An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Anzuhörenden aber für ihre Stellungnahmen bedanken, allerdings müssen wir hier leider konstatieren, dass die Kritiken der Anzuhörenden allesamt weggewischt wurden, als würden sie nur dummes Zeug reden oder schreiben oder wenigstens maßlos übertreiben. Das halten wir für äußerst problematisch,
Sehr geehrte Damen und Herren, die Wochenarbeitszeit soll wieder auf 40 Stunden gesenkt werden. Das ist gut so, aber wir fragen an dieser Stelle auch: Warum ist es nicht schon längst erledigt? Die Verordnung hätte, wie von Prof. Huber versprochen, spätestens zum 1. Januar 2011 in Kraft sein können. Für uns gibt es keinen logischen Grund, außer dem Grund, dass es möglicherweise ein Zeichen für das tiefe Vertrauen zwischen den Koalitionären ist.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass Sie den Beamten, die seit fünf Jahren 42 Wochenstunden gearbeitet haben, versprochen haben, dass durch diese zwei zusätzlichen Stunden das Pensionsalter nicht erhöht wird. Wenn jetzt wieder auf 40 Stunden runtergegangen und das Pensionseintrittsalter doch erhöht wird, stellt sich die Frage, was mit der bereits vorgearbeiteten Zeit wird. Ja, ich muss Sie daran erinnern, Sie haben etwas versprochen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Kollege Hauboldt hat bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs auf unsere grundsätzliche Kritik hin
sichtlich der Trennung zwischen Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst hingewiesen. Diese Trennung ist überaltert und mit nichts mehr sinnvoll zu begründen. Im Gegenteil, wir haben die Probleme heute, von denen vor Jahren niemand etwas wissen wollte. Jetzt können wir uns Beamte und ihre Pensionen, weil nie eingezahlt wurde in die Sozialversicherungssysteme, nicht mehr leisten, dann verändern wir eben mal das Versorgungsgesetz, auf das die Thüringer Beamtinnen und Beamten vertraut haben. Herr Meyer, das halten wir schlichtweg für unseriös.
Das ist der Grund, warum wir uns hier auch so einsetzen. Herr Minister Voß hat über die Jahre ausgeführt, 2011 ist das Volumen bei 11 Mio. € und im Jahr 2020 wird es sich auf 312 Mio. € in Sachen Pensionslasten erhöhen, wenn wir dort nichts ändern. Da muss ich Sie ehrlich fragen, liebe Abgeordnete, diese Zahlen sind ja nicht vom Himmel gefallen, die kennen wir seit Jahren und es gibt Gründe dafür und ich möchte das an der Stelle auch nur so benennen. Auch wenn wir sehen, dass das Gesetz eine längst überfällige Modernisierung erfahren muss - wie zum Beispiel bei der Gleichstellung der Hinterbliebenen aus eingetragener Lebenspartnerschaft -, werden wir hier unsere Zustimmung aus den genannten Gründen nicht geben. Dieser Gesetzentwurf ist auch nicht verbesserungsfähig. Ein Gesetz, dessen Sinn zum größten Teil aus dem Zusammenstreichen der Pensionen der Thüringer Beamten liegt, kann auch nicht durch Änderungsanträge aufgehübscht werden, auch wenn wir hier einem solchen Änderungsantrag, wie er vorliegt, möglicherweise unsere Zustimmung geben können. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir wollen heute reparieren, was in der zurückliegenden Legislaturperiode von der damaligen CDU-Regierung verbockt worden ist.
Wenn sich Kollege Mohring jetzt so darüber echauffiert, dann werde ich meine Kritik das nächste Mal ans Ende der Rede setzen.
Wir reparieren also heute, dass die Wochenarbeitszeit der Beamten und Richter im Jahr 2005 von 40 auf 42 Wochenstunden angehoben wurde. Damals gab es hier eine hitzige Debatte und meine Fraktion hat vehement dagegen protestiert, fand aber bei der damaligen Mehrheit kein Gehör. Es herrschte halt Südwind; Bayern macht es so und Baden-Württemberg macht es so und Hessen auch.
Meine Damen und Herren, es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. Angestellte und Beamte müssen analoge Arbeitsbedingungen haben. Das ist die Basis für eine gut funktionierende öffentliche Infrastruktur. Es ist wichtig für viele andere Bereiche, dass wir ein leistungsfähiges Beamtentum haben im Bereich der Sicherheit, im Bereich der Ordnung und im Bereich der Bildung. Unsere Beamten leisten hervorragende Arbeit, ob das nun als Polizist ist oder als Richter oder als Finanzbeamter. Unter analogen Arbeitsbedingungen verstehen wir dezidiert auch gleiche Arbeitszeiten.
2009 wurden nun die Maßstäbe wieder zurechtgerückt. In Thüringen haben wir die Forderungen bei den Koalitionsverhandlungen eingebracht. Die CDU-Fraktion war damals nur bereit, das Ganze an die Lebensarbeitszeit zu koppeln. So steht nun im Koalitionsvertrag, den Herr Mohring sonst auch so gern zitiert: „Die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche bei Beamten wird geprüft. Im Falle einer solchen Rückkehr wird unter dem Aspekt der Gleichbehandlung mit den nicht beamteten Bediensteten im öffentlichen Dienst ein Zusammenhang mit der Angleichung der Lebensarbeitszeit gesehen.“ So steht es im Koalitionsvertrag, aus dem ich gerade zitiert habe, Herr Präsident.
Nun ist es folgerichtig, dass die entsprechende Arbeitszeitverordnung angeglichen werden musste. Alles zusammen ist in diesen Gesetzentwurf gepackt worden, obwohl die Landesregierung diesen Teil auch separat hätte beschließen können. Ich muss noch einmal sagen, wir als SPD-Fraktion hätten uns auch gewünscht, dass das Ganze zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten wäre. ExInnenminister Prof. Huber hatte das auch im vergangenen Sommer öffentlichkeitswirksam so angekündigt und das auch so gesehen,
dann hat aber der Koalitionspartner auf das Junktim mit den Altersgrenzen bestanden. So haben wir jetzt den vorliegenden Gesetzentwurf, der hier zur Verabschiedung ansteht.
Er beinhaltet erst einmal die Absenkung der Regelarbeitszeit der Beamten wieder auf 40 Stunden. Er beinhaltet ebenso, die Regelaltersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Das sind nur zwei Bestandteile dieses Artikelgesetzes, Kollege Kowalleck hat in seiner Berichterstattung schon auf die anderen Punkte hingewiesen. Im Wesentlichen geht es darum, dass wir in Thüringen bisher das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes weitgehend weiter geltend haben. Jetzt wird es abgelöst durch ein eigenes Thüringer Beamtenversorgungsgesetz. Damit verbunden sind natürlich eine ganze Reihe von Folgeänderungen.
Im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir uns einvernehmlich auf eine schriftliche Anhörung verständigt. Frau Kollegin Keller, ich weise ausdrücklich zurück, dass wir die Stellungnahmen, die eingegangen sind, nicht ernst nehmen oder uns damit nicht entsprechend befassen oder sie als Alibiveranstaltung werten. Wir nehmen sie ernst und danken den Gewerkschaften, dem Beamtenbund ausdrücklich für ihre Stellungnahmen, weil sie unsere Arbeit auch befruchten und weiterentwickeln.
Von den Anzuhörenden ist insbesondere die Anhebung der Ruhestandsgrenzen kritisiert worden. Begrüßt wurde natürlich die Arbeitszeitverkürzung auf 40 Wochenstunden, begrüßt wurde auch die Zusammenfassung der einzelnen Gebiete in einem eigenen Beamtenversorgungsrecht. Natürlich sind Wünsche offen geblieben und die FDP-Fraktion hat ja in ihrem Änderungsantrag zwei dieser Wünsche aufgegriffen. Sie hat aber nicht dazu gesagt, dass sie sehr viel Geld kosten. Das ist das eigentliche Problem. Alles, was wir irgendwo machen wollen, müssen wir auch entsprechend bezahlen. So sage ich, wirkliche Alternativvorschläge zum Gesetzentwurf der Landesregierung sind ausgeblieben. So war es leider.
Nachdenken sollten wir noch einmal über die kommunalen Wahlbeamten. Da gebe ich Herrn Meyer recht, ob man ihnen anstatt des Anspruchs auf Beihilfe einen monatlichen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen geben sollte. Da geht es um entsprechende negative Fallkonstruktionen, die Benachteiligung von Personen in Abhängigkeit vom persönlichen Gesundheitszustand. Diese Dinge müssen wir noch einmal in Ruhe beraten. Dafür würde sich das Gesetz über die kommunalen Wahlbeamten anbieten. Jetzt noch einmal das Ganze mit einpacken zu wollen, dann müssten wir erneut ins Anhörungsverfahren gehen. Es würde das aufhalten, was wir wollen, dass die 40-Stunden-Woche für die Beamten zügig in Kraft gesetzt wird. Wir sind am heutigen Tag Mitte des Monats, wenn die Verwaltung das Gesetz zügig verkündet, kann es dann auch zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Das
halten wir für einen realistischen Zeitraum. Ich hoffe, dass das auch entsprechend realisiert werden kann. Ich bitte Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses und des vorliegenden Gesetzentwurfs. Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal, Herr Kollege Dr. Pidde, vielen Dank für diesen Einblick in diesen öffentlichen Koalitionsausschuss, den wir gerade erleben durften,
das hatte doch einen gewissen Unterhaltungswert. Wenn Sie sich als Reparaturbetrieb verstehen, hoffe ich, dass es gelegentlich auch besser ausgeht, als wir es hier sehen können.
Noch eine Bemerkung zu dem Satz, dass Kollege Mohring den Koalitionsvertrag so gern zitiert; es gibt noch das eine oder andere Thema, wo wir den Eindruck einer gewissen Zurückhaltung dabei haben.
Die FDP-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf in der derzeitigen Fassung so nicht zustimmen. Ich will Ihnen, meine Damen und Herren, auch erläutern, warum. Die Landesregierung hat uns einen Gesetzentwurf vorgelegt, der verschiedene und teilweise unübersichtliche Rechtsquellen zusammenfassen und auch bereinigen soll. Es wurden wesentliche Teile des Beamtenversorgungsgesetzes übernommen und an die Thüringer Verhältnisse angepasst. Der Gesetzentwurf hat somit ein paar durchaus gute Ansätze, die aus unserer Sicht löblich sind, wie z.B. die Zusammenführung von Rechtsquellen und die versorgungsrechtliche Gleichstellung der Hinterbliebenen aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit denen einer Ehe. Das ist, denke ich, längst überfällig gewesen.
Aber es bestehen aus unserer Sicht auch einige Probleme, die leider nicht im Ausschuss gelöst wurden, wie z.B. eine Flexibilisierung der starren Arbeitszeiten in § 6 der Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten oder die Heraufsetzung des Pensionseintrittsalters für Polizeivollzugsbeamte vom 60. auf das 62. Lebensjahr. Der § 117 Abs. 5 lässt zwar zu, dass Polizeibeamte mit dem
vollendeten 60. Lebensjahr einen Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand stellen können. Das geht aber, meine Damen und Herren, eben nicht abschlagsfrei, so dass bei einer vorzeitigen Versetzung mit Versorgungsabschlägen von bis zu 18 Prozent zu rechnen ist.
Der mittlere Dienst, meine Damen und Herren, der einen Großteil des Polizeivollzugsdienstes mit ca. 64 Prozent stellt, verdient zwischen 1.900 und 2.500 € im Monat. Das ist nicht viel für die harte Arbeit. Nun will man diese Leute letztlich auch noch bestrafen, wenn sie mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt werden wollen.
Herr Kollege Meyer, wenn Sie da von Klientelpolitik sprechen, möchte ich zwei Dinge festhalten. Erstens, ich stelle fest, dass Polizisten, die mit 1.900 € im Monat ihre Haut zu Markte tragen, offensichtlich nicht Ihre Klientel sind.
Und ich stelle fest, wenn das Klientelpolitik ist, der Leistung von Menschen Rechnung tragen zu wollen, die für diese Summe einen harten Einsatz unter hartem Risiko für ihre Gesundheit leisten, wenn das Klientelpolitik ist, will ich sagen, sind diese Leute gerne meine Klientel.
Ich will Ihnen dazu auch ganz deutlich sagen, es können sich weder Justizbeamte aussuchen, welche Häftlinge sie haben, noch können sich Polizeibeamte aussuchen, welche Leute die Steine werfen.
Ich sage Ihnen eines, zumindest für Polizeibeamte, die jahrelang im Schicht- oder Wechseldienst gearbeitet haben, sollte eine Ausnahmeregelung bestehen, die eine abschlagsfreie Versetzung mit Vollendung des 60. Lebensjahres ermöglicht. Das hat einfach etwas zu tun mit dem Blick in die Lebensrealität dieser Menschen.