Protokoll der Sitzung vom 06.07.2011

Zu Frage 2: Nein.

Zu Frage 3: Die Thüringer Schulen und die Öffentlichkeit wurden direkt nach der Beratung im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur des

(Abg. Hitzing)

Thüringer Landtags über die neue Schulordnung in Kenntnis gesetzt.

Zu Frage 4: Eine Erhöhung des Personalbedarfs an Schulen ist mit der Änderung der Thüringer Schulordnung nicht verbunden. Auch ist ein zusätzlicher räumlicher oder sächlicher Bedarf nicht zu erwarten.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Barth.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, ich verstehe Ihre Neigung, die Fragen möglichst kurz zu beantworten, aber die Frage 3 haben Sie nicht beantwortet. Ich hatte nicht gefragt, wie Sie die Schulen und die Öffentlichkeit informiert haben, sondern die Frage war, wie Sie sicherstellen, dass alle, Schüler, Eltern und Lehrer, Kenntnis erlangen von den Änderungen, die sich durch die veränderte Schulordnung im Schulalltag ergeben.

Doch, ich meine die Frage sehr wohl beantwortet zu haben, nämlich ich habe gesagt, dass wir hierüber die Öffentlichkeit in Kenntnis gesetzt haben. Ob das wirklich garantiert werden kann, das können wir nicht sagen, das können wir auch nicht sicherstellen, weil es durchaus Eltern oder Lehrer geben mag - das kann ich nicht einschätzen -, die sie nicht zur Kenntnis genommen haben. Das kann ich auch nicht garantieren.

Es gibt eine weitere Frage durch den Abgeordneten Barth.

Dann hätte ich noch eine: Sie haben vorhin gesagt, Herr Staatssekretär, dass eine Vielzahl von Regelungen in der Schulordnung erst nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft tritt. Können Sie mir ein Gefühl geben, wie viel Prozent des Regelungsumfangs zu Beginn des nächsten Schuljahres in Kraft treten und wie viel in etwa dann erst nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft treten?

Ich bedauere, das kann ich wirklich nicht. Ich habe jetzt nicht die Anzahl der Änderungen insgesamt vor Augen, aber es gibt wesentliche Punkte, die tatsächlich Übergangszeiten zulassen bzw. vorsehen. Beispielsweise die Frage bei der Wahl der Schul

sprecher ist ein solches Thema. Aber ich habe es jetzt nicht im Detail im Kopf, muss ich dazusagen.

Damit ist das Fragenkontingent erschöpft, der Fragesteller selbst ist nicht da, die zwei Zusatzfragen sind gestellt. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2962 auf.

Vielen Dank.

Neuer Einsatzstock der Thüringer Polizei - nachgefragt (I)

In der Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage 1366 in Drucksache 5/2860 teilte die Landesregierung mit, dass der neue Einsatzstock im Rahmen der polizeilichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen erprobt wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Haben die Erprobungen auch in Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Thüringer Polizei stattgefunden?

2. Wer nahm die Erprobung in welchem Zeitraum vor (bitte Dienstgrad und Anzahl der Personen)?

3. Welches Ergebnis hatte die Erprobung?

4. Wie schätzten Vorgesetzte die Wirkung des Schlagstockes ein?

Danke, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Siegesmund beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1 lautet die Antwort: Ja.

Zu Frage 2: Vier Polizeitrainer, ein Polizeioberkommissar, ein Polizeikommissar, ein Polizeiobermeister und ein Polizeimeister aus dem Bereich Eingriffstechniken des Bildungszentrums der Thüringer Polizei führten von 2006 bis 2010 die Erprobungen durch.

Zu Frage 3: Aufgrund der Erprobung konnte ein fachlicher Mehrwert im Vergleich zu vorhandenen Einsatzstöcken festgestellt werden. Die praktischen Erkenntnisse der Erprobung flossen in eine Kon

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

zeption zur Aus- und Fortbildung der Polizeivollzugsbeamten der Thüringer Polizei ein.

Zu Frage 4: Es wurden Verbesserungen im Hinblick auf die Wirkungsweise, die Handhabung, den Trainingsaufwand, die Funktionalität, die Akzeptanz und die Deeskalation festgestellt.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Meyer.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Was versteht man unter einem fachlichen Mehrwert bei einem Schlagstock?

Ein fachlicher Mehrwert ist zum Beispiel die bessere Handhabbarkeit, dass sie von den Polizeivollzugsbeamten getragen werden können, ohne dass sie behindert werden, wenn sie etwa im Fahrzeug sitzen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Meyer.

Das heißt, es ermöglicht, dass dieser Schlagstock jetzt auch dauerhaft im Alltagsdienst getragen werden kann und nicht wie bislang nur in besonderen Einsatzsituationen. Das war der fachliche Mehrwert?

Nein, der fachliche Mehrwert ist einfach, dass die Handhabbarkeit besser ist. Ein weiterer fachlicher Mehrwert ist zum Beispiel, dass im Einsatz ein punktgenauer Einsatz möglich ist, der das Ziel erreicht, ohne den Angreifer nachhaltig zu schädigen.

(Heiterkeit im Hause)

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2963.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Neuer Einsatzstock der Thüringer Polizei - nachgefragt (II)

In der Beantwortung der Frage 4 der Kleinen Anfrage 1366 in Drucksache 5/2860 teilte die Landesregierung mit, dass die Frage der Rechtmäßigkeit des Beschaffungsvorgangs Gegenstand von Verwaltungsermittlungen ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was sind „Verwaltungsermittlungen“?

2. Wer führt diese Ermittlungen zu diesem konkreten Sachverhalt durch?

3. Mit welchem Ziel werden die Ermittlungen durchgeführt?

4. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die Ermittlungen geführt?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatsekretär Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Begriff der Verwaltungsermittlungen ist gesetzlich nicht definiert. Verwaltungsermittlungen im Sinne der Fragestellung sind verwaltungsinterne Ermittlungen, durch welche die Rechtund Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns überprüft wird.

Zu Frage 2: Die Verwaltungsermittlungen hat zunächst ein Referat in der Abteilung Öffentliche Sicherheit geführt. Inzwischen hat die zum 01.07.2011 eingerichtete Stabsstelle Innenrevision des Thüringer Innenministeriums die Verwaltungsermittlungen übernommen.

Zu Frage 3: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 4: Rechtsgrundlage ist insbesondere § 4 Abs. 2 Satz 1 Polizeiorganisationsgesetz, der regelt, dass das für die Polizei zuständige Ministerium die oberste Landesbehörde ist.