Protokoll der Sitzung vom 17.06.2011

(Abg. Korschewsky)

der Verhandlung sein. In diesem Zusammenhang muss auch der Jugendschutz besonders bedacht werden. Die neue Regelung sollte sich durch eine ausreichend hohe Attraktivität bei gleichzeitigem Schutz der Bevölkerung auszeichnen. Dadurch kann der illegale Markt in dem Bereich effektiv bekämpft werden. Um vor dem EuGH bestehen zu können, müsste es einen Zusammenhang zwischen gesetzlichen Regelungen und dem Gefahrenpotenzial der jeweiligen Glücksspielart geben.

Meine Damen und Herren, zum Abschluss drängt mich aber noch eine Frage: Warum diskutieren wir hier solche Themen, wenn es dazu noch keine abschließende Beurteilung gibt? Meine Vorredner haben dies auch schon angemerkt. Auch im Innenausschuss hat man versucht, dass die FDP diesen Antrag nicht heute in das Plenum einbringt, da noch nicht abschließend beurteilt werden kann, was letztendlich die Ministerpräsidenten vereinbaren. Im Moment gilt abzuwarten, ob der …

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Weil es noch keine abschließenden Beschlüsse gibt, diskutieren wir darüber.)

Ja, ja. Die Diskussion hätte man auch anders oder später führen können, da wäre sie zielbringender.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wenn der Vertrag fertig ist.)

Ob der Vertrag mit Europarecht vereinbar ist, wird ja derzeit geprüft und abschließend wird bis spätestens 18. Juli hierzu eine Einschätzung vorliegen. Vorher ist meiner Ansicht nach diese Diskussion nicht zielführend.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das nächste Plenum ist dann Anfang September.)

Anschließend kann man sich über weitere Einzelheiten, wie beispielsweise Anzahl von Konzessionen oder Lotteriemonopole oder auch Netzsperre, wozu Sie Ihren dritten Antrag eingebracht haben, unterhalten bzw. verständigen. Ob Netzsperre dabei eine Option ist, wird sich zeigen. Entscheidend ist, dass wir eine bundesweit einheitliche Regelung brauchen. Es hängt nicht nur von Thüringen ab, inwiefern wir dieser Netzsperre zustimmen oder nicht. Ich denke, es muss hier hinreichend geprüft und diskutiert werden, ob das wirklich ein probates Mittel ist. Aber wir dürfen auch nicht vergessen, wir sind nicht allein, sondern es bedarf der Zustimmung aller, um den Vertrag auch wirksam werden zu lassen.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Aber Thüringen kann ablehnen.)

Die CDU-Fraktion begrüßt den eingeschlagenen Weg ausdrücklich und wird diesen Antrag der FDP, so wie es im Innenausschuss beraten und beschlossen wurde, nicht mittragen. Gleiches gilt für den Änderungsantrag, den die FDP-Fraktion einge

bracht hat. Ich bin guter Hoffnung, dass alle Ministerpräsidenten gemeinsam ihrer Verantwortung gerecht werden und im Vordergrund nicht die Einnahmenstärkung sehen, sondern in erster Linie die Prävention und vor allem den Jugendschutz, was die Spielsucht anbelangt. An der Stelle, meine Damen und Herren, sollten wir immer ansetzen und nicht über 16 Komma und Prozent reden, die Einnahmemöglichkeiten erschließen oder dass man darüber diskutiert, ob man nicht noch mehr Geld in Sportförderung steckt, was ich außerordentlich begrüße, aber Vorrang und Ziel muss sein, Prävention und Jugendschutz, was die Spielsucht anbelangt. Da sollte der Schwerpunkt liegen bei unserer Diskussion, unserem Handeln und letztendlich auch im Vertrag. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Dirk Adams.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich war jetzt ein wenig verunsichert, da von fast allen Fraktionen Grundsatzreden zum Glücksspielstaatsvertrag gehalten wurden, aber eigentlich ist ja Gegenstand der heutigen Debatte nur der FDP-Antrag. Der Glückspielstaatsvertrag liegt uns noch nicht vor. Grundsätzlich will ich aber auch hier eine Beurteilung unserer Fraktion abgeben. Dieser Staatsvertrag, so wie er mutmaßlich jetzt vorliegt, findet unsere Zustimmung nicht, weil er natürlich nicht hinreichend die Suchtprävention in den Vordergrund stellt und das ist das wichtigste Thema bei diesem Vertrag für uns.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDP hat hier einen Antrag eingebracht und als er eingebracht wurde, haben wir als GRÜNE ganz klar gesagt, wir werden diesem Antrag nicht zustimmen, wir werden ihn ablehnen. Daran hat sich für uns bis heute auch nichts geändert. Schon, um das noch einmal griffig und klar hinzustellen und deutlich zu machen, die Formulierung, dass sie das nur an seriöse Betreiber weitergeben sollen, zeigt sozusagen die Orientierungslosigkeit. Was ist denn seriös? Woran machen wir das denn fest, ob jemand gut aussieht oder bisher keine Fehler gemacht hat, bisher nicht aufgefallen ist? Da wissen wir aus der Geschichte, dass das einfach nichts Vernünftiges ist. Wenn man so etwas in einen Vertrag einbringen will, wie will man einklagen, wer seriös ist?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir würden auch eine ganz andere Position als die FDP einnehmen bei der Frage, wie weit wir das staatli

(Abg. Kellner)

che Monopol hier öffnen wollen. Eines sei hier aber auch ganz wichtig gesagt. Wenn etwas geöffnet werden kann, dann wäre es eher der Bereich des Lottospiels und auf keinen Fall der Bereich der Sportwetten, der ein enorm hohes Suchtpotenzial hat, meine sehr verehrten Damen und Herren. Würden wir also hier etwas angehen, dann - wenn überhaupt - nur in diese Richtung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, für uns ist auch die Frage, dass die Einnahmen hier zu sichern seien und das Füllhorn sprudeln soll, ein Punkt, der uns zur Ablehnung bewegt. Für uns sind bei der Diskussion um das Glücksspiel zunächst der Spielerschutz und die Suchtprävention absolut im Vordergrund. Nichtsdestotrotz finden wir den Änderungsantrag der FDP sehr richtig, die Netzsperren hier herauszunehmen. Diesem Antrag stimmen wir zu. Allerdings wird es nichts daran ändern, dass wir dem Antrag in seiner Gänze nicht zustimmen können, dem Änderungsantrag ja.

Ich hätte auch gern den Änderungsantrag der FDP zum Anlass genommen, noch mal im Innenausschuss darüber zu diskutieren. Ich habe aber wahrgenommen, dass es dafür wahrscheinlich keine Mehrheit gibt, deshalb macht es wenig Sinn, das hier zu beantragen. Ich denke, dass wir heute zu einem abschließenden Ergebnis zu diesem Antrag der FDP kommen werden. Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion hat sich der Abgeordnete Barth zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will einfach noch mal ein paar Punkte aufsammeln, die mir wichtig sind und die man, glaube ich, noch mal klarstellen muss. Nur kurz, Kollege Korschewsky, zum Thema Netzsperren, an dem Punkt werden wir im Tagesordnungspunkt 28 zustimmen, da lauert das Problem für uns an einer anderen Stelle in dem Tagesordnungspunkt, aber darüber reden wir dann, wenn es dran ist.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Wenn es dann so weit ist.)

Grundsätzlich zum Thema Netzsperren ist vielleicht an dieser Stelle aber zu sagen, dass wir das Thema, das hat mein Kollege Bergner ja gesagt, gerade im Zusammenhang mit der Kinderpornographie auf Bundesebene durchhaben. Es ist das Bundesjustizministerium gewesen, das am Ende durch entsprechenden Einsatz erreicht hat, dass wir das Thema „Löschen statt sperren“ durchgesetzt ha

ben. Das wird hier aber nicht funktionieren, weil die Ausgangslage eine ganz andere ist.

(Beifall FDP)

Und, liebe Kollegen, ich glaube, dass es einfach vom Selbstverständnis her doch wichtig ist, dass, wenn wir über so einen Staatsvertrag, wenn er denn vorliegt, hier befinden sollen - wir müssen ihn ratifizieren -, dass wir uns dann vorher, bevor er vorliegt, natürlich auch legitimerweise darüber unterhalten müssen und der Landesregierung einen Auftrag in die Verhandlungen mitgeben, wie wir denn wollen, dass dieser Glücksspielstaatsvertrag aussieht. Deswegen kann ich nicht verstehen,

(Beifall FDP)

dass man sich hier herstellt als Parlamentarier, als gewählter Abgeordneter und sagt, ich rede nicht darüber, ich warte erst mal, was das ausführende Organ verhandelt und begnüge mich dann damit, das zu bewerten. Es muss doch unser Selbstverständnis sein, zu sagen nein,

(Beifall FDP)

wir wollen das in dem und dem, in dieser oder in jener Richtung bewerten. Dieses Selbstverständnis vermag ich nicht zu teilen.

(Beifall FDP)

Wichtig für mich ist noch mal der Punkt mit dieser Beschränkung auf die sieben Konzessionen. Kollege Adams, wer seriös ist, das kann man schon festlegen. Da gibt es in vielen anderen Rechtsmaterien auch gelegentlich mal Hinweise darauf, dass man nur Betreiber für verschiedene Anlagen zulässt, denen eine gewisse Seriosität, eine gewisse Vertrauenswürdigkeit attestiert wird. Das müsste man im Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag ganz bestimmt nicht neu erfinden. Aber Sie müssen, wenn Sie Konzessionen vergeben wollen, diese an materielle Bedingungen binden. Sie können nicht hergehen und sagen, wir machen sieben. Warum denn nicht acht oder siebzehn oder nur drei. Die nächste Frage, die dann nämlich in Wahrheit lauert - und deswegen Kollege Korschewsky, ahne ich, wie das ausgehen wird -, wenn der Achte kommt und dieselben materiellen Voraussetzungen erfüllt, was seine Zuverlässigkeit betrifft, was die Fragen Vorsorge gegen Suchtgefahr usw. betrifft, der wird klagen, wenn er keine Konzession bekommt, weil in dem Vertrag drinsteht, es werden nur sieben sein.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Ahnung reicht nicht.)

Und wenn der dieselben materiellen Bedingungen erfüllt, wird der Recht bekommen.

(Beifall FDP)

(Abg. Adams)

Der wird spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof Recht bekommen und dann wird sich dieses ganze Konstrukt in Luft auflösen und wir erreichen auch überhaupt nichts anderes. Ob das sieben oder fünfzehn sind, ist im Kern doch letztlich auch völlig egal, wenn die materiellen Anforderungen, die wir an diese Anbieter stellen, stimmen, kann uns doch im Kern völlig egal sein, wie viele es sind. Ganz im Gegenteil, wir machen hier eine Lücke auf, wenn wir hergehen und sagen, es werden nur sieben, dann ist jetzt schon erkennbar, dass es eine Menge von Anbietern geben wird, die keine Konzession bekommen werden. Die werden genauso wie jetzt, also weiter de jure illegal aus dem Ausland operieren. Was bitte haben wir gekonnt mit dieser Regelung? Ich kann das nicht erkennen. Wir ändern nichts am derzeitigen Zustand. Die Konzessionen werden sogar unattraktiv gemacht, weil man nämlich dann plötzlich Steuern bezahlen muss, die man jetzt, wenn man aus dem Ausland illegal operiert, nicht bezahlen muss und vieles andere mehr. Sie werden nichts erreichen außer der Tatsache, dass wir uns vor den Gerichten wieder eine blutige Nase holen.

(Beifall FDP)

Letzter Punkt: Ich bin gespannt, ob der Minister uns dann auch mal über die letzte Ministerpräsidentenkonferenz berichtet. Weil hier immer nur von Schleswig-Holstein die Rede ist - ich höre aus den Beratungen, dass es sieben Länder gibt, die den vorliegenden Entwurf mehr als skeptisch betrachten. Sieben ist schon eine erhebliche Anzahl von Ländern, die das dann kritisch sehen würden. Damit löst sich der ganze Glücksspielstaatsvertrag sowieso in Luft auf. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Herr Abgeordneter Barth, gestatten Sie eine Anfrage durch Frau Abgeordnete König?

Aber, Frau Kollegin König, gern. Wir könnten das natürlich auch bilateral machen, aber auch hier.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Wir wollen es aber alle hören.)

Sie haben es jetzt öffentlich gestattet. Frau König, Sie dürfen Ihre Frage stellen.

Danke schön, Frau Präsidentin. Danke, Herr Barth, ich bin eher für multilaterale Gespräche. Meine Frage ist, ob Sie mir nicht zustimmen würden, dass

insbesondere der Grundsatz „Löschen statt sperren“ letztendlich der Netzgemeinde zu verdanken ist, die einen sehr hohen politischen Druck ausgeübt hat und somit auch die FDP wieder an einige ihrer Grundsätze erinnerte.

Liebe Frau Kollegin König, es ist mir an dieser Stelle im Kern völlig egal, wer die Urheberschaft für sich reklamiert. Die Netzgemeinde hat da einen großen Anteil, das ist überhaupt keine Frage. Wichtig ist, dass das Ergebnis stimmt, und das Ergebnis heißt: Löschen statt sperren. Das ist richtig, dafür stehen wir. Deswegen gönne ich die Urheberschaft jedem, der sich da berufen fühlt. Wenn das Ergebnis stimmt, streite ich mich um solche Kleinigkeiten nicht so sehr gern. Vielen Dank.

(Beifall FDP)