Protokoll der Sitzung vom 08.07.2011

Um noch einmal auf den Hochschulbereich unmittelbar einzugehen. Sie sind auf die Rahmenvereinbarung III, die in Erarbeitung ist, eingegangen. Sicher gibt es dort Eckzahlen, Sie haben auch ein Finanzpaket vorgelegt, von dem, glaube ich, Prof. Dicke gesagt hat, dass es gut ist, aber auf Kante genäht. Ich denke, an dieser Stelle, was die Rahmenvereinbarung III anbelangt, wird die Sache erst richtig spannend. Da geht es dann nämlich darum,

wie werden die Mittel verteilt und wie ist die strukturelle Ausrichtung der Hochschullandschaft in Thüringen. Ich weiß nicht, ob Sie das nur über das Geld regeln wollen oder ob Sie aus dem gemeinsamen Dialog bereits Strukturlinien entwickelt haben, wo man erkennen kann, die und die Hochschule wird in den und den Feldern besonders gefördert, die und die wird in denen gefördert. Es gibt auch Vorschläge, die kennen Sie auch, also von dem einen oder anderen kühnen Rektor, der sagt, ich nehme alle Fachhochschulen mit, die werden meiner Hochschule zugeordnet und dann geht es vorwärts, darüber freuen sich nicht alle. Aber ich glaube, diese Diskussionsprozesse muss man auch im Auge behalten und dazu erwarte ich eigentlich von Ihnen auch konzeptionelle Überlegungen.

Ich möchte auf ein Versäumnis der vorhergehenden Landesregierung aufmerksam machen. Am 22. Juni 2007 hat die CDU-Fraktion einen Antrag zum Antrag der SPD in der Drucksache 4/3120 eingebracht, ich zitiere: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, im Zuge der Neufassung des Thüringer Hochschulpakts ein Konzept zur zukünftigen Förderung und Entwicklung von Hochschulen, Wissenschaft und Forschung zu erarbeiten und vorzulegen. Insbesondere ist dabei Wert auf eine mehrjährige strategische Komponente zu legen und die unmittelbare Beteiligung der handelnden Einrichtungen sicherzustellen.“ Das kam von der CDUFraktion. Es wurde von uns mehrmals angemahnt den Antrag umzusetzen. Er geriet dann ab 2007 irgendwann in Vergessenheit. Es gab diese Fortschreibung nicht. Dann kam die Diskontinuität und dann war er weg. Aber es wäre sehr schön, wenn Sie es jetzt wieder mit aufrufen würden, dass man einen solchen Entwicklungsplan dringend braucht, und uns deshalb in unserem Ansinnen unterstützen würden. Sie würden dann in einer Reihe von 16 Bundesländern stehen, also minus drei, das sind dann 13 Bundesländer, die alle solche Entwicklungspläne haben. Nur drei Bundesländer haben keinen. Also wir wären sehr dankbar für diese Unterstützung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Hitzing von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben nun schon sehr viel gehört von Herrn Staatssekretär zu den zukünftigen Entwicklungen in unseren Hochschulen. Ich schließe mich da meiner Vorrednerin auch an, das ist schon eine Überraschung und keine negative Überraschung. Trotzdem gestatten Sie mir eine Beschrei

bung der derzeitigen Situation in den Hochschulen. Den Thüringer Hochschulen steht im Moment noch das Wasser bis zum Hals. Dringende Bauvorhaben können nicht verwirklicht werden und Rufe an Professoren werden nicht erteilt und wichtige strategische Entscheidungen können momentan auch nicht anstehen, besonders in Forschung und Lehre. All diese Probleme haben wir auch bestätigt bekommen während der letzten Wochen und der Gespräche mit den Hochschulleitungen und mit den Studierendenvertretern. An manchen Hochschulen ist auch ein bisschen die Zeit stehen geblieben, wenn man sich die baulichen Zustände ansieht. Da ist schon noch einiges zu erledigen und man hatte zumindest zu dem Zeitpunkt den Eindruck, wenn das so bleiben soll und die gezogene Notfallklausel jetzt der Status quo ist, dass man eventuell davon sprechen kann, die Hochschulen werden kaputtgespart. Erst kürzlich hat die Landesregierung nun über die Medien verlautbaren lassen, wie es für die Hochschulen ab 2012 weitergehen wird. Sechs Monate vor dem Jahreswechsel fängt also die Diskussion an und es gibt die mündlichen Zusagen über die Finanzierung. Im Wissenschaftsbetrieb sind die sechs Monate natürlich ziemlich knapp, denn es müssen ja auch langfristige Entscheidungen getroffen werden, was den Ruf von Professoren betrifft und auch das Installieren von Studiengängen und Planungen. Wir sind der Meinung, man hätte als oberster Vertreter des Ministeriums an dieser Stelle früher handeln und eher mit den Betroffenen kommunizieren müssen, die Passivität - zumindest bis vor einigen Wochen vonseiten des Ministeriums so für uns erkennbar, durch einige, nein, durch viele Vertreter der Hochschulleitungen auch bestätigt hat den Eindruck vermittelt, dass hier nicht fair umgegangen wird mit den Hochschulen, und hat vor allem auch die Vertrauensbasis bröckeln lassen. Also einige haben mir da schon gesagt, unser Vertrauen ist geschwächt

(Beifall FDP)

und Rahmenvereinbarungen basieren nun einmal auf Vertrauen und dann müssen sie auch eingehalten werden. Der Weg zu gesicherten Finanzierungen führt nach § 11 Abs. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes über einen Hochschulentwicklungsplan und den gibt es überhaupt noch nicht. Ein solcher Plan gäbe den Hochschulen dann tatsächlich Perspektiven, nämlich Perspektiven darüber, was erwartet die Landesregierung von den Hochschulen. Sollen sie bestimmte Fachgebiete ausweiten oder einschränken? Sollen sie sparen oder schrumpfen? Sollen sie expandieren und welche Rolle wird ihnen in Zukunft zugeschrieben? Das sind keine Fragen, die ich mir ausgedacht habe, sondern das sind Fragen, die ich ganz einfach in den Gesprächen mit den Hochschulleitungen so zum wiederholten Male gehört habe.

(Beifall FDP)

(Abg. Dr. Kaschuba)

Es bleiben jetzt noch fünf Monate Zeit, um diesen Plan zu erstellen und den Hochschulen und der Öffentlichkeit zu präsentieren und dann wäre auch klar, wofür die zugesicherten Mittel überhaupt verwendet werden sollen. Jetzt, also Ende Juni dieses Jahres - vor Kurzem -, kam die Ankündigung des Ministeriums, dass die Hochschulen durch die neue Rahmenvereinbarung III in etwa auf dem Niveau der vorherigen Rahmenvereinbarung ausfinanziert würden. Ich habe zweimal Konjunktiv jetzt schon dringehabt. Wir freuen uns sehr, dass die Landesregierung damit schon in eine Richtung geht - ich sage das ruhig - und unserem Vorschlag folgt. Herr Staatssekretär hat das vorhin schon einmal sehr charmant interpretiert. Ein sehr großer Wermutstropfen ist dabei aber, dass sie erneut Mittel aus dem Bund zweckentfremden. Die Mittel aus dem Bund sind nicht dafür da, irgendwelche finanziellen Lücken zu schließen an den Hochschulen, sondern sie sind den Hochschulen bereitgestellt worden oder werden ihnen bereitgestellt, um Lehre und Forschung zu verbessern. Mit den von Ihnen verlautbarten Medienankündigungen bezogen auf die Rahmenvereinbarung III vom 30. Juni dieses Jahres sehen wir, dass zum Beispiel der Punkt I unseres Antrags, die Finanzierung der Hochschulen auf dem Niveau der Rahmenvereinbarung II fortzuschreiben, tatsächlich umgesetzt werden soll, und zwar ohne die Notfallklausel. Damit hätten Sie unserem Antrag entsprochen. Das jetzt erreichte Ergebnis ist zumindest scheinbar erfüllt. Auf den Hochschulentwickungsplan, den wir in Punkt II einfordern, warten wir noch, den sind Sie uns noch schuldig geblieben. Punkt III unseres Antrags, Frau Dr. Kaschuba, Sie hatten gesagt, es ist alles erfüllt. Ich sehe nicht, dass das so erfüllt ist, denn die Medien haben das zwar verbreitet, aber die Rahmenvereinbarung III muss erst unterschrieben sein, dann ist das auch tatsächlich umgesetzt worden.

(Beifall FDP)

Dann kann man sagen, jetzt ist Sicherheit und vor allem auch Planungssicherheit für die Hochschulen in Thüringen.

Zum Schluss kann ich nur noch einmal daran appellieren: Unterstützen Sie unseren Antrag, denn mit diesem Antrag und der Fürrede des Herrn Staatssekretär, denke ich, hat die Zukunft der Hochschulen in Thüringen absolut grünes Licht. Die Hochschulen wissen dann auch, wie es in den nächsten Jahren weitergehen soll. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Eckardt von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, FDP und LINKE haben mit ihren Anträgen zur Hochschulentwicklungsplanung auf einen wichtigen Punkt aufmerksam gemacht. Nach § 11 des Thüringer Hochschulgesetzes hat das Land eine Hochschulentwicklungsplanung vorzunehmen, die die Zielvorstellungen des für die Hochschulen zuständigen Ministeriums über die strukturelle Entwicklung der Hochschulen und die Ausbauplanung umfasst. Trotz dieser klaren gesetzlichen Vorgabe hat die frühere Landesregierung über lange Jahre keine erkennbare Hochschulentwicklungsplanung mehr betrieben. Der letzte inzwischen längst überholte Landeshochschulplan stammt aus dem Jahr 2001. Daher bildet er wichtige hochschulpolitische Herausforderungen unserer Zeit wie die demographische Entwicklung oder den zunehmend innerdeutschen Wettbewerb um Studierende oder die Umsetzung der BolognaReform nur sehr unzureichend ab. Andere Wegmarken der Hochschulpolitik, genannt seien nur die Aufnahme des Kooperationsverbots in das Grundgesetz, der damit verbundene Wegfall der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau, die Exzellenzinitiativen von Bund und Länder oder der Bund-LänderHochschulpakt, konnten die damaligen Autoren des Landeshochschulplans noch gar nicht kennen. Entsprechend gibt das Papier auf die teilweise dramatisch veränderten Rahmenbedingungen der Hochschulentwicklung in Thüringen keinerlei Antwort. Stattdessen befasst sich der Landeshochschulplan mit seinerzeit brandaktuellen, heute aber längst gegangenen Entwicklungsschritten. Ich nenne hier beispielhaft nur die 2001 noch nicht vollzogene, inzwischen längst zu einem guten Abschluss gelangte Integration der damals noch selbstständigen Theologischen Fakultät Erfurt in die Universität der Landeshauptstadt.

Dass der Landeshochschulplan überholt war, ließ sich schon 2006 erkennen bei der damaligen umfassenden Novellierung der Thüringer Hochschulgesetzgebung. Meine Fraktion hat darauf seinerzeit immer wieder hingewiesen, leider vergeblich. Mir ist noch ein schöner Satz des damaligen Kultusministers Goebel im Gedächtnis, dass jede seiner Reden die Hochschulentwicklungsplanung des Landes entscheidend konturiere, so dass keinerlei Anlass für eine Fortschreibung des Landeshochschulplans bestehe.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Das haben Sie sich gemerkt?)

Das habe ich mir gemerkt und noch einmal nachgelesen. Klar ist jedenfalls, dass es bei der Hochschulentwicklungsplanung seit Jahren eindeutig Handlungsbedarf und ebenso eine eindeutige gesetzliche Handlungspflicht gibt. Es ist also an der Zeit, den Landeshochschulplan gemeinsam mit den

(Abg. Hitzing)

Hochschulen fortzuschreiben. Da ist sich meine Fraktion mit dem Bildungsministerium einig.

(Beifall DIE LINKE)

Bei aller Anerkenntnis der Hochschulautonomie müssen sich Land und Hochschulen doch auf eine längerfristige gemeinsame Strategie verständigen, um beispielsweise der demographischen Herausforderung auch im Hochschulbereich begegnen zu können, um an der Ausgestaltung des europäischen Hochschulraums erkennbar teilzuhaben, um im bundesweiten Existenzwettbewerb dauerhaft bestehen zu können, um als Hochschul- und Wissenschaftsstandort international wahrnehmbar zu werden, um den im Lande drohenden Fachkräftemangel zumindest zu lindern oder um der Entwicklung des Wirtschafts- und Technologiestandorts Thüringen hin zu GreenTech und Green Energy und Elektromobilität wichtige Impulse zu geben. Dies sind, wie gesagt, nur einige der bei der Fortschreibung des Landeshochschulplans wichtigen Aspekte. Vieles andere wäre hier noch zu nennen oder zu berücksichtigen, jedoch ist das Plenum nicht der richtige Ort, um in eine umfassende Fachdebatte einzusteigen. Dies sollten wir lieber der gemeinsamen Diskussion im Ausschuss vorbehalten. Meine Fraktion ist dazu bereit. Wir sind auch offen für die Anregungen der LINKEN, den Landeshochschulplan in einen umfassenden Landeswissenschaftsplan zu überführen, aber auch darüber sollten wir im Bildungsausschuss in Ruhe sprechen.

Wenn wir an der Hochschulentwicklungsplanung konzeptionell weiterarbeiten wollen, so kann das aber nicht bedeuten, dass wir einen neuen Landeshochschulplan einfach so bis Ende des Jahres aus den Ärmeln schütteln werden. Wenn man Hochschulplanentwicklung ernst nimmt, dann braucht es für die Erarbeitung derart umfassender konzeptioneller Grundlagen deutlich mehr Zeit. Ich erinnere nur daran, dass der Landeshochschulplan 2001 in einem Zeitraum von rund zwei Jahren entstand. Wollen Sie es in den kommenden zwei, eventuell auch drei Jahren darauf anlegen, die Entwicklung der Thüringer Hochschulen aufs Spiel zu setzen, nur weil Sie dies bis zum Jahresende haben wollen? Wir sollten auch in Ruhe im Ausschuss noch einmal darüber reden. Auch für den FDP-Antrag gilt grundsätzlich die Fortschreibung des Landeshochschulplans. Auch diesen Antrag werden wir an den Bildungsausschuss überweisen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich zunächst einmal für beide Anträge bedanken, und zwar sowohl bei der Fraktion DIE LINKE als auch bei der Fraktion der FDP. Denn, das haben wir soeben auch schon feststellen können, das Thema Entwicklung von Hochschule und Wissenschaft und natürlich auch Forschung in Thüringen interessiert offenkundig nicht nur die Anwesenden, die Studierenden oder Beschäftigten und die Lehrenden, sondern ist für die Gesellschaft und auch für Thüringen insgesamt von hoher Bedeutung. Ich bin sehr froh, dass eben aus den Reihen der SPD zugesagt wurde, dass es durchaus Interesse gibt, zu diesen beiden Anträgen auch im Ausschuss tiefergehend und fachlich fundiert zu beraten. Es ist ja leider nicht in jedem Fall so, dass Anträge an die Ausschüsse verwiesen werden. An dieser Stelle begrüßen wir das ausdrücklich, denn wir glauben, wir brauchen hier tatsächlich eine ernsthafte Debatte. Wir wissen alle, dass unsere Gesellschaft vor großen Herausforderungen steht und dass wir da Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler brauchen, die Antworten auf diese Herausforderungen suchen. Staatssekretär Merten hatte ja vorhin angesprochen, dass es sein Ziel ist - so habe ich ihn jedenfalls verstanden -, all die interessierten Studierenden, die jetzt hier in Thüringen an den Hochschulen sind, auch für Thüringen künftig zu begeistern und für sie hier gewissermaßen auch Arbeitsplätze zu schaffen. Damit die Antworten gefunden werden können, damit wir auch Perspektiven für diese Menschen finden, muss Wissenschaft und Forschung in Thüringen auch frei denken können, braucht entsprechende Rahmenbedingungen und muss sich auch der Verantwortung für eine lebenswerte Welt, für eine offene Gesellschaft und auch für eine faire und nachhaltige Wirtschaft bewusst sein. Dazu braucht es natürlich verlässliche und klare Entwicklungsperspektiven, und genau hier kommt die Verantwortung der Landesregierung ins Spiel. Deswegen unterstützen wir auch beide vorliegenden Anträge. In der Sache und in einzelnen Details, wie gesagt, werden wir sicherlich im Ausschuss diskutieren können. Wir alle haben ja erst vor wenigen Tagen das große grüne Buch vom Rechnungshof bekommen. In dem Bericht des Landesrechnungshofs zum Jahr 2010 hat dieser darauf hingewiesen, dass seit dem Jahr 2009 keine nach dem § 11 Abs. 4 Thüringer Hochschulgesetz erforderliche Hochschulentwicklungsplanung zur Zielsetzung für die strukturelle Entwicklung der Hochschulen besteht. Die Aufstellung einer aktuellen Hochschulentwicklungsplanung wäre also eigentlich keine Kür, sondern eine Pflicht, die sich aus dem Thüringer Hochschulgesetz ergibt. Von daher bedarf es eigentlich keines Antrags für ein solches Tun, sondern nur die Pflichterfüllung durch die Landesregierung, aber ich

(Abg. Eckardt)

habe ja gehört, dass wir uns hier auf den Weg machen wollen.

Wie Frau Kaschuba eben auch schon ausgeführt hat, ist ja mit der Rahmenvereinbarung III ab 2012 eine Hochschulentwicklungsplanung notwendig, auch und gerade weil dann das Gesamtfinanzierungsvolumen für die Hochschulen ab 2012 belastbar feststeht. Natürlich sind wir da sehr gespannt auf die konkreten Zahlen. Auch wir haben mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die Eckdaten der Finanzierungen feststehen, und zwar im positiven Sinne, das hoffen wir jedenfalls. So haben wir den öffentlichen Medien entnommen, dass für den Finanzzeitraum von 2012 bis 2015 insgesamt 1,56 Mrd. € zur Verfügung stehen sollen. Herr Merten hat, glaube ich, die Zahl eben auch erwähnt, 121 Mio. € soll es mehr geben als zwischen 2008 und 2011 und pro Jahr - ich glaube, diese Zahl hat Frau Kaschuba eben schon angesprochen - 40 Mio. € mehr für den Hochschulbau. Dass diese wichtig und unerlässlich sind, hat Frau Hitzing auch mit ihrem Bericht von ihrer Hochschultour hier eben noch einmal dargestellt. Das ist in jedem Fall positiv zu bewerten, bedenkt man insbesondere die Zurückführung - wenn ich es mal positiv nennen soll - der Mittel des Landeshaushalts und die Kürzungen der Landesregierung im zweistelligen Millionenbereich noch im letzten Haushaltsjahr, auch wenn Sie das immer ungern hören, Herr Staatssekretär Merten. Allerdings muss man sehr genau hinschauen. Denn trotz der leicht steigenden Zuschüsse werden die Hochschulen insgesamt mit weniger Geld auskommen müssen. Das muss man nämlich auch zur Kenntnis nehmen; die Kostenseite steigt selbstverständlich auch. Ich nenne da nur mal die Personal-, die Sach- und Energiekosten. Jetzt wird es vielleicht ganz interessant, Herr Merten, denn Sie haben Herrn Prof. Dr. Dicke zitiert. Ich würde ihn auch gern zitieren, allerdings in eine andere Richtung. Der Vorsitzende der Thüringer Rektorenkonferenz hat nämlich auch schon darauf hingewiesen, dass die Hochschulen sparen werden müssen, auch Personalabbau und Schließungen von Abteilungen seien denkbar. Das klingt für mich etwas anders als das, was Sie eben ausgeführt haben. Aber sicher gibt es auch bei Herrn Prof. Dr. Dicke eine differenzierte Sichtweise auf die Problematik.

Dass Personalabbau im Hochschulbereich nicht frei erfunden ist, das zeigt ja auch das Stellenabbaukonzept der Landesregierung, welches einen Stellenabbau von 238 Stellen im Hochschulbereich impliziert, so jedenfalls habe ich dieses Konzept gelesen. Hier muss ich noch einmal herausstellen, dass Stellenstreichungen im Hochschulbereich aus unserer Sicht nicht akzeptabel sind, wenn wir auf der anderen Seite die ganze Zeit davon reden, dass wir mehr Studierende brauchen, mehr Fachkräfte, bessere Qualität in der Lehre, bessere Forschungsergebnisse und mehr Exzellenz. Wie soll denn das

gehen mit weniger Personal? Das muss mir jedenfalls die Landesregierung erst einmal erklären. Das ewige Mantra vom Wettbewerb unter den Hochschulen und der Schaffung von Leistungsanreizen in der Hochschullandschaft kann man langsam nicht mehr hören. Mir jedenfalls geht das so. Was wir brauchen, ist eine bedarfsdeckende staatliche Finanzierung der Hochschulen und keine starre Fixierung auf Drittmitteleinwerbung. Auch auf diese Problematik ist meine Kollegin Kaschuba von der Fraktion DIE LINKE bereits eingegangen.

Wir setzen auf die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Wissenschaft. Daher lehnen wir auch eine das sage ich sehr deutlich - einseitige Drittmittelfixierung ab. Denn immer deutlicher wird, dass die Modernisierung von Hochschulen neue Leitbilder braucht und wir auch wegkommen müssen von der Engführung - so will ich es mal nennen - auf das Leitbild der unternehmerischen Hochschule. Wir meinen, eine zukünftige Hochschulentwicklungsplanung muss sich neben all den anderen wichtigen Fragen, die auch in den vorliegenden Anträgen angesprochen sind, insbesondere an den grundlegenden Eckpfeilern - gestatten Sie mir, dass ich hier ein paar Begriffe nenne wie Nachhaltigkeit, Diversität, Partizipation und Regionalisierung und aber gleichzeitig auch Internationalisierung - ausrichten; zumindest dann, wenn wir zukunftsfähig sein wollen und wenn wir vielleicht auch ein Stück weiter vorankommen wollen bei Wettbewerben wie der Exzellenzinitiative, wo wir ja bisher nicht punkten konnten.

Unser Ziel ist ein gerechtes Bildungswesen und dazu braucht es Ideen und wirkliche Strategien, wie die gesellschaftliche Vielfalt auch auf dem Campus ankommen kann. Immer noch bestimmt auch in Thüringen die soziale Herkunft viel zu stark den Verlauf der Bildungsbiographie. Ich will deshalb auch sehr deutlich - den Rechnungshof habe ich ja an einer anderen Stelle eben positiv zitiert - auch einmal eine Aussage in Richtung Herrn Dette machen: Studiengebühren können dafür keine Lösung sein, denn genau das würde Menschen, die es ohnehin schon schwerer haben, höhere Bildungsgänge zu erreichen, noch eher davon abschrecken, überhaupt ein Studium aufzunehmen. Wir freuen uns jedenfalls auf die Debatte im Ausschuss zu beiden Anträgen und werden uns gern und konstruktiv daran beteiligen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Voigt, von der CDU-Fraktion.

(Abg. Rothe-Beinlich)

Sehr geehrter Herr Präsident, blickt man auf den Iststand der Thüringer Hochschullandschaft und schaut sich die nationalen und internationalen Vergleiche an, dann darf man feststellen - angefangen vom CHE-Ranking über den Bildungsmonitor, der Thüringen bei der Ausbildung des MINT-Nachwuchses an die Spitze stellt, bis hin zu dem Wissenschaftsratgutachten aus den letzten Wochen, wo der TU Ilmenau hervorragende Forschungsqualitäten unterstellt wurden, oder die Studie der Wirtschaftswoche erst zum April 2011, wo die TU Ilmenau unter die Top-10-Hochschulen bundesweit gewählt worden ist -, Thüringen ist an der Spitze. Da kann ich nur sagen, die Hochschulplanung der letzten Jahre, auch der letzten Legislatur, kann offensichtlich nicht so schlecht gewesen sein, ansonsten hätte man uns nicht an die Spitze der Hochschulen in Deutschland gesetzt.

(Beifall CDU)

Deswegen: Hochschulen sind Markenzeichen des Landes, der Dichter und Denker, der Tüftler und Bastler. Das ist etwas, was wir in Thüringen, natürlich auch im Rahmen der Koalition versuchen wollen weiterzuentwickeln. Da ist der erste Schritt vollkommen klar, dass wir natürlich versuchen, die finanzielle Basis so auszustatten, dass am Ende Hochschulen handlungsfähig sind. Und diese Handlungsfähigkeit, glaube ich, und das gute Zusammenspiel, das uns wichtig ist für den Campus Thüringen wird deutlich am Haushaltsentwurf 2012 und wird auch sichtbar in der Perspektivplanung für die Hochschulen. Natürlich gilt für eine verlässliche Fraktion wie die CDU-Fraktion, was 2007 richtig ist, ist auch 2011 richtig, nämlich die konzeptionelle Auseinandersetzung dessen und der strategische Ansatz darüber, wo wir die Thüringer Hochschullandschaft hin entwickeln wollen. Ich glaube, man kann so etwas nur beginnen, indem man eine klare Leitidee dessen hat, wo wir in finanziell schwierigen Zeiten am Ende natürlich trotzdem auch klare Prioritätensetzung deutlich machen. Da braucht es einer wissenschaftlichen Idee. Die Idee für die Thüringer Hochschulen kann natürlich nur lauten, dass sie die Drehscheibe für kluge Köpfe von nah und fern, zwischen Bildung und Arbeitswelt ist, dass dieser Campus Thüringen attraktiv ist für junge Leute, die von außen kommen, für junge Thüringerinnen und Thüringer und dann sie immer hin und her pendeln zwischen der wissenschaftlichen Ausbildung, zwischen der Arbeitswelt und dann, vielleicht noch perspektivisch mal zwischen einer Weiterbildung, die sie besser qualifiziert für den nächsten Job, den sie angehen wollen. Das ist etwas, worunter wir den Campus Thüringen stellen und auch verstehen. Das setzt natürlich voraus, dass wir uns den Trends, die wir in der SunTV-Community sehen, auch positiv und offen gegenüber zeigen.

In einer Langzeitbetrachtung hat der Hochschulforscher Peer Pasternack festgestellt, dass der Aufwand Thüringens zur Finanzierung seiner Hochschulen im Verhältnis zu seiner Leistungskraft deutlich höher ist als in den alten Bundesländern, so eine Studie aus dem Jahr 2010. Die aufgewendeten laufenden Grundmittel in Thüringen sind im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt fast doppelt so hoch im Vergleich zu den westdeutschen Flächenländern gewesen in einem Zeitraum zwischen 2003 und 2008. Autonomie und Globalhaushalte helfen bei einer sinnvollen Mittelverwendung.

Wenn wir nun auf die Thüringer Hochschullandschaft blicken, geht es auch um die Frage, mit welchen Herausforderungen die Hochschulen in Zukunft zu kämpfen haben werden.

Punkt Nummer 1: Die Frage der Demographie wird auch an den Hochschulen nicht vorübergehen. Die Anzahl der jährlichen Studienberechtigten wird sich gegenüber der ersten Hälfte dieses Jahrzehnts etwa halbieren. In Mitteldeutschland werden innerhalb des kommenden Jahrzehnts, so sagen Studien, jährlich bis zu rund 20.000 Studienberechtigte weniger erwartet. Die künftige Aufgabe lautet also, anders als bisher nicht nur den Zuwachs zu bewältigen, und wenn man sich die Zahlen anschaut, die auch prognostiziert sind, sowohl die Zahlen des Statistischen Bundesamts für die Auswertung der letzten Jahre, aber vor allen Dingen auch die prognostizierten Aussagen der Bundesregierung in Bezug auf den Hochschulpakt 2020, muss man sagen, es geht auch darum, Auslastungen zu organisieren. Die Hochschulen werden natürlich dafür sorgen müssen, die Studienplätze auszulasten.

Punkt Nummer 2: Es gilt für uns das Gebot der Kooperation. Auch hier sind politische Ideen gefragt und deswegen ist eine intensive Diskussion im Ausschuss über solche Fragen zentral, denn die Bemühungen um verstärkte Zusammenarbeit finden momentan ihre Grenzen im Wettbewerb um Studenten und staatliche Mittel. Es geht also um das Gleichgewicht zwischen einem Wettbewerb der Hochschulen innerhalb eines Landes und der gleichzeitig geforderten Kooperation der Hochschulen innerhalb eines Landes. Welche Doppelstrukturen sind überholt? Wie kann eine zukünftige Hochschullandschaft in einem kleinen Flächenland organisiert werden? Wie sichern wir ab, dass ausreichend großer wissenschaftlicher Mittelbau da ist, um bestimmte Tutorien zu füllen? Wie sichern wir ab, dass genügend Studenten auch eine ordentliche Unterstützung ihres Professors erfahren? Sind die Verwaltungsstrukturen, die wir haben, zeitgemäß? Sind Doppelangebote in allen Bereichen sinnvoll? Die gilt es abzugleichen. Wie gehen wir damit um, dass wir Bibliotheken unterschiedlich verwalten in Thüringen? All das sind Fragen, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. Wie können wir die Thüringer Hochschullandschaft fit machen für die

digitalen Angebote, die weltweit existieren? Ist der Forschungsstandort und sind die außeruniversitären Einrichtungen ausreichend gut miteinander verknüpft? Alles Fragen, die es zu diskutieren gilt. Alles Punkte, von denen ich glaube, dass wir in einer sachlichen Debatte dem exzellenten Thüringer Campus auch weiterhin Farbe verleihen können. Aber das Ganze kann natürlich nur funktionieren, wenn es nicht im stillen Kämmerlein ausgedacht wird, sondern in einem breiten Dialog stattfindet.

Ich glaube, deswegen ist - drittens - angesagt, einen breiten Dialog zu vertiefen. Mit dem Hochschuldialog sind erste Ansätze sinnvoll geleistet. Klar ist für uns, hochschulplanerische und hochschulpolitische Eckpunkte und Vorstellungen des Landes sind unter Einbeziehung der Hochschulen und der Beteiligten genauso zu leisten wie derjenigen, die hier im Thüringer Landtag vertreten sind. Diese ganzen Überlegungen müssen sich natürlich an Maßstäben bewähren, die in Thüringen schon immer gegolten haben, nämlich

1. eine hohe Studienqualität zu sichern,

2. von einer modernen scientific community aus denkend Internationalität sicherzustellen,

3. ein hohes Maß an Autonomie den Hochschulen so zu gewährleisten, dass sie auch das Gefühl haben, nicht immer alles aufgedrückt zu bekommen, sondern vor allen Dingen auch selbstständig ihr Profil entwickeln können,