um die Effizienz und Kofinanzierung entsprechender Projekte für die Strukturentwicklung und Beschäftigungssicherung in den Regionen zu gewährleisten und somit eine engere Verzahnung von Wirtschafts- und Strukturpolitik mit Arbeits- und Beschäftigungspolitik sowie die Verknüpfung von Unternehmen mit Projektträgern, öffentlichen Einrichtungen und kommunalen Akteuren der Arbeitsmarktpolitik vor Ort zu fördern. Mit der Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung und der damit im Zusammenhang stehenden Vernetzung von Ge
bietskörperschaften, Wirtschaftsverbänden, Kammern, Gewerkschaften, Projektträgern, aber auch der Bundesagentur für Arbeit, der LEG, der TAB und der regionalen Planungsgemeinschaften sind effektive Voraussetzungen geschaffen worden, um arbeitsmarktrelevante regionale und sektorale Strukturen und Probleme der Beschäftigungsentwicklung optimal abzustimmen und zu organisieren.
Mit den Regionalbeiräten und dem Landesbeirat stehen dazu Gremien zur Votierung und regionalen und kommunalen Strukturentwicklung und zur Schaffung existenzsichernder Arbeitsplätze zur Verfügung. Jetzt, meine Damen und Herren, kommt es darauf an, dieses Gremium zu nutzen und zu stärken. Das wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Ich danke Ihnen recht herzlich.
Vielen herzlichen Dank, Herr Hausold. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags. Für die Landesregierung darf ich jetzt Herrn Staatssekretär Staschewski das Wort erteilen.
Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann sagen, ich begrüße die Antragstellung, denn sie gibt mir und uns die Gelegenheit, die besondere Bedeutung der Regionalbeiräte für die Thüringer Arbeitsmarktpolitik herauszustellen. Das möchte ich auch gern eingangs etwas machen. Die Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik ist nämlich ein Markenzeichen und auch weiterhin notwendig und wichtig. In Zukunft müssen wir voraussichtlich noch stärker abwägen, wo die Förderprioritäten in den Regionen zu setzen sind. Dafür verantwortlich sind insbesondere Weichenstellungen, nämlich auf der bundespolitischen Ebene, die nicht im Einflussbereich der Landesregierung stehen. Es ist wahr, wir haben tatsächlich für dieses Jahr im Umfang von 20 bis 30 Prozent - je nach Jobcenter - mit gekürztem Eingliederungsbudget zu tun. Nach unseren Informationen sind voraussichtlich noch mal 20 Prozent Kürzungen für das nächste Jahr zu erwarten. Das heißt in Zahlen, dass noch vor wenigen Jahren die Eingliederungsmittel der Jobcenter bei über 240 Mio. € lagen. Dieses Jahr waren wir bei rund 172 Mio. € und im kommenden Jahr könnten wir auf 140 Mio. € schrumpfen. Das sind für uns deutlich schwierigere Rahmenbedingungen für die Förderung der besonderen Problemgruppen am Arbeitsmarkt, auch wenn die Arbeitslosigkeit sinkt. Allein Thüringen kann den Wegfall eines hohen zweistelligen Millionenbetrags bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik, also es sind Förder-, Qualifizierungsund Weiterbildungsprogramme, eben nicht kom
pensieren. Wir werden aber - und das kann ich hier auch sagen - unser Landesarbeitsmarktprogramm, das genau für dieses Klientel auch zuständig ist und dort ansetzen soll, mit einer ergänzenden Förderung aus dem ESF fortsetzen und regionale Strukturen so aufrechterhalten und unterstützen können. Der besondere Charakter der Regionalbeiräte liegt darin, dass Arbeitslosigkeit nicht allein und isoliert durch die Arbeitsmarktpolitik bekämpft wird, vielmehr verfolgen wir damit und mit den Regionalbeiräten einen integrativen Ansatz. Wir folgen der Überzeugung, dass Arbeitslosigkeit nur durch ein Zusammenspiel von aktiver makroökonomischer Politik mit Instrumenten der Beschäftigungspolitik verringert werden kann. Regional- und Struktur- sowie Bildungs- und Innovationspolitik sind nur einige der Bereiche, die zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und den Abbau von Arbeitslosigkeit führen. Das wiederum wirkt sich positiv zurück aus, denn Beschäftigte sind auch Innovationsträger und somit eine Voraussetzung für die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit eines Standorts oder einer Region. Darauf verweist im Übrigen auch das Gutachten, das das IHQ für unser Haus erstellt hat. Dieses Gutachten müsste Ihnen zum großen Teil bekannt sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Arbeit der Thüringer Regionalbeiräte für Arbeitsmarktpolitik dient dem Ziel der Erhöhung der Effizienz arbeitsmarkt- und strukturpolitischer Maßnahmen, und zwar durch eine verbesserte Kommunikation und Kooperation der Akteure in den Regionen. Ich glaube, wir haben alle schon wahrnehmen können, dass dies sehr erfolgreich geschieht. Durch die Beteiligung im Landesbeirat für Arbeitsmarktpolitik fließen die Ergebnisse der Arbeit der Regionalbeiräte in die Diskussionen und Empfehlungen auf Landesebene ein. Bereits seit 1996 wird die Arbeit der Regionalbeiräte im Leitfaden zur Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik sowie zur Arbeit des Landesbeirats und der Regionalbeiräte entsprechend geregelt. In der aktuellen Fassung des Leitfadens vom 5. Juli 2007 haben wir insbesondere folgende Aufgaben beschrieben - ich sage die mal, es sind fünf Schwerpunkte:
1. die Analyse der arbeitsmarktrelevanten regionalen und sektoralen Strukturen und Probleme einschließlich der Beschäftigungsentwicklung,
2. ein abgestimmtes Vorgehen zwischen den regionalen Akteuren, wie z.B. den Gebietskörperschaften, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden, Kammern, Trägern usw.,
3. die Mitwirkung bei der Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte und beschäftigungspolitischer Maßnahmen,
4. die Verknüpfung arbeitsmarktpolitischer Projekte mit strukturpolitischen und wirtschaftsfördernden Maßnahmen und
Angesichts weiter bestehender regionaler Disparitäten und zum Teil sehr unterschiedlicher regionaler Arbeitsmärkte in Thüringen ist die Arbeit eben dieser Regionalbeiräte auch in Zukunft unverzichtbar. Man muss sich nur mal den Unterschied bei der Arbeitslosenquote anschauen zwischen dem Raum Sonneberg und dem Kyffhäuserkreis oder dem Altenburger Land, dann ist das sehr eindeutig. Wesentlicher Bestandteil der bisherigen Arbeit war die Entwicklung regionaler Förderkonzepte nach der ESF-Richtlinie zur Förderung strukturwirksamer Beschäftigungsprojekte durch Lohnkostenzuschüsse. Wir haben hier einen thüringenspezifischen Ansatz; eine strukturwirksame Arbeitsförderung verknüpft die Eingliederung von Zielgruppen des Arbeitsmarkts mit dem Anspruch der regionalen Infrastrukturentwicklung. Dies ist übrigens ein Ansatz mit weitreichenden Konsequenzen, denn dieser Ansatz führt zu drei Sachen:
Die Möglichkeiten sind hier extrem breit gefächert und beziehen sich zum Beispiel auf den touristischen Bereich, die Erhaltung und Verbesserung von Umwelt, auf soziale Dienste, auf Jugendhilfe, Breitensport, auf freie Kulturarbeit, auf Denkmalpflege und Denkmalschutz, aber auch auf städtebauliche Maßnahmen. Allein während der laufenden Förderperiode des Europäischen Sozialfonds, das heißt, seit 2007 - nunmehr seit vier Jahren wurden für diese Zwecke, die ich eben genannt habe, rund 65 Mio. € an ESF- und komplementären Landesmitteln für die Förderung von 4.887 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingesetzt. Für die genannte Richtlinie sind die vorgesehenen Mittelkontingente des Operationellen Programms des ESF damit bereits weitgehend ausgeschöpft worden. Aufgrund der hohen Auslastung der zugehörigen Prioritätsachse des Operativen Programms „Soziale Eingliederung von Benachteiligten durch Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit“ musste die Richtlinie Mitte letzten Jahres auf eine Förderung von Projekten begrenzt werden, die von anderen öffentlichen Zuwendungsgebern mitfinanziert werden. Reduzierte Mitfinanzierungsmöglichkeiten der Arbeitsverwaltung haben dazu beigetragen, dass die Realisierung der regionalen Förderkonzepte des Jahres 2011 derzeit nur in sehr geringem Umfang möglich ist. Und ich sage es ganz klar: Vor dem Hintergrund der sich wandelnden Bedingungen am Arbeitsmarkt müssen alle geltenden Förderrichtlinien im Bereich des Arbeitsmarkts und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Halbzeitevaluierung des ESF auf erforderliche Anpassungen hin überprüft werden. Für die bisherigen Lohnkos
tenzuschüsse des Freistaats ergibt sich beispielsweise die Notwendigkeit einer Neustrukturierung und einer Konzentration. Gleichzeitig muss aus Sicht der Landesregierung die Arbeit der Regionalbeiräte für Arbeitsmarktpolitik weitergeführt und gestärkt werden. Die Beiräte bekennen sich ihrerseits ausdrücklich zur Regionalisierung der Landesarbeitsmarktpolitik. Aus diesem Grund finden derzeit Gespräche und Abstimmungen im Landesbeirat sowie zwischen den Regionalbeiräten und der zuständigen Fachabteilung des Wirtschaftsministeriums statt. Gemeinsam werden neue Wege der Beteiligung und kooperativen Gestaltung gesucht und wir - das kann ich auch dem Parlament sagen - sind an einem Dialog und weiteren Diskussionen und einem Erfahrungsaustausch auch mit Ihnen sehr interessiert. Herzlichen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags? Kann ich davon ausgehen, dass alle Fraktionen dies wünschen, da auch aus allen Fraktionen Redeanmeldungen vorliegen? Ich möchte zudem noch einmal darauf verweisen, dass die Beratung zu Sofortberichten gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit erfolgt. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags und eröffne gleichzeitig die Aussprache zu den Nummern 2 bis 4 des Antrags. Zu Wort gemeldet hat sich zuerst Abgeordnete Holzapfel für die CDUFraktion.
(Zwischenruf Staschewski, Staatssekretär: Ich mache das für Sie tiefer, Sie kommen sonst nicht an den Knopf.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Danke für den Sofortbericht. Ich werde Ihnen sicher in einigen Punkten widersprechen, wir werden mal sehen, was hier wird.
Die TA vom 17. Juni 2011 - das ist schon ein paar Tage her, aber seit diesem Zeitpunkt schlummert mein Redebeitrag, denn der wurde ja nun von Plenum zu Plenum geschoben, nicht nur mein Redebeitrag, sondern Ihrer aller auch -, an diesem Tag war in der Presse zu lesen, wenn ich bitte zitieren
darf, Frau Präsidentin: „Die deutsche Wirtschaft wächst noch stärker als im Vorjahr.“ Seit diesem Zeitraum - ich bin ein ganz eifriger Leser unserer Zeitungen - vergeht kein Tag, an dem wir nicht solche Botschaften lesen können. Ich habe auch am 2. Weimarer Wirtschaftsforum in Weimar teilgenommen und bin auch heute noch stark beeindruckt von dieser Veranstaltung. Herr Staatssekretär, teilen Sie das bitte dem Wirtschaftsminister mit. Das war also wirklich eine ganz tolle Veranstaltung...
Nur kein Neid. Es war eine Top-Veranstaltung, dazu werde ich auch in meinen Ausführungen noch etwas sagen. Auf jeden Fall nehme ich nicht die doppelte Redezeit in Anspruch, da nach uns noch einige Tagesordnungspunkte offen sind und die nicht auch noch drei-, viermal geschoben werden sollten.
Die Prognosen der einzelnen Wirtschaftsinstitute für die kommenden Jahre sind unterschiedlich. Sie gehen aber in keinem Institut unter 2 Prozent. Diese Vorhersagen beziehen sich auf das Wirtschaftswachstum. Was uns aber in diesem Zusammenhang interessieren sollte und mit Ihrem Antrag vorrangig interessiert, ist die Entwicklung der Beschäftigung. Fakt ist, dass auch die Arbeitslosenquote im nächsten Jahr weiter sinken wird, und das zu unser aller Freude.
Für die Funktion der Regionalbeiräte, gegründet in den schlechten wirtschaftlichen Zeiten, gibt der Leitfaden zur Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik sowie zur Arbeit des Landesbeirats und der Regionalbeiräte in der Fassung vom 05.07.2007 Auskunft. Danach erarbeiten die hier angeführten Regionalbeiräte Empfehlungen und Entscheidungen für die vier Thüringer Planungsregionen im Bereich der Aufgaben regionaler Arbeitsmarktpolitik und Strukturpolitik. Das ist ihre Aufgabe, hier zu arbeiten. Das tun sie bisher gut, wie Sie selbst in Ihrer Antragsbegründung auch bestätigen. Das Ziel der Regionalbeiräte ist die Erhöhung der Effizienz von arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Maßnahmen. Die Regionalbeiräte sind bewusst nicht mit ESFMitteln finanziert und auch nicht mit ESF-Mitteln ausgestattet. Im Rahmen der dem Regionalbeirat zugeordneten Aufgaben obliegt es diesem, bei der Verteilung und Verwendung von Mitteln der Arbeitsmarktförderung mitzuwirken, und zwar entsprechend der regionalen Erfordernisse. Die Ihrem Antrag zugrundeliegende Forderung einer Stärkung der Regionalbeiräte ist bereits durch die wirtschaftliche Entwicklung und den derzeitigen Aufschwung fast - ich sage ausdrücklich, fast - überholt. Eingangs habe ich bereits hierzu die Presse zitiert.
dass kreative Konzepte für die Zukunft des Thüringer Arbeitsmarkts entwickelt werden. Hierzu sind auch die Beiräte herzlich eingeladen. Hier können die Regionalbeiräte eine sehr wichtige Rolle spielen, indem sie die regionalen Belange vor Ort entsprechend ihren Aufgaben immer wieder in die Überlegungen einfließen lassen.
Eine weitere Forderung Ihres Antrags beinhaltet, die Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung in den Bereich der Kommunen zu verlagern, ich sage mal, verstärkt zu verlagern. Dazu darf ich anmerken, dass dies keine Pflichtaufgabe der Kommunen ist. Soweit sie dies übertragen wollen, müssen gleichzeitig die notwendigen finanziellen Mittel voll zur Verfügung gestellt werden. Es lässt sich immer gut mit fremdem Geld wirtschaften oder, wie in diesem Fall, vielleicht auch populistisch Politik machen. Jedoch brauchen wir uns über unsere Kommunalhaushalte keine Illusionen zu machen. Würde die Kommune, wie von Ihnen gefordert, Maßnahmeträger, so dürften ESF-Mittel nur nachrangig zur nationalen Förderung und nur außerhalb gesetzlicher Pflichtaufgaben verwendet werden. Hierzu gibt es durch die GFAW bereits entsprechende Förderrichtlinien, welche dies in Ausnahmefällen ermöglicht. Ich möchte mit Nachdruck darauf hinweisen, dass es bereits sehr viele engagierte und sehr gute freie Träger gibt, welche die Aufgaben, die Sie jetzt den Kommunen übertragen wollen, sehr gut und qualitativ hochwertig ausführen. Diese Träger würde man mit der Zustimmung zu Ihrem Antrag erheblich schwächen. Das kann nicht unser Ziel sein. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Wir lehnen diesen Antrag ab.
Vielen Dank, Frau Holzapfel. Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordnete Anja Siegesmund.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte es kurz machen und kurz fünf Punkte benennen, die uns in der Fraktion zum Thema „Regionalbeiräte stärken“ bewegt haben.
Zum Ersten: Regionalbeiräte erörtern die Grundsätze lokaler Kooperationen, sie denken also über den Horizont der einzelnen Kommunen hinaus. Sie führen, das hat der Herr Staatssekretär vorhin auch ausgeführt, einen Dialog und es ist immer, glaube ich, vernünftig, wenn wir versuchen, in unseren kleinteiligen Strukturen, die wir in Thüringen haben, auch jenseits der Stadt- bzw. Ortsgrenzen hinaus Dinge zu entwickeln oder weiter zu denken. Also erster Punkt, Sie haben, glaube ich, in den vergan
Sie haben und hatten - zweiter Punkt - bei der Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik einen wichtigen Beitrag geleistet, eben durch diese Dialogforen, die es gab, und durch den Austausch untereinander. Deswegen ganz deutlich, ein Dank auch an all jene, die da über viele Jahre mitgewirkt haben.
Der dritte Gedanke ist, dass sie natürlich regionale und kommunale Stakeholder zusammengeführt haben, auch nachhaltige Dinge entwickelt haben, in jedem Falle etwas, was man auch würdigen muss, und - der vierte Punkt - zur Demokratisierung von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten beigetragen haben, weil man sich austauschen konnte, weil man an bestimmten Stellen einfach auch Konsens herleiten musste, herleiten konnte, was immer sinnvoll ist.
Aber - und das ist ein wichtiger Punkt, den hat der Staatssekretär vorhin auch ausgeführt - wenn man über Regionalisierung redet, wird auch ganz schnell klar, dass es eben nicht sinnvoll ist, gerade im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, mit der Gießkanne über das Land zu ziehen, sondern sich genau zu überlegen, wo zielgenau gefördert werden kann. Auch hier haben Regionalbeiräte einen Anteil geleistet und, glaube ich, auch sinnvoll zum Diskussionsprozess beigetragen. Trotzdem, eine wirklich dezidierte Arbeitsmarktpolitik hat es in den vergangenen Jahren auf Landesebene vor dem Landesarbeitsmarktprogramm nicht gegeben, um gerade die Zielgruppen, übrigens auch in den Regionalbeiräten, zu fördern, die bislang, Frau Holzapfel hat es gerade beschrieben, von dem Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt ausgeklammert bleiben. Ich habe das an einer anderen Stelle heute schon einmal erwähnt, sowohl ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Behinderte spüren von diesem Aufschwung, den wir gerade haben und der auch immer wieder zitiert wird, im Augenblick nichts.
Ein Punkt das Landesarbeitsmarktprogramm, ein Punkt auch, wo man sagen muss - das sind die Statistiken, es ist keine Frechheit, Herr Kemmerich.