Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu dem zweiten Punkt kommen, der mir wichtig erscheint. Das sind die Bemerkungen zum Maßregelvollzug. Der Rechnungshof kritisiert die Privatisierung der Landesfachkrankenhäuser und weist auf die Explosion der Kosten des Maßregelvollzugs hin. Das ist jahrelang von der damaligen Regierung kleingeredet und vertuscht worden. Jetzt legt aber der Rechnungshof in seinem Bericht die Ursachen für die dramatischen Kostensteigerungen vor. Während
der Planungsphase für die Neubauten wurde kein oder zu wenig Einfluss auf die bauliche Gestaltung im Hinblick auf den Personalbedarf und die Folgekosten genommen.
Die Folge, in zwei der drei Landesfachkrankenhäuser liegt der Personalaufwand in den neuen Gebäuden um ein Drittel höher als vorher. Hier wird auch die Aussage widerlegt, Private bauen prinzipiell besser und kostengünstiger als das Land. Ich bin sicher, das Staatsbauamt hätte das besser und ressourcenschonender hinbekommen.
Auch die bestehenden Verträge werden durch den Rechnungshof kritisiert. Ich zitiere, „dass es dem TMSFG nicht gelungen ist, die Unterbringungskosten auf Basis gesicherter betriebswirtschaftlicher Ergebnisse zu vereinbaren“. Zu guter Letzt wurde noch die fehlende Endabrechnung der Investitionen kritisiert, die durch das Land zu refinanzieren sind. Die heutige Hausleitung im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat ganz schön zu tun, um die Erblasten der vermeintlichen Sparer von der Vorgängerregierung zu tilgen, aber sie hat sich wenigstens auf den Weg gemacht.
Nun zu dem dritten Punkt, nämlich den Bemerkungen zu PPP. Konkret wird im Rechnungshofbericht die PPP-Maßnahme der Erneuerung und Unterhaltung einer Landesstraße im Saale-Holzland-Kreis genannt. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass im Vergleich zur konventionellen Eigenrealisierung das PPP-Projekt unwirtschaftlich war. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss 2007 lange über dieses Projekt debattiert. Auch damals sagte der Rechnungshof schon, PPP ist gut, wenn es nachweisbare und haushaltswirksame Effizienzgewinne gibt. Er hat damals schon darauf hingewiesen, dass er bezweifelt, dass dieses PPP-Projekt günstiger ist, aber es gibt viele Unsicherheiten, weil es auf 30 Jahre angelegt ist und viele Annahmen dem Modell zugrunde liegen. Hier wurde zuerst eine Studie zur Kostenschätzung in Auftrag gegeben und dann wurden Angebote von Bietern eingeholt. Die Angebote waren aber höher als die Kostenschätzung. Statt jetzt das PPP-Projekt sein zu lassen, weil es unwirtschaftlicher ist, wurden die Kosten der konventionellen Beschaffung ein bisschen genauer durchleuchtet, Werte verändert, an den Schräubchen gedreht, und dann, unter dem Strich, war die PPP-Variante gerade noch günstiger. Bei so einer Verfahrensweise brauchen sich die Verwaltung und auch die Verantwortlichen dafür nicht über Kritik zu wundern.
Meine Damen und Herren, im Detail hat der Rechnungshof die grundsätzliche Kritik der SPD-Fraktion an diesen Bauprojekten bestätigt. Ein seriöser Kostenvergleich ist schwer möglich, einerseits wegen
der langen Laufzeit und andererseits wegen der Komplexität und Vielschichtigkeit der notwendigen Anlagen. Deshalb haben wir als Koalitionsfraktionen auch gemeinsam diesen Passus in die Beschlussempfehlung aufgenommen, dass dem Landtag nur noch solche PPP-Maßnahmen zur Entscheidung vorgelegt werden sollen, deren Wirtschaftlichkeit transparent und stichhaltig nachvollziehbar nachgewiesen ist.
Ein Blick noch zur Fraktion DIE LINKE zum Thema PPP-Projekte. Ihre Position ist total überzogen. Man sollte das sachlich im Einzelfall prüfen und sich nicht ideologisch an dem Wort „PPP“ verbeißen.
Meine Damen und Herren, alternative Finanzierungen waren im Haushalts- und Finanzausschuss der vergangenen Jahre ein Dauerbrenner. Die SPD hat zuerst auf die mangelnde Transparenz beim Nachweis dieser Verbindlichkeiten hingewiesen. Das erschien dann auch einmal in einem Rechnungshofbericht der früheren Jahre. Dann wurde in der Jahresrechnung nachgebessert. Jetzt ist das übersichtlich dargestellt und jeder kann nachlesen - ich will mal die Zahlen nehmen von Ende 2009 -, dass neben den 15,7 Mrd. € unmittelbare Schulden noch einerseits 380 Mio. € Schulden in den Sondervermögen und 560 Mio. € Verpflichtungen aus alternativ finanzierten Bauinvestitionen zu Buche stehen. Das ist sage und schreibe 1 Mrd. €, die neben den unmittelbaren Schulden erzeugt worden ist. Angesichts dieses Schuldenbergs auf „PPP“ zu hoffen und ein Ausweichen in eine alternative Verschuldung zu suchen, finde ich naiv. Deshalb ist es bei dieser ganzen Diskussion um die Schuldenbremse, die wir jetzt im Haushalts- und Finanzausschuss auch führen werden, wichtig, dass der Verschuldungsrahmen nicht umgangen wird. Hierfür müssen wir einen wirksamen Mechanismus finden.
Zum Schluss möchte ich betonen, was ich auch eingangs schon festgestellt habe: Der Rechnungshofbericht hat keine ganz großen „Klopper“ vorzuweisen. Hier geht es um Spendenmittel, die für eine Oper verwendet worden sind, die für Schlagzeilen sorgten. Aber die ganz großen Beispiele für unsorgsame Mittelverwendung, die wir in den vergangenen Jahren schon hatten, fehlen. Deshalb möchte ich prinzipiell der Landesverwaltung und den nachgeordneten Behörden ein ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln bestätigen. Die Beschäftigten in der Thüringer Landesverwaltung haben ihre Arbeit gut und verantwortungsvoll erledigt. Das Gleiche gilt für den Thüringer Rechnungshof. Deshalb empfehle ich für beide Anträge, die hier vorliegen, auch die Entlastung.
Positiv will ich bemerken, wie konstruktiv die meisten Ministerien auf Kritiken des Rechnungshofs reagiert haben. Vielleicht liegt es aber wirklich dar
an, dass kein Minister in Verteidigungsstellung gehen musste, weil kein einziger mehr auf dem Stuhl sitzt, auf dem er damals gesessen hat.
Abschließend danke ich dem Rechnungshof und seinen Mitarbeitern noch einmal für die entsprechenden Prüfungen, den Bericht und die Diskussion. Nicht nur in Zeiten knapper Kassen tun wir gut daran, die aufgeführten Kritikpunkte ernsthaft in unserer zukünftigen Arbeit zu berücksichtigen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr froh darüber, dass ich die Gelegenheit habe, fast als Letzter zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen zu können. Denn dadurch habe ich auch die Gelegenheit, mich bei Frau Lehmann und bei Herrn Pidde ganz im Ernst herzlich für Ihre beiden Beiträge zu bedanken - es ist gar nicht ironisch gemeint, was man manchmal so meinen könnte -, bei Frau Lehmann für die Zustandsbeschreibung der Situation, wie wir sie heute vorfinden und bei Herrn Pidde für die deutlichen Worte für die Zuständigkeiten, warum es dazu gekommen ist.
Wir haben uns als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch im vergangenen Jahr bei der Entlastung für das Jahr 2007 auf die Situation zurückgezogen, dass wir die Sachverhalte schlechterdings nicht so gut einschätzen können wie alle, die in diesem Hohen Hause bereits vertreten gewesen sind. Insofern, gleich am Anfang die Bemerkung, werden wir uns auch in diesem Jahr wieder zu der Entlastung enthalten, nicht, weil wir nicht der Meinung sind, dass im Wesentlichen gute Arbeit geleistet worden ist, sondern weil wir es einfach schlicht nicht einschätzen können. Das ändert sich dann nächstes Jahr.
Mir ist es wichtig, an drei Punkten die gemachten Ausführungen der drei Vorrednerinnen und Vorredner noch einmal zu konkretisieren, weil ich glaube, dass auch Herr Pidde etwas darüber hinweggegangen ist. Ich habe drei Beispiele, die er auch genannt hat.
Die Beschaffung der Verkehrsmesstechnik als eine Sache, die uns gerade aktuell wieder einholt, weil es scheinbar im Innenministerium nicht nur um Verkehrsmesstechnik ging, sondern auch um Polizeifahrzeuge, Hubschrauber usw.; wir werden ja in den nächsten Jahren höchstwahrscheinlich noch
damit zu tun bekommen. Deutlich wurde aus der Debatte im Haushalts- und Finanzausschuss und auch aus den Stellungnahmen der Landesregierung und des Rechnungshofs zu diesem Thema ganz eindeutig, dass im Beschaffungswesen der Polizei offensichtlich die Abstimmung intern - ich rede jetzt nicht von anderen Vermutungen, die aus der Presse kommen - über die Notwendigkeit der Geräte und vor allen Dingen über die Notwendigkeit des Zeitpunkts völlig suboptimal war. Verkehrsmesstechnik anzuschaffen und dann zu sagen, jetzt muss sie drei Jahre lang rumstehen, weil wir sie nicht bedienen können oder weil das Auto nicht funktioniert, was dazu angeschafft ist, das ist einfach stümperhaft.
Der zweite Bereich ist das Thema der Vollzugseinrichtungen für den Maßregelvollzug. Ich kann mich im Prinzip der Beschreibung der Mehrkosten nur noch einmal anschließen. Es ist ein Stück aus einer ungeordneten Verwaltung, wenn wir feststellen müssen, dass hinterher nicht nur die Kosten für Maßnahmen, die man bei optimierten Raumstrukturen erwartbar geringer halten könnte, wie z.B. Bewachung, sich um ein Drittel erhöht haben, sondern sie sich zwischen den drei Einrichtungen auch noch signifikant unterscheiden. Da kommt dann allerdings auch zum Ausdruck, was in dem Rechnungshofbericht auch deutlich gesagt wurde und was die Landesregierung nur maßvoll widerlegen konnte, dass wir es hier damit zu tun haben, dass die Wahrnehmung der Bauherrenaufgabe nicht ausreichend geschehen ist. Meiner Ansicht nach ein Strukturfehler, dass das Fachministerium diese Aufgabe wahrnimmt und ganz offensichtlich der Meinung war, erstens können wir einen privaten Bauherrn sowieso nicht kontrollieren, dafür fehlen uns Kapazitäten, und zweitens freuen wir uns ja, wenn bestimmte zusätzliche Leistungen noch erbracht werden. Auf diese Art und Weise baut man grundsätzlich immer teuer. Dieses ist auch in dem Bericht sehr deutlich zum Ausdruck gekommen. Wer die Fachkompetenz des Finanzministeriums auf diese Art und Weise in den Wind schlägt, darf sich dann hinterher nicht wundern, wenn das Finanzministerium ihm in seinem Haushalt dann rumkürzen muss, weil kein Geld mehr da ist. Das ist in diesem Bericht sehr deutlich geworden. Darunter wird der Bereich auch noch lange, lange leiden, weil der Sozialbereich nicht so viele Kostenblöcke hat und dort das Thema sehr lange akut ist. Ich hoffe mal, dass wir bei dem Justizneubau in Rudisleben und vor allem auch in Ostthüringen etwas Ähnliches nicht erleben müssen.
Besonders eklatant wird das ganze Thema bei dem Bereich ÖPP für den Straßenbau, weil die Argumentation, die das Land als Begründung angegeben hat, warum der Rechnungshofbericht ihrer Ansicht nach unschlüssig ist, gerade das Problem deutlich macht. Ich erlaube mir, aus dem Rechnungshofbericht und der Erwiderung der Landesregierung auf Seite 89 zu zitieren mit Ihrer Erlaubnis Frau Präsidentin. Dort führt die Landesregierung aus: „Gerade durch die Funktionalausschreibung der ÖPP-Variante ergibt sich dort ein hohes Qualitätsniveau, welches das haushaltsbedingt eingeschränkte Niveau der herkömmlichen Eigenrealisierung deutlich übersteigt.“ Übersetzt heißt das, uns hat es nicht ausgereicht, wie viel Geld wir zur Verfügung gestellt bekommen haben, darum haben wir uns mal von jemandem erzählen lassen, was bei einer vernünftigen Leistung gebraucht wird und das haben wir dann gekauft, egal ob wir das Geld hatten oder nicht. Das wird auch noch einmal deutlich, wenn man dann, ich zitiere weiter, ausführt: „Die Argumentation des Thüringer Rechnungshofs ist bei reiner Betrachtung der nur begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel zwar nachvollziehbar, aber im Ergebnis nicht vertretbar.“ Da haben die sogenannten Sachwalter ihre Standards schlicht und ergreifend gegen jede Art von Haushaltsdisziplin durchgesetzt. Das ist auch kein Ministerium, dem man bescheinigen kann, dass es gut gearbeitet hat, was dieses Thema angeht, ganz bestimmt nicht.
Das ist uns als neue Fraktion in diesem Landtag auch wieder deutlich geworden, das war in dem vergangenen Jahr bereits auch so.
Ich will mich dem Dank an alle anschließen, die diese beiden Stellungnahmen und Berichte ausgeführt haben. Sie haben Ihre Arbeit gut getan, der Rechnungshof hat nach unserem Dafürhalten unabhängig, offen und diskursiv die Zusammenarbeit gesucht, und zwar mit allen Fraktionen in diesem Hohen Haus. Insofern haben wir daran überhaupt keine Kritik zu äußern. Wir sind auch der Ansicht, dass der Änderungsantrag, den die Fraktion DIE LINKE eingebracht hat, sinnvoll ist, wir werden ihm zustimmen
im Wissen darum, dass er höchstwahrscheinlich aus Parteidisziplin keine Mehrheit bekommt, weil es ja jetzt eine Koalition gibt und Herr Pidde dann doch wieder zustimmen muss zu Sachen, die er möglicherweise ganz anders sehen würde, wenn er nicht mehr in dieser Koalition wäre. Aber das ist ja sein Problem und nicht so sehr unseres heutzutage. Wir werden uns aber ansonsten - das habe ich am Anfang schon gesagt - enthalten, weil wir die Sachverhalte insgesamt so tief nicht diskutieren können, wie es notwendig wäre. Für den Be
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Lehmann hat schon darauf verwiesen, dass Bestandteil des Jahresberichts des Landesrechnungshofs auch immer der Bericht zur überörtlichen Prüfung über die Kommunalprüfung ist. Das geht manchmal ein wenig in der Diskussion unter. Wir haben es deshalb zur parlamentarischen Praxis gemacht, es zumindest im zuständigen Fachausschuss zu beraten, in dem Fall bisher im Innenausschuss. Ich weiß nicht, wie das künftig wird, durch die neue Funktionszuordnung kann es natürlich sein, dass es wieder im Haushalts- und Finanzausschuss landet, aber das ist für uns eher nebensächlich.
Wir danken dem Rechnungshof, insbesondere weil er bei der überörtlichen Kommunalprüfung neben den konkreten Prüffeststellungen auf kommunaler Ebene immer wieder auch Hinweise gibt zur Neuausrichtung, zur Nachjustierung der Landespolitik. Also letztlich gibt uns der Landesrechnungshof durchaus sachdienliche Hinweise, wo wir als Landtag nachjustieren müssen. Ich möchte auf einige dieser Hinweise noch einmal eingehen.
Zunächst hat der Landesrechnungshof bei der überörtlichen Kommunalprüfung zum Haushaltsjahr 2008 direkte oder indirekte Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte in einer Größenordnung von rund 48 Mio. € festgestellt. Anders ausgedrückt vertritt der Landesrechnungshof die Auffassung, wenn das kommunale Haushaltsrecht zumindest in den geprüften Kommunen ordnungsgemäß zur Anwendung gekommen wäre, hätte das zu einer Kostenoptimierung, entweder Einnahmensteigerung oder Ausgabenreduzierung, von 48 Mio. € geführt. Gemessen an den Gesamteinnahmen und -ausgaben der Thüringer Kommunen, die liegen ja bei rund 4,6 Mrd. €, bedeutet das insgesamt 1 Prozent. Über so eine Quote kann man diskutieren. Wir als Fraktion sind der Überzeugung, dass das noch eine Größenordnung ist, die man nicht schönreden darf, aber auch nicht dramatisieren muss. Insgesamt ist offenbar auf der kommunalen Ebene tendenziell festzustellen, dass die Vorgaben des kommunalen Haushaltsrechts eingehalten werden. Der Landesrechnungshof hat darauf verwiesen, dass in einer Reihe von Kommunen, die geprüft wurden, keine ausreichenden Schutzmaßnahmen hinsicht
lich der Kassen bestehen. Das haben wir mit der Landesregierung diskutiert. Der Innenminister hat in der Diskussion zugesagt, im Rahmen der Beratungspflichten, die die Landesregierung sieht, die Kommunen auf diese Defizite aufmerksam zu machen, auch Hinweise zu geben, aber die Landesregierung hat letztlich darauf verwiesen, dass die Sicherheit der Kassen auch eine originäre Aufgabe der Kommunen ist, wo die Kommunen selbst handeln müssen, auch im Interesse der dort Beschäftigten. Glücklicherweise ist in den letzten Jahren nichts passiert, aber Politik sollte immer rechtzeitig reagieren und nicht erst, wenn etwas passiert ist. Insofern bitten wir den Innenminister, das nicht aus den Augen zu verlieren, sondern im Rahmen des rechtsaufsichtlichen Handelns gegenüber den Kommunen darauf Einfluss zu nehmen, dass diese Schutzmaßnahmen auch realisiert werden. Eine für uns wichtige Erkenntnis - sie ist für uns nicht neu, aber sie ist noch einmal eine Bestätigung und das sollten die Landesregierung und die Regierungskoalition aus CDU und SPD tatsächlich ernst nehmen - ist die Feststellung - und da darf ich mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin, aus dem Bericht zitieren, dort ist formuliert: Die ehrenamtlichen Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften sind bei der ordnungsgemäßen Überwachung von Baudurchführungen weder in der Lage, diese qualitativ noch quantitativ zu gewährleisten. Das ist eine Feststellung, die sollte uns tatsächlich wachrütteln. Herr Dr. Pidde hat darauf verwiesen, das unterstreicht noch mal die Notwendigkeit, umgehend in die Funktional-, Verwaltungsund Gebietsreform einzusteigen,
weil der Landesrechnungshof festgestellt hat, dass es einen kausalen Zusammenhang gibt zwischen der Größe der Verwaltung und der Qualität des Personals. Wir als DIE LINKE haben immer formuliert, in Verwaltungen mit einem Personalbestand zwischen acht und zwölf Beschäftigten ist eine Spezialisierung, eine Qualifizierung auf einzelne Gebiete überhaupt nicht möglich, sondern es müssen Allround-Beschäftigte sein, die alles irgendwie können müssen. Aber wir wissen aus unserer eigenen Arbeit als Parlamentarier, dass man sich in spezielle Aufgaben nur ganz schwer einarbeiten kann. Ich betone es noch einmal, unsere Fraktion übt da keine Kritik an dem Personal, sondern an den Strukturen. Wir haben auch eine Verantwortung für das dortige Personal und auch für die ehrenamtlichen Bürgermeister und sollten deshalb gerade diesen Bericht zum Anlass nehmen, hier darüber zu diskutieren und zu streiten, wie möglichst zeitnah eine solche Reform in Angriff genommen und umgesetzt werden kann. Zwei weitere Probleme wurden angesprochen, die wir als Landesgesetzgeber und die Landesregierung als Exekutive durchaus zu beachten haben.
Erstens, es geht um die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Dort wurde im Einzelfall festgestellt, dass insbesondere die Vorgaben des § 10 der Gemeindehaushaltsverordnung, nämlich bei wesentlichen Investitionen auch eine Folgekostenabschätzung zu realisieren, nicht umgesetzt werden. Im konkreten Fall ging es um ein städtisches Parkhaus. Insider wissen, das ist kein Geheimnis, es geht um Eisenach, da wird ein Parkhaus errichtet und es wurde keine Folgekostenabschätzung gemacht. Was passiert denn, wenn das Parkhaus keine entsprechende Auslastung erlangt? Da finden wir es bedenklich, der Innenminister ist jetzt nicht da, aber vielleicht hört er es oder liest es oder es wird ihm gesagt, er hat also mitgeteilt, dass insbesondere diese Folgekostenabschätzung aus § 10 Gemeindehaushaltsverordnung nicht der Rechtsaufsicht des Landes unterliegt. Anders formuliert, die Rechtsaufsicht schaut sich zwar die Haushalte an, auch die Investitionen und die damit möglicherweise verbundene Kreditaufnahme, aber welche Folgekosten entstehen, ist offenbar der Rechtsaufsichtsbehörde in diesem Zusammenhang egal. Das halten wir für nicht sachgerecht und gefährlich, weil wir immer wieder feststellen müssen, dass Kommunen zwar eine Investition realisieren und umsetzen können, aber dann große Probleme mit den Folgekosten haben.
Das aktuelle Beispiel ist Bad Liebenstein. Ein Kurhaus, Kurmittelhaus, errichtet vor zwei Jahren mit einer 90-prozentigen Förderung des Landes, 4,4 Mio. € Investitionssumme, 4 Mio. € Förderung des Landes. Wenn jetzt nicht umgehend eine Lösung gefunden wird, muss dieses Kurmittelhaus nach zwei Jahren schließen mit allen Konsequenzen für diese Stadt. Wir sind überzeugt, dass bei der Investitionsentscheidung auch sehr genau abgewogen werden muss, welche Folgekosten denn entstehen.
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen, das hat öfters schon mal hier eine Rolle gespielt, ist natürlich mit einem sehr selbstbewussten Landrat, den wir alle kennen, auch international aktiv geworden und hat mal gemeint, in Ungarn wirtschaftlich tätig zu sein. Da sieht der Landesregnungshof zu Recht das Territorialprinzip verletzt. Das sehen wir auch so, aber ich frage mich immer, wie kann das überhaupt passieren, dass ein Landkreis über Jahre hinweg so unbemerkt auch von den Rechtsaufsichtsbehörden im Ausland - damals war Ungarn auch noch nicht Mitglied der Europäischen Union tätig sein kann und dann erst wird das irgendwann festgestellt. Also da hat offenbar auch die Funktionsweise der Rechtsaufsicht Kommune nicht richtig gearbeitet.
jekten: Herr Pidde, ich danke Ihnen ausdrücklich für die berechtigte Kritik an diesen alternativen Finanzierungsmodellen. Sie haben das sehr überzeugend dargelegt. Nur in der Schlussfolgerung unterscheiden wir uns offenbar. Sie haben für eine differenzierte Betrachtungsweise geworben und haben unseren grundsätzlichen Ansatz, dass wir dieses Modell sehr kritisch sehen, eher infrage gestellt. Aber das ist eben Politik. Sie haben es als Ideologie bezeichnet. Das ist das Spannende, dass man auch unterschiedliche Positionen zu einzelnen Fragen hier im Haus zur Diskussion stellen kann. Ich wollte nur darauf verweisen, dass wir diese Modelle deshalb so kritisch sehen, weil sie für uns das Einfallstor der Privatisierung von öffentlicher Daseinsvorsorge sind. Das ist so. Was privat finanziert ist, ist de facto