Protokoll der Sitzung vom 16.06.2011

Unserer Meinung nach fehlt es hier also an verlässlichen Vergleichen zu anderen Bundesländern und auch Erkenntnissen aus anderen Bundesländern, in denen beispielsweise ein erhöhter finanzieller Anteil für die Tierhalter heute schon Realität ist. Zum Beispiel haben einen höheren Halteranteil die Bundesländer Berlin mit 34 Prozent, das ist marginal, 100 Prozent macht Mecklenburg-Vorpommern das haben wir bereits gehört - und Sachsen-Anhalt 50 Prozent. Ansonsten sind in den anderen Ländern die Kosten in der Drittel-Lösung, so wie das in Thüringen bis zum heutigen Tage ja auch noch der Fall ist.

Ich würde gerne zwei Beispiele benennen zum Thema Seuchen. Im Jahre 2001 in England der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche und im Jahr 2006 die Schweinepest in Nordrhein-Westfalen, da sind Kosten aufgetreten, um diese Seuchen zu bekämpfen, einmal von 26 Mio. € und einmal von 1 Mrd. € - ich habe es jetzt genau umgedreht. In

England war es 1 Mrd. €, in Nordrhein-Westfalen waren es 26 Mio. €. Das ist dann schon spannend, wenn man sich dagegen das Einsparpotenzial von 1,45 Mio. € bei dem veränderten Beitrag heute anhört.

(Beifall FDP)

Im Übrigen sind diese Seuchen damals ursächlich dadurch entstanden, dass man illegale Beseitigungen feststellen musste.

Es gibt eine weitere Begründung, die verlautbaren lässt, dass es durch diesen erhöhten Kostenbeitrag bei den Tierhaltern natürlich auch eine höhere Sensibilität geben könnte, bezogen auf verbesserten Gesundheitsschutz der Tiere, dass sich gerade im Aufzuchtbereich die Tierhalter mehr um ihre Tiere kümmern würden, das könnte man hineininterpretieren. Da muss ich Ihnen entgegenhalten: Tierhalter halten ihre Tiere mit Sicherheit in dem Sinne, dass sie gesund aufwachsen und gesund aufgezogen werden. Ich glaube nicht, dass man ihnen das über die jetzige dritte Lösung oder veränderte Zahlungslösung erst anerziehen muss.

(Beifall FDP)

Um die Kosten der Beseitigung zu minimieren, ist unserer Meinung nach das Thema Prävention nach wie vor ein ganz wichtiges Thema und auch Gesundheitsprophylaxe, dazu sage ich dann noch zwei Worte, bezogen auf den Entschließungsantrag der Regierungskoalition.

Gesundheitsvorsorgemöglichkeiten weiter auszubauen, Kampagnen zu schaffen, scheint unserer Meinung nach doch der bessere Weg zu sein. Da muss einiges geprüft werden, ob man hier eventuell effizienter arbeiten kann. Formal ist das Thema Verursacherprinzip klar verständlich und auch nachvollziehbar. Wir können trotzdem an dieser Stelle dem Gesetz so nicht zustimmen, weil wir natürlich auch die Tatsache mit ins Auge fassen müssen, was denn die Anzuhörenden sagen. Und die Anzuhörenden sagen, diese jetzt neu zu beschließende Lösung - zwei Drittel Tierhalter, ein Drittel Kreise und kreisfreie Städte ohne Beteiligung des Landes -, das ist so nicht hinnehmbar.

Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis hätte ich gern zwei Zitate erwähnt. Das erste, die Landestierärztekammer, kann ich mir sparen, das hat Herr Dr. Augsten für mich erledigt. Die Thüringer Tierseuchenkasse sagt: „Es ist zu befürchten, dass bei einer erheblichen Verteuerung der Entsorgung für die Tierhalter diese für einen Teil der verendeten Tiere eine eigene Tierkörperbeseitigung betreiben werden. Davon geht ein erhebliches Gefährdungspotenzial für andere, sich korrekt verhaltende Tierhalter und für das Gemeinwesen aus.“ Zweites Zitat - Thüringer Bauernverband: „Die beabsichtigte Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes ist konsequent abzulehnen.“

Zum Entschließungsantrag der CDU und der SPD möchte ich nur ganz kurz sagen: Dem ersten Punkt können wir so zustimmen. Beim zweiten Punkt möchte ich darauf verweisen, dass selbst die Tierseuchenkasse schon darüber ausgeführt hat, dass gerade das Thema Tierprophylaxe und Gesundheitsschutz schon gemacht wird, und zwar mit Geldern der Landwirte, die bereits vor fünf Jahren sich dazu entschieden haben, dass ihre Beiträge durch die Tierseuchenkasse vermehrt in die Prävention eingehen sollen. Und zum dritten Punkt - das Aufheben oder das Aufweichen des Verfütterungsverbots von Tiermehl - sehen wir unter dem Sicherheitsaspekt und dem Aspekt der Verbraucher schon Schwierigkeiten. Da haben wir Bedenken und dem würden wir so nicht zustimmen können.

Den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN unterstützen wir, weil wir auch der Meinung sind, es ist für die Tierhalter wichtig, wenn das Gesetz denn beschlossen wird in der Art und Weise, wie wir es heute vorliegen haben, dann sollten die Tierhalter zumindest die Möglichkeit haben, sich auch fiskalisch auf die neuen Tatsachen einstellen zu können.

(Beifall DIE LINKE)

Zum Schluss, um es rund zu machen, uns ist das Thema Tiervorsorge und Gesundheitsschutz ein sehr wichtiges. Ich denke, dass mit dieser Erhöhung und mit dieser veränderten Zahlungsmodalität mögliche Schwierigkeiten entstehen. Da es natürlich so und so zu sehen ist und wir auch großen Wert darauf legen, was die Anzuhörenden eigentlich sagen, können wir diesem Gesetzentwurf, so wie er ist, nicht zustimmen, werden ihn aber auch nicht ablehnen, sondern uns enthalten und dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden wir zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hitzing. Sie hatten Herrn Kuschel noch die Beantwortung einer Frage am Ende zugesagt.

Frau Hitzing, ich habe in Ihrer gesamten Rede einen Widerspruch erkannt und daher wollte ich Sie fragen, damit ich nicht vielleicht einem Irrtum unterliege: Die FDP, so habe ich das immer verstanden, hat bisher immer für mehr Individualität und Eigenverantwortung gestritten und gesagt, der Staat soll sich auf Kernaufgaben zurückziehen. Jetzt haben Sie aber ein Plädoyer gehalten, dass der Staat in viel stärkerem Maße in die Verantwortung genommen werden soll. Können Sie mir das noch mal erläutern, wie sich das in Ihrem programmatischen Spannungsfeld einordnet. Danke.

Herr Abgeordneter Kuschel, da muss ich sagen, dann haben Sie mir tatsächlich nicht richtig zugehört. Das eine schließt das andere nicht aus. „In verstärktem Maße“ stimmt schon mal gar nicht, denn wir reden jetzt von dem Status quo Drittellösung und die haben wir jetzt. Hier geht es darum, dass sich jetzt das Land aus seiner hoheitlichen Aufgabe herausziehen möchte und sagt, ich mache die Drittellösung nicht mehr mit, sondern wir gehen komplett raus. Nach Aussage dessen, was wir hier auch bei den Stellungnahmen gehört haben und auch aus der gesundheitshygienischen Sicht denke ich schon, dass Vermeidung von Tierseuchen eine hoheitliche Aufgabe des Landes ist. Da, wo der Staat mitzusprechen hat und in der Verantwortung sein muss, da muss er es auch bleiben.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ich werde Sie erinnern.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hitzing. Zu Wort gemeldet hat sich jetzt die Abgeordnete Eleonore Mühlbauer für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Hitzing, da muss ich aber jetzt noch mal nachhaken, weil ich glaube, ich hatte Sie auch so verstanden, wie der Abgeordnete Kuschel es hier getan hat. Ich möchte doch noch mal eindeutig darauf hinweisen, wir reden hier nicht von einer Hobby-Tierhaltung, sondern von gewerblicher Tierhaltung und bis jetzt hatte ich eigentlich die Programmatik der FDP so verstanden, dass Wirtschaftsunternehmen dann Wirtschaftsunternehmen sind, wenn sie sich wirtschaftlich selbst tragen, und dies habe ich in sich immer nachvollziehen können. Ihren Ansatz, dass es sich bei der Entsorgung von Abfallprodukten eines Wirtschaftsunternehmens um eine hoheitliche Aufgabe handelt, kann ich eigentlich nicht nachvollziehen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das können Sie.)

In dem Punkt, Herr Kollege Barth, muss ich Ihnen auch sagen: Sparen fängt, wenn man hier vorn steht, für Sie anscheinend nur bei Kaffeemaschinen an. Wenn wir tatsächlich dann Ansätze des Sparens umsetzen, auch wenn es wehtut,

(Beifall SPD)

kneifen Sie, weil Sie nicht konkret in dem Punkt dann Gesicht zeigen wollen.

(Unruhe FDP)

(Abg. Hitzing)

Das war dann doch etwas nicht nachvollziehbar. Aber Sie können gern nach mir hier auch noch vorgehen. Es ist nicht schön, es freut uns nicht, es macht keinen Spaß, der Kollege Primas hat es gesagt, aber Sparen tut weh und wir müssen ganz eindeutig sagen, wo unsere Prioritäten im Landeshaushalt sind. Ich darf noch mal eines deutlich sagen, Frau Kollegin Hitzing: Wir ziehen es uns nicht raus. Der KFA und die Schlüsselmasse, Sie wissen es ganz klar und eindeutig, wir stecken Geld in den KFA für diese Aufgabe und damit ziehen wir uns nicht raus und wir bleiben bei dem Thema auch mit in der Verantwortung.

Herr Kollege Augsten, wir reden jetzt seit letztem Jahr November - der Berichterstatter, unser Ausschussvorsitzender hat es eindeutig gesagt, der Gesetzentwurf ist im November letzten Jahres hier hereingereicht worden, wir haben ein halbes Jahr eine öffentliche Debatte geführt, ich denke, das ist genug Zeit für gewerbliche Tierhalter, sich auf neue Situationen einzustellen, ihre Preise so zu kalkulieren, dass diese Kosten umgelegt werden.

Herr Augsten, mich wundert an Ihrem Beitrag eins, Sie wissen genau, dass in Größenordnung Massentierhaltungsanlagen davon profitieren. Ob es sinnhaft ist, dass wir 5 Tonnen Kadavermaterial in Alkersleben jährlich über Landeszuschüsse in der Kadaverbeseitigung bezuschussen, halte ich für sehr fraglich. Sie wissen, Soja ist nicht nur das einzige Problem - die Sojaverfütterung, da bin ich bei Ihnen -, das größere Problem ist, dass wir eine billige Masse produzieren, die den Preis der Landwirtschaftsprodukte kaputt macht. Das subventionieren wir auch noch mit den Steuergeldern des Freistaats Thüringen in einem Zeitraum, wo uns allen hier im Hohen Haus klar ist, dass unsere Haushalte rückläufig sind, unser Geld rückläufig ist. Da muss ich Sie fragen, was ist der Sinn Ihrer Politik, wohin wollen Sie oder sind Sie im Prinzip immer nur gegen die Dinge, die wir machen, denn Lösungsvorschläge kann ich bei Ihnen leider jetzt an dem Punkt wirklich nicht erkennen. Ich halte es gerade für die Landwirtschaftspolitik des Freistaats Thüringen nicht für zielführend, wenn wir weiterhin billige Masse hier subventionieren, unseren Bauern etwas vorspielen, unsere wirklich rückläufigen Steuereinnahmen des Freistaats in Dinge reininvestieren, die sich selbst tragen müssen, die der Markt auch selbst regulieren muss. Außerdem, Frau Präsidentin, Sie erlauben, ich möchte Sie gern zitieren, Herr Frank Augsten, und zwar hatten Sie im November letzten Jahres - da war ich eigentlich ganz begeistert von Ihnen - gesagt, „dass man den Steuerzahler in die Pflicht nimmt für jemanden, der sich entschieden hat, Tiere zu halten. Das betrifft den Privatmenschen genauso wie den gewerblichen Betrieb. Die Zeiten müssen einfach vorbei sein.“ Das war Ihre Erkenntnis im November letzten Jahres, deswegen frage ich mich, was ist passiert, außer

dass es jetzt in Baden-Württemberg eine grüne Landesregierung gibt, scheint sich auch, weiß ich nicht, bei Ihnen die Weltorientierung verändert zu haben, weil Sie leider unserem Gesetzentwurf hier nicht zustimmen können. Eine Veränderung im Rahmen der Inkrafttretung schiebt die ganze Sache nur noch nach außen und belastet unseren Steuerzahler überproportional.

Ich bitte Sie, hier diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Das geht auch an die Fraktion der FDP. Sparen tut weh, sparen tut uns allen weh. Es ist nicht schön, aber wir müssen auch Gesicht zeigen zu den Dingen. Wir müssen sagen, was ist uns im Freistaat wichtig. Uns ist es wichtig, in Bildung, Kultur und die Weiterentwicklung unseres Landes zu investieren und nicht gewerbliche Unternehmen, die Massen produzieren, zu subventionieren, was wir dauerhaft nicht halten können.

Frau Abgeordnete Mühlbauer, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kuschel?

Nach dem letzten Satz gern. In diesem Kontext bitte ich Sie alle in diesem Hohen Haus, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich bedanke mich und freue mich jetzt auf Herrn Kuschel.

Herr Kuschel, Sie dürfen jetzt der Frau Mühlbauer Ihre Frage stellen.

Danke, Frau Präsidentin, danke, Frau Mühlbauer. Frau Mühlbauer, nur mal eine Nachfrage zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD, dort ist das Beleihungsmodell in Erwägung gezogen worden. Inwieweit können Sie ausschließen, dass über die Beleihung letztlich eine Privatisierung erfolgt?

Ich glaube, da haben Sie unseren Entschließungsantrag nicht so ganz verstanden. Eine Entleihung und... In welcher Art und Weise meinen Sie denn die Privatisierung? - Nachfrage.

Wir wollen jetzt aber kein Zwiegespräch führen. Sie wollen eine weitere Frage stellen und Frau Mühlbauer gestattet dies?

Dann machen wir das so.

Danke, Frau Präsidentin, auch für den Bau dieser „Geschäftsordnungsbrücke“. Die Beleihung heißt, ein Dritter realisiert im Auftrag des Staates eine hoheitliche Aufgabe. Da ist die Frage, ob das der Einstieg in die Privatisierung ist. Es ist keine Privatisierung, es ist eine Beleihung, aber wie Sie ausschließen wollen, dass dann in der Folge ein nächster Schritt hin zur vollständigen Privatisierung erfolgt, wie Sie das sicherstellen wollen?

Hier geht es definitiv nicht um eine Privatisierung einer Angelegenheit. Wir tun es nicht, Herr Kuschel, und ich denke mal, das reicht vollkommen aus. Diesbezüglich besten Dank und wir bitten um Zustimmung zu unserem Gesetz. Danke.

(Beifall SPD)

Vielen Dank nochmals, Frau Abgeordnete Mühlbauer. Zu Wort gemeldet hat sich jetzt der Abgeordnete Tilo Kummer für die Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ein solches Gesetz hier im Thüringer Landtag durchzubringen, geht nur mit einem gewissen Zeitgeist.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Ohne Mehrheiten gibt es keinen Zeitgeist.)

Diesen Zeitgeist haben wir eben bei Frau Mühlbauer vernommen. Das ist eine entsprechende Sicht auf Tierhaltung in Thüringen, die dazu führt, dass man bereit ist, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Ein anderes Paradebeispiel für diesen Zeitgeist habe ich im Landwirtschaftsausschuss, letzte Sitzung, erleben dürfen, als uns dort vom Wirtschaftsministerium gesagt wurde, die Landwirtschaft und Ernährungsbranche ist kein Trendbereich im Freistaat Thüringen. Wenn man eine solche Herangehensweise hat, dann kann man den Sanierungsfall Thüringen in der Hinsicht lösen, dass man die Haftpflichtversicherung streicht.

Nichts anderes ist dieses Gesetz. Es wird hier die Haftpflichtversicherung gestrichen, es wird der Versicherungsbeitrag in Höhe von 1,5 Mio. € gestrichen und damit unter dem Motto „Augen zu und durch, es wird schon nichts passieren“ in Kauf genommen, dass eine Tierseuche ausbrechen kann, die deutlich höhere Kosten für den Freistaat verursachen würde.

Ich sehe Kopfschütteln. Ich beziehe mich im Weiteren auf die Zuschrift an unseren Ausschuss von der Tierseuchenkasse. Frau Hitzing hatte daraus ja auch schon zitiert. Ein sehr fundiertes Papier, was sich sehr intensiv mit dieser ganzen Frage auseinandergesetzt hat. Da möchte ich noch mal bei Herrn Primas andocken und auch bei Herrn Dr. Augsten. Mit dem Motto von beiden, es ist schwer, wenn man mal eine gewisse Vergünstigung gegeben hat, die dann anschließend wieder einzukassieren. Nein, es war keine einseitige Vergünstigung, kein Wohlwollen der öffentlichen Hand, sondern das, was wir hier zu verzeichnen haben, warum es diese Drittelfinanzierung für die Tierseuchen, für die Tierkörperbeseitigung gibt, das ist doch entstanden, weil Deutschland weltweit einen separaten Weg in der Vergangenheit gegangen ist. Woran lag das? Deutsche Wissenschaftler, deutsche Mediziner haben sich vor über 100 Jahren sehr intensiv mit der Frage Seuchenentstehung beschäftigt. Da waren wir Vorreiter. Und dieses Recht, um das wir hier streiten, ist entwickelt worden um 1900, die Regelungen zur Beseitigung von Tierkörpern gehen auf das Jahr 1911 zurück. Man hat damals erkannt, welche gravierende Wirkung es haben kann, ein Weiterso wie in vielen anderen Ländern heute noch, nämlich ein weiteres Vergraben von toten Tieren durchzuführen.

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Das wol- len wir doch nicht ändern.)