Protokoll der Sitzung vom 17.12.2009

(Beifall DIE LINKE)

Ich habe jetzt eine weitere Redemeldung von der Fraktion DIE LINKE, Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Da Frau Lehmann in ihrem Redekonzept keine Nachfrage von mir vorgesehen hatte und insofern die Anfrage nicht zugelassen hat und mich aufgefordert hat, das hier vor dem Podium zu machen, will ich das gern tun. Sie hat in ihrem Redebeitrag behauptet, die Reduzierung des Bundesanteils bei den Kosten der Unterkunft würde die Landesregierung - da bitte ich Herrn Innenminister, den Hinweis gleich mitzunehmen - beim neuen Finanzausgleich bei der Bedarfsermittlung des angemessenen Finanzausgleichs berücksichtigen. Insofern wäre das für die Thüringer Kommunen aufkommensneutral. Der Skandal wäre, wenn ich Frau Lehmann richtig verstanden habe, dass damit das Land belastet wird und sich der Bund entlastet. Unsere Aufregung mit Blick auf die Kom

munen wäre aber nicht angemessen. Jetzt gibt es einen Referentenentwurf aus Ihrem Haus, der sich zurzeit im Anhörungsverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden befindet. Da gibt es eine Anlage, wo die Bedarfsermittlung aus Sicht der Landesregierung nachvollzogen wird. Das wollte ich eigentlich Frau Lehmann fragen: Da gibt es eine Position, die mich doch schon sehr zum Nachdenken bringt, und zwar steht da, ich zitiere jetzt mal: „Minderbedarf im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung nach SGB II“ - und zwar 12 Mio. Das heißt, die Landesregierung geht davon aus, dass die Kommunen im nächsten Jahr 12 Mio. weniger für den Bereich Kosten der Unterkunft ausgeben müssen als im Vergleich zu dem laufenden Jahr 2009, und bringt deshalb 12 Mio. in Absatz. Das müssen Sie mal erklären! Nach uns vorliegenden Informationen - ich bin selbst Mitglied im Kreistag des Ilm-Kreises - verlieren wir 509.000 € Bundesanteil und die Ausgaben steigen aber gleichzeitig um 520.000 €. Das heißt, im Saldo müssen wir im Bereich des SGB II 1.029.000 € aus dem Kreishaushalt zuschießen. Das tragen übrigens die kreisangehörigen Städte und Gemeinden über die Kreisumlage. Solche Informationen haben wir von etwa der Hälfte der Landkreise und kreisfreien Städte. Wie kommen Sie da bei der Bedarfsermittlung auf die Einschätzung, dass im nächsten Jahr die Kosten der Unterkunft in Thüringen sinken trotz sinkenden Bundesanteils? Die Absenkung des Bundesanteils macht jetzt etwa 10 Mio. aus, die fehlen schon mal. Das wird sich sicherlich dann auch im Gesetzgebungsverfahren noch klären lassen, das ist ja jetzt erst mal nur ein Referentenentwurf. Der muss ja noch zum zweiten Mal im Kabinett beraten werden. Ich gehe einmal davon aus, die Hinweise der kommunalen Spitzenverbände werden sich mit dem decken, was ich jetzt eben dargelegt habe. Sie sollten es schon einmal mitnehmen, vielleicht können Sie ja jetzt schon mal in Ihrem Hause auch in Abstimmung mit dem Finanzministerium und Sozialministerium klären, wie Sie auf diese Zahlen kommen. Ich kann sie tatsächlich nicht verstehen, weil Sie mit der Wirklichkeit nichts zu tun haben. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Jetzt gibt es wirklich keine weiteren Redemeldungen seitens der Abgeordneten. Für die Landesregierung Minister Machnig, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es kurz halten. Sie alle kennen das Verfahren, in dem wir uns gerade bewegen, nämlich, dass wir uns in einem Bundesrats- und Bundes

tagsverfahren bewegen. In der Sitzung vom 6. November im Bundesrat ist eine Stellungnahme verabschiedet worden. Diese Stellungnahme will ich kurz zitieren: „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Änderung der Anpassungsformel für die Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung in § 46 Abs. 7 SGB II vorzunehmen, indem die Bundesbeteiligung entsprechend der Entwicklung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II und nicht entsprechend der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften berechnet wird.

Zweitens: Der Bundesrat fordert, vor diesem Hintergrund eine Berechnung ausgehend von den Beteiligungsquoten im Jahre 2007 vorzunehmen.“ Dieser Stellungnahme des Bundesrates hat die Thüringer Landesregierung zugestimmt. Wir alle wissen jetzt, bei diesem Gesetz handelt es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Die Bundesregierung hat am 4. Dezember mit ihrer Mehrheit das Begehren des Bundesrates abgewiesen. Deswegen planen wir auf der Sitzung am 18. Dezember, wo es entsprechende Anträge gibt, den Anträgen, die auf Anrufung eines Vermittlungsausschusses setzen, zuzustimmen. Ich will es auch begründen, warum das aus meiner Sicht sinnvoll ist. Zunächst kann man sicherlich lange über die Berechnungsformel diskutieren; eines ist klar, sie produziert strukturelle Nachteile für Bereiche, in denen es Bedarfsgemeinschaften gibt, die nicht Singlehaushalte sind. Darauf müssen wir reagieren. Das heißt, eigentlich muss man davon ausgehen, dass insbesondere ländlich strukturierte Länder dann wahrscheinlich von einer solchen Regelung betroffen sind. Aber ich will auch in einen größeren Kontext das Ganze stellen. Wir sind konfrontiert - das sage ich mal in Richtung der Kollegen der FDP, die ja hier einen Beitrag gehalten haben, in dem sie diese Regelung ja ablehnen; Sie haben sie ja mit beschlossen im Koalitionsvertrag und haben im Bundestag am 4. Dezember mit der CDU gestimmt an der Stelle - mit einer Anzahl von Gesetzen, die zunehmend die Finanzkraft der Länder und der Kommunen infrage stellen. Ich will drei oder vier solcher Punkte benennen. Das Wachstums-/Stabilisierungsbeschleunigungsgesetz führt dazu, dass die Länder, wenn es denn so verabschiedet wird, insgesamt 2,3 Mrd. € und die Kommunen 1,6 Mrd. € verlieren. Bei den KdU-Kosten, die hier in Rede stehen, werden auch wieder zulasten der Länder bzw. der Kommunen die Kosten verteilt. Die geplante SGB-II-Reform, die Frau von der Leyen auf den Weg gebracht hat, wird - und ich habe mit den ARGEn gesprochen - dazu führen, dass sich die Verwaltungskosten der Kommunen für diese SGB-II-Reform verdoppeln werden. Last, but not least, es ist angekündigt, dass 2011 eine große Steuerreform kommen soll - ich bin mal gespannt, wie Sie das bei einer Nettokreditaufnahme von 100 Mrd. € im Bundeshalt für 2010 ma

chen wollen, aber egal -, die auch darauf hinausläuft, dass die Finanzkraft des Bundes, aber auch der Länder und der Kommunen geschwächt wird. Vor dem Hintergrund muss ich eindeutig sagen, es muss auch ein Ende haben, denn auch die Länder, die Kommunen sind wichtig im Hinblick auf ihr investives Verhalten, sind wichtig, um Maßnahmen der Daseinsvorsorge auf den jeweiligen Ebenen sicherzustellen. Deswegen darf es nicht sein, dass weiterhin Politik zulasten der Finanzen der Länder und Kommunen gemacht wird. Aus dem Grund wird die Landesregierung bei diesem Gesetz über die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Empfänger in dem Fall der Anrufung des Vermittlungsausschusses zustimmen. Ich hoffe, es wird dabei ein Ergebnis herauskommen, das nicht zulasten der Länder und Kommunen geht. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Es gibt jetzt keine weiteren Redeanmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Es ist beantragt worden die Überweisung des Antrags an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gibt es Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Ich frage noch einmal nach den Gegenstimmen. Keine. Stimmenthaltungen? Die gibt es zahlreich. Damit ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss angenommen worden.

Nun haben wir den Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss abzustimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Auch hier frage ich nach den Gegenstimmen. 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? Da gibt es zahlreiche. Mit Mehrheit ist die Überweisung an den Innenausschuss vorgenommen worden.

Die Federführung soll beim Haushalts- und Finanzausschuss liegen, ist beantragt worden. Wer dieser Federführung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Auch hier frage ich nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Da gibt es einige. Mit Mehrheit ist beschlossen worden, dass die Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss liegt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf

Klimaschutz stärken - CO2- Ausstoß der Dienstfahrzeu- ge reduzieren Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/73 -

Mir ist nicht signalisiert worden, dass das Wort zur Begründung genommen werden soll, so dass wir gleich in die Aussprache gehen. Ich rufe als Erstes für die SPD-Fraktion den Abgeordneten Weber auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beabsichtigt - ich zitiere aus der Begründung -, „dass der Freistaat die Absicht der Bundesregierung, die für Deutschland festgesetzten Klimaziele zu erreichen, unterstützt.“ Insoweit kann ich, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, Ihre Intention nur begrüßen und ich kann sie unterstützen. Allerdings, und da hört meine Unterstützung bereits wieder auf, verfolgen Sie mit diesem Ziel nur - positiv gewertet -, halbherzig, das Ziel Klimaschutz voranzubringen. Dieser Antrag kann nicht dazu dienen, das wichtige, allgegenwärtige Thema des Klimaschutzes stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken, viel eher handelt es sich hierbei um einen Schaufensterantrag. Das bedauere ich. Ich hätte Ihnen an dieser Stelle mehr zugetraut.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Ich nicht.)

Sie haben ja selbst erkannt, dass dies nicht weit genug geht, deswegen haben Sie ja eine Aktuelle Stunde zum Thema Klimaschutz beantragt. Der Antrag, der, wie bekannt, schon lange vor dem Antrag zur Aktuellen Stunde hier behandelt werden sollte, nämlich im letzten Plenum, reduziert doch tatsächlich die wichtige Frage, die allumfassende Frage des Klimaschutzes auf die Frage der Dienstwagenflotte der Landesregierung und nachgeordneten Institutionen. Das ist Ihnen gerade mal eingefallen oder - besser gesagt - es ist Ihren Kollegen in Sachsen im Jahr 2007 eingefallen und Sie haben sich gedacht, Sie stellen den Antrag hier einfach noch mal. Sie haben vielleicht die Chance, es in die eine oder die andere Tageszeitung zu schaffen. Das Thema ist aber, werte Kolleginnen und Kollegen, zu wichtig, um so behandelt zu werden.

(Beifall SPD)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Anfrage?

Aber jederzeit.

Bitte schön.

Verehrter Herr Kollege, sind Sie nicht auch der Meinung, dass dem guten alten Spruch „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“ auch Taten folgen müssten und dass man irgendwo beginnen muss? Sind Sie nicht auch der Meinung, dass ein noch so kleines Teil, wie zunächst beim Fuhrpark des Freistaats mit einer Beispielwirkung anzufangen, sinnvoll ist? Das habe ich in Ihren ersten Ausführungen sehr negativ gehört. Können Sie das vielleicht noch mal klarstellen, ob man nicht irgendwo anfangen muss?

Aber gerne, Herr Kollege. Da brauche ich gar nicht weg von dem, was ich jetzt sowieso sagen wollte, nämlich wenn Sie sich wirklich mit diesem Thema auseinandergesetzt hätten, dann hätten Sie verschiedene Fragen stellen müssen,

(Beifall SPD)

zum Beispiel: Wie beabsichtigt die neue Landesregierung mit dem Thema Klimaschutzziele umzugehen? Oder wenn es Sie besonders interessiert: Wie wurde bisher die Erneuerung der Dienstwagenflotte gehandhabt und was wird sich unter Umständen daran ändern?

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE: Vielen Dank für die Nachhilfe.)

Offensichtlich gab es Bedarf dafür.

(Beifall SPD)

Es gibt zurzeit weder Grund noch Anlass zu mutmaßen, dass die neue Landesregierung nicht alle technischen Möglichkeiten zur CO2-Reduzierung in diesen Fragen ausnutzen wird; denn verbrauchs- und schadstoffarmer Betrieb der Dienstwagen ist nicht nur eine Frage des Klimaschutzes, es ist letztendlich auch eine Frage verantwortlicher und wirtschaftlicher Haushaltsführung. Ich bin sicher, hier

wird verantwortlich gehandelt.

(Beifall CDU)

Aber wenn wir schon beim Thema Finanzen sind, dann hätten Sie natürlich auch die Frage stellen können, ob und in welchem Umfang dieses Antragsziel, was Sie hier verfolgen - wenn nicht ohnehin beabsichtigt, der Koalitionsvertrag lässt vermuten, dass das ohnehin beabsichtigt ist -, zu zusätzlichen Kosten führen würde. Denn dann hätten wir uns darüber unterhalten können, ob wir mit den gleichen Mitteln unter Umständen an anderer Stelle nicht mehr erreichen können. Wenn Sie das getan hätten, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dann wäre ich auch bereit, mich näher mit dem Antrag auseinanderzusetzen, so aber bleibt meiner Fraktion nichts anderes übrig, als den Antrag abzulehnen. Denn wenn Sie sich keine Mühe mit Ihren Anträgen machen, warum sollten es dann andere tun? Danke schön.

(Beifall CDU, SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Frau Abgeordnete Dr. Lukin zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren, unsere Fraktion unterstützt das Anliegen dieses Antrags und ich bedauere es außerordentlich, dass Herr Weber von vornherein das Anliegen als Schaufensterantrag wertet und ohne Diskussion einfach verschwinden lassen will.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich meine, bei aller Glaubwürdigkeit oder bei aller Hoffnung in die Wirtschaftlichkeit und in die Intention der Landesregierung, dass sie ja schon ihren Fuhrpark hervorragend ausgestattet hat, sollte man doch mal nachfragen können, wie es in Natura aussieht, und man sollte doch Vorschläge auch für diese Verbesserung nicht gleich - ich will mal sagen - undiskutiert verschwinden lassen.

Ich möchte nur sagen, dass die gegenwärtig stattfindende UN-Klimakonferenz uns ja eindeutig noch mal mitgeteilt hat, dass gerade von Industrieländern sehr konkrete Festlegungen, Projekte oder auch Innovationen erwartet werden für eine weltweite kohlenstoffarme Entwicklung.

Lassen Sie mich nur zwei kurze Punkte als Handlungsauftrag mit benennen. Danach komme ich zu dem sehr konkreten Thema. Laut einer EU-Prognose

könnte sich die Anzahl der Pkw weltweit von gegenwärtig 0,7 auf 3 Milliarden in den nächsten Jahrzehnten erhöhen und die jüngste Emissionsbilanz der EU-Umweltagentur weist aus, dass ca. 26 Prozent der CO2-Emissionen in der EU von Pkw stammen, lediglich 3 vom Schwerverkehr und 2 von leichten Nutzfahrzeugen.

Der Abgeordnete Meyer möchte Ihnen eine Frage stellen. Gestatten Sie das?

Könnten Sie die Frage vielleicht am Ende stellen? Dann wissen Sie ungefähr, worüber ich sprechen will und dann können wir uns, denke ich, unterhalten.

Dann machen wir das so.

Besonders problematisch, und da werden Sie sicherlich zustimmen, stellt sich die CO2-Emission in den städtischen Ballungsgebieten dar. Wir haben einmal nachgeschaut, ungefähr die rund 4.000 zahlenmäßig im Landeshaushalt erfassten dienstlich genutzten Fahrzeuge, denke ich, könnten ein gutes Signal für eine Diskussion zu dem Punkt CO2-Emission und konkrete Beiträge auch der Landesregierung und des Landeshaushalts leisten.

Wir würden gern die Diskussion in den Ausschüssen auch noch erweitern. Da komme ich ein kleines bisschen in Ihre Richtung, und zwar auch zu dem Diskussionsumfeld, welche Optimierungsvarianten es hinsichtlich der Nutzung der Fahrzeuge gibt. Sind für die Erfüllung der Aufgabenstellung des Landeshaushalts alle noch notwendig? Zum anderen wollen wir gleichzeitig eine Sichtung des Fahrzeugbestands anregen, beispielsweise zu den Fragestellungen: Wie viele Fahrzeuge müssen dringend in den nächsten zwei Jahren erneuert werden? Soll bei den Neuanschaffungen der CO2-Ausstoß ein Kriterium sein? Sind die entsprechenden Mehr- oder Mindereinnahmen und Kosten im Haushalt berücksichtigt? Welche CO2-Richtwerte werden herangezogen? Plant die Landesregierung den CO2-Ausstoß pro Kilometer als Kriterium für Neuanschaffungen zu berücksichtigen? Sollen sich aus der Vorbildwirkung des Landes zielführende Maßnahmen zum Anreiz für den Kauf klimafreundlicher Fahrzeuge auch für die Nachfolgeeinrichtung mit ergeben? Wenn ja, welche Maßnahmen könnte sich die Landesregierung vorstellen, um dort Unterstützung zu leisten oder einen Förderanreiz zu schaffen? Oder die Diskussion könnte auch

weitergeführt werden: Welche weiteren Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes könnte sich die Landesregierung in ihrem Wirkungsbereich noch vorstellen?

Sie sehen also, die Palette ist sehr breit. Hier haben wir ein konkretes Signal. Ich denke, die Möglichkeit sollten wir nicht verschenken. Wir haben bezüglich dieses Themas auch die Erfahrung gemacht, dass sich solche Signalwirkungen nicht nur in klimapolitischen Anreizen, sondern auch in wirtschaftspolitischen Forderungen niederschlagen können. Sie könnten den Anstoß geben für Entwicklungen auf dem Gebiet. Die Autoindustrie hat dort bereits etliches vorgelegt und wir könnten auch, denke ich, einige wirtschaftspolitische Anreize schaffen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)