chen hören: Die kommunale Selbstverwaltung ist uns allen ein hohes Gut - Herr Bergner, Ihnen auch -, die ist verfassungsrechtlich gesichert. Das bedeutet, beim Kommunalen Finanzausgleich darf man nicht alles ganz konkret zuordnen, sondern man muss einen Teil des Geldes pauschaliert an die Kommune übergeben. Da gibt es Regularien dazu, die will ich jetzt gar nicht ausführen. So weit, so gut. Das heißt, wer für die kommunale Selbstverwaltung redet, muss auch für diesen Teil sprechen. Deswegen ist es eben nicht nur falsch, sondern auch durchaus, wenn Sie es wissen, hätten Sie nicht richtig geantwortet, dass wir beim Kita-Gesetz die Kommune über den Tisch gezogen haben. Das haben wir eben nicht. Wir haben es in diese Pauschale gesteckt und nur einen Teil...
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sie müs- sen doch sagen, was Sie versprochen haben und was dabei rausgekommen ist.)
Wir haben genau das versprochen, was wir gemacht haben und dann auch zukünftig machen werden. Ihr Einwand zeigt eben sehr deutlich, dass Sie es leider nicht verstanden haben, wie sich der Kommunale Finanzausgleich im Zusammenhang mit der kommunalen Selbstverwaltung finanziert.
Eineinhalb Jahre sitzen Sie jetzt im Landtag und Sie sind nicht in der Lage gewesen, das so in sich aufzunehmen, dass Sie dann wenigstens klare Aussagen dazu treffen können.
Natürlich ist Sparen konkret und wenn es konkret wird, wird es heikel. Dann haben wir immer Interessengruppen vor uns, die uns sagen, warum es an dieser Stelle nicht geht. Hier sehen wir auch den Konflikt, den wir mit den Kommunen haben. Die Kommunen haben uns gesagt, auch mir als Ministerin, Herr Dohndorf hat gesagt: Jeden Einzelnen verhafte ich beim Sparen im Kommunalen Finanzausgleich; ihr müsst lieber selber sparen. Hier haben wir eine Abwägung vorgenommen bei uns im Haus an einer Stelle, wie wir es an anderen Stellen im vergangenen Jahr für dieses Jahr schon getan haben und auch in diesem Jahr tun für das kommende Haushaltsjahr. Wir haben abgewogen, was ist uns ganz besonders wichtig. Da ist uns eben, Herr Kummer, die Prophylaxe ganz besonders wichtig, genauso, wie Sie es beschrieben haben. Wir haben Schafherden durchgeimpft, eben damit die Zoonosen sich nicht ausbreiten. Es ist nicht nur der Teil fiskalisch hinterlegt im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung, so wie Sie es beschrieben haben, sondern wir tun viele praktische Dinge, indem wir Geld in die Hand nehmen und prophylaktisch tatsächlich versuchen, den Bauern da unterstützende Hilfe zu geben. Es ist ausgeführt worden, ich möchte das nicht so tun. Das heißt, wir tun eine Menge im Rahmen der Prävention und ein Teil davon war hier. Wir haben uns aus unterschiedlichen
Gründen auch deswegen, was Herr Primas ansprach, weil wir eben in bestimmten Tierbeständen, und das sind nun mal Großtierbestände, solche Verluste haben. Das klingt ja jetzt mal ganz gut, dass es Verluste sind und die Tierkörper eben beseitigt werden müssen. Es ist im Rinderbestand schon ein Ding, wo man hinterfragen muss, warum ist das so, und wir tatsächlich nicht mehr bereit sind, das auch mit zu finanzieren. Insofern kann ich auch überhaupt nicht nachvollziehen, dass es ein Versicherungsbeitrag ist, der da gestrichen worden ist. Es tut mir leid, das ist außerhalb meiner Vorstellungskraft. Insofern halte ich das auch nicht für richtig.
Sie hatten andere Bundesländer angesprochen. Wie gesagt, die Vergleiche sind mittlerweile auch hier gesagt worden. Wir wollen Tierseuchen, so weit es geht, vermeiden. Wir wollen den Bauern an der Stelle helfen, nicht nur mit der Beratung, sondern auch mit Geld, und es ist nicht wenig Geld für den Freistaat. Deswegen halten wir den Gesetzentwurf für ganz wichtig. Wir befinden uns da meines Erachtens auch nicht im Zeitgeist, sondern in der Notwendigkeit, da der Freistaat Thüringen ein kleiner Freistaat ist mit ca. 2,2 Mio. Einwohnern, der sich sehr genau überlegen muss, an welcher Stelle wir Geld ausgeben wollen. Das bleibt uns und das bleibt Ihnen nicht erspart, wir haben es an dieser Stelle getan. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Danke.
Damit kommen wir zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf, und zwar zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2924. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zum Zweiten zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz in der Drucksache 5/2917 unter Berücksichtigung des Ergebnisses, dass der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt wurde. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung so zustimmen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. Gibt es Enthaltun
gen? Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und eine Enthaltung aus der Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung dennoch angenommen.
Wir kommen zum Dritten zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/1755 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung, wie gesagt, natürlich des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung in Drucksache 5/2917. Wer diesem so zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Somit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich dafür von den Plätzen zu erheben, wer dafür stimmt zunächst. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen SPD und CDU. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Hier wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Reihen CDU und SPD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP und eine Stimme aus der SPD sowie eine aus der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen mehrheitlich aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD in der Drucksache 5/2923 so beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und die Sitzung wird fortgesetzt um 13.55 Uhr hier im Raum. Vielen Dank.
Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2890
Dazu folgender Hinweis: Das bisherige stellvertretende Mitglied Frau Brigitte Baki hat mitgeteilt, dass sie ihren Lebensmittelpunkt fortan außerhalb Thüringens hat. Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren. Die Wahl erfolgt in geheimer Wahl ohne Aussprache. Als Nachfolger für Frau Baki wurde Frau Renate Licht vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/2890 vor.
Dazu wird wie folgt verfahren - zunächst zum Stimmzettel: Auf dem Stimmzettel, den jeder Abgeordnete erhält, steht der Name von Frau Licht und es wird entweder mit Ja, Nein oder Enthaltung abgestimmt, das heißt angekreuzt. Als Wahlhelfer berufe ich die Abgeordneten Dr. Voigt, Frau Berninger und Herrn Metz.
Dirk Adams, Dr. Frank Augsten, Matthias Bärwolff, Uwe Barth, Rolf Baumann, Gustav Bergemann, Dirk Bergner, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Christian Carius, Birgit Diezel, Hans-Jürgen Döring, Sabine Doht, David-Christian Eckardt, Volker Emde, Petra Enders, Wolfgang Fiedler, Heiko Gentzel, Manfred Grob, Gerhard Günther, Christian Gumprecht, Dr. Thomas Hartung, Ralf Hauboldt, Dieter Hausold, Manfred Hellmann, Susanne Hennig, Matthias Hey, Michael Heym, Franka Hitzing, Uwe Höhn, Gudrun Holbe, Elke Holzapfel, Mike Huster, Margit Jung, Regine Kanis, Dr. Karin Kaschuba, Birgit Keller, Jörg Kellner, Thomas Kemmerich, Dr. Birgit Klaubert, Katharina König, Marian Koppe, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck.
Horst Krauße, Klaus von der Krone, Jörg Kubitzki, Dagmar Künast, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Wolfgang Lemb, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Dr. Gudrun Lukin, Dorothea Marx, Chri
stoph Matschie, Beate Meißner, Peter Metz, Carsten Meyer, Mike Mohring, Eleonore Mühlbauer, Birgit Pelke, Egon Primas, Dr. Werner Pidde, Bodo Ramelow, Lutz Recknagel, Jürgen Reinholz, Martina Renner, Astrid Rothe-Beinlich, Manfred Scherer, Fritz Schröter, Jennifer Schubert, Heidrun Sedlacik, Anja Siegesmund, Michaele Sojka, Karola Stange, Christina Tasch, Heike Taubert, Heinz Untermann, Dr. Mario Voigt, Marion Walsmann, Frank Weber, Siegfried Wetzel, Katja Wolf, Henry Worm, Gerold Wucherpfennig, Dr. Klaus Zeh.
Ich schaue in die Runde und frage, ob jeder Abgeordnete die Möglichkeit hatte, seine Stimme abzugeben. Ich sehe keinen Widerspruch. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stelle folgendes Wahlergebnis fest: abgegebene Stimmzettel 83, gültige Stimmzettel 83. Ich bemerke dazu, dass nach der Anwesenheitsliste 86 Abgeordnete hätten anwesend sein müssen. Mit Ja für den Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE haben 61 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 17 Abgeordnete gestimmt. 5 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Das notwendige Quorum, also die Zweidrittelmehrheit hat 59 Stimmen betragen. Damit ist Frau Licht gewählt.
Frau Licht ist leider verhindert, an der heutigen Wahl teilzunehmen und den Eid zu leisten. Ich gehe davon aus, dass sie die Wahl annimmt. Ich bitte, ihr meine Glückwünsche und damit die Glückwünsche dieses Hohen Hauses zu übermitteln. Ernennung und Vereidigung von Frau Licht werden wir dann in der nächsten Plenarsitzung im Monat Juli durchführen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt.
Wir machen in der Tagesordnung einen kühnen Sprung zurück, nämlich zum Tagesordnungspunkt 3, den ich hiermit aufrufe
Thüringer Gesetz zur Regelung der Versorgung und der Altersgrenzen der Beamten und Richter sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2514 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/2893
Zunächst hat Herr Abgeordneter Kowalleck das Wort zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/2514 „Thüringer Gesetz zur Regelung der Versorgung und der Altersgrenzen der Beamten und Richter sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ wurde durch Beschluss des Landtags vom 14. April 2011 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 14. April 2011, in seiner 32. Sitzung am 12. Mai 2011 und in seiner 33. Sitzung am 9. Juni 2011 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner 33. Sitzung am 9. Juni 2011 den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD in Vorlage 5/1352 mehrheitlich angenommen. Der Haushaltsund Finanzausschuss beschloss in seiner 33. Sitzung am 9. Juni 2011 mehrheitlich, die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Regelung der Versorgung und der Altersgrenzen der Beamten und Richter sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ in Drucksache 5/2514 zu empfehlen.
Zunächst zu Artikel 1 § 13: Der Bund der Steuerzahler Thüringen e.V. kritisiert, dass die Zeit als Mitglied der Bundesregierung oder einer Landesregierung als ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt wird. Da aus den Amtszeiten in der Regel eigenständige Versorgungsansprüche entstehen und so eine Doppelversorgung in der Beamtenversorgung und Ministerversorgung erfolgen würde.
Weiterhin zu Artikel 1: Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Thüringen, kritisiert die Begrenzung der Ruhegehaltfähigkeit von Vordienstzeiten im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst auf fünf Jahre und fordert die Wiederherstellung der gegenwär
Durch den Bund der Steuerzahler Thüringen wird kritisiert, dass die Anrechnung von Studienzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit weiterhin bis zu drei Jahren möglich ist, da diese in der gesetzlichen Rentenversicherung inzwischen nicht mehr berücksichtigt werden.
Weiterhin wird kritisiert, dass durch die neue Staffelung der Unfallentschädigung nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit Mehrkosten insbesondere durch die Zahlung an Hinterbliebene entstehen können. Es wird angeregt, da das Sterbegeld für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung entfallen ist, soll auch das Sterbegeld für Beamte abgeschafft werden.
Durch den LSVD wird die Gleichstellung eingetragener Lebenspartner in der Hinterbliebenenversorgung begrüßt. Der Gemeinde- und Städtebund lehnt die Absenkung des Eingangsruhegehaltssatzes von 35 vom Hundert auf 33,48345 vom Hundert bei kommunalen Wahlbeamten ab. Durch den Bund der Steuerzahler Thüringen wird vorgeschlagen: Soweit der Forderung zu Artikel 6 bezüglich der Festlegung einer Mindestaltersgrenze für den Anspruch auf Ruhegehalt nicht gefolgt wird, müsste die großzügige Anrechnungsvorschrift des § 77 Abs. 7 enger gefasst werden. Zudem wird die mögliche Anerkennung von Studienzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit bis zu drei Jahren kritisiert.
Durch Beamtenbund und Tarifunion Thüringen, den Deutschen Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen, die Deutsche Polizeigewerkschaft, Landesverband Thüringen, wird der Wegfall des Ausgleichs für besondere Altersgrenzen kritisiert. Durch den Bund der Steuerzahler wird kritisiert, dass die Zeiten der Aufbauhilfe von Beamten und Richtern aus dem früheren Bundesgebiet im Beitrittsgebiet doppelt als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden.
Ich komme anschließend zu Artikel 2: Der Wegfall der Regelung zur Ruhegehaltfähigkeit von Zulagen aus dem Thüringer Besoldungsgesetz wird kritisiert. Der DGB fordert die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage.
Zu Artikel 3: Der Deutsche Hochschulverband, Landesverband Thüringen, teilt dem Grunde nach die Entscheidung über die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen entsprechend dem Rentenrecht. Der Beamtenbund und Tarifunion Thüringen kritisiert ebenso wie die GEW, die Deutsche Polizeigewerkschaft und ver.di die parallel zum Rentenrecht vorgesehene Anhebung der Altersgrenze auf 67.
Artikel 6, Änderung des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte: Im Gesetz bleibt erhalten, dass hauptamtliche kommunale Wahlbeamte nach Ablauf ihrer Amtszeit in den Ruhestand treten, wenn eine Dienstzeit von fünf Jahren abgeleistet