Protokoll der Sitzung vom 16.06.2011

(Vizepräsident Gentzel)

wurde. Soweit der Bund der Steuerzahler Thüringen dies interpretiert, steht damit dem hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten schon nach dieser kurzen Zeit Ruhegehalt zu, obwohl die Altersgrenze noch nicht erreicht ist. Dies wird kritisiert.

Zu Artikel 9 und 10, Änderung der Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten bzw. Änderung der Thüringer Verordnung über die Polizeivollzugsbeamten: Die grundsätzliche Anpassung der Arbeitszeit der Beamten von 42 auf wieder 40 Stunden im Einklang mit der Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten wird ausdrücklich begrüßt. Der Beamtenbund und Tarifunion Thüringen und die Deutsche Polizeigewerkschaft regen an, bei der Rückkehr zur 40-Stunden-Woche auch über eine Weiterführung der Familienkomponente bei der Arbeitszeitgestaltung für Bedienstete mit Kindern bis zu einem gewissen Alter und pflegedürftigen Angehörigen nachzudenken. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Besten Dank für die Berichterstattung. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein spannendes Thema nach der Mittagspause, das wir heute zu beraten haben. Dies sicher auch für viele, die uns jetzt wahrscheinlich gerade zusehen werden per Internet, ein wirklich spannendes Thema, nämlich für alle die, die davon betroffen sind, wenn es um die Regelarbeitszeit geht und die Lebensarbeitszeit. Insofern will ich versuchen, dieses Thema in der angemessenen Zeit zu behandeln.

Wir haben zwei wesentliche Punkte in diesem Gesetzentwurf, das sind die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten und die Regelaltersgrenze. Grundsätzlich, darüber haben wir uns auch schon in der ersten Beratung und im HuFA ausgetauscht, ist die Angleichung an die Regelungen für Angestellte und Arbeiterinnen und Arbeiter richtig und das wird von unserer Fraktion auch so mitgetragen. Die 40-Stunden-Woche, daran sei noch einmal erinnert, sorgt auch dafür, dass beispielsweise die Einordnung in notwendige Schichtarbeiten besser durchgeführt werden kann, als das mit 42 Wochenstunden der Fall gewesen ist. Argumente, die mit dem Thema in Zusammenhang gebracht werden, weil es auch immer gleich um das Thema der Lebensarbeitszeit geht. Ich möchte in einem kleinen Gedankenexperiment versuchen zu klären, warum

wir dieser Wochenarbeitszeitverkürzung und damit der Lebensarbeitszeitverlängerung zustimmen. Was würden Sie für menschen- und familienfeindlicher halten: eine 50-Stunden-Woche und eine Rente mit 60 oder eine 35-Stunden-Woche und arbeiten bis 72? Das wäre von der Arbeitsleistung her etwa vergleichbar, die man schuldet. Diese Debatte wird ja auch so geführt.

Ich sehe bei der LINKEN Überraschung,

(Zwischenruf Abg. Kubitzki, DIE LINKE: So ein Quark.)

aber genau diese Debatte werden wir so führen müssen, denn die Arbeitsleistung, sprich die Zeit, die wir „unserem Dienstherren“ schulden oder auch in sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnissen sind, hat gerade etwas mit der großen Frage zu tun, wie viel Leistung wir erbringen können für die Sozialsysteme. Die Sozialsysteme wiederum sind unter anderem auch das Thema dieses Antrags.

Wodurch wäre bei diesem Gedankenexperiment das Bedürfnis nach arbeitsfreier Zeit in der jeweiligen Zeit, in der man persönlich diese Zeit braucht für Familienarbeit zum Beispiel oder auch, weil man nicht mehr arbeiten kann, wohl besser aufgehoben und wann wäre die Regenerationsfähigkeit unserer Kolleginnen und Kollegen eigentlich besser: bei 35 Stunden und einer längeren Lebensarbeitszeit oder bei 60 oder 50 Stunden und einer kürzeren Lebensarbeitszeit? Dass wir uns alle wünschen, weniger zu arbeiten pro Woche und im Leben, das ist davon ausgenommen. Das, glaube ich, muss ich nicht weiter betonen.

Die langfristige Entwicklung der Arbeitswelt zielt und das wissen wir alle, das können wir bedauern oder auch nicht - auf die Aufhebung der Trennung von Arbeit, Freizeit und Ruhestand und auf eine Vermischung von Arbeitsformen und auch von Arbeitsangestelltenformen. Die Finanzierung der Renten- und Pensionssysteme ist eines der Hauptthemen der bundesweiten Sozialpolitik wahrscheinlich für die nächsten Jahrzehnte. Das ist auch eine mehr oder weniger banale Aussage. Aber hierzu, kann man feststellen, leistet das Gesetz einen sehr kleinen, aber doch immerhin spürbaren Beitrag. Es kommt sehr spät. Die Angleichung beispielsweise der Höchstversorgung für Beamtinnen und Beamte hätte schon vor zwei Jahren und schon davor, eigentlich in der letzten Periode geschehen können. Aber diese Meckerei wollte ich eigentlich nur kurz angesprochen haben und nicht weiter ausführen hier.

Zu einzelnen Aspekten vielleicht noch: Was die ruhegehaltfähige Vordienstzeit auf fünf Jahre angeht, die daraufhin begrenzt werden soll, diese Regelung erscheint uns auch nach der nochmaligen Intervention durch die Vertretungen der Beamtinnen und

(Abg. Kowalleck)

Beamten für sachgerecht. Auch für über 55-jährige Betroffene sind doch wohl bei mehr als fünf Jahren einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung regelmäßig Rentenansprüche für diese Zeiten entstanden. Ich verweise da mal ausdrücklich auch auf die Begründung des Gesetzentwurfs, der ausführt, dass man im Gegenteil bisher sogar die Problematik hat, dass es Doppelversorgungssituationen geben kann. 55-Jährige wären zu Zeiten der Wende übrigens 35 Jahre alt gewesen. Das Thema, vorher Beamte sein, war eher ausgeschlossen, jedenfalls nach bundesdeutschem Recht. Ich glaube, das Thema hat sich mittlerweile tatsächlich, was die Ansprüche angeht, doch sehr erledigt.

Was die Erhöhung der Versorgungsabschläge zum 62. Lebensjahr angeht, hat das wiederum damit zu tun, dass insgesamt ja auch die Arbeitszeit auf 67 Jahre schrittweise angehoben werden soll. Dazu vielleicht noch eine kurze Bemerkung, was den Eintritt in den Ruhestand angeht. Ich habe mir mal einige - genau genommen vier - Zahlen herausgeholt und habe bewusst die Frauen genommen, weil die interessanterweise die interessanteren Verläufe haben. Die Entwicklung der Bezugsdauer von Pensionen und Renten in Ostdeutschland hat sich von 1995 bis 2007 für Frauen von 19,6 auf 22 Jahre erhöht, also rund 2,4 Jahre innerhalb von zehn Jahren, und für Frauen in Westdeutschland von 1980 bis 2007 - also jetzt über einen Zeitraum von 27 Jahren - von 13,4 auf 19,4 Jahre. Dieses Problem, dass wir sechs Jahre länger Renten- und Pensionsansprüche bedienen müssen, ist das Thema des Finanzministers und des Vorschlags der Regierungskoalition in diesem konkreten Fall.

Zum Änderungsantrag der FDP, den wir heute auf den Tisch bekommen haben, noch einige Worte: Ich habe die beiden Begriffe „Inkonsequenz“ und „Lobbyismus“ für diesen Antrag mir aufgeschrieben und will das gern auch versuchen zu begründen. Ein typischer FDP-Antrag, finde ich, weil er völlig inkonsequent davon spricht, dass es eigentlich das Mantra der Partei heißt, der Freistaat muss sparen, wo immer es geht, nur nicht bei der eigenen Klientel, da darf es ruhig mehr Geld kosten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was Sie hier machen, ist, zweimal dafür zu sorgen, dass Ihre Klientel respektive Ihre vermeintliche Klientel Geld bekommt. Wir haben es bei dem Thema, die Anrechnung von Vordienstzeiten auf fünf Jahre zu begrenzen, mit einem Volumen zu tun, das die Regierung mit geschätzten 600 Mio. € angibt. Das wieder infrage zu stellen, ist für jemanden, der behauptet, dass man mit ganz anderen Kleinigkeiten den Haushalt sanieren kann, eine gewagte Behauptung. Und noch einmal, die Begründung dafür ist meiner Ansicht nach stichhaltig. Wer länger als fünf Jahre bereits vor dem Beamtendasein eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hatte, hat

Rentenansprüche erworben in aller Regel. Ansonsten gebe ich Ihnen gleich noch ein Beispiel dafür, wie ich es machen würde, wenn ich nach Ihrem Motto handeln müsste und meine Lebensarbeitszeit und mein Gehalt aufbessern möchte.

Das zweite Thema ist Lobbyismus: „20 Jahre Schicht und Wechselschicht oder vergleichbar belastend unregelmäßige Dienste“ - das war jetzt ein Zitat aus dem vorliegenden Änderungsantrag - würde also bedeuten, wenn ein Arbeitgeber, egal ob öffentlich oder privat, Arbeitsverhältnisse duldet oder sogar einrichtet, die nach nicht einmal der Hälfte der Lebensarbeitszeit zu einem vorzeitigen Ruhestand führen, denn das wären 20 Jahre bei einer angenommenen Lebensarbeitszeit von 45 Jahren, dann würde er gegen jeden betriebswirtschaftlichen Grundsatz handeln - das mal das Allererste für die FDP jetzt mal gesprochen, das wäre nicht meine Priorität, damit anzufangen, aber Ihre vielleicht -, um das Erhalten des Arbeitsvermögens von Beschäftigten auch sicherzustellen. Wer es fertig bringt, Mitarbeiter so zu belasten in Schichtarbeit, dass sie nach 20 Jahren in den Ruhestand gehen müssen, wenn sie mit 40 Jahren anfangen, der hat aber tatsächlich richtig etwas falsch gemacht. Und wenn das in diesem Land so üblich sein sollte in den Gefängnissen oder bei der Polizei, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann braucht es etwas ganz anderes als solche Änderungsanträge. Dann allerdings, lieber Herr Innenminister, lieber Herr Justizminister, müssen wir richtig an das Thema herangehen - es sind beide nicht da.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber das ändert man nicht mit so einem Antrag, der 600 Mio. € kostet.

Man handelt natürlich auch gegen den sich abzeichnenden Trend, dass die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb gehalten werden müssen und gehalten werden sollen aus vielerlei guten Gründen. Wer das nicht hinbekommt, das Arbeitsvermögen im abzeichnenden Fachkräftemangel hinzubekommen und gerade auch im ländlichen Raum - wir reden jetzt beispielsweise von den Justizvollzugsanstalten -, der hat auch das nicht begriffen. Es würde wahrscheinlich auch gegen eine ganze Reihe von Geboten des Arbeitsschutzes und des Dienstrechts verstoßen, wenn wir massenweise feststellen müssten, dass nach 20 Jahren Dienst im Schichtdienst die Leute nicht mehr in der Lage wären, noch bis 67 arbeiten zu können.

Dann zum Schluss, auch das ist allerdings vom Herrn Minister in der Sitzung ausgeführt worden, gilt auch da das Gleichheitsprinzip. Sie können mir nicht erklären, warum Schichtdienst in Krankenhäusern, privaten Krankenhäusern oder in privaten Unternehmen 45 Jahre lang durchgehalten werden muss oder soll oder auch wird, aber 20 Jahre

Schichtdienst bei der Polizei oder im Justizvollzugsdienst im Verhältnis dazu dermaßen aufreibend sind, dass das nicht möglich ist, das anders zu lösen und dafür zu sorgen, dass die Menschen gesund in ihren Ruhestand gehen können. Das erhalten sie jedenfalls nicht dadurch, dass sie den Leuten sagen, sie können mit 60 in den Ruhestand gehen, das auf gar keinen Fall. Das ist eine völlige Verkennung der Frage, was wir tun müssen, um unsere Mitarbeiter und Beschäftigten gesund zu erhalten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ansonsten, würde ich Ihnen vorschlagen, gehen Sie nach draußen und sagen den Menschen: Kommen sie bitte mit 39 Jahren zu uns, machen sie vorher irgendetwas Nettes, womit sie gut Geld verdienen, und mit 39 kommen sie zu uns, werden Beamter und nach 20 Jahren können sie dann mit 60 Jahren in Rente gehen, wenn sie Schicht gearbeitet haben. Diese Art von Erwerbsbiographie kann unmöglich die Lösung sein und schon gar keine Lösung für unsere Finanzprobleme in diesem Land.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Als ob das so einfach geht.)

Das geht eben gerade nicht so einfach. Darum ist auch Ihr Antrag Mumpitz. Das habe ich gerade versucht deutlich zu machen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genau das geht eben nicht.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist Ih- nen noch nicht gelungen.)

Dass mir das Ihnen gegenüber noch nicht gelungen ist, das nehme ich zur Kenntnis. Das muss an mir liegen.

Abschließend kann man feststellen, dies ist ein nachholendes Gesetz. Sie hätten das schon vor Jahren machen können, aber das, was dieses Gesetz nachholt, ist notwendig. Wir hätten uns noch mehr gewünscht. Ich glaube auch nicht, dass die maximal erreichbaren Ruhegehaltsquoten vom letzten Gehalt der Weisheit letzter Schluss sein werden. Aber dieses Fass mache ich heute nicht auf. Die Beamtinnen und Beamten warten darauf, dass dieses Gesetz in Kraft tritt, vor allem damit auch endlich die 40-Stunden-Woche kommt. Ich glaube, die meisten Kolleginnen und Kollegen wissen, warum das im Zusammenhang steht mit einer erhöhten Lebensalterszeit. Wir wissen, dass es noch weiteren Regelungsbedarf gibt. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss dazu gesprochen. Ich verweise auf den Bund der Steuerzahler, der sehr richtig erkannt hat, dass in Artikel 6 über das Thema kommunale Wahlbeamte noch mal dringlich zu reden sein wird. Das werden wir, denke ich, auch tun, das ist angekündigt. Darauf können Sie sich

verlassen. Ansonsten erklären wir, dass wir dem Änderungsantrag der FDP selbstverständlich nicht zustimmen, aber dem Gesetzentwurf, der vorliegt, schon. Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Keller von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, DIE LINKE lehnt die Rente mit 67 ab.

(Beifall DIE LINKE)

Wir denken, da ist es nur konsequent, dass wir auch ein Pensionseintrittsalter mit 67 ablehnen.

(Beifall DIE LINKE)

Aber der Gesetzentwurf ist auch insgesamt wenig akzeptabel. Das hat auch eine Vielzahl der Anzuhörenden in ihren Stellungnahmen bestätigt. Das beginnt eigentlich schon mit der Überschrift, die jetzt mit einem kleinen Änderungsantrag noch ein bisschen angeglichen wird vonseiten der Koalition. Statt „Gesetz zur Regelung der Versorgung der Beamten“ hätte es ehrlicherweise auch heißen können: Gesetz zur Sanierung des Landeshaushalts auf Kosten der Thüringer Beamtinnen und Beamten.

(Beifall DIE LINKE)

Der DGB hat in der Anhörung, wie wir finden, zutreffend festgestellt, dass es der Landesregierung einzig und allein um die Kürzung der Pensionen geht. Dies wird besonders deutlich, wenn man sich anschaut, mit welchem Alter die Thüringer Beamten tatsächlich in Rente gehen. Es ist eben schon mal angedeutet worden. Die Altersgrenze von 65 Jahren wird heute schon von vielen Beamten gar nicht mehr erreicht. Nach dem Versorgungsbericht des Bundes erreichen 72 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer krankheitsbedingt nicht die gesetzliche Altersgrenze. Wenn diese Altersgrenze jetzt auch noch angehoben wird, dann bedeutet das für die Betroffenen nur eines, sie müssen höhere Abschläge in Kauf nehmen. Es ist also ein Pensionskürzungsgesetz, das hier vorgelegt wurde.

(Beifall DIE LINKE)

Das Diktat des Haushalts erkennt die Polizeigewerkschaft auch in der Abschmelzung des Ausgleichbetrags für besondere Altersgrenzen. Dieser Ausgleichsbetrag hatte jedoch einen Sinn, weil Beamte, deren aktive Dienstzeit einer besonderen Regelung unterlag, kaum einen vollen Pensionsanspruch erwerben konnten. Der Sinn dieser Regelung ist aber bisher noch nicht weggefallen. Was

(Abg. Meyer)

jetzt wegfallen soll, ist der finanzielle Ausgleich dafür. Das nehmen Sie den Betroffenen. Sie nehmen ihnen den finanziellen Ausgleich für diese Arbeit jetzt einfach mal weg. Eine weitere Idee beim Kürzen ist die Kürzung der Anrechnungszeiten bei der Berechnung der Pensionshöhe. Dafür bezeichnet der Beamtenbund - ich zitiere das aus der schriftlichen Anhörung - Thüringen als „beamtenfeindlichstes Bundesland“. Trotzdem zeigt sich der Beamtenbund immer noch kompromissbereit. Gestern schickte uns der Landesvorsitzende eine E-Mail mit der Bitte, wenigstens eine Übergangsregelung für Beamte, die älter als 55 Jahre sind, aufzunehmen. Herr Liebermann war offensichtlich der Meinung, die Koalition doch noch zu kleinen Korrekturen zu bewegen. Jetzt liegt auf dieser Basis ein Änderungsantrag der FDP vor. Ich werde nachher noch einmal insgesamt dazu was sagen. Ja, man kann dem zustimmen. Es würde ja nichts anderes bedeuten, als die bisherige Regelung beizubehalten, aber es ändert hier nichts an diesem Gesetzentwurf und wir befürchten, es wird auch möglicherweise hier nicht auf die erforderliche Mehrheit treffen.

An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Anzuhörenden aber für ihre Stellungnahmen bedanken, allerdings müssen wir hier leider konstatieren, dass die Kritiken der Anzuhörenden allesamt weggewischt wurden, als würden sie nur dummes Zeug reden oder schreiben oder wenigstens maßlos übertreiben. Das halten wir für äußerst problematisch,