Protokoll der Sitzung vom 07.07.2011

Ich möchte gleichzeitig die Gelegenheit nutzen, um den zahlreichen Einsatzkräften der Polizei und den anderen Helfern für die bisherige Arbeit zu danken. Mein Dank gebührt auch den Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihre Hinweise und ihre Mithilfe die polizeilichen Einsatzkräfte unterstützen.

Ich komme jetzt zu den einzelnen Fragen.

Zu Frage 1: In den Abendstunden des 25.06.2011 versammelten sich mehrere Hundert Menschen im Stadtgebiet von Zella-Mehlis. Unter diesen befanden sich dem äußeren Erscheinungsbild nach auch Personen, die der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden konnten. Es waren eine Vielzahl von Kerzen und Blumen auf dem Boden abgestellt. Einige Personen hatten bereits Fackeln entzündet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand versammelten sich viele Menschen spontan auf der Straße, um gemeinsam mit Nachbarn und Passanten ihre Betroffenheit und Trauer zum Ausdruck zu bringen. Parallel hierzu wurde seitens der rechtsextremistischen Szene über SMS und über die Internetplattform Facebook zu einer Mahnwache unter dem Motto „Todesstrafe für Kinderschänder“ in ZellaMehlis aufgerufen. Im späteren Verlauf des Abends meldete eine Person der rechtsextremistischen Szene einen Aufzug durch das Stadtgebiet von Zella-Mehlis bei der Polizei vor Ort an. An dem Aufzug haben ca. 700 Personen teilgenommen. Hiervon sind etwa 150 Personen der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen.

Zu Frage 2: In den Nachmittagsstunden des 25.06.2011 erhielten die Ordnungsbehörde bzw. die Polizei Kenntnis über mögliche Aktionen der rechtsextremistischen Szene. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort von eben.

Dasselbe gilt für die Frage 3.

Ich komme damit zu Frage 4: Seit geraumer Zeit wird die Thematik Gewaltverbrechen an Kindern auch in Thüringen von Rechtsextremisten regelmäßig aufgegriffen und zum Gegenstand eigener Propaganda gemacht. So fanden in der Vergangenheit mehrfach Demonstrationen statt, auf denen unter anderem die Todesstrafe für „Kinderschänder“ gefordert wurde. Diese Thematik wird von Rechtsextremisten missbraucht, um sich der Allgemeinheit vordergründig als Anwalt der Kinder darzustellen. Tatsächlich soll sie aber dazu dienen, mehr Akzeptanz hinsichtlich ihrer eigentlichen Anliegen zu erlangen. Die Information der Öffentlichkeit über die

se und andere rechtsextremistische Strategien sind Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz. Dieses hat bereits in der jüngeren Vergangenheit über vergleichbare Aktionen rechtsextremistischer Kräfte in Thüringen berichtet. Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz wird das Geschehene in ZellaMehlis zum Anlass nehmen, um seine Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken.

Danke, Herr Staatssekretär. Es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, ich möchte Ihnen ausdrücklich danken für die Beantwortung der Frage, die, das will der Zufall, in dieser Stunde stattfindet, wo in Zella-Mehlis jetzt erneut viele Menschen Abschied nehmen. Gibt es denn Erkenntnisse, ob bei der jetzt stattfindenden Trauerfeier wiederum Rechtsextreme anwesend sind und dort aktiv werden?

Wir haben die Frage natürlich geprüft und hatten im Vorfeld keine Erkenntnisse. Das schließt natürlich nicht aus, dass der eine oder andere dabei ist.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Renner und Stange von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2993.

Barrierefreier Zugang zum Schloss Friedenstein

Der Verband der Behinderten, Kreisverband Gotha e.V., hat sich mit einem offenen Brief an den Thüringer Kultusminister, Christoph Matschie, gegen die Streichung von 750.000 € aus dem Etat der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten gewandt. Mit dem bereits bewilligten Geld sollte die Fertigstellung des begonnenen Fahrstuhleinbaus samt Treppenhaussanierung des Schlosses Friedenstein in Gotha finanziert werden, so dass der bisher nicht vorhandene barrierefreie Zugang zur Dauerausstellung im Schlossmuseum sichergestellt werden kann.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen wurden die bereits bewilligten und für den barrierefreien Zugang zum Schloss Friedenstein eingeplanten Gelder aus dem Etat der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten

gestrichen und wie bewertet dies die Landesregierung?

2. Für welche konkreten Maßnahmen sind die gestrichenen 750.000 € aus dem Etat der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten eingeplant?

3. Ab wann ist der vorläufige Baustopp angeordnet und wann wird die begonnene Baumaßnahme für einen barrierefreien Zugang zum Schloss Friedenstein fertiggestellt?

4. Inwieweit sieht die Landesregierung in der Streichung der 750.000 € aus dem Etat der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten für den barrierefreien Zugang zum Schloss Friedenstein einen Widerspruch zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und wie wird dies begründet?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Merten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Renner und Stange wie folgt:

Zu Frage 1: Es wurden keine bereits bewilligten Gelder aus dem Etat der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten gestrichen.

Zu Frage 2: Wie bereits gesagt, es wurden keine Mittel gestrichen.

Zu Frage 3: Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten beabsichtigt nicht, einen Baustopp anzuordnen. Die Schlösserstiftung plant, die Maßnahme bis Ostern 2012 abzuschließen.

Zu Frage 4: Ein Widerspruch zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention liegt nicht vor. Nach der bisherigen Planung ist sichergestellt, dass durch die zur Verfügung stehenden Mittel die Maßnahme abgeschlossen werden kann.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Wie bewerten Sie die in den letzten Tagen durch die Presse gegangenen Äußerungen, vor allem des Verbandes der Behinderten, die es zur Kürzung oder Nichtausreichung der Mittel gab? Es muss ja einen Grund gegeben haben, warum diese Äußerungen getätigt worden sind. Wie sehen Sie die gestern getätigten Äußerungen der Presse, dass es

(Staatssekretär Rieder)

nur 300.000 € sein sollen, damit der barrierefreie Zugang gewährleistet werden kann?

Zu Ihrer ersten Nachfrage, wie ich es bewerte. Ich bewerte die Äußerungen überhaupt nicht, weil ich die Motivlagen nicht kenne. Offensichtlich scheint die Einschätzung, dass es hier zu Kürzungen gekommen sei, sachlich nicht zutreffend zu sein, das heißt, sie ist nicht sachlich zutreffend. Dass nur 300.000 € zur Verfügung stünden, kann ich auch so nicht bestätigen, weil es eben nicht zu Kürzungen gekommen ist.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich stelle fest, dass die 60 Minuten für die Fragestunde abgelaufen sind.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2011 und 2012 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2987 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Ja, Herr Finanzminister Dr. Voß.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Finanzministerium ist gehalten, die Bezüge der Beamtinnen und Beamten und der Richterinnen und Richter entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen. Dies ist ein Grundsatz, der in § 14 des Thüringer Besoldungsgesetzes und in § 70 des Beamtenversorgungsgesetzes festgelegt ist. Die Besoldung der Beamten des Freistaates Thüringen und der Kommunen sowie der Thüringer Richter wurden letztmalig im Jahr 2009 für das Jahr 2009 und für das Jahr 2010 angepasst. Um die Frage zu beantworten, in welchem Rahmen die Besoldung angeglichen werden soll, wurde in den letzten Jahren sich vorrangig an den Tarifverhandlungsergebnissen orientiert, aber eben auch nicht vollständig.

Die Gehaltsentwicklung der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst ist nicht alleiniger Maßstab und nicht allein ausschlaggebender Parameter für die Frage der Besoldungsanpassung. Hier spielen

auch Gesichtspunkte wie Inflationsrate, Inflationsentwicklung eine Rolle und es spielt für das Alimentationsprinzip auch eine Rolle, wie vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, also in der Privatwirtschaft arbeiten, gehaltsmäßig hier in Thüringen stehen. Das ist auch Sinngehalt der Föderalismusreform I damals gewesen, die ja bestimmt hat, dass diese Frage der Besoldung von Beamten und Richtern in die Hände der Landesregierung, in die Hände der Landesparlamente gelegt wird, dass man auch regionale Gesichtspunkte bei diesen Besoldungsanpassungen mit bedenken kann. Diese Kompetenz haben wir jetzt und diese Kompetenz füllen wir aus.

Nun zu den Eckpunkten des Gesetzentwurfs, der Ihnen vorliegt. Er weicht in zwei Punkten, dies sei gesagt, von dem Tarifergebnis ab. Er enthält keine Einmalzahlung für 2011 und der Zeitpunkt der Anpassung, das heißt der linearen Anhebung, ist etwas hinausgeschoben worden; anders als bei den Tarifbeschäftigen. Allerdings, dies sei auch gesagt, sind alle wichtigen Bestandteile des Tarifergebnisses mit enthalten. So steigt das Grundgehalt, der Familienzuschlag, allgemeine Stellenzulage, dieses alles steigt um 1,5 Prozent dieses Jahr und im Jahr 2012 um 1,9 Prozent. Ebenfalls wird in 2012 eine Sockelanhebung, wie sie auch im tariflichen Bereich vereinbart wurde, mit eingefügt in die Besoldung und auch hier entstehen keine Nachteile. Darauf lege ich Wert, auf die Formulierung, die Grundstruktur des Tarifergebnisses wird auch für unsere Beamtenschaft und für unsere Richter wirksam werden. Das ist nicht ohne Belang, weil die lineare Anhebung noch dieses Jahr führt ja wohl auch dazu, dass diese 1,5 Prozent dann auch für Versorgungsempfänger, die Ruhegehaltsfähigkeit dieser Anhebung spielt eine Rolle und natürlich setzen die 1,9 Prozent nächstes Jahr dann auf einem höheren Sockel auf. Insofern, denke ich, ist die Streichung der Einmalzahlung, die wir nicht eingefügt haben, verschmerzbar. Unsere Beamten und Richter nehmen eben dann doch an der allgemeinen Entwicklung des Gehalts teil und dieses ist auch Ziel der Landesregierung natürlich gewesen.

Ansonsten enthält der Gesetzentwurf noch einige Anpassungen, die mehr redaktioneller Art sind, die sich auf das Schulsystem beziehen, wir haben ja Gemeinschaftsschulen, ergo nennen sich auch die Schulleiter anders als bei Gymnasien. Das sind allerdings kleinere Dinge, der Hauptteil ist natürlich die Übertragung des Tarifergebnisses und ich wünsche Ihnen gute Beratung mit dem Gesetzentwurf und bitte natürlich um Zustimmung zu dieser Initiative. Schönen Dank.

(Abg. Stange)

Danke, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat das Wort der Abgeordnete Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Minister, für die Information zu dem Tagesordnungspunkt. Ich möchte meine Rede zu dem Thema kurz halten. Selbstverständlich ist es richtig, für die Beamtinnen und Beamten die erreichten Erhöhungen auch nachzuvollziehen, auch wenn es ein bisschen später kommt, darauf ist mehrfach auch schon öffentlich hingewiesen worden. Ein Aspekt ist mir dabei noch wichtig, der, wie ich finde, eine grundsätzliche und langfristige Situation widerspiegelt, nämlich diese eigentlich banal anmutenden 17 €, die es ab April nächsten Jahres geben soll, die dafür sorgen, dass die Spreizungen zwischen den Gehaltsgruppen sich wieder ein bisschen abmildern. Auf dem Weg sollte man weitergehen, meiner Ansicht nach, ob da 17 € immer ausreichend sind, sei mal dahingestellt, aber die Grundtendenz ist ja erkennbar und die Zwänge, die der Haushalt vorgibt, kann ich als Haushaltspolitiker nachvollziehen, als Gewerkschaftsmitglied natürlich nur geißeln, selbstverständlich tue ich das hiermit dann auch.

Ich finde auch zum Zweiten dann, dass der Ausgleich bei dem Wegfall einer Zulage erst nach fünf Jahren Zulagenberechtigung passieren soll, einen richtigen Ansatz. Das dargestellte Beispiel, nach einem Tag bereits fünf Jahre lang abschmelzen, das ist natürlich idiotisch, muss man fast sagen, so was darf es gar nicht mehr geben. Dass in diesem Fall hier mal Beamtenrecht bereinigt wird, ist gut. Ich hätte es mir gewünscht, dass es bei anderen Bereichen heute auch passiert wäre. Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Kowalleck von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte doch noch etwas ausführlicher auf den vorliegenden Gesetzentwurf eingehen. Der Finanzminister hat es auch eben gesagt, mit dem vorliegenden Gesetz erfolgt die lineare Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger unter Berücksichtigung der erfolgten Tarifanpassung für die Angestellten des Landes. Ab Oktober 2011 ist eine Erhöhung um 1,5 Prozent und ab April 2012 eine Erhöhung um 1,9 Prozent sowie die Anhebung des

Sockelbetrags um 17 € geplant. Die Kosten für das Land im Jahr 2011 belaufen sich auf ca. 5,4 Mio. €, im Jahr 2012 wird mit Personalmehrkosten von ca. 46 Mio. € gerechnet. Wenn man den erfolgten Tarifabschluss für die Angestellten noch dazu nimmt, kommt da doch eine große Summe zusammen, die auch erst mal über den Haushalt zu kompensieren ist. Angesichts der Haushaltslage und der Tatsache, dass Beamte trotz geringerer Anpassungsrunden in den vergangenen Jahren immer noch ein höheres Nettoeinkommen als vergleichbare Angestellte haben, ist somit eine zeitlich verzögerte Anpassung auch gerechtfertigt. Das durchschnittliche Jahresnettoeinkommen eines Beamten der Besoldungsgruppe A 13 lag im Jahr 2010 immer noch 2.591 € über dem eines vergleichbaren Angestellten der Vergütungsgruppe E 13. Ich möchte hier auch als Beispiel noch einmal nennen zwischen A 9 und E 9 liegt die Differenz sogar bei 3.412 € zugunsten der Beamten.

Meine Damen und Herren, es ist auch klar, dass die Kritik an der unterschiedlichen Angleichung zwischen Angestellten und Beamten im Raum steht. Dies gilt insbesondere für die spätere Anpassung an das Tarifergebnis. Man mag darüber streiten, ob die lineare Erhöhung von 1,5 bzw. 1,9 Prozent für die Beamten mit halbjährlicher Verspätung gegenüber den Tarifbeschäftigten gerecht ist. Fakt ist, Thüringen lebt zum großen Teil von den Transfergeldern und kann aus eigenem Steueraufkommen noch nicht einmal die Beschäftigten im Landesdienst finanzieren. Dies muss bei allen personalkostenrelevanten Entscheidungen auch berücksichtigt werden. Eine Übertragung 1 : 1 würde noch einmal zusätzliche Personalkosten von rund 29 Mio. € kosten, die zumindest für 2011 nirgendwo im Haushalt veranschlagt sind. Sie alle kennen die Debatte um die Einsparungen, die 2012 ganz aktuell anstehen und die uns bis ins Jahr 2019 und darüber hinaus noch viele kluge Ideen abverlangen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen uns immer wieder vor Augen führen, dass der öffentliche Dienst eben auch Dienstleister für die Menschen in diesem Land ist. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im produzierenden Gewerbe und im Handel in Thüringen müssen die Steuergelder erarbeiten, die für die Bediensteten im öffentlichen Dienst benötigt werden und das muss uns auch immer wieder bewusst werden. Ein Vergleich zeigt, dass Beamte insbesondere im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst deutlich bessere Einkommen erzielen als in der freien Wirtschaft. Ich nenne hier auch entsprechende Beispiele. So erzielte ein Arbeitnehmer in der Leistungsgruppe drei, vergleichbar mit dem gehobenen Dienst, im Jahr 2010 2.245 € monatlich brutto, der Beamte in der Besoldungsgruppe A 9 dagegen 2.810 €, also 565 € im Monat mehr. Diese Auflistung kann man auch für den mittleren Dienst und