Protokoll der Sitzung vom 17.06.2011

Vielen Dank, Herr Minister. Als Nächster spricht der Abgeordnete Dr. Pidde aus der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben in einer ganzen Reihe von Gesetzen ehebezogene Regelungen. Mit dem vorliegenden Artikelgesetz, wie es der Finanzminister eben in seiner Begründung angeführt hat, werden Regelungen entsprechend für eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt.

(Abg. Hauboldt)

Ich will aber den Blick mal kurz zurückwerfen. Meine Fraktion hat nicht erst in der letzten Legislaturperiode die Stärkung der Rechte gleichgeschlechtlicher Paare auf ihre Fahnen geschrieben. Entsprechend haben wir dann 2009 in den Koalitionsverhandlungen dieses Thema eingebracht und uns mit dem Koalitionspartner hierauf geeinigt. Der heutige Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein der Umsetzung des Koalitionsvertrags.

Gestern haben wir schon das Beamtenversorgungsgesetz verabschiedet mit wichtigen Neuerungen, nämlich der Einbeziehung von Hinterbliebenen eingetragener Lebenspartnerschaften in die Versorgungsansprüche. Dies alles sind gute Signale für Menschen, die in solchen Lebenspartnerschaften leben. Ich beantrage die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und möchte jetzt nicht weiter auf Details des Gesetzentwurfs eingehen. Die werden wir dann dort beraten.

(Beifall SPD)

Danke schön. Mir liegen hier keine Wortmeldungen weiter vor. Gibt es noch Wortmeldungen aus dem Haus? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich die Aussprache. Es wurde Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Herr Blechschmidt, weitere Überweisungen? Ja, bitte.

Ich würde seitens meiner Fraktion noch die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss beantragen.

Ja. Keine weiteren Anträge? Dann stimmen wir zuerst über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Zustimmung aus allen Fraktionen. Wer ist gegen diese Überweisung? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Enthaltungen. Damit ist das Gesetz einstimmig an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen.

Wer ist für die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss? Zustimmung bei den Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist gegen diese Überweisung? Ablehnung bei den Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? 1 Enthaltung bei der CDU. Damit ist die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Zählen.)

Zählen?

(Zwischenruf aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zählen.)

Dann bitte ich die beiden noch einmal um ihr Handzeichen und zähle. Danke. Gegenstimmen? Die Überweisung ist abgelehnt. Damit entfällt die Abstimmung über den federführenden Ausschuss. Der Gesetzentwurf ist an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Position Thüringens zur zukünftigen Änderung des Glücksspielstaatsvertrags hier: Nummer 2 Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2400 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/2901

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2934

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kellner als Berichterstatter aus dem Innenausschuss. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne, der Antrag der FDPFraktion mit dem Titel „Position Thüringens zur zukünftigen Änderung des Glücksspielstaatsvertrags“, gekennzeichnet als Drucksache 5/2400, wurde am 15. März 2011 gestellt. Am 14. April 2011 wurde er im Plenum erstmalig behandelt. Nach der Debatte ist der Antrag Nummer 2 an den Innenausschuss einstimmig überwiesen worden. Durch den Innenausschuss wurde ich als Berichterstatter berufen. In seiner 23. Sitzung am 13. Mai 2011 wurde im Innenausschuss durch die Landesregierung eine Unterrichtung durchgeführt. Eine vorgesehene Beratung des Antrags wurde von der Tagesordnung gestrichen auf Antrag des Antragstellers. Am 10. Juni 2011 wurde der Antrag im Innenausschuss aufgerufen. Der Innenausschuss beschloss mehrheitlich, die Nummer 2 des Antrags der FDP-Fraktion abzulehnen, wie es in der Drucksache 5/2901 dargelegt ist. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Dirk Bergner von der FDP-Fraktion. Bitte schön.

(Abg. Dr. Pidde)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die FDP-Fraktion hat den Antrag zur Liberalisierung des Glücksspielstaatsvertrags in das Mai-Plenum eingebracht. In unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich für eine Liberalisierung des Sportwettenund Onlinemarkts einzusetzen. Dies stellt nach unserer Auffassung eine rechtlich vertretbare und auch für die Zukunft vernünftige Alternative dar. Seit dem 5. Mai 2011 liegt uns nun auch der Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags vor. Eine Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrags erfolgte in der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Juni 2011 nicht. Dies liegt aber nicht daran, dass noch über geringfügige Veränderungen verhandelt werde, wie es uns im Innenausschuss vom zuständigen Minister erklärt wurde, sondern daran, dass mehrere Bundesländer vereinbart haben, diesem Glücksspielstaatsvertrag so nicht zuzustimmen.

Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland läuft mit Ablauf des vierten Jahres nach seinem Inkrafttreten, also Ende 2011, aus. Deswegen, meine Damen und Herren, dürfen wir nicht mehr viel Zeit verlieren, sondern müssen endlich einen vernünftigen Weg einschlagen. Der Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag, der uns seit dem 5. Mai vorliegt, hat aus unserer Sicht wesentliche rechtliche Probleme. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich am 6. April für die sogenannte Experimentierklausel entschieden, das heißt, dass sieben bundesweite Konzessionen für Unternehmen mit Sitz in Deutschland vergeben werden sollen. Nach fünf Jahren soll eine Evaluierung erfolgen und nach sieben Jahren soll die Experimentierklausel auslaufen. Die Konzessionsabgabe soll 16,67 Prozent des Spieleinsatzes betragen. Nach unserer Auffassung, meine Damen und Herren, wird mit dem jetzigen Entwurf des Glückspielstaatsvertrags die Chance verfehlt, klare Regeln für einen freien Glücksspielmarkt festzulegen inklusive der nötigen Bedingungen zur Gefahrenprävention.

(Beifall FDP)

Es gibt keine nachvollziehbare Begründung, warum die Konzessionen ausgerechnet auf die Zahl 7 beschränkt werden sollen. Die Konzessionen müssen, um den ständig steigenden Schwarzmarkt einzudämmen, um hohe Anforderungen an die Seriosität der Anbieter zu gewährleisten und um rechtssicher zu sein, an persönliche und sachliche Kriterien gebunden werden und nicht an eine fiktive Zahl, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Der aktuelle Entwurf verfehlt diese Ziele. Er verstößt gegen die EU-Rechtsprechung und sorgt für Unsicherheit bei den Anbietern. Nach dem renom

mierten Heidelberger Staatsrechtslehrer Bernd Grzeszick verstößt der vorgesehene Glücksspielstaatsvertrag gegen europäisches Recht sowie gegen das Grundgesetz. Insbesondere kritisiert er die unterschiedliche Behandlung von Automatenspielen und Sportwetten sowie die ungerechtfertigte Beschränkung auf sieben Konzessionen. Die Kritik an der Beschränkung auf sieben Konzessionen konnte auch in den Innenausschuss-Sitzungen nicht widerlegt werden. Wenn der Entwurf so in Kraft treten würde, dürften sich bald wieder die Gerichte mit dem Glücksspielstaatsvertrag beschäftigen.

(Beifall FDP)

Wir sind der Auffassung, dass die Kläger gute Chancen haben, den Glücksspielstaatsvertrag zu kippen. Auch, meine Damen und Herren, ist mir nicht klar, wie man andere Anbieter ausschließen will. Wenn das über die Einführung von Internetsperren erfolgen soll, kann ich Ihnen jetzt schon versprechen, dass wir uns dort vehement dagegen engagieren werden.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf aus dem Hause)

Dieser Einwurf ist richtig. Es wird auch nicht funktionieren. Das ist auch der Punkt, warum wir Ihnen heute noch einmal einen Änderungsantrag vorgelegt haben.

Die jetzige Fassung des Glücksspielstaatsvertrags lässt Netzsperren zu. Solche Netzsperren verstoßen nach unserer Ansicht gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes und dürfen somit auf keinen Fall ein Bestandteil des künftigen Glücksspielstaatsvertrags sein.

Meine Damen und Herren, es kann doch nicht sein, dass wir gerade erst das Thema „Netzsperren“ mit Erfolg hinter uns gebracht haben und jetzt beim nächsten Thema ausgerechnet wieder mit Netzsperren kommen.

(Beifall FDP)

Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich für ein Modell einzusetzen, das die Liberalisierung des Online- und Sportwettenmarkts für seriöse Anbieter vorsieht, aber zeitgleich das Lottomonopol aufrechterhält. Weiterhin soll das Modell dafür Sorge tragen, dass der Jugend- und Spielschutz sowie eine wirksame Suchtprävention auf einem hohen Niveau gesichert werden und zusätzliche Einnahmen zur Förderung öffentlicher, gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke verwendet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Stabilisierung der Einnahmen würde dazu führen, dass wir den Sozialverbänden und dem Sportbund Planungssicherheit ermöglichen können. Dies ist bei einer wei

teren Reduzierung der Einnahmen, wie es derzeit von Jahr zu Jahr geschieht, eben nicht möglich und das kann man auch niemandem mehr ernsthaft vorgaukeln wollen.

(Beifall FDP)

Der vorgeschlagene Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag verspricht keine Verbesserung, da bei der Höhe der Konzessionsabgabe kein Unternehmen attraktive Sportwetten anbieten kann und somit nicht mit erheblichen Mehreinnahmen zu rechnen ist.

(Beifall FDP)

Wir sind der Auffassung, dass dieses von uns vorgeschlagene Modell der derzeitigen Situation rechtlich und finanziell am gerechtesten wird, meine Damen und Herren. Zum einen könnte man durch strenge Regelungen eine kontrollierte Zulassung ermöglichen. Zum anderen würde der illegale Markt verschwinden und es würden mehr Steuereinnahmen durch die mögliche Besteuerung des Glücksspiels resultieren.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns eine vernünftige Regelung treffen. Dies ist garantiert nicht der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag und nach unserer Meinung und nach der in mehreren Bundesländern auch nicht der derzeitige Entwurf. Die Forderungen im Antrag stellen nach unserer Auffassung eine rechtlich vertretbare und auch für die Zukunft vernünftige Alternative dar.

Meine Damen und Herren, ich bitte - entgegen dem Votum des Ausschusses - um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Abgeordneter Heiko Gentzel. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDP-Fraktion hat im Thüringer Landtag mit ihrem Antrag zur Position Thüringens zur zukünftigen Änderung des Glücksspielstaatsvertrags ein durchaus kontrovers diskutiertes Thema aufgenommen. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom September 2010 wurden die Bundesländer zum Handeln gezwungen. Das Lotterie- und Sportwettenmonopol wurde zwar vom EuGH grundsätzlich für zulässig erachtet, die Anforderungen an die Monopollösung wurden allerdings verschärft. Bis Jahresende 2011 muss ein neuer Glücksspielvertrag her oder aber das Glücksspiel ist ohne Regularien dem freien Spiel der Kräfte unterworfen - mit allen zu befürchtenden negati

ven Folgen. Das ist die Ausgangsbedingung. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich nach dem Urteil des EuGH sehr intensiv mit der Frage der Zukunft des Glücksspiels in Deutschland befasst. Das Monopol im Bereich des Glücksspielwesens ist nach unserer Auffassung überaus wichtig. Dafür gibt es die verschiedensten Gründe - dazu werde ich demnächst noch sprechen - und deshalb sagen wir, es muss dauerhaft gesichert werden.

Auch wenn unsere zugegebenermaßen sehr weitgehende Position in der Verhandlung auf Länderebene nicht durchsetzbar war, will ich sie noch einmal klar umreißen: Erhalt des Monopols für die Lotterie und die Sportwetten und Entwicklung einer vergleichbaren engen Regelung für die Bereiche des Automatenspiels und der Pferdewetten - so die Position der SPD hier im Thüringer Landtag.