Protokoll der Sitzung vom 17.06.2011

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sabine Berninger hat eben schon etliche Punkte ausgeführt. Keine Angst, ich werde diese jetzt nicht noch einmal referieren. Aber ich möchte trotzdem noch einmal den Versuch starten, um für Zustimmung zu unserem Antrag zu werben.

Frau Kanis, in der Tat, an manchen Stellen nehmen wir Ihren Koalitionsvertrag extrem ernst und genau an dieser Stelle tun wir das. Deswegen haben wir unseren Antrag ja auch so formuliert, dass er Ihnen eine Brücke baut und ermöglicht zuzustimmen, weil es um eine Erweiterung im räumlichen Bezug geht, und zwar um eine Erweiterung auf das gesamte Land. Interessanterweise ist heute hier noch nicht erwähnt worden, was auch schon viele wissen, da es ja auch schon mindestens im Landtag kommuniziert wurde, nämlich dass es in einer AusschussSitzung ebenfalls einen Appell gegeben hat an den Landtag, die Residenzpflicht abzuschaffen. Darüber möchte hier vermutlich mancher nicht so gern sprechen. Fakt ist aber, wir haben eine Mehrheit hier im Thüringer Landtag, wir müssen nur wollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sabine Berninger hat hier den Begriff „Gemeinheit“ bemüht. Gemeinheit ist ja tatsächlich in der politischen Auseinandersetzung ein Begriff, der nicht so häufig auftaucht. Aber, ich glaube, an dieser Stelle trifft er tatsächlich den Kern des Problems.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Denn es ist in der Tat eine Gemeinheit, wie wir als diejenigen, die Verbesserungen für Menschen ganz konkret durchsetzen können, es schlicht nicht tun, weil wir uns vermeintlich an bestimmte Verträge gebunden fühlen, die das aber nicht einmal hergeben.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Für uns ist das überzeugend.)

Wir sagen noch einmal, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Neuregelung in der Thüringer Verordnung wird es mitnichten leichter, sondern es wird wesentlich bürokratischer. Wenn wir uns nämlich anschauen, dass wir jetzt 23 verschiedene Möglichkeiten haben, wie sich in den einzelnen Kreisen bis zu einer nächsten Stadt bewegt werden kann oder darf, dann zieht das, und zwar ganz zwangsläufig, Kontrollen nach sich, ansonsten braucht man nämlich eine solche Verordnung überhaupt nicht zu erlassen. Wenn ich jetzt kontrollieren möchte, dass in 23 Kreisen sich die betroffenen Menschen tatsächlich nur in diese Stadt, die jeweils mit erwähnt ist, oder in diese Städte bewegen, dann sage ich sehr deutlich, das ist gleich noch eine doppelte Gemeinheit. Die Menschen dürfen sich nicht frei bewegen, sie müssen dann auch noch

nachweisen, dass sie tatsächlich nur in diese nächste Stadt wollen. Wenn ich dann - das passiert nun in der Tat sehr selten - auch noch Herrn Fiedler zitieren darf aus einer Pressemitteilung der CDU vom 17. Mai, die überschrieben ist mit „Asylsuchende können den Alltag deutlich unkomplizierter gestalten“, in der er dann förmlich schwärmt, dass sie jetzt Freunde besuchen könnten etc., sie müssen halt nur im richtigen Kreis wohnen in Thüringen. Sie müssen in der nächstgelegenen Kreisstadt wohnen, damit man sich tatsächlich begegnen kann, ohne diesen beschönigend benannten Besuchsschein zu beantragen, dann möchte ich noch einmal zuspitzen und nicht nur sagen, das ist eine Gemeinheit, sondern das ist an Zynismus kaum noch zu überbieten, was hier im Thüringer Landtag passiert.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier und heute - das habe ich auch schon häufiger gesagt.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU)

Nun nölen Sie doch nicht, Sie können doch dann nach vorn kommen, Herr Fiedler.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sie sollten einen Ordnungsruf erhalten.)

Vielleicht sollten Sie Präsident werden, wenn Sie so scharf darauf sind, Ordnungsrufe zu vergeben.

(Unruhe CDU)

Sie haben hier und heute die Möglichkeit für Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, die sich nicht frei bewegen dürfen, die es schwer haben, ungleich schwerer, als wir uns das vorstellen können, nur weil sie vielleicht ihre Religion ausüben wollen, Freunde besuchen wollen, wie auch immer, die dies alles nicht können, diese Beschränkung aufzuheben mit der Möglichkeit, die wir bieten, nämlich eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Ich verstehe in der Tat nicht, warum es nicht passiert, außer man will ganz bewusst diese Menschen weiterhin - ich sage es so deutlich kleinhalten, einschränken, bewegungsunfähig machen. Ich finde, das ist ein fatales und ein sehr trauriges Signal.

Sabine Berninger hat schon auf die Beschlüsse des SPD-Landesparteitags hingewiesen. Ich habe es mir ja auch nicht nehmen lassen können, auf die Demonstration von gestern zu verweisen. Wer das kann, sich gestern noch vor den Landtag stellen und sagen, wir unterstützen diese Demonstration, und heute hier mit Nein bei einer Regelung stimmt, die auch noch koalitionsvertragskompatibel ist, bei dem frage ich mich, wie ernst ich den oder diejenige nehmen kann.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Deshalb möchte ich für meine Fraktion auch beantragen, dass wir namentlich über unseren Antrag abstimmen. Vielen herzlichen Dank.

Danke schön, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Holbe von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen, werte Gäste, der Antrag der FDP und der gemeinsame Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der uns hier vorliegt, besagt im Kern die Abschaffung der räumlichen Begrenzung des Aufenthalts der Asylbewerber und der geduldeten Ausländer in Thüringen, Abschaffung der Residenzpflicht in der Form, wie sie derzeit besteht, und Ausdehnung auf das gesamte Land. Es macht immer wieder Sinn, doch mal den § 58 Abs. 6 vorzutragen. Mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich, Herr Präsident: „Um den örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen, können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung bestimmen, dass sich Ausländer ohne Erlaubnis vorübergehend in einem der Bezirke mehrerer Ausländerbehörden umfassenden Gebiet aufhalten können.“ Die Landesregierungen können dies bestimmen. Wir haben im zuständigen Fachausschuss mehrfach über dieses Thema diskutiert, haben Anhörungen durchgeführt und es gab viel Zustimmung zur Erweiterung der Residenzpflicht, es gab aber auch sehr große Bedenken, die immer ein Stück weit vergessen werden, nämlich von denjenigen, die mit diesem Gesetz tagtäglich umzugehen haben. Das sind die Landkreise, die Ausländerbehörden, die andere Erfahrungen machen und die uns auch ein Stück weit gewarnt haben, diese Ausdehnung über das ganze Land zu erweitern. Wir haben unterschiedliche Auffassungen, die haben wir mehrfach ausgetauscht, ob in Ausschüssen oder hier im Plenum, und ich habe Ihnen auch den Standpunkt meiner Fraktion vorgetragen. Im Übrigen sind die Erweiterungen des Bundesrats und des Bundestags zu den gesetzlichen Regelungen keine verpflichtenden Regelungen für die Länder, sondern nach wie vor wird auf die Länderhoheit verwiesen und darauf, dass diese entsprechenden Verordnungen erlassen werden können. Sie sind also nach den neuerlichen Gesetzen nicht verpflichtet, das sei hier zumindest noch mal erwähnt. Wir haben uns auch sehr viel Mühe gegeben in der CDU-Fraktion, um diese Erweiterung, die im Koalitionsvertrag beschlossen worden ist, im räumlichen Bezug zu diskutieren. Selbstverständlich haben wir hier die einzelnen Kreise zur Hand genommen und überlegt, an welchen Stellen es Sinn macht. Ich

denke, mit der Bezeichnung dieser nunmehr 23 Residenzbezirke, in denen mindestens eine kreisfreie Stadt dabei ist und insbesondere auch die Nachbarkreise, ist die Bewegungsfreiheit in jedem Fall deutlich erhöht worden. Es bleibt abzuwarten, wie diese Regelungen umgesetzt werden, wie sie angenommen werden. Das werden wir selbstverständlich nach gegebener Zeit noch mal überprüfen und kontrollieren und werden auch die entsprechenden Behörden fragen und natürlich auch diejenigen, die betroffen sind, um zu sehen, wie es funktioniert. Ich halte es auch für ganz besonders wichtig, das zu tun. Die SPD hat hier einen anderen Standpunkt, sie haben das vertreten, Frau Kanis, haben das aufgeführt, aber ich verweise auf unseren Koalitionsvertrag und es gibt Verträge, nach denen über einen gewissen Zeitraum auch die Spielregeln in den einzelnen Bereichen festgelegt worden sind. Sie haben gestern auch ein schönes Beispiel bekommen, unser Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren. Auch hier hätten wir CDU-Innenpolitiker uns gewünscht, dass wir keine Rasseliste haben, aber es war nicht umsetzbar. Man findet sich in den Facharbeitskreisen in den einzelnen Fraktionen und schließt Kompromisse und so ist auch dieser Kompromiss hier zustande gekommen, dass für uns der räumliche Bezug in seiner Begrenzung sich dergestalt wiederfindet, wie die Rechtsverordnung ist.

Ich bin selber nicht zufrieden, dass die Rechtsverordnung bisher noch nicht erlassen worden ist. Es gab eine sehr lange Prüfzeit im Justizministerium. Derzeit befindet sich diese Rechtsverordnung in der Staatskanzlei. Sie soll in einer der nächsten Gesetz- und Verordnungsblätter erlassen werden. Es bleibt wirklich zu hoffen, dass dies schnell passiert, damit sowohl die Asylbewerber als auch die geduldeten Ausländer hier von dieser Regelung profitieren können und sich dann auch in einer größeren Bewegungsfreiheit hier im Land aufhalten können.

Meine Fraktion lehnt die Anträge in den Drucksachen 5/2671 und 5/2592 ab.

(Beifall CDU)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Bergner von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, wir beraten heute erneut über zwei Anträge, die eine Aufhebung der Residenzpflicht bei Asylbewerbern fordern. Ich möchte Ihnen gern darlegen, warum die FDP-Fraktion erneut einen Antrag in die Plenarsitzung eingebracht hat. Wie Sie sich wahrscheinlich noch erinnern können,

(Abg. Rothe-Beinlich)

meine Damen und Herren, haben wir in einem Antrag vom 7. Februar 2011 - das war die Drucksache 5/2273 - die Landesregierung aufgefordert, bis zum 30. April 2011 eine Verordnung zur Lockerung der Residenzpflicht zu erlassen. Da der Antrag damals abgelehnt wurde und bis zum 30.04.2011 immer noch keine Verordnung ergangen war, hatten wir uns mit Blick auf den Beschluss im Bundesrat entschlossen, erneut einen Antrag zu stellen, denn - ich erinnere daran - wir haben auch versprochen, hartnäckig in dieser Angelegenheit zu bleiben. Vom Kabinett wurde nun doch am 17. Mai 2011 - also mit einer leichten Verzögerung gegenüber unserem Ausgangswunsch - eine Verordnung zur Ausweitung der Residenzpflicht beschlossen. In Kraft getreten ist diese aber noch nicht - dazu aber später noch mehr.

Ein weiterer Grund für einen Antrag war, so wie ich vorhin schon gesagt hatte, dass die Landesregierung seit dem 15. April 2011 nicht mehr nur von den Oppositionsfraktionen, sondern auch vom Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften dazu getrieben wurde, endlich zu handeln.

Frau Kollegin Holbe, sicherlich ist es keine verpflichtende Regelung, aber auch bei denen, die noch irgendwo Zweifel hatten, ob es rechtlich möglich sei, die Residenzpflicht aufzuheben oder wenigstens auszuweiten, ist nun auch dieser Zweifel endgültig ausgeräumt und es gibt aus meiner festen Überzeugung keinen Grund, wirklich keinen Grund, diese Bewegungsfreiheit nicht wenigstens innerhalb der Thüringer Landesgrenzen zu ermöglichen.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich appelliere dabei auch an Ihre christliche Gesinnung.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ach, hört mir doch damit auf.)

(Beifall DIE LINKE)

Unser Antrag, meine Damen und Herren, besteht aus zwei Teilen, erstens die Lockerung bzw. die Aufhebung der Residenzpflicht bei Asylbewerbern und zweitens zeitgleich eine Lockerung der räumlichen Beschränkung bei geduldeten Ausländern. Wie aus der Nummer 1 des Antrags ersichtlich ist, bestätigt der Beschluss des Bundesrates unsere Auffassung, dass endlich etwas getan werden muss. Gleichzeitig entzieht der Beschluss des Bundesrates der bisherigen Begründung der Landesregierung, warum eine Lockerung der Residenzpflicht auf das ganze Land nicht möglich sei, die Argumentationsgrundlage. Durch eine Änderung des § 58 Abs. 6 Asylverfahrensgesetz wird den Bundesländern ermöglicht, künftig den Aufenthaltsbereich

der Asylbewerberinnen und -bewerber auch auf das ganze Land und sogar länderübergreifend auszudehnen. Den Gedanken möchte ich ausdrücklich auch noch mal erwähnen, denn länderübergreifend interessiert das gerade auch diejenigen, die in der Nähe von Landesgrenzen wohnen. Wir sehen deswegen die vorgesehene Verordnung nur als einen ersten Schritt, Herr Minister, der natürlich - und hier sind wir auch froh darüber - für die Betroffenen etwas mehr Lebensqualität bedeutet, aber eben bei Weitem nicht an das herankommt, was wir uns vorstellen. Warum man die Residenzpflicht nicht gleich für das ganze Land aufgehoben hat, um sich endlich von den aus meiner Sicht sinnlosen und nicht nachvollziehbaren Grenzen zu verabschieden, ist mir nicht verständlich. Ich will auch dort noch einmal sagen, weil Frau Kollegin Holbe die Landratsämter angesprochen hat, also diejenigen, die mit dem Verwaltungsvollzug beschäftigt sind, ich denke, dass diese Lockerung auch jede Menge an Verwaltungsvereinfachung und Einsparungen an Zeit und Personal bringen würde.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Deswegen bin ich fest der Überzeugung, dass es an der Zeit ist, die Grenzen der räumlichen Beschränkung in Thüringen abzuschaffen.

(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke. Somit kann man auch die durch Grenzen immer wieder entstehenden unbilligen Härten nun wirklich vermeiden.

Zu Punkt 2 unseres Antrags: In der Plenarsitzung vom 24.02. wurde uns vom Innenminister berichtet, dass für geduldete Ausländer die Verwaltungsvorschrift „Handakte für die Ausländerbehörden“ zur Anwendung kommt und demnach Geduldete grundsätzlich den gleichen räumlichen Beschränkungen unterliegen wie Asylbewerber. Auch wenn durch die Verordnung eine Verbesserung vorgenommen wurde, die noch nicht umfänglich unseren Vorstellungen entspricht, wollen wir natürlich, dass zumindest auch diese Erleichterungen für die geduldeten Ausländer zur Anwendung kommen.

(Beifall FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auch auf den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen und ausdrücklich festhalten, dass wir diese Anträge nicht als Konkurrenz in dem Sinne betrachten, auch wenn wir meinen, dass unser Antrag durch die Einbeziehung der geduldeten Ausländer weitergeht. Wir werden aber Ihrem Antrag, meine Damen und Herren, hier und heute die Zustimmung nicht verweigern.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen freue ich mich auf diese Debatte und auch ich beantrage für unseren Antrag namentliche Abstimmung und bitte um Ihre Zustimmung. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Als Nächster hat sich der Abgeordnete Metz von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Berninger, zu dem Stichwort Gemeinheit und Gemeinheit der SPD gegenüber Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geduldeten und Flüchtlingen gilt es, eine Sache noch einmal deutlich zu machen. Ich glaube, dass das gemeinsame Engagement, das Politikerinnen und Politiker gerade dieser drei Fraktionen im Bereich für den Einsatz für Familien und Einzelschicksale von Asylbewerbern in Thüringen auch wirklich in Zusammenarbeit leisten, lässt einen solchen starken Ausdruck wie Gemeinheit an der Stelle einfach nicht zu.

(Beifall CDU, SPD)

Weil wir als Sozialdemokratie und als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten von Ihnen in der Vergangenheit schon öfter für alles mögliche Leid in der Welt verantwortlich gemacht wurden, vom Tod von Rosa Luxemburg bis hin zu weiteren historischen Momenten, will ich noch einmal auf ein paar Sachen eingehen.