(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Können Sie das mal genauer er- klären, wie das zusammenhängen soll?)
Ja, das ist das Entscheidende, die Langfristigkeit ist zu betrachten. Die Kurzfristigkeit ist meiner Ansicht nach der falsche Ansatz und wird uns auch nicht auf den Weg führen, wo wir hinwollen, nämlich auf langfristige Stabilität. Ich habe das auch schon in zwei Gemeinden selber untersuchen lassen mit den Stadtwerken zusammen, dezentrale Biomasseanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung, zu machen. Es ist ein steiler Weg und vor allem - das darf man nicht vergessen - muss es langfristig für den Bürger bezahlbar bleiben. Wir leben im Wettbewerb, Gott sei Dank, und es ist heute gerade in diesem Bereich sehr viel Bewegung auf dem Markt. Man kann ohne Weiteres viel Geld sparen. Ich will auch hierfür ein Beispiel nennen. Ich habe jetzt erst meinen Gasversorgungsvertrag umgestellt.
Ein städtisches Unternehmen ist 30 Prozent teurer als ein privates Unternehmen. Auch das darf man nicht vergessen, so etwas gibt es auch. Also nicht nur die kommunalen Anbieter sind automatisch die günstigsten, sondern der Wettbewerb entscheidet dies.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch kurz auf das eingehen, was mein Vorredner gesagt hat, was die KEBT anbelangt. Diese Veranstaltung, die durchgeführt wurde, in der Tat, es waren 280 Bürgermeister anwesend. Natürlich haben sie sich dafür ausgesprochen, dass die Kommunen auch zukünftig - so, wie es jetzt schon ist - 47 Prozent Anteile bei E.ON halten und dass das auch darüber hinaus eingefordert wird, wenn im Konzern Verän
derungen stattfinden, z.B. Netzausgründungen. Ich denke, darüber sollte man auf jeden Fall ernsthaft mit E.ON diskutieren. Ich bin auch der Auffassung, die Kommunen haben ein Recht darauf, auch weiterhin zumindest in den Gremien zu sitzen, wo über ihre Netze, die betrieben werden, gesprochen wird, um letztendlich entsprechend Einfluss nehmen zu können. Ich möchte an der Stelle aber auch sagen, meine Damen und Herren, dass bis jetzt ca. 553 Konzessionsverträge mit E.ON abgeschlossen wurden von 840 Kommunen. Man sieht, der überwiegende Teil der Kommunen hat sich entschieden.
Das hat sicherlich etwas damit zu tun, dass man in den zurückliegenden Jahrzehnten mit dem Partner gut zusammengearbeitet hat, dass eine Versorgungssicherheit vorhanden war, dass man letztendlich auch den Forderungen und Wünschen weitestgehend nachgekommen ist. Es spricht aber auch eine andere Sprache, nämlich die, dass es kaum Mitwettbewerber vor allem im ländlichen Raum gab. Es gab schlichtweg kein Angebot für die Kommunen, das ist die andere Seite. Aber auch das, muss ich sagen, ist jetzt nicht E.ON anzulasten, sondern die anderen müssen darüber nachdenken, was sie da vergessen haben. Da nehme ich die Stadtwerke nicht aus. Da gibt es Stadtwerke, die suchen sich Filetstücke, das mag recht und billig sein, aber das ist der falsche Weg, gerade wegen dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, der ein Stück weit darauf abgestellt hat. Darin habe ich die Stadtwerke im Angebot vermisst, wenn es vor allen Dingen um den ländlichen Raum ging. Sie sehen, hier gibt es eine ganze Menge, was noch mal betrachtet werden sollte. Dennoch ist unser Antrag, so wie ihn die CDU- und SPD-Fraktion vorbereitet und eingebracht haben, ein Alternativantrag, unserer Ansicht nach der einzig richtige Weg, indem man die Kommunen stärkt, unterstützt, fördert, aber immer mit Augenmaß. Wir dürfen sie nicht überfördern, das würde nämlich dazu führen, dass es unbezahlbar wird, nicht nur für die Kommunen, sondern zum Schluss auch für das Land. An der Stelle werbe ich für unseren Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mein sehr geehrten Damen und Herren, ich will Sie gar nicht auf die lange Folter spannen und werde Ihnen vorab sa
gen, dass sowohl der Antrag der Fraktion DIE LINKE als auch der Alternativantrag von Union und SPD bei uns keine Jubelarien ausgelöst haben.
Den Antrag der LINKEN hatten wir in der Form schon im Innenausschuss diskutiert. Kollege Hellmann hat es gesagt und ich teile Ihre Einschätzung des Verhaltens des Innenausschusses nicht.
Es gibt mehrere Kritikpunkte am Antrag. Zum einen ist es nicht originäre Aufgabe der Kommunen, sich um jeden Preis wirtschaftlich zu beschäftigen. Ich denke, es kann nicht Aufgabe derer sein, die Steuern kassieren, mit diesen Steuern denen, die sie zahlen, Konkurrenz zu leisten.
Deswegen können wir auch die Forderung, jegliche Art der Rekommunalisierung so voranzutreiben, nicht unterstützen.
Ich will noch einmal darauf hinweisen, meine Damen und Herren, dass Rekommunalisierung nicht mit regionaler Selbstversorgung verwechselt werden darf und auch das Trennungsgebot von Netzdienstleistern und Energieversorgern beachtet werden muss. Ich darf das an dieser Stelle noch mit anfügen, was Kollege Kellner gerade gesagt hat zu der Frage des Angebots, es waren in der Tat nicht so sehr viele, die sich um die Netze gerissen haben. Weiterhin sollte man versuchen, bei seinen Anträgen das kommunale Selbstverwaltungsrecht zu beachten. Ich glaube, die Fraktion DIE LINKE hat damit gelegentlich ein Problem. Ich erinnere mich an die Diskussion gestern, da war so der Grundtenor, kommunale Selbstverwaltung ja, aber nur dann, wenn ihr das macht, was wir wollen. So stellen wir uns das nicht vor, meine Damen und Herren.
so dass wir da auch nicht sagen können, dass das jetzt der Weisheit letzter Schluss ist. Ich glaube, dass schwammig auch nicht immer besser ist. Es ist richtig, dass die Beratung der Kommunen einen besonderen Stellenwert besitzt und weiterhin besitzen muss, übrigens nicht nur in kleinen Kommunen, auch in größeren Kommunen findet man durchaus Beratungsbedarf. Nebenbei gesagt, auch bei Bauleistungen, Kollege Kuschel, wenn ich da an Ihre Ausführungen von vorhin erinnern darf. Das sollte unseres Erachtens auch die Unterstützung sein, die durch die Landesregierung in Zukunft gestärkt werden muss. Es gibt nämlich die eine oder andere Kommune, die sich auch überstürzt auf das Aben
teuer einlassen würde, das Stromnetz zu übernehmen. Es gibt aber dabei, meine Damen und Herren, nicht nur Chancen, wie es die Anträge suggerieren, sondern durchaus auch erhebliche Risiken.
Es muss aber genau geschaut werden, wo macht es Sinn und wo kann man es sich auch leisten. Hierbei, ich komme dazu, meine ich vor allem auch die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommunen. Ich glaube, dass die Gemeinden die Finanzierung solcher Übernahmen durchaus auch deutlich unterschätzen können. Viele Gemeinden müssten für die Finanzierung erhebliche Kredite aufnehmen. Das erscheint mir aufgrund der finanziellen Lage einzelner Kommunen zumindest in vielen Fällen nicht der richtige Weg zu sein.
Welche Unterstützung über die Beratung hinaus erfolgen kann und soll, wird nach meiner Auffassung aus beiden Anträgen nicht klar ersichtlich. Wir wollen, meine Damen und Herren, die örtliche Energieversorgung mit Sicherheit nicht verteufeln. Sie bietet in der heutigen Zeit etliche Chancen, eine Zustimmung ins Blaue hinein wird es aber von uns nicht geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich sagen, dass es uns um eine sinnvolle Ausgestaltung der Energieversorgung geht und gehen muss. Hierbei sind die Kommunen natürlich auch und in erster Linie Entscheidungsträger und sollten bei ihren Entscheidungen natürlich auch beratende Unterstützung erfahren. Eine Rekommunalisierung aber um jeden Preis lehnen wir ab. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja in Thüringen die spannende Zeit der Neuausschreibung und der Konzessionen angebrochen.
In etlichen Kommunen muss man ja jetzt entscheiden, wie man da verfährt und es stellt sich vor Ort schon die zentrale Frage, ob man bei den Konzessionierungsverfahren weiter mit privaten Anbietern
Herr Hellmann, ich habe das auch mit großem Interesse verfolgt, was sich da abgespielt hat bei dieser mehr oder minder bemerkenswerten Versammlung der KEBT. Ich weiß nicht, wie man das interpretieren soll. Zum einen, es war ein ganz klares Votum der Bürgermeister dort, aber wenn ich das richtig verstanden und die Berichterstattung auch gelesen und verfolgt habe, ging es doch vor allen Dingen auch um das Gebaren eines bestimmten Mannes, das sehr für Unmut gesorgt hat. Ich bin mal gespannt, wie das dort weitergehen wird. Aber wir werden, weil wir ja genau deswegen jetzt sehr entscheidende zwei bis drei Jahre in vielen Thüringer Kommunen haben, auch die Positionierung der Landesregierung hier nicht außen vorlassen können und die haben Sie eigentlich schon im Koalitionsvertrag zum Nachlesen mit vorliegen. Denn dort steht, man will die Stärkung der kommunalen Energieversorgung, und zwar so, dass die Beteiligungsanteile nach Abschluss neuer Konzessionen von denjenigen, die zuvor Versorger waren bei den Stadtwerken auf unter ein Viertel, also auf unter 25 Prozent, anstreben. Es ist hier ja auch unbestritten, dass sich für die Thüringer Kommunen im Hinblick auf den Abschluss neuer Konzessionen neue Spielräume ergeben, die finanziell und wirtschaftlich strategisch ungeheuer wichtig auch zukünftig für die Entwicklung dieser Kommunen sind. Man kann ja als Gemeinde durchaus die Option ziehen, dass man die Netze in Eigenregie betreibt, und jetzt kommt es zu der Problematik in dieser Angelegenheit, weil so eine Netzübernahme von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängt. Herr Kellner ist schon darauf eingegangen. Das ist in den Thüringer Kommunen immer sehr unterschiedlich. Das muss man von Fall zu Fall betrachten. Die Frage, ob man z.B. eigene Stadtwerke gründet oder andere Beteiligungen bei der Energieversorgung wählt, muss sehr genau überlegt sein. Da gibt es kein Patentrezept für alle Kommunen, das gemeinsam in ganz Thüringen anwendbar und auch geltend wäre. In der einen Kommune gibt es spezifische rechtliche Voraussetzungen, in der anderen eine ganz eigene Struktur der Energienetze und der Versorgung. Es gibt Dutzende von unterschiedlichen Aspekten, die man da abwägen muss. Das müssen die Kommunen aus unserer Sicht ganz allein entscheiden. Ich bin mir sicher, das wollen die auch ganz allein entscheiden.
In einem bin ich bei Ihrem Antrag ja ganz bei Ihnen, Herr Hellmann, natürlich müssen die Kommunen begleitet werden bei diesen zum Teil sehr komplexen Prozessen und natürlich benötigen Sie da auch fachliche Unterstützung. Die ist aber, wie ich eben schon versucht habe auszuführen, immer an den jeweiligen Einzelfall in dieser Kommune gekoppelt. Man darf das nicht, wie es zum Teil eben auch an
klingt aus Ihrem Antrag, pauschalisieren. Klipp und klar gesagt, wir unterstützen ausdrücklich die Bemühungen der Kommunen, ihre Rolle in der Energieversorgung in den nächsten Jahren neu zu definieren, sie dabei auch zu beraten. Das geschieht ja auch beispielsweise jetzt schon. Es gibt hierzu auch einen ganz fabelhaften Antrag der Koalition, der - Herr Hellmann, wenn wir ihn uns jetzt nicht wortgleich durchlesen - aber doch relativ nahe auch bei dem Ihrigen ist. Ich habe gehört, Sie wollen sich dann zumindest im Bedarfsfall entscheiden, ob Sie sich enthalten. Aber ich denke, wir liegen da gar nicht so weit auseinander. Denn das, was die Landesregierung nicht nur im Koalitionsvertrag, sondern auch jetzt durch die Beratungsangebote versucht sicherzustellen, dass nämlich beispielsweise diese Anteile an den Stadtwerken an den privaten Anbietern runtergedrückt werden, das ist, denke ich, die beste Chance, dem Lobbyismus in Thüringen endlich auch mal ein Ende zu setzen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste, wenn man die Möglichkeit hat, als vorerst letzter Redner in diese Debatte zu schauen, wie sich die einzelnen Fraktionen positionieren, ist das immer interessant. Man überlegt ja vorher, wer wird da jetzt sprechen, welche Position vertreten, welche Argumente benutzen. Ich bin dabei ein wenig ins Staunen gekommen, weil ich erkannt habe, dass für die Mehrheit der Fraktionen im Thüringer Landtag diese Debatte eine kommunalpolitische Debatte ist. Das kann man so sehen, hier ist viel Kommunalpolitik drin. Aber für uns GRÜNE ist es vor allen Dingen eine energiepolitische Debatte, die wir in die Kommunalpolitik hineintragen müssen, die wir in der Kommunalpolitik umsetzen müssen. Das ist der wirkliche Auftrag, Energiepolitik auf der Ebene der Kommunen zu machen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Energie vor Ort, zukunftsweisende Perspektiven bei auslaufenden Konzessionsverträgen für Strom und Gas in Thüringen - das ist genau der richtige Ansatz, den hier die LINKE formuliert hat.
Bundesebene auch dafür eingesetzt, die bundesgesetzlichen Regelungen für so einen Übergang von Netzen, die Übergabe von Konzessionen, den Rückkauf von Konzessionen zu erleichtern, denn es ist im Augenblick ein schwieriges Unterfangen. Das erklärt wahrscheinlich auch das, was hier mehrfach bemängelt wurde, dass Stadtwerke gar nicht angeboten hätten. Die Frage ist, wir haben im Augenblick ein Energiewirtschaftsgesetz, das nicht genau regelt, wie viel muss denn der alte Konzessionsnehmer an Informationen über das Netz, das er betreibt, an einen zukünftigen Bieter zur Konzession preisgeben? Das ist überhaupt nicht hinreichend geregelt. Das ist ein wichtiger Punkt, den hört man auch sofort, wenn man mit Stadtwerken darüber spricht.
Ein weiterer Punkt: Es ist auch vollkommen unklar und nicht richtig geregelt, wie hoch denn eine etwaige Entschädigung oder Ablöse sein muss, wenn man die Konzession vom alten Konzessionsnehmer kauft? BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben im Frühjahr dieses Jahres einen Vorschlag im Bundestag gemacht. Der wurde von CDU und FDP abgelehnt. Sie haben damit wieder bewiesen, dass Sie die Energie-Neinsager-Partei Nummer 1 sind.