Zu Frage 2: Das Thüringer Innenministerium hat unter Einbeziehung des TMBLV und des zuständigen Landratsamts geprüft, ob die für die Gemeindeneubildung erforderlichen Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen. Hierbei wurden unter anderem die Belange der regionalen Raumplanung, die traditionellen, historischen und infrastrukturellen Verflechtungsbeziehungen der Gemeinden Gleichamberg und Straufhain sowie die der benachbarten Städte und Gemeinden in den Blick genommen. Im Ergebnis der Abwägung war das Interesse der Gemeinden Gleichamberg und Straufhain am Zusammenschluss zu einer neuen, größeren Gemeinde nicht höher zu bewerten als das Interesse der Gemeinden, in ihrer Umgebung zukünftig ebenfalls lei
stungsfähige, traditionell und infrastrukturell aufeinander bezogene neue Gemeindestrukturen bilden zu können.
Zu Frage 3: Der Landesregierung sind keine anderweitigen Neugliederungsbestrebungen der Gemeinden Gleichamberg und Straufhain bekannt.
Zu Frage 4: Im laufenden Gesetzgebungsverfahren haben die Gemeinden Schweina und Steinbach im Wartburgkreis einen Antrag auf Neubildung einer Landgemeinde nach § 6 Abs. 5 der Kommunalordnung gestellt. Trotzdem hat die Landesregierung im Interesse einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Gesamtregion keine entsprechenden Neugliederungsregelungen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Der Zusammenschluss von Steinbach und Schweina wäre lediglich eine strukturelle Teillösung im Altensteiner Oberland gewesen, die die Stadt Bad Liebenstein nicht mit einbezieht.
Herr Staatssekretär, Sie haben klar gesagt, dass das Interesse von Straufhain und Gleichamberg nicht höher zu bewerten ist als das der umliegenden Gemeinden. Insgesamt tritt mit der Nichtbehandlung dieses Gesetzesvorschlags aber keine Lösung des Problems ein. Von der Warte her wäre meine Frage: Wer muss aus Ihrer Sicht jetzt einen Lösungsvorschlag unterbreiten, denn beide Gemeinden sinken unter 3.000 Einwohner, können keinen hauptamtlichen Bürgermeister zur nächsten Wahl mehr aufstellen. Wir brauchen dringend eine Lösung auch im Interesse der umliegenden Gemeinden, die ähnliche Probleme haben.
Ich nehme gern zu der Frage Stellung. Wir befinden uns ja in der Phase der freiwilligen Gebietszusammenschlüsse. Es liegt an den Gemeinden, einen anderen Vorschlag zu unterbreiten.
Ich muss noch einmal nachfragen. Herr Adams, Sie hatten noch den Wunsch auf Nachfrage? Dann haben Sie das Wort.
Erstens: Warum haben die Gemeinden Straufhain und Gleichamberg keine Mitteilung über die Entscheidung des Innenministeriums erhalten?
Zweitens: Ist es nicht ein Widerspruch, wenn Sie sagen, dass das Verbindungsbegehren der beiden genannten Gemeinden nicht höher zu bewerten ist als das irgendwie Begehren der umliegenden Gemeinden, und Sie zur Frage 3 sagen, es gäbe gar keine darüber hinausgehenden Zusammenschlussinteressen? Also das heißt, es gibt ja gar kein Interesse, dass in anderer Konstellation eine Verbindung eingegangen werden soll.
Herr Abgeordneter Adams, den Widerspruch sehe ich nicht, denn nach der gesetzlichen Regelung muss das öffentliche Wohl gegeben sein, das heißt, es muss in einen Abwägungsprozess eingetreten werden. Dieser Abwägungsprozess hat stattgefunden und hat das Ergebnis gebracht, dass gerade die Gründe des öffentlichen Wohls hier nicht überwiegen.
Gut, ich habe verstanden. Abgeordneter Kuschel zieht zurück für Herrn Kummer. Dann, Herr Kummer, haben Sie die nächste Anfrage.
Meine zweite Frage, Herr Staatssekretär: Ist es angemessen, dass der Kreistag von Hildburghausen vom Landrat einen Vorschlag zur Lösung der gemeindlichen Probleme innerhalb des Kreises fordert?
Ich sehe es nicht als meine Aufgabe an, zur Frage der Angemessenheit Stellung zu nehmen. Springender Punkt für uns ist, dass wir selbstverständlich das Landratsamt beteiligt haben.
Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3015.
Am 25. Juni 2011 wurde dem Nationalpark Hainich der Titel Weltnaturerbe zuerkannt. Dies ist ein wunderbarer Erfolg für dieses einmalige Biotop und Anerkennung für die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Parks. Damit verbunden sind eine steigende nationale und internationale Aufmerksamkeit sowie eine höhere Verantwortung für die Weiterentwicklung des Profils des Hainich.
2. Wann werden alle Planstellen besetzt und welche Erhöhung der Stellenzahl ist in welchen Bereichen geplant?
3. Welche Veränderungen sind im Bereich des Marketings geplant und welche finanziellen Auswirkungen sind damit verbunden?
4. Welche Konsequenzen ergeben sich für die wissenschaftliche Arbeit im Nationalpark und wie soll diese intensiviert werden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwien.
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Anerkennung als Weltnaturerbe befördert eine verstärkte Zusammenarbeit der Weltnaturerbegebiete mit Gebieten in Deutschland und mit den Gebieten in der Ukraine und der Slowakei in den Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung und Forschung, verstärkte Zusammenarbeit mit nationalen, internationalen Organisationen des Tourismus und verstärkte Zusammenarbeit mit Organisationen, die für die regionale Entwicklung zuständig sind und führt zu einer Erhöhung der regionalen Wertschöpfung in der Hainich-Region. Der Prozessschutz auf den Nationalparkflächen, insbesondere auf der ca. 1.500 Hektar großen Weltnaturerbefläche ist konsequent umzusetzen und wissenschaftlich zu begleiten.
Zu Frage 2: Zum 01.06.2011 wurde dem Nationalpark Hainich die Stelle eines gehobenen Dienstes zugeführt, so dass derzeit 11 Planstellen besetzt sind. Mittelfristig sollen alle Planstellen - also 16 im Verwaltungsbereich besetzt sein. Bei den Waldarbeitern ist eine Erhöhung von 12 Stellen, also von derzeit 25 Stellen auf 37 Waldarbeiter in den nächsten Jahren vorgesehen. Ihr Einsatz erfolgt in den eigenen Werkstätten des Nationalparks und in
3. Überarbeitung, Neuaufstellung der Beschilderung an der Autobahn, Einführung mehrsprachiger Elemente. Damit meine ich Beschilderungen, Publikationen und Führungen.
4. Verstärkte Zusammenarbeit mit den anderen Gebieten des Weltnaturerbes Buchenwälder im Bereich Marketing.
Der finanzielle Rahmen dafür ist noch nicht bekannt, jedoch werden zusätzliche Mittel aus den jeweiligen Geschäftsbereichen zum Einsatz kommen müssen.
Zu Frage 4: Die bisherige wissenschaftliche Arbeit im Nationalpark hat bereits einen fachlich sehr hohen Standard erreicht. Dieser Weg wird kontinuierlich weiterverfolgt. Künftig wird insbesondere für die Weltnaturerbefläche ein erweitertes Monitoring erforderlich. Auch wird eine stärkere Nachfrage nach Forschungsaktivitäten im Nationalpark erwartet.
Es sind sogar zwei, Herr Präsident. Die erste Frage, Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, mittelfristig soll eine volle Stellenbesetzung erfolgen. Was verstehen Sie unter mittelfristig, können Sie uns da die Jahreszahl nennen?
Die zweite Frage, die ich habe: Sie sind eben auf den Forschungsbedarf im Hainich eingegangen. Wir haben im Hainich keinen Biologen. Einige Forschungsleistungen im Hainich nimmt deshalb bisher die TLUG wahr. Meine Frage in dem Zusammenhang: Wenn der Hainich zur Forstanstalt gehört, müssen die Leistungen, die die TLUG im Hainich erbringt, dann von der Forstanstalt bezahlt werden?
Fange ich bei der letzten Frage an und gestatten Sie mir eine kleine Vorbemerkung. Ich finde es immer bemerkenswert, dass man auf der einen Seite uns immer ermahnt, wir sollen sparsamer sein, wir müssen Geld sparen und wir sollen uns auf ein Maß zurückschrauben und auf der anderen Seite
Wir haben uns bemüht, in den vergangenen Jahren, gerade im Nationalpark Hainich - ich sage das extra - hier aus dem Forstbereich Personalkräfte zur Verfügung zu stellen in einem Maß, damit der Nationalpark diese positive Entwicklung nehmen konnte. Das ist absolut unstreitig. Wenn das nicht gewesen wäre, ich weiß nicht, ob wir diese positive Entwicklung genommen hätten.
Zu der Besetzung innerhalb der AöR, da erwarten Sie hoffentlich nicht, dass ich hier an dieser Stelle und heute über Besetzungen von Planstellen eine Äußerung mache, sondern das ist das Gremium, was dann über diese Besetzung nachdenkt. Aber wenn Sie die Antworten auf die einzelnen Fragen noch mal Revue passieren lassen, dann werden Sie feststellen, dass ich gesagt habe, es sind einige Aufgaben zu erledigen. Frau Abgeordnete Wolf hat ja davon gesprochen. Da ist dann das entsprechende Fachpersonal auch zwingend notwendig und ich gehe mal davon aus, dass die Damen und Herren, die das zu entscheiden haben, dann in der AöR das auch richtig entscheiden.