auftragskostenpauschale 2011 hier auch behandeln werden. Nach Auffassung der CDU-Fraktion - und an unserer Auffassung hat sich gegenüber der letzten Diskussion hier im Hause auch nichts geändert - können die Kommunen auch ohne detaillierte Zahlen zur Höhe der Auftragskostenpauschale ihre Haushalte aufstellen und beschließen. Natürlich ist es für jeden Kämmerer immer besser, wenn man ganz genaue Zahlen vorliegen hat. Aber auch aufgrund der Abläufe hier im Parlament, in dem wir zumeist im Dezember des Vorjahres den Haushalt für das neue Haushaltsjahr beraten und beschließen, ist es nun mal so, dass man nicht vorher diese Auftragskostenpauschale bzw. die genauen Beträge hier vorwegnehmen sollte. Unser Wille ist das jedenfalls nicht.
noch viel größeres, nämlich dass die Kreishaushalte in den allermeisten Fällen - es gibt sicher auch sehr positive Ausnahmen - auch nicht bis zum 30. November des Vorjahres beschlossen sind und daher die Kommunen bei einem ihrer größten Ausgabeposten, nämlich der Kreisumlage, auch nur selten genaue Zahlen haben, um ihre Gemeindehaushalte aufzustellen. Das ist eine wirklich enorme Ausgabeposition für viele kreisangehörigen Städte und Gemeinden, denn bei der Kreisumlage sind wir inzwischen bei einigen Kreisen bei über 40 Prozent angelangt und da ist jedes Prozent mehr oder weniger wirklich sehr wichtig.
Nun kann man sagen, die Auftragskostenpauschale ist natürlich auch eine ganz wichtige Einnahmeposition - das will ich auch gar nicht bestreiten, auch die Kommunen müssen wissen, über welche Einnahmen sie verfügen können -, aber es hat in den Jahren zuvor auch gut funktioniert, dass man so in etwa die Größenordnung kennt, mit der zu rechnen ist. Wir gehen davon aus, dass sich das auch nach der Neuberechnung in diesem Jahr dann für Folgejahre auch wieder entsprechend einspielen wird. Die Kommunen haben die Möglichkeit, die Vorjahresbeträge bei der Haushaltsaufstellung aufzunehmen. Sie kennen dann die Beträge, die in diesem Jahr fließen werden und können sich daran auch für das Jahr 2012 orientieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch eines will ich zu Kollegen Kuschel sagen auch aus dem letzten Tagesordnungspunkt heraus, aber wir werden es ja ganz bestimmt hier auch gleich wieder so erleben. Das Motto „verdrehen, verschleiern, vernebeln, Worte im Mund herumdrehen“ und dergleichen, das ist Ihr Motto, Herr Kollege Kuschel, aber, ich denke, alle die, die unsere Sitzung verfolgen oder die Protokolle lesen, kennen das bei Ihnen nicht anders und machen sich ihr eigenes Bild. Die Wohltaten wollen ja wohl Sie verteilen, wir sind die Sachwalter auch des Geldes hier im Haus und müssen darauf schauen, dass wir unsere Ziele bis zum Jahr 2020 auch erreichen. Das nur noch im Nachgang.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucher auf der Zuschauertribüne! Herr Kuschel, jetzt werden wir so langsam warm. Ich habe heute übrigens wieder eine rote Krawatte umgelegt. In der letzten Plenarde
batte haben Sie das ja lobend erwähnt, es hat Ihnen sehr gut gefallen, und ich habe versucht, heute mit meiner Kleiderordnung auch wieder für ein wenig heitere Stimmung bei Ihnen zu sorgen, die Sie auf sanften Schwingen durch diesen frühsommerlichen Tag geleiten möge.
Ich stelle fest, dass ich bei meinen Ausführungen im Plenum im Februar, als wir diesen Tagesordnungspunkt schon einmal behandelt haben, recht behalten habe, denn in dem Gesetzentwurf der LINKEN war ja gefordert, einen Verordnungsentwurf bis zum 30. April vorzulegen. Ich habe damals angezweifelt, ob das überhaupt von der Zeitschiene her rechtlich machbar ist. Jetzt ist Mai, also das Vorhaben, wie damals schon von mir bezweifelt, war ein wenig ambitioniert, und nun hat vieles von dem, was ich hier auch noch mit anführen könnte, meine Vorrednerin dankenswerterweise - die Frau Lehmann - schon gesagt.
Ich habe noch ein zentrales Problem, auf das ich eingehen möchte. Das habe ich auch schon in meinem damaligen Redebeitrag betont, Herr Kuschel. Der dem Parlament auf diese Weise vorgeschlagene Weg ist der, eine frühere Verordnung zur Festlegung der Auftragskostenpauschale durchzusetzen, und das ist nach wie vor rechtlich sehr zweifelhaft. Jetzt werden Sie wieder gleich sagen, oh, jetzt kommt Herr Hey und der hat wieder rechtliche Bedenken, aber man muss ja zumindest einen Gesetzentwurf mal rechtlich bewerten dürfen in diesem Hohen Hause; es wäre ja schlimm, wenn nicht. Sie wissen nämlich, wenn diese Verordnung vor dem eigentlichen Haushalt entsteht, dann frage ich mich und etliche im Haus auch, wie das von der Systematik her gehen soll, denn erst mit diesem Haushalt haben Sie die notwendigen Parameter, um überhaupt eine abschließende Aussage über das finanzielle Volumen der Auftragskostenpauschale zu erhalten und darüber reden zu können. Erst mit diesem Haushalt steht ja tatsächlich fest, wie viele Mittel wir zur Verfügung haben für diese Auftragskostenpauschale. Das ist nun mal so.
Dann kommt ja noch dazu, dass erst der Jahresabschluss des laufenden Jahres die wichtigen finanzstatistischen Zahlen für eine korrekte Berechnung der Auftragskostenpauschale im Folgejahr liefert. Das ist auch ein Grund bei der jetzigen Verfahrensweise - zumindest für unser Dafürhalten - zu bleiben.