Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Fiedler, sehr geehrte CDU-Fraktion, mir ist die Debatte enorm wichtig und mir ist wichtig, dass wir ein vernünftiges Gesetz hier hinbekommen. Herr Fiedler hat gesagt, das mit der Registrierung sei alles geklärt. Dem vermag ich nicht zu folgen, meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb bin ich noch einmal, weil Sie die Zwischenfrage nicht zugelassen haben, hier nach vorn gegangen.
Der wesentliche Kritikpunkt ist doch, dass wir kein zentrales Register haben, Herr Fiedler. Sie sagen in § 2 Abs. 4, der Halter hat der zuständigen Behörde die Kennzeichnung anzuzeigen. Ich vermute jetzt mal, dass das die Stadt/die Gemeinde ist. Jetzt registriert die Gemeinde X den Hund mit diesem Code. Dieser Hund wird jetzt in der Nachbargemeinde Z aufgefunden. Was macht die dann? Also X und Z liegen nah beieinander, man könnte vermuten, dass er aus X ist. Was ist denn eigentlich der wirkliche Ansatzpunkt dann, den Halter und das Tier feststellen zu können? Das haben Sie nicht geklärt und Sie können auch nicht erklären, wie Sie das machen wollen. Das ist ein Riesenmanko in Ihrem Gesetz, weil es davon mehrere Punkte gibt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dann haben Sie auch noch zitiert aus Ihrem Gesetz, ich lese den Satz auch noch einmal vor: „Das für Ordnungsrecht zuständige Ministerium regelt im Einvernehmen mit dem für Tierschutz und Tiergesundheit zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung die Art und Weise der Kennzeichnung so
wie die Verwendung der personenbezogenen Daten des Hundehalters.“ Sie sind jetzt hier wieder bei der Kennzeichnung und Sie sind bei der Verwendung der Daten. Aber Sie sagen wieder nichts darüber, wo und wie registriert werden soll. Das Problem ist, dass Sie sich darüber keine Gedanken gemacht haben, befürchte ich. Oder kommen Sie doch einfach nach vorn und sagen, Mensch, Herr Adams, da haben Sie sich geirrt. Ich sage Ihnen, wo wir die Register aufbauen werden und wie jede Polizeibehörde, jede Ordnungsbehörde in Thüringen dann herausfinden kann, welcher Halter zu welchem Code, zu welchem Tier gehört. Können Sie es erklären oder nicht? Kommen Sie doch einfach noch einmal nach vorn und erklären Sie es uns.
Herr Fiedler, das hilft Ihnen ja nicht weiter. Das hilft uns doch eigentlich in der Debatte für ein gutes Gesetz nicht weiter, wenn Sie sich verweigern und sagen,
Wir werden das in der Praxis erleben, dass die Ordnungsbehörden ein Riesenproblem mit Ihrem Gesetz bekommen. Dann werden wir in einem Jahr hier wieder stehen und werden es novellieren, vielleicht werden wir es komplett anders machen. Das ist einfach vertane Arbeitszeit hier im Plenum. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich muss schon noch einmal erwidern auf ein paar Dinge, die jetzt in der Debatte noch genannt wurden.
Erst einmal Herr Adams: Ich dachte ja immer, Sie hören zu, wenn im Plenum gesprochen wird, und gerade bei den Themen, für die Sie verantwortlich sind. Sie haben moniert, dass es in den Zahlen, die ich genannt habe, nur um reine Beißvorfälle gegangen sei und nicht um einen Auffälligkeitsindex.
In Relation zur Population, genau. Zunächst möchte ich sagen, dass ich in den Zahlen, die ich genannt habe, die Thüringer Landesregierung zitiert habe, nämlich die von ihr aufgeführte Beißstatistik aus 2009 in der Medieninformation Nummer 20 aus 2010. Dann möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich tatsächlich in der Debatte am 11. November, als die Landesregierung ihr Gesetz hier eingebracht hat, über Auffälligkeitsindex gesprochen habe. Ich habe keine Zahlen für Thüringen, immer noch nicht, aber ich habe in der Debatte im November eine Untersuchung aus 2005 aus Berlin zitiert, wo es nämlich um die Auffälligkeit bestimmter Hunderassen in Relation zu ihrem Bestand ging. Da habe ich verschiedene Zahlen genannt, nämlich beispielsweise die, dass 2003 der Siberian Husky diese Auffälligkeitsliste angeführt hat in Relation zum Bestand und dass in Berlin lediglich jeder 185. Bullterrier auffällig geworden war, aber jeder 55. Schäferhund und dass in Brandenburg jeder 277. Bullterrier auffällig geworden war, aber jeder 36. Schäferhund. So viel zum Auffälligkeitsindex und Auffälligkeiten in Relation zum Bestand. Ich hätte schon gedacht, dass Sie der Debatte gefolgt sind und sich das auch merken, aber na ja, so habe ich Sie wieder daran erinnert.
Die Abgeordneten Kellner und Fiedler für die CDU haben beide unisono gesagt, wir hätten inhaltlich lang und breit im Ausschuss diskutiert. Meine Herren Kellner und Fiedler, Sie nicht. Sie ganz persönlich haben nicht lang und breit inhaltlich diskutiert.
Die Regierungsfraktionen haben sich in der Auswertung der Anhörungen unseren inhaltlichen Fragen zu dem vorgelegten Änderungsantrag von CDU und SPD verweigert.
In einer Ausschuss-Sitzung haben sogar Sie, Herr Fiedler, den Abbruch der Debatte beantragt und mehrheitlich beschlossen. Sie haben eben nicht lang und breit diskutiert, Sie hatten überhaupt kein Interesse daran.
Herr Fiedler, Sie haben gerade gesagt, ich hätte irgendwie Geld verdient, weil ich eine große Presseschau durchgeführt hätte. Das stimmt nicht.
Noch zwei Sätze. Was ich am meisten zitiert habe, war eine Medieninformation des Innenministeriums und nicht Zeitungsberichte aus Thüringen.
Ich habe Ihnen doch zugehört, Herr Fiedler, und Sie haben dann noch einmal die Landestierärztekammer angeführt, die dem Gesetz zugestimmt hätte. Dem ist auch nicht so. Ich empfehle Ihnen, lesen Sie die Stellungnahme der Landestierärztekammer noch einmal durch.
Genau, die haben nämlich in wesentlichen Punkten Ihren Gesetzentwurf abgelehnt, eben wegen der Rasseliste, die aus fachlicher Sicht abgelehnt wird.
Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Berninger. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Es hat sich aber zu Wort gemeldet der Innenminister. Herr Geibert, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ein geläufiges parlamentarisches Bonmot lautet, dass ein Gesetz das
So auch im Fall des Gesetzentwurfs zum Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren. Daraus wurde im Laufe der intensiven parlamentarischen Beratungen das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren. In diesem finden sich wesentliche Teile des Regierungsentwurfs wieder, ich schätze an die 90 Prozent. Damit bin ich überaus zufrieden. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Fraktionen von CDU und SPD den Regierungsentwurf auf eine noch breitere Basis stellen. Erwähnt seien hier nur die allgemeine Chippflicht und die Pflicht für alle Hundehalter, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ein solch weitreichender gesetzgeberischer Ansatz vermag die Bevölkerung noch effektiver vor den Tiergefahren zu schützen. Im Kern geht es dem Gesetz darum, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen dem Schutz von Leben und Gesundheit auf der einen Seite und dem Eigentumsrecht des Halters eines Tieres und Gesichtspunkten des Tierschutzes auf der anderen Seite herbeizuführen. Dies ist gelungen. Im Zweifel gebührt natürlich dem Schutz von Leben und Gesundheit der Vorrang. Dies sieht die Landesregierung so und dies sehen auch die Koalitionsfraktionen so. Im Übrigen bewerten dies auch alle anderen Landesgesetzgeber so.
An dieser Stelle, Frau Abgeordnete Berninger, ganz herzlichen Dank für das Lob unseren Internetblog betreffend, auch für die Tatsache, dass Sie sich aktiv in die Diskussion eingebracht haben. Das ist genau Sinn und Zweck dieses Blogs. Das ist kein Rechtfertigungsblog für die Landesregierung, sondern das ist ein Blog zum Einholen von Meinungsvielfalt und Beteiligung. Wir werden das zukünftig auch so fortsetzen.
Herr Abgeordneter Adams, gestatten Sie mir, dass ich an dieser Stelle auch den Hinweis darauf gebe, Sie haben die Verordnungsermächtigung ja korrekt zitiert, was das Chippen und das Verfahren angeht. Genau in dieser Verordnung wird dann alle Technik auch geregelt werden. Das ist ja gerade Sinn und Zweck. Die Ermächtigung sieht dann auch den grundrechtsrelevanten Teil vor, nämlich den Schutz der Daten, der dort ausdrücklich benannt wurde. Die Landesregierung wird ermächtigt, auch diesen Datenbereich, diesen datenschutzrelevanten Bereich dann in der Verordnung mit zu regeln.
Auf zwei Detailregelungen will ich hier noch kurz eingehen, weil sie mir besonders wichtig erscheinen. Im Bewusstsein der tragischen Vorfälle mit gefährlichen Hunden in Thüringen in jüngster Vergangenheit wurden auch die Regelungen über das Führen gefährlicher Hunde im Vergleich zum Regierungsentwurf überarbeitet und verschärft. So
sieht der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD neben der Maulkorbpflicht nunmehr auch vor, dass die Halter gefährlicher Hunde auch in Wohnungen und auf eingefriedetem Besitztum verpflichtet sind, sicherzustellen, dass diese Tiere nur unter Aufsicht des Halters mit minderjährigen Personen in Kontakt kommen.
Sehr geehrte Damen und Herren, insgesamt liegt mit vorliegendem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD ein umfassendes und ausgewogenes Regelungskonzept vor, das die Bevölkerung vor Tiergefahren effektiv schützt und dabei gleichzeitig die Interessen der Hundehalter in vielfältiger Weise berücksichtigt. Dies ist aus Sicht der Landesregierung zu begrüßen.