Im Rahmen der europaweiten Ausschreibung 2011/S 77-126469 wurde durch die Bereitschaftspolizei Thüringen - Zentrale Beschaffungen/ Dienstleistungen die Anschaffung technischer Infrastruktur im Zuge des BOS-Digitalfunkes sowie zur Ausstattung zweier Leitstellen ausgeschrieben. Die Frist endete am 17. Mai 2011.
1. Wie viele Bewerber haben ein Angebot entsprechend der Ausschreibung abgegeben und wie viele Angebote wurden als nicht mit den Ausschreibungskriterien vereinbar aus welchem konkreten Grund zurückgewiesen?
4. In welchem Umfang hat das beauftragte Unternehmen bereits in der Vergangenheit Aufträge durch den Freistaat Thüringen erhalten?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Renner beantworte ich
Thüringen hat im Supplement der Europäischen Union bekanntgegeben, dass beabsichtigt ist, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, Infrastrukturen im Zuge der BOS-Digitalfunkeinführung und der Ausstattung von polizeilichen Leitstellen anzuschaffen. Inzwischen hat das Thüringer Innenministerium das Verfahren allerdings aufgehoben. Folglich sind auch keine Aufträge erteilt worden.
Zu den nicht erteilten Aufträgen gibt es auch keine Nachfragen. Dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Koppe von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/2958.
Die Landesregierung hat angekündigt, dass zum 1. August 2011 eine neue Thüringer Schulordnung in Kraft treten wird.
1. Wie bewertet die Landesregierung die sehr kurzfristige Veröffentlichung der neuen Thüringer Schulordnung wenige Tage vor dem Schuljahresbeginn 2011/2012?
2. Aus welchen Gründen verzichtete die Landesregierung bei der Ausarbeitung der neuen Thüringer Schulordnung auf eine konsensuale Einigung der beteiligten Verhandlungspartner?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Regelungen der neuen Thüringer Schulordnung aller Voraussicht nach während der Sommerferien umgesetzt werden müssen?
4. Wie bewertet die Landesregierung den zu erwartenden erheblichen Mehraufwand zur Umsetzung der neuen Thüringer Schulordnung, der neben den allgemeinen Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts für das Lehr- und Verwaltungspersonal vor Ort besteht?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Merten.
Zu Frage 1: Die Thüringer Schulen wurden direkt im Anschluss an die Beratung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Thüringer Landtags über die neue Thüringer Schulordnung in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus sind die Inhalte der neuen Thüringer Schulordnung durch die breite öffentliche Diskussion bereits hinlänglich bekannt. Insofern ist es natürlich angezeigt, dass wir kurzfristig die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt vornehmen. Dagegen bestehen auch keine Bedenken.
Zu Frage 2: Der am 30. Juni im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Thüringer Landtags behandelte Entwurf der 12. Verordnung zur Änderung der Thüringer Schulordnung gibt einen breiten Konsens der beteiligten Verhandlungspartner wieder. Die Vereinbarkeit sämtlicher von unterschiedlichen Interessenlagen geprägten Vorstellungen ist vorliegend, wie bei den meisten Gesetzgebungsverfahren, nicht möglich.
Zu Frage 3: Die konkrete Umsetzung von Änderungen in der Thüringer Schulordnung ist sinnvollerweise während der Sommerferien vorzubereiten, damit diese im laufenden Schuljahr umgesetzt werden können. Eine Vielzahl von Regelungen der neuen Schulordnung ist erst nach einer teilweise zweijährigen Übergangszeit zu realisieren, so dass die Umsetzung der gesamten Schulordnung zeitlich gestuft erfolgt.
Zu Frage 4: Da die Inhalte der neuen Thüringer Schulordnung dank der weit gestreuten Beteiligung und der breit geführten öffentlichen Diskussion in den Schulen bereits bekannt sind und zahlreiche Anregungen der Lehrerschaft berücksichtigt wurden, bestehen hinsichtlich der Fähigkeit der Thüringer Lehrer, die Inhalte der neuen Thüringer Schulordnung umzusetzen, keine Bedenken. Zudem werden die Schulen bei der Umsetzung der neuen Thüringer Schulordnung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie durch die staatlichen Schulämter begleitet. Darüber hinaus enthält - wie bereits ausgeführt - die Schulordnung Übergangsregelungen, die den Schulen für die Umsetzung einzelner Regelungen teilweise bis zu zwei Jahre einräumt.
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe eine Nachfrage bezogen auf die Information der Lehrerinnen und Lehrer an den Thüringer Schulen. Wie können Sie sicherstellen, dass diese auch in der kurzfristi
gen Zeit jetzt den Zugang zur Schulordnung erhalten, so dass sie diese auch lesen, bearbeiten und verarbeiten können? Danke.
Ja, das haben wir sichergestellt, indem wir eine Lesefassung erstellt haben, um den Leseaufwand zu reduzieren und die Rezeptionsfähigkeit zu optimieren, in der die Veränderungen kursiv deutlich erkennbar sind, so dass man zielgenau lesen kann und nicht die gesamte Ordnung von vorn bis hinten durcharbeiten muss. Es ist ein Ministerbrief an die Schulen rausgegangen, so dass alle Lehrerinnen und Lehrer seit letzter Woche informiert sind. Es sind Ordnungen an die Schulen auch rausgegangen. Darüber hinaus haben wir die neue Schulordnung sofort nach der Benehmensherstellung im Ausschuss auf der Homepage des TMBWK veröffentlicht, so dass für jeden jederzeit ein Zugang möglich ist, Tag und Nacht.
Vielen Dank. Herr Staatssekretär, das ist ja nicht die erste Änderung der Thüringer Schulordnung. Können Sie mir vielleicht mal helfen, wie das bei den vorhergehenden Veränderungen, auch in dem Maße an Veränderungen gewesen ist, wie viel Zeit dort üblicherweise zwischen der Verabschiedung bzw. zwischen Beschluss und dann dem Inkrafttreten gewesen ist?
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/2959, vorgetragen vom Abgeordneten Barth.
Die Landesregierung hat angekündigt, dass zum 1. August 2011 eine neue Thüringer Schulordnung in Kraft treten wird.
1. Wie hoch ist der Anteil der Lehrer und des Verwaltungspersonals an den staatlichen Schulen in Thüringen, die innerhalb des Zeitraums der Schulferien vom 11. Juli 2011 bis 19. August 2011 bisher angekündigt haben, ihren Urlaubsanspruch geltend zu machen?
2. Plant die Landesregierung, Lehrer oder Verwaltungspersonal an den staatlichen Schulen in Thüringen zum Verzicht auf die Geltendmachung ihres Urlaubsanspruchs für die Aufgabe der Umsetzung der neuen Thüringer Schulordnung anzuregen oder zu verpflichten?
3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass alle Schüler, Eltern und Lehrer Kenntnis über zu erwartende Änderungen im individuellen Schulalltag bis zum Ende der Sommerferien erlangen?
4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass alle räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen zur Umsetzung der neuen Thüringer Schulordnung ab dem Schulbeginn am 22. August 2011 gewährleistet sind?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Merten.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Frage des Abgeordneten Bergner, vorgetragen durch Herrn Abgeordneten Barth, wie folgt:
Zu Frage 1: Lehrer nehmen ihren Urlaub in aller Regel in den Ferien und beantragen dies beim Schulleiter. Gleiches gilt für das Verwaltungspersonal des Landes. Das nicht beim Land angestellte Verwaltungspersonal beantragt den Urlaub beim Schulträger. Das Land führt keine Statistik über Urlaubsplanungen von Lehrern. Problemmeldungen sind der Landesregierung auch bisher nicht bekannt.