Protokoll der Sitzung vom 07.07.2011

Und meine zweite Nachfrage: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann haben Sie in der Antwort auf Frage 3 gesagt, dass Kommunen, die die Kriterien nicht umsetzen, in etwa einen halbierten Pau

schalbetrag für die Unterbringung bekommen. Sie schütteln mit dem Kopf, dann würde ich die Frage noch einmal zurückstellen, vielleicht können Sie das noch einmal erläutern.

Die halbierte Pauschale gilt für die Sozialbetreuung, wenn nach dem Bericht der kommunalen Aufgabenträger die Sozialbetreuung nicht den Standard der Verordnung erfüllt. Ansonsten zu Frage 1: Es findet ja eine Prüfung statt, die ist nur noch nicht abgeschlossen.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Ein Jahr nach Inkrafttreten?)

Ich sehe keinen weiteren Nachfragebedarf. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3010.

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Anfrage lautet:

Ergebnisse des Bahngipfels

Zu den Ergebnissen des Bahngipfels der Landesregierung mit Bahnchef Dr. Rüdiger Grube gab es vielfältige, zum Teil abweichende Informationen. In Pressemitteilungen sprach der Konzernvorsitzende unter anderem von einem neuen, integrierten Verkehrskonzept, das die Verknüpfung zwischen Fernund Nahverkehr über Erfurt vorsieht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann werden die durch fehlende Neigetechnik und Baumaßnahmen bedingten Reduzierungen der ICE-Halte in Weimar und Eisenach wieder aufgehoben?

2. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung, um für Weimar den ab 2015 zu erwartenden Verlust der direkten Anbindung an den Fernverkehr zu kompensieren?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Aussage von Dr. Grube, dass der Freistaat als Besteller des Schienennahverkehrs die Anbindung und Vertaktung der umliegenden Regionen gewährleistet, also praktisch auch die Reduzierung des Fernverkehrsangebots für Saalfeld, Jena und Weimar (d.h. rund 4.000 bisher von DB Fernver- kehr bediente und bezahlte Verbindungskilometer) durch Nahverkehrsmittel auffängt, und welche Konsequenzen sind daraus absehbar?

4. Welche konkreten Vorhaben und Konzepte stützen die Aussagen von Bahn und Land, dass Weimar und Jena an das Fernverkehrsnetz angebun

den bleiben und Jena alle zwei Stunden eine ICEVerbindung haben soll?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Dr. Eich-Born.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Deutsche Bahn AG hat der Landesregierung zugesichert, dass die ICE-Halte in Weimar wieder eingerichtet werden, sobald die Wiedereinschaltung der Neigetechnik bei den ICEZügen zu Fahrzeitreduzierungen führt. Der Landesregierung ist keine Reduzierung von Fernverkehren in Eisenach bekannt, also ICE und IC, die durch fehlende Neigetechnik oder Baumaßnahmen bedingt sind.

Zu Frage 2: Die Landesregierung beabsichtigt, die Stadt Weimar durch ein sehr dicht vertaktetes und damit S-Bahn-ähnliches Nahverkehrsangebot an den Fernverkehrsknoten Erfurt anzubinden. Die Fahrzeit zwischen beiden Städten wird lediglich ca. 12 Minuten betragen.

Zu Frage 3: Richtig ist, dass sich mit Inbetriebnahme der ICE-Neubaustrecke die Verkehrsbeziehungen in Thüringen verändern werden und das Thüringer Nahverkehrskonzept entsprechend angepasst werden muss. Die Landesregierung beabsichtigt, ein neues Thüringer Express-Zugsystem mit sieben neuen Express-Zuglinien bzw. Bedienabschnitten aufzubauen. Die neuen Linien sollen insbesondere zur Verbesserung der Anbindungen der Regionen innerhalb des Landes sowie zur Schaffung neuer umsteigefreier Angebote zu den Zentren in den Nachbarländern geschaffen werden. Sie stellen aber keine Ersatzleistungen für wegfallende eigenwirtschaftliche Fernverkehrszüge dar. Gleichwohl wird mit diesen neuen Angeboten auch für die Städte Weimar, Jena und Saalfeld ein attraktives Verkehrsangebot auf die Schiene gewährleistet.

Zu Frage 4: Nach Kenntnis der Landesregierung gibt es derzeit bei der Deutschen Bahn AG Planungen, die Städte Weimar und Jena zumindest in Tagesrandlage mit eigenwirtschaftlichen Fernverkehrszügen zu bedienen. Parallel dazu haben wir mit der Deutschen Bahn AG vereinbart, in einer länderübergreifenden Steuerungsgruppe zu prüfen, inwieweit zusätzlich vertaktete eigenwirtschaftliche Fernverkehrsangebote für Weimar und Jena generiert werden können. Diese Steuerungsgruppe wird der Minister persönlich leiten. Im Rahmen dieser

Steuerungsgruppe wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Städte Weimar und Jena langfristig angemessene Fernverkehrsangebote behalten.

Es gibt eine Nachfrage durch die Abgeordnete Wolf.

Der Begriff „Expresszug“, ist der gleichzusetzen mit dem Begriff „Regionalexpress“ oder ist das eine neue Kategorie?

Das ist eine neue Kategorie.

Was unterscheidet den dann vom Regionalexpress?

Er wird deutlich komfortmäßiger ausgestattet sein. Das ist zum Beispiel eine Komponente und natürlich auch bei den Zeiten werden wir versuchen, Vorsprünge zu erzielen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Fragestellerin und ich weise darauf hin, dass die zwei Zusatzfragen außerhalb der Fragestellerin schon gestellt worden sind.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das war eine.)

Das waren zwei. Frau Dr. Lukin.

Schönen Dank, Herr Präsident. Ich möchte mich auf die Express-Zugsysteme beziehen. Sie sagten, dass es kein Ersatz wäre für die ICE-Verbindung. Das würde also nach dieser Lesart bedeuten - das wäre meine erste Frage -, dass sie durch das Land zu finanzieren sind, oder wird eine Mischkalkulation in Betracht gezogen? Danach würde ich noch eine zweite Frage stellen.

Wir müssen natürlich fein unterscheiden zwischen 2015 und 2017, dann, wenn sozusagen die ICEVerbindung Nord-Süd auf der VDE8 steht. Sie beziehen sich mit Ihrer Fragestellung jetzt auf den Zeitraum davor. Zur Finanzierung kann ich an dieser Stelle im Moment noch nichts hundertprozentig

(Abg. Dr. Lukin)

sagen. Ich hoffe, Sie haben hierfür Verständnis. Wir sind in intensiven Verhandlungen mit der Bahn. Sofern ich Ergebnisse habe, werde ich sie Ihnen präsentieren. Da können wir gern noch einmal auf Sie zukommen. Wir wollen vor allen Dingen auch versuchen, all das, was an Planung da ist, rechtzeitig genug transparent zu machen. Dazu dient auch das Gespräch mit den Oberbürgermeistern von Weimar und von Jena, die ihre persönlichen Wünsche dort mit eingebracht haben und die auch ein bisschen mit an der Steuerungsgruppe beteiligt werden.

Ich möchte noch mal fragen, zu der Preisgestaltung für die Express-Züge. Sind sie mit einem Aufschlag für die Nutzer versehen bzw. ab wann sind sie für den Einsatz geplant? Denn wir haben die konkrete Terminierung für den Wegfall des ICE-Angebots.

Ich kann Ihnen dazu noch nicht fundamental sagen, wie es letztendlich ausgeht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich über noch nicht getroffene Entscheidungen hier auch keine Aussage treffen kann.

Danke, Frau Staatssekretärin. Ich will noch mal von hier oben eine Bitte äußern. Also was eine und was zwei Fragen sind, ist ja erkenntlich. Ich finde das nicht fair auch anderen Fragestellern gegenüber, dass man in eine angebliche Anfrage jeweils zwei und teilweise sogar drei Fragen hineinpackt.

(Beifall CDU)

Wir haben eine Geschäftsordnung und eine Frage ist eine Frage. Ich werde in Zukunft darauf achten und werde dann auch abschneiden, wenn das so passiert. Also solche Fragen: Wie ist das dann und wenn das dann so ist, wie verhält sich das dann? Das sind doch eindeutig zwei Fragen. Ich will das ganz klar und deutlich feststellen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ich will mich hier nicht belehren lassen, auch nicht vom Präsidenten.)

Ich rufe jetzt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3013.

Herr Präsident.

Zusammenschluss der Gemeinden Straufhain und Gleichamberg

Die Gemeinden Straufhain und Gleichamberg im Landkreis Hildburghausen haben ihre Auflösung und den Zusammenschluss zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen Gleichamberg-Straufhain beschlossen. Bereits im Januar 2011 wurde der Erlass eines entsprechenden Gesetzes beim Innenministerium Thüringen beantragt. Die genannten Gemeinden sind jedoch nicht in dem Entwurf des „Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011“ aufgeführt und somit von einer Bestandsänderung ausgenommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Lagen die erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vor und waren diese formell rechtmäßig?

2. Liegen Gründe des öffentlichen Wohls vor, die gegen eine Gemeindeneubildung sprechen und wenn ja, welche sind das und wurde dieser Abwägungsvorgang des Innenministeriums mit anderen kommunalen Einrichtungen besprochen?

3. Gibt es anderweitige Bestrebungen für einen Gemeindezusammenschluss der genannten Gemeinden im Landkreis und wenn ja, wie sehen diese aus?

4. Welchen Anträgen zum freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden wurde bisher nicht entsprochen und welche Gründe lagen in diesen Fällen vor?

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ja.