dankbar, sehr klar erklärt, dass sie eine Praxis beschreibt, die hier im Hohen Haus schon mehrfach unter dem Begriff rassistische Kontrollpraxis eine Rolle gespielt hat mit der Drucksache, und ich helfe Ihnen da gern weiter, weil Sie da noch nicht in diesem Landtag waren, mit der Drucksache 3/3783 und mit der Drucksache 3/3927 wurde hier im Hohen Haus nach einer Kontrollpraxis gefragt, die sich ableiten lässt aus der Hautfarbe desjenigen, der kontrolliert wird. Daraus den Umkehrschluss zu ziehen, dass damit der Vorwurf verbunden ist, dass die Polizei rassistisch ist, wäre völlig falsch. Wenn diese Behauptung aufgestellt worden wäre, wäre ich bei Ihnen. Wenn der Eindruck hier im Raum steht, dass so etwas formuliert worden ist, kann ich Empörung verstehen. Aber der Kollege Metz hat gefragt und hat darauf eine Antwort der Kollegin König bekommen, die genau diese Differenzierung noch einmal aufmacht und klar gesagt hat, nicht die Polizei ist rassistisch, aber eine Praxis, nach der bestimmte Menschen, die an bestimmten öffentlichen Orten - in diesem Fall waren die Drucksachen auf den Erfurter Anger gemünzt - nur deswegen einem erhöhten Kontrolldruck unterliegen, weil sie anders aussehen. Da ist der Verdacht, dass es rassistisch sei, angebracht. Darüber muss man dann reden. Das unterstellt aber nicht, dass die Polizei rassistisch ist.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, habe ich mich hier gemeldet, um die beiden Drucksachennummern auch noch einmal in das Protokoll hineinzubringen, damit ganz klar wird, das Parlament hat sich mehrfach mit solchen Dingen hier beschäftigt. Um das klar zu sagen: Ich habe zu diesem Zeitpunkt, als die Drucksachen gestellt wurden, keine Empörung gehört. Der Umkehrschluss, der vorhin durch eine etwas tumultartige Szene hier im Landtag war, hat zum Schluss zu einem völlig falschen Eindruck führen können.
Trotzdem komme ich auf den Kerngehalt des Antrags zurück. Es geht um - und da haben Sie jetzt gerade eine ganz elegante Kurve gezogen - das Asylrecht, das, wie ich finde, schon heftig zertrümmert worden ist, weil das deutsche Asylrecht nach 1945 aus den Gründen,
die Sie benannt haben, völlig anders ausgearbeitet war. Dieses übrig gebliebene Asylrecht wird durch eine bestimmte Praxis, nämlich durch Einengung des Bewegungsraumes, den Flüchtlinge wahrnehmen oder nicht wahrnehmen dürfen, noch einmal zu einer Diskriminierung und Schikanierung. Ich kann mich erinnern, dass wir - zumindest in den Perioden, in denen ich hier im Landtag war - regelmäßig hier im Landtag darüber geredet haben. An dem Beispiel in Gera, wo die Landkreisgrenze direkt vor dem Heim war, wo sie nicht mal mit dem
Stadtbus fahren konnten, es sei denn, sie wären illegal mit dem Stadtbus gefahren, um dort hinzukommen, wo sie hätten hinkommen müssen. Ich erinnere mich schon, dass der Kollege Fiedler auch damals gesagt hat, da müssen wir helfen, das kann so nicht bleiben. Die Konsequenz war einfach, dass das Rastermaß viel zu klein war. Das nötigt, werter Herr Innenminister, die Polizei auf einmal dazu, den Verdacht auf Straftaten zu prüfen, denn wir reden von Straftaten, wer auf einmal gegen diese ganzen Gesetze verstößt. Das ist auch ein Teil unserer Statistik, in der dann diejenigen eingetragen werden, die sich rechtswidrig von ihrem Aufenthaltsort wegbewegt haben, obwohl sie etwas zu klären hatten.
Ich kann mich erinnern, als ich Bundestagsabgeordneter war, kam eine Betroffene. Dieser musste ich erst aus meinem Bundestagsbüro einen Brief schreiben, den sie in der Ausländerbehörde vorlegte um zu klären, ob sie mich in meinem Wahlkreisbüro in Jena besuchen darf oder nicht. Dieser Vorgang führt einfach zu absurden Geschichten. Eigentlich, und darum ging dieser Antrag und darum geht die Debatte, geht es darum, Thüringen als Ganzes als Bewegungsraum für alle Betroffenen zu öffnen. Das würde auch die Polizei enorm entlasten. Das würde sogar zum Gegenteil führen, weil bestimmte Kontrollen überhaupt nicht mehr notwendig wären
und wir würden uns mit einem bestimmten Phantom nicht mehr auseinandersetzen. Deshalb werbe ich noch einmal dafür auch aus meiner Perspektive, nicht einen Popanz aufzubauen, der nicht beabsichtigt war, der nicht gemeint ist, bei dem ich aber ein bisschen das Gefühl habe, dass man ihn gern bedient, um abzulenken, dass wir jetzt wieder einen faulen Kompromiss machen und eine falsche Entscheidung treffen. Ich werbe dafür, dass ganz Thüringen als Bewegungsraum freigegeben sein sollte und freigegeben sein muss. Ich sage, die Thüringer Polizei macht eine gute Arbeit, die Thüringer Polizei ist keine rassistische Organisation, während in einer Gesellschaft überall auch Rassismus anzutreffen ist. Dann haben wir ihn dort zu bekämpfen, wo wir ihn treffen.
Was ich nicht akzeptieren kann, ist - das würde ich gern ganz persönlich mit Ihnen ausprobieren, wenn wir schwarz wären und am Anger sitzen oder durch den Bahnhof gehen und das dann mal erleben würden -, wie mit Menschen umgegangen wird, die sich in einer anderen Hautfarbe durch unser Land bewegen. Das sollte uns gemeinsam alarmieren, dass das Kriterium der Haut oder der Haare, des Gesichts oder der Augen nicht dazu dienen sollte, ob man kontrolliert wird oder nicht. In diesem Sinne werbe ich dafür, auch wachsam zu sein, wenn aus falschen Gründen Menschen kontrolliert oder unter
einen erhöhten Druck gesetzt werden. Ich glaube, dass wir da gemeinsam auch Maßnahmen ergreifen sollten, dass so etwas nicht passiert. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, Herr Abgeordneter Ramelow, für das ausdrückliche Bekenntnis zur Arbeit der Thüringer Polizei. Ich finde das honorig, dass Sie als Fraktionsvorsitzender dieses Bekenntnis, ich denke, für Ihre Fraktion, abgeben. Ich habe nicht über den Inhalt geredet, wie Sie das jetzt gemacht haben. Ich habe bedauert, dass die Abgeordnete König die Chance, die Brücke, die ihr die Präsidentin gebaut hat, sich von einer Erklärung zu distanzieren, die offensichtlich bei der Mehrheit hier in diesem Hohen Hause auf Missverständnis gestoßen ist, wie Sie es formuliert haben, diese klarzustellen. Ich denke, damit ist eine Chance versäumt.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das sollten Sie nicht beurteilen als Regie- rung. Das ist parlamentarische Angelegen- heit, aus der sich die Regierung rauszuhalten hat.)
Ich denke, damit ist eine Chance versäumt und, ich denke, ich kann mir diese Beurteilung als Chef der Thüringer Polizei, die damit in ihrer Summe nicht wertgeschätzt wird, durchaus leisten.
Danke, Herr Innenminister. Ich sehe keine Wortmeldung mehr, das heißt, wir kommen zur Abstimmung. Es wurde keine Überweisung an die Ausschüsse beantragt, sondern jeweils zu beiden Anträgen namentliche Abstimmungen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/2592 und ich bitte um namentliche Abstimmung.
Hatte jeder die Möglichkeit, seine Stimme abzugeben? Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist die Abstimmung jetzt abgeschlossen.
geben, 35 Stimmen waren Jastimmen, 43 Neinstimmen, 1 Enthaltung, somit ist der Antrag abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1).
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2671. Auch hier ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich eröffne die Abstimmung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegt ein Abstimmungsergebnis vor. Abgegebene Stimmen 77, Jastimmen 31, Neinstimmen 42, Enthaltungen 4. Das heißt, auch dieser Antrag wurde abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2).
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte eine kurze Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgeben. Ich habe entgegen meiner inhaltlichen Überzeugung dem Antrag nicht zugestimmt, sondern habe mich enthalten. Ich habe meine inhaltliche Position durch die Abstimmung zu unserem eigenen Antrag deutlich gemacht, die ist identisch. Ich teile aber nicht den Optimismus des Herrn Innenministers und glaube oder will sagen, dass ich mich nicht zufriedengeben kann und nicht zufriedengeben will mit der Erklärung des Kollegen Ramelow, des Fraktionsvorsitzenden der LINKEN, der versucht hat, uns zu erklären, wie wir die Äußerungen der Kollegin König denn bitte schön verstehen sollen,
sondern ich bedaure, dass uns die Kollegin König nicht selbst erklärt hat, wie sie ihre Äußerung gemeint hat und habe mich deswegen
enthalten, weil ich auch den geringsten Anschein vermeiden möchte, dass mit meiner Zustimmung zu diesem Antrag eine Zustimmung zu den Äußerungen der Kollegin König verbunden sein könnte,
die aus meiner Sicht genauso unmissverständlich von rassistischer Kontrollpraxis gesprochen hat und es eben nicht richtiggestellt hat, wie es denn ge
Qualitätssicherung des Unterrichts für alle Schülerinnen und Schüler Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2657 dazu: Alternativantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2776
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Thüringer Schulwesen Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/2879