einfachen Dienst beliebig fortsetzen. Dabei darf natürlich auch nicht vergessen werden, dass der Beamte wesentlich geringere Sozialbeiträge zu leisten hat.
Wenn wir über Gerechtigkeit, über Angemessenheit und über Mehrforderungen sprechen, lassen Sie uns dabei auch nicht vergessen, dass wir das Ganze im Blick behalten müssen. Dazu gehört auch die Verantwortung für die Zukunft. Wir dürfen uns heute nicht den Schluck aus der Pulle leisten, der morgen mit Schulden finanziert werden muss.
Auch wenn die Steuereinnahmen gerade mal gut sprudeln, dürfen wir bei allen Entscheidungen nicht vergessen, dass ein einmal erreichtes Besoldungsniveau in schlechten Zeiten nicht abgesenkt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das vorliegende Gesetz wird auch für die Beamten der Thüringer Kommunen gelten. Das heißt, dass weitergehende Veränderungen des Besoldungsgefüges für die Beamten auch unmittelbare Auswirkungen auf die Kommunalhaushalte haben würden. Im Namen meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss und dies bietet uns dann auch noch weitergehende Beratungen zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Danke schön, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich sieht das alles ganz gut aus. Das Land erhöht die Besoldung der Beamten und Richter im Gleichklang mit den Tarifbeschäftigten. Es lohnt gleichwohl ein bisschen genauer hinzuschauen. Wenn zum Beispiel in der Einleitung unter Problem- und Regelungsbedürfnis steht, entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse habe das zu erfolgen, da drängte sich mir gleich die Frage auf: Sind das die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschäftigten, auch der in der Privatwirtschaft oder sind damit vielleicht auch ein wenig die wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes Thüringen gemeint? Wir wissen alle, die sind schwierig. Die sind weiterhin schwierig, auch wenn der Haushalt 2012 möglicherweise eine andere Richtung einschlagen wird als die, die wir in den vergangenen zwei Jahren gesehen haben. Wir sollten also auch die wirtschaftlichen Verhältnisse dieses Landes Thüringen und des Haushalt berücksichtigen.
Da fällt mir zuallererst ein, wir sprechen ja über Personal, man sollte, wenn man sich Verteilungsspielräume erwirtschaften möchte, den Personalbestand dringend anpassen. Hier bleiben Sie leider hinter dem, was wir uns vorgenommen haben, auch dem, was die Ministerpräsidentin vor nicht allzu langer Zeit als Devise ausgegeben hat, weit zurück. Früher war einmal von 17.000 Stellen, später von 11.000 die Rede, wenn ich mich recht erinnere, heute noch von 8.600, die bis 2020 wegfallen sollen. Da ist auch noch der Abbaupfad, den es bisher schon gab, eingerechnet. Wer Spielräume für Besoldungserhöhungen schaffen will, der muss an anderer Stelle in Vorleistung gehen.
Das ist hier nicht passiert und ist nicht hinreichend. Wir bleiben weit hinter dem Notwendigen zurück. Das kann es nicht sein. Ich möchte auch davor warnen, sich hier einfach nur die Zahlen anzuschauen, die hören sich sehr moderat an, aus Sicht eines Beschäftigten vielleicht sogar zu knapp: Im Oktober 2011 plus 1,5 Prozent, das entspricht noch nicht einmal der Inflationsrate, im April 2012 noch einmal 1,9 Prozent, auch hier wahrscheinlich unterhalb der Inflationsrate. Aber diese Betrachtung ist zu kurz gesprungen. Tatsächlich haben wir schon eine erhebliche Besoldungserhöhung beschlossen, hier im Landtag, nämlich die Absenkung der Wochenarbeitszeit von 42 auf 40 Stunden. Das ist ein echter geldwerter Vorteil. Rechnet man das zusammen, multipliziert man diese Prozentsätze miteinander, dann kommt man auf eine ganz stolze Zahl von 8,6 Prozent Erhöhung in Summe bis 2012. 8,6 Prozent!
Im Ergebnis sind es eben nicht diese 46 Mio. €, die für das nächste Jahr, oder die 8,4 Mio. €, die für dieses Jahr hier aufgeführt sind. Im Ergebnis ist es wohl eher ein erheblicher dreistelliger Millionenbetrag, nach meiner überschlägigen Kalkulation um die 200 Mio. €, die uns diese Beschlüsse in Summe kosten an Personalkosten im Bereich der Beamten und Richter. Das ist im Ergebnis ein warmer Regen für die Beamten und eine kalte Dusche für das Land. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Danke schön.
genden Gesetzentwurfs sind Regelungen, mit denen die lineare Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder vorgenommen wird. Ich möchte die konkreten Regelungen noch einmal ganz kurz benennen. Ab Monat Oktober 2011, das ist nicht mehr allzu lange, werden die Grundgehaltssätze aller Besoldungsordnungen sowie die Amts- und die allgemeinen Stellenzulagen um 1,5 Prozent erhöht und ab April 2012 dann die Grundgehaltssätze um 1,9 Prozent sowie danach die Grundgehaltssätze aller Besoldungsordnungen um 17 € sowie die Anwärtergrundbezüge um 6 €. Darüber hinaus werden die Besoldungsanpassungen auf die Stundensätze der Mehrarbeitsvergütung sowie bestimmte Erschwerniszulagen übertragen. Es handelt sich, um das deutlich zu sagen, bei den genannten Regelungen nicht um die von den Beamtinnen und Beamten geforderte und erwartete zeitund inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten. Das muss man der Ehrlichkeit halber hinzufügen. Die Anpassungsschritte erfolgen zeitverzögert - für 2011 um sechs Monate und für 2012 um drei Monate. Zudem wird die im Tarifbereich ausgehandelte Einmalzahlung für 2011 in Höhe von 360 € nicht gewährt. In Anbetracht der angespannten Haushaltssituation des Freistaats - da sind wir bei der Frage, die Sie eben aufgeworfen hatten, um welche Haushaltssituation geht es denn eigentlich, um die der Bediensteten oder die des Landes, in dem Falle, denke ich mal, ist das so ein Mittelding - ist diese Lösung aber unserer Auffassung nach ein vertretbarer Kompromiss zwischen dem Anspruch der Beamten auf bessere Besoldung und natürlich auch den haushalterischen Möglichkeiten des Arbeitgebers, nämlich des Freistaats.
Die - wenn auch verzögerte - lineare Besoldungsanpassung sichert, dass die Beamten am positiven Tarifergebnis teilhaben und die Schere zwischen den Einkommen der Tarifbeschäftigten und der Beamten nicht dauerhaft auseinandergeht. Mit den vorgeschlagenen Änderungen befindet sich Thüringen im Geleitzug der anderen Bundesländer. Da gibt es nämlich welche, die haben die zeit- und inhaltsgleiche Anpassung beschlossen, schauen wir mal nach Niedersachsen oder nach NordrheinWestfalen. Es gibt aber auch Länder, die wie Thüringen auf die Übertragung der Einmalzahlung auf die Beamtinnen und Beamten verzichten und auch das Inkrafttreten der Besoldungsanpassung abweichend vom Tarifergebnis regeln, nämlich zum Beispiel in unserem Nachbarbundesland in Hessen. Es gibt auch Länder - wenn wir schon einen bundesweiten Blick wagen - die angesichts der GAM-Kassen ihren Beamten zumindest für das Jahr 2011 ganz und gar schon eine Nullrunde verordnet haben, das ist Bayern und das ist auch das Saarland.
Thüringen sticht also mit seinem Vorschlag nicht sonderlich heraus aus der Masse der Bundesländer. Nichtsdestotrotz beantrage ich für die SPDFraktion eine Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wir werden hier im Rahmen einer Anhörung die Betroffenen noch einmal zu Wort kommen lassen und deren Argumente natürlich auch sorgfältig prüfen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Dr. Voß, keine Nachteile - diese Auffassung kann ich hier so nicht teilen.
Ich will das auch begründen. Im Jahr 2009 wurde das Tarifergebnis für die Beschäftigten des Landes inhaltsgleich und zeitgleich auf die Thüringer Beamten übertragen. Hierfür musste sich die Landesregierung ein dickes Lob der LINKEN gefallen lassen. Leider ging das vor 2009 nicht und im Jahr 2009 wohl vielleicht auch nur, weil es ein Wahljahr war ich weiß es nicht. Aber wir haben damals dennoch gesagt, wenn die Regierung etwas richtig macht, dann darf man das auch als Opposition mal laut sagen.
Jetzt schreiben wir das Jahr 2011. Es gilt, die neue Tarifrunde für die Beschäftigten im Landesdienst auch auf die Thüringer Beamten zu übertragen. Auch hier sind die beiden Worte „inhaltsgleich“ und „zeitgleich“ ein Maßstab für die Bewertung Ihres Regierungshandelns.
Jetzt muss ich Sie schon fragen: Was hat Sie dazu bewogen, diesen vor allem auch nur gerechten Weg wieder zu verlassen? Das hat nichts zu tun mit dem großen Schluck aus der Pulle, sondern das hat etwas mit Fairness und wirklicher Gleichbehandlung zu tun.
Bevor wieder jemand fragt, ob wir von den LINKEN Kreide gefressen haben, wiederhole ich an dieser Stelle noch einmal: Das Beamtentum hat die LINKE schon immer als Relikt aus dem letzten Jahrhundert kritisiert. An dieser Auffassung hat sich auch nichts geändert. Aber wir haben nun einmal die Thüringer Beamtinnen und Beamten, dann erwarten wir einfach einen fairen und gerechten Umgang mit ihnen.
Also, weshalb soll im Jahr 2011 nicht gehen, was 2009 möglich war, zumal auch im Unterschied zu 2009 nun die Sozialdemokraten mit in der Regierung sind? Herr Hey hat zwar eine Erklärung dazu abgegeben
Für DIE LINKE will ich hier erklären, dass es für uns eine Selbstverständlichkeit ist, dass die Tarifanpassungen für die Beschäftigten 1 : 1 auf die Beamten übertragen werden. Da zählen auch nicht die Vergleiche von Gehaltsgruppen der Angestellten und der Beamten, was möglicherweise vielleicht auch noch eher dazu beiträgt, eine Neiddebatte hier hervorzurufen. Sie verletzen Ihre Dienstherrenpflicht; die verpflichtet Sie dazu, Staatsdienern eine angemessene Besoldung zu zahlen. Sie bleiben im Wort auch unter komplizierter werdenden Haushaltsbedingungen. Haushaltssanierung auf Kosten der unter Vertrag stehenden Beamtinnen und Beamten lehnen wir in dieser Form ab.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein zweiter Punkt in diesem Gesetzentwurf, der ja noch im Ausschuss erörtert werden muss, ist die Frage der Stellenzulage für Fachleiter bei der Ausbildung von Lehrern. Die GEW hat bereits Gesprächsbedarf angemeldet, Petitionen sind auf dem Weg, und Protest angemeldet. Wir kündigen hier schon mal an, dass wir die Hinweise ernst nehmen und wir deshalb auch eine entsprechende Anhörungsliste vorschlagen werden, auf der wir auch die Petenten mit aufnehmen wollen. Außerdem beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung nicht nur an den Haushalts- und Finanzausschuss, sondern auch begleitend an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vielen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete. Weitere Wortmeldungen vonseiten der Abgeordneten liegen mir nicht vor, vonseiten der Landesregierung auch nicht. Deshalb schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Frage der Ausschussüberweisung. Beantragt worden ist die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung an den Haushalts- und Finanzausschuss und eben zusätzlich an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. In der Reihenfolge werde ich auch darüber abstimmen lassen.
Wer den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/2987 an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt
um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung erfolgt.
Wir stimmen jetzt ab über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegenstimmen? Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der CDU und SPD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Es erfolgt die Überweisung ausschließlich an den Haushaltsund Finanzausschuss, deshalb müssen wir auch keine Federführung festlegen.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2988 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/3042
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2010 haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum nunmehr vorliegenden Gesetzestext für einen neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verständigt. Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag schafft die Grundlage für einen komplexen Reformprozess, für ein neues Beitragsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit diesem Modell erfolgt die Abkehr von der bisherigen gerätebezogenen Rundfunkgebühr hin zu einem geräteunabhängigen Wohnungs- und Betriebsstättenbeitrag. Ziel ist es, ein gerechteres Beitragssystem einzuführen, das sich an einer Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe orientiert. Damit entfällt auch im Wesentlichen die immer wieder stark kritisierte Kontrolle durch die Gebühreneinzugszentrale an den Wohnungstüren der Bürger.
Ein weiteres wichtiges Ziel des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist die langfristige Sicherung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rund
funks. Gleichzeitig ist die Verständigung auf dieses neue Modell der Gebührenfinanzierung auch Ausdruck der Handlungsfähigkeit und Wahrnehmung der Verantwortung für die Zukunft des dualen Rundfunksystems durch die Länder. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Erarbeitung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch die Arbeitsgruppe „Zukunft der Rundfunkgebühren“ unter Thüringer Leitung erfolgte. Die gemäß Thüringer Verfassung erforderliche Unterrichtung des Thüringer Landtags nach Artikel 67 Abs. 4 zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist erfolgt. Der zuständige Landtagsausschuss hat am 3. Dezember 2010 den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Kenntnis genommen. Mit der heutigen Befassung im Thüringer Landtag soll die Transformation des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags in Landesrecht eröffnet werden.