Protokoll der Sitzung vom 17.06.2011

Dem Bericht von Herrn Schröter konnten Sie entnehmen, dass das Recht auf Petitionen von vielen Personen wahrgenommen wurde. Im Jahr 2010 wurden 917 Neueingänge in verschiedenen Sachgebieten registriert. Parallel zu den Ausschuss-Sitzungen finden Bürgersprechstunden und Vor-OrtBesichtigungen in den Regionen statt. Diese Sprechstunden werden durch die Mitglieder des Ausschusses und die Kollegen der Landtagsverwaltung zeitlich und fachlich abgedeckt. Ich finde gerade diese Termine wichtig. Diese Kontakte dokumentieren die Nähe zum Bürger und tragen dazu bei, sich vor Ort ein Bild zu den Sachverhalten zu machen. Die Durchführung von Bürgersprechstunden und Vor-Ort-Terminen sollte man unbedingt weiterführen. Lassen Sie uns vielleicht überprüfen, ob diese direkten Verbindungen zum Bürger auszubauen sind. Das war es schon. Danke.

(Beifall CDU, FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die CDUFraktion hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Michael Heym. Bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch bei mir wird es kurz. Natürlich will ich mich in den Kreis derer einreihen, die von dieser Seite aus allen gedankt haben, den Ministerien, der Landesregierung, der Verwaltung insbesondere. Ich möchte an der Stelle auch der Bürgerbeauftragten danken, denn die ist zu all unseren Sitzungen gegenwärtig, informiert uns laufend über ihre Arbeit und so sind wir auch immer angebunden an die Probleme, die durch sie bearbeitet werden. Dieser enge Schulterschluss ist, denke ich mal, im Interesse der Leute, die sich mit Problemen sowohl an die Bürgerbeauftragte, aber auch an den Ausschuss wen

den. Ich gehe davon aus, dass wir diese gute Zusammenarbeit auch in Zukunft so pflegen. Der Dank an den Ausschussvorsitzenden, unseren Kollegen Schröter, deshalb, weil er auch die Arbeit des Ausschusses in seiner ganzen Breite eingefangen hat mit anschaulichen Beispielen. Damit möchte ich auch schon zu den Wortmeldungen, die hier gemacht wurden, kommen.

Kollegin Sedlacik, ich muss Ihnen sagen, ich habe Schlimmeres befürchtet, es war gar nicht so schlimm. Dieser Bericht aus dem Petitionsausschuss, das ist ja immer so die Gelegenheit, um die Dinge hier auf den Tisch zu packen. Sie haben das ja aus Ihrer Sicht sicherlich nachvollziehbar gesagt. Ich möchte bloß auf ein paar Kleinigkeiten eingehen. Wenn festgestellt wird, dass 43 Prozent der eingereichten Petitionen nicht abgeholfen werden konnte, dann muss man nicht unbedingt darüber Klage führen, dann ist das vielleicht auch ein Indiz dafür, dass die Verwaltung ordentlich gearbeitet hat. Wir werden die Situation nie erreichen,

(Beifall CDU)

dass allen Anliegen der Petenten stattgegeben werden kann. Das ist auch nicht die Aufgabe eines Petitionsausschusses. Genauso wenig wie es die Aufgabe ist - wie hatten Sie es formuliert -, „die politische Willensbildung“ mehr zu nutzen. Das ist nicht Aufgabe des Petitionsausschusses und

(Beifall CDU, FDP)

das ist genau der Punkt, warum wir ein Stückchen nicht zueinander kommen werden, gerade auch, was Ihren eingebrachten Gesetzentwurf anbelangt. Ich hatte es Ihnen in der ersten Lesung gesagt. Natürlich versuchen Sie, über den Petitionsausschuss diesen - ich habe es damals formuliert - „Werkzeugkoffer“ etwas zu erweitern, aber das ist nicht die Aufgabe von Petitionen, da gibt es andere Instrumente. Wir sollten ernsthaft dabei bleiben, den Petitionsausschuss bei dem zu belassen, was er sein soll, nämlich Probleme der Bürger aufzugreifen, die sie mit der Verwaltung haben. Ich glaube, da gibt es eine Zwischenfrage, Frau Präsidentin?

Und ich nehme an, Sie gewähren die Zwischenfrage. Bitte schön, Herr Blechschmidt.

Danke, Herr Kollege Heym. Sie haben ausgeführt: politische Willensbildung. Können Sie mir kurz erklären, was Sie unter dem Begriff politische Willensbildung verstehen? Glauben Sie nicht auch, dass Fragen der Abarbeitung der Beteiligung von Bürgern - oder im Petitionsausschuss Petenten -, eine Form von politischer Willensbildung und politi

(Abg. Untermann)

scher Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in dieser Gesellschaft ist?

Mein Verständnis ist, wenn Leute Probleme haben und sich in Form von Petitionen an uns wenden, dann sind bestimmte Entscheidungen im Vorfeld getroffen worden, mit denen Bürger offensichtlich ein Problem haben. Das können Verwaltungsentscheidungen sein, das können auch gesetzliche Regelungen sein, überhaupt kein Thema. Aber da brauche ich nicht den Petitionsausschuss, um dann politisch Druck aufzubauen, um das zu ändern. Das kann ich über andere Gremien machen. Da gibt es in unserer repräsentativen Demokratie Regularien und Instrumentarien, die dafür vorgesehen sind, Gemeinderäte, Stadträte, die Abgeordneten und all die Dinge. Von daher sollten wir schon aufpassen, dass wir den Petitionsausschuss nicht missbrauchen. Ich sehe das ein Stück weit so und nicht nur ich.

Kollegin Sedlacik hatte auch beklagt, dass der Ausschuss nicht öffentlichkeitswirksam genug ist. Mag sein, dass man sich insbesondere als Mitglied manchmal mehr Öffentlichkeitswirksamkeit wünscht, aber ich erinnere noch einmal daran, dass wir doch ein ganzes Stück dafür tun, dass wir wahrgenommen werden, die auswärtigen Sitzungen in den Landratsämtern, in den kreisfreien Städten sind angesprochen worden, aber auch die Einladungen zu den Sprechstunden hier im Haus, gepaart mit den Ortsterminen, die wir zusätzlich zu bestimmten Petitionen draußen im Land durchführen. Ich denke, die bleiben nicht unbeachtet und zeigen auch, dass die Mitglieder des Ausschusses ernsthaft um die Lösung von Problemen bemüht sind, die an uns herangetragen werden.

Frau Kollegin Kanis hat gesagt, der Petitionsausschuss kann nur darauf achten, dass die Gesetze eingehalten werden. Das ist richtig. Aber meine Arbeit im Ausschuss und die Erfahrungen, die ich habe, sagen mir, man muss oftmals die Behörden auch ein bisschen ermuntern, dass sie den Spielraum, den ihnen Gesetze zulassen, auch im Interesse der Leute nutzen.

(Beifall DIE LINKE)

Darin liegt noch viel Potenzial. Wenn man vor Ort mit den Problemen konfrontiert wird, wird es dann immer konkret. Dann sind bestimmte Dinge schon ärgerlich. Wenn ich an den letzten Ortstermin erinnere, bei dem es darum ging, dass ein Haus, das schon seit 25 Jahren nicht mehr bewohnt wird, vom zuständigen Zweckverband an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen wird und das Ganze noch dadurch gekrönt wird, dass es das einzige Haus ist, wo die Leute gezwungen werden, eine Hebeanlage für dieses unbewohnte Haus zu bauen. Dann sind das Dinge, die sind nicht glücklich

gelaufen und da hat man auch volles Verständnis für die Leute, wenn die sagen, was treibt da die Verwaltung. Von daher sollten wir auch immer ein Stück weit darauf achten, die Leute zu ermuntern, auch mutig zu sein und den Spielraum, den Gesetzlichkeiten eröffnen, auch zu nutzen.

Damit möchte ich es eigentlich belassen. Noch einmal der abschließende Dank auch von meiner Seite für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss. Die ist weitaus konstruktiver, als es die öffentlichen Reibereien, die wir uns hier manchmal leisten in diesem Saal, augenscheinlich machen. Die Zusammenarbeit ist gut. Deshalb, denke ich, ist die Arbeit im Ausschuss auch effektiv. Ich gehe davon aus, dass es auch in Zukunft so bleiben wird. Insofern bedanke ich mich auch noch einmal bei allen Kollegen im Ausschuss, die da zusammenarbeiten. Es tut uns allen gut, wenn wir erleben und erfahren, dass es von unseren übrigen Kollegen dieses Landtags wertgeschätzt wird, was dieser Petitionsausschuss leistet. Insofern herzlichen Dank für alle Berichte, die hier gegeben wurden, die Wortmeldungen und auf eine gute Zusammenarbeit auch im nächsten Jahr.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich die Aussprache und schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29

In Deutschland bewährtes System zur Abgrenzung benachteiligter Gebiete anerkennen Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2876

Wünscht jemand aus den Fraktionen das Wort zur Begründung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Mir liegen hier unterschiedliche Informationen vor. Wünscht jemand das Wort zur Aussprache? Das sehe ich auch nicht. Dann schließe und beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Wer für diesen Antrag der Fraktionen ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung aus allen Fraktionen. Wer ist gegen diesen Antrag? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Damit ist dieser Antrag in TOP 29 einstimmig vom Parlament gebilligt.

(Beifall im Hause)

Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 29 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

(Abg. Blechschmidt)

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2870 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das sehe ich nicht. Wird Aussprache gewünscht? Ja. Dann hat sich als Erster zu Wort gemeldet der Abgeordnete Hauboldt. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich denke, das Thema ist so von Gewichtigkeit, dass es sich lohnt, trotzdem noch ein paar kurze Bemerkungen hier im Plenarsaal zu machen. Uns sollte bewusst sein - und deshalb auch mit Blick in Richtung Landesregierung -, dass wir heute mit diesem Gesetz in Thüringen Geschichte schreiben. Ich will kurz darauf eingehen.

In Artikel 2 der Thüringer Verfassung steht das Diskriminierungsverbot in Bezug auf die sexuelle Orientierung und Sie können sich erinnern, lange hat ja die regierende CDU-Mehrheit hier im Haus diese Grundrechtsverpflichtung zur Gleichstellung von Lesben und Schwulen und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ignoriert, ja sozusagen, mit meinen Worten, mit Füßen getreten. Trotz des Diskriminierungsverbots in der Verfassung klagte ausgerechnet Thüringen mit anderen CDU-regierten Nachbarländern vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes und verlor ohne Wenn und Aber. Ich denke, auch aus heutiger Sicht ist das eine Blamage. Das Ausführungsgesetz in Thüringen sah zuerst das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde für die faktische Trauung von Lebenspartnern vor, danach die Landkreise und kreisfreien Städte. Zu diesem Zeitpunkt, meine Damen und Herren, hatten andere Länder ganz selbstverständlich den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften schon die Standesämter geöffnet. Noch im Frühjahr 2009 lehnte die CDU-Mehrheit hier im Landtag zweimal kurz hintereinander die Regelungsvorschläge meiner Fraktion DIE LINKE zur umfassenden Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes ab. Und Sie sprachen davon - ich will es auch noch einmal in Erinnerung rufen, weil es keine Selbstverständlichkeit war, Frau Lehmann war damals zuständig, vielleicht können Sie sich noch erinnern -, auch unter dem Beifall Ihrer CDU-Fraktion, dass Lebenspartnerschaften nicht vor Standesämtern geschlossen werden sollten. So damals Ihre Ausführungen und der damalige Innenminister Scherer erklärte, nachdem ich persönlich Thüringen in dieser Angelegenheit

als Schlusslicht bezeichnet hatte - ich darf es zitieren: „Man muss auch mal den Mut haben, Schlusslicht zu sein.“

(Zwischenruf Abg. Lehmann, CDU: Genau.)

Sie betonen das. Stand 29.01.2009. So viel zum geschichtlichen Exkurs. Gott sei Dank sind wir heute an der Stelle nicht nur einen Schritt, sondern zwei Schritte weiter und das, denke ich, ist auch gut so. Meine Fraktion reichte, um es auch noch einmal in Erinnerung zu rufen, daraufhin im Juli 2009 einen Normenkontrollantrag beim Thüringer Verfassungsgerichtshof ein mit der Begründung, die Nichtanpassung des Landesrechts verstößt gegen das Diskriminierungsverbot aus Artikel 2.

Der Normenkontrollantrag, meine Damen und Herren, konnte sich zur Begründung auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs, aber auch des Bundesverfassungsgerichts stützen. In der Zwischenzeit sind noch mehr Urteile ergangen, die den Normenkontrollantrag meiner Fraktion stützen. Das Gericht hat bisher nicht über den Antrag entschieden, auch weil die Landesregierung versuchte, auf Zeit zu spielen. In diesem Frühjahr hatte das Gericht dann, ich denke, höflich Druck gemacht in Richtung Landesregierung, sich doch nun klar zu positionieren. Das scheint jetzt der Fall zu sein. Seit dem Regierungswechsel 2009 gab es immer wieder Versprechungen, aber ein ganz klarer Schritt, die Öffnung der Standesämter, wird nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und ein Stück weit auch unter dem Gesetzentwurf in TOP 3 für die längst notwendige Kurskorrektur vorgenommen. Ein fast 20 - ich betone es noch mal, 20 - Jahre andauernder Verfassungsbruch wird damit beendet. Insofern noch mal, wir schreiben heute damit Geschichte.

Ich möchte aber trotz alledem darauf verweisen, meine Damen und Herren, dass sich zusammengefasst sagen lässt, dass der Entwurf bei der Beihilfe - und da bin ich durchaus wieder dabei ein paar Mängel aufzuzeigen - über die Forderung des Bundesverwaltungsgerichts hinausgeht, beim Familienzuschlag diesen Forderungen genau entspricht und bei allen übrigen Leistungen, insbesondere auch der Hinterbliebenenversorgung, insoweit hinter den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zurückbleibt, also keine Rückwirkung vorsieht. Hinsichtlich der Rückwirkung will ich noch ergänzend auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Mai 2011 in der Rechtssache Römer verweisen. Der Gerichtshof bestätigte dort meines Erachtens noch mal die Auffassung, wonach die Rückwirkung des Gleichstellungsanspruchs sogar schon für die Zeit ab 3. Dezember 2003 anzunehmen ist.

Das heißt also weiter, wie wollen wir mit diesem Gesetzentwurf umgehen? Für die Ausschüsse erstens, hinsichtlich des Trennungsgeldes, der Umzugskosten und insbesondere der Hinterbliebenenversorgung bleiben die Entwürfe sogar hinter den

(Präsidentin Diezel)

Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts und dessen Urteilen vom 28.10.2010 zurück, da sie keine Rückwirkung auf den 3. Dezember 2003 vorsehen.

Zweitens, die besonderen Vorgaben der Landesverfassung werden nicht beachtet. Drittens, hinsichtlich der Richtlinie 2007/78 EG werden die Entwürfe den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs in dessen Urteilen vom 1. April 2008 und der Rechtssache Maruko - ich hatte schon in den vorhergehenden Beratungen immer darauf verwiesen - und vom 10. Mai 2011 in der Rechtssache Römer nicht gerecht. Wenn sich der Gesetzentwurf schon zutreffend auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 bezieht, hätte er nicht vernachlässigen dürfen aus unserer Sicht, aus der Sicht meiner Fraktion, dass in diesem Beschluss eine vergleichbare Situation für Ehe und Lebenspartnerschaften bereits jedenfalls für die Zeit ab 1. Januar 2005 genommen wird. In Bezug dazu vom 21. Juli 2010 gibt es entsprechende Urteile dazu.

Hier, meine Damen und Herren, kündige ich bereits jetzt Änderungsanträge meiner Fraktion an. Von dessen Überlebensfähigkeit, meine Damen und Herren, hängt natürlich auch unser weiteres Handeln im Umgang mit diesem Gesetz und auch im Umgang mit unserem entsprechenden Normenkontrollantrag ab. Wir werden die Erledigung unseres Normenkontrollverfahrens erst dann entscheiden als Fraktion, wenn das Gesetz - und das betone ich ganz deutlich - in guter Qualität verabschiedet wird. Insofern sind wir gespannt auf die Debatten im Ausschuss. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Minister Voß hat sich zu Wort gemeldet. Bitte sehr, Herr Minister.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf regelt die dienstrechtliche Gleichstellung von Beamten und Richtern, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, mit denen, die eine Ehe geschlossen haben. Es sollen rückwirkend zum 1. Juli 2009 Ansprüche auf Familienzuschlag Stufe 1 und ab Inkrafttreten des Gesetzes Ansprüche bei beamtenrechtlicher Beihilfe, Umzugskosten und Trennungsgeld gleichgestellt werden. Hinzu treten noch einige Anpassungen dienstrechtlicher Vorschriften. Die Gleichstellung von Hinterbliebenen haben wir gestern im Zusammenhang mit dem Beamtenversorgungsgesetz schon beschlossen. Der Gesetzentwurf ist auch eine Reaktion der Landesregierung auf die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsge

richts und des Bundesverwaltungsgerichts, aus der sich eine Verpflichtung des Dienstherrn zu den oben beschriebenen Leistungen ableiten lässt, obwohl einige Verfahren auf dem Gerichtsweg noch nicht endentschieden sind - so dürfen wir es wohl sagen - ergibt sich eine Tendenz zu einer weitgehenden Gleichstellung. Dies ist deutlich zu erkennen. Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich unseres Erachtens die Notwendigkeit einer rückwirkenden Bestimmung für den Familienzuschlag der Stufe 1, nämlich rückwirkend ab 1. Juli 2009. Dieses ist im Gesetzentwurf enthalten. Für eine weitergehende Rückwirkung ergibt sich jedoch unseres Erachtens entgegen den Aussagen meines Vorredners keine rechtliche Grundlage. Wir werden das im Ausschuss näher zu diskutieren haben und wir werden sehen, wie die rechtliche Situation bewertet wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir dafür keine rechtliche Grundlage, wenn es auch für den einen oder anderen wünschenswert erscheinen mag. Inwieweit die Fraktion DIE LINKE dann ihren Normenkontrollantrag zurücknimmt, dieses ist wünschenswert. Wir sind der Meinung, dass sich mit diesem Gesetzentwurf dieses Normenkontrollverfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof weitgehend erledigt hat. Auch dies wäre natürlich eine erfreuliche Konsequenz unseres Gesetzentwurfs.

Die voraussichtlichen Kosten der vorgeschlagenen Neuregelung sind überschaubar. Im Gesetzentwurf sind einige Zahlen genannt. Ich verweise allerdings darauf, uns sind gegenwärtig nur 18 Landesbeamte bekannt, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben. Wir werden sehen, wer alles Anträge stellt, aber ich bin der Meinung an den Größenordnungen der Kosten wird sich nicht allzu viel ändern. Insofern geht es hier um Gerechtigkeit. Es geht nicht um Kosten. Ich denke, das ist letztlich doch das Anliegen von uns allen.

In diesem Sinne wünsche ich den Ausschüssen gute Beratungen und mögen Sie den Gesetzentwurf so, wie eingebracht, beschließen. Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Als Nächster spricht der Abgeordnete Dr. Pidde aus der SPD-Fraktion.