Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Wolf. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 2 des Antrags. Für die Landesregie
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 01.07.2010 wurde unter anderem die Möglichkeit geschaffen, für Photovoltaik-Anlagen an Autobahnen unter bestimmten Voraussetzungen eine EEG-Vergütung zu erhalten. In Thüringen haben wir ca. 500 Autobahnkilometer, ein durchaus interessantes Potenzial.
Unser Haus hat in Zusammenarbeit mit der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur einen Leitfaden zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen an Bundesautobahnen erarbeiten lassen. In diesem Leitfaden werden die rechtlichen, geographischen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen umfassend beleuchtet. Der Leitfaden wurde kürzlich vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestätigt. Es ist geplant, dass der Thüringer Leitfaden in einen entsprechenden Leitfaden des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auszugsweise übernommen werden soll. Sobald die Abstimmungen mit dem Bund abgeschlossen sind, soll der Leitfaden auf der Internetseite der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur veröffentlicht werden.
Als nächster Schritt soll die Angebotsplanung erfolgen. Ziel ist die Ausweisung konkreter Flächen, auf denen Photovoltaik-Anlagen von privaten Investoren errichtet und betrieben werden können. Dabei haben wir vor allen Dingen Lärmschutzwälle und Böschungen im Auge, weniger jedoch Lärmschutzwände im eigentlichen Sinn. Ich komme hierauf gleich noch einmal zurück.
Entsprechende Voruntersuchungen liegen bereits vor. Nach einer erfolgreichen Erprobung an den Autobahnen werden wir auch die Geeignetheit von Flächen an Bundesstraßen prüfen. Nach den Regelungen zur Einspeisevergütung im EEG muss die Photovoltaik-Anlage in einer Entfernung von bis zu 110 Metern längs zum Fahrbahnrand liegen. Dies hat den Charme, dass man über die Nutzung von Solarenergie gleichzeitig Lärmschutzmaßnahmen realisieren kann. Anliegende Kommunen und Unternehmen können so im Sinne eines freiwilligen zusätzlichen Lärmschutzes solche kombinierten Anlagen planen und errichten.
Eine erste Anlage soll in Thüringen an der A 4 im Bereich Kraftsdorf entstehen. Die Verträge mit dem Bund und dem Investor sind unterzeichnet. Die Umsetzung des Projekts steht unmittelbar bevor. Ich freue mich, dass wir bald ein Referenzprojekt haben, und hoffe, dass weitere Projekte folgen werden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz noch etwas zu den Genehmigungserfordernissen sagen, bevor ich zum Antrag im Einzelnen komme. Grundsätzlich gilt, Photovoltaik-Anlagen sind bauliche Anlagen im Sinne der Thüringer Bauordnung und bedürfen einer Baugenehmigung durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde. Dabei sind die Straßenbaubehörden zu beteiligen. Die Straßenbaubehörde legt dabei den Fokus in erster Linie auf die möglichen Auswirkungen solcher Anlagen, auf die Verkehrssicherheit.
Der vorliegende Antrag zielt ausschließlich auf die Anbringung von Photovoltaik-Anlagen an Lärmschutzwänden ab. Mit Blick auf die vorhandenen Lärmschutzwände sind die Möglichkeiten hierfür allerdings begrenzt. In den allermeisten Fällen sind die Tragkonstruktionen der Lärmschutzwände nur für die Lärmschutzkonstruktion dimensioniert. Ein nachträgliches Anbringen von Photovoltaik-Anlagen wäre zwar grundsätzlich möglich, würde aber umfangreiche Nachrüstarbeiten erfordern. Ich habe Zweifel, ob dies aus Sicht eines potenziellen Betreibers wirtschaftlich darstellbar wäre.
Lassen Sie mich einige weitere Punkte nennen: Mit der nachträglichen Verblendung einer Lärmschutzwand mit einer Photovoltaik-Anlage auf der Seite der Fahrbahn würde die Lärmschutzwirkung deutlich vermindert und der eigentliche Zweck ginge verloren. Dies könnte zwar im Fall einer Aufbringung oberhalb der Lärmschutzwand vermieden werden, für das zusätzliche Gewicht und die zusätzlichen Windkraftwirkungen ist die vorhandene Tragkonstruktion jedoch in der Regel nicht ausgelegt. Bei neu zu errichtenden Lärmschutzwänden kann die gleichzeitige Nutzung für Photovoltaik-Anlagen hingegen gleich in die Planungen mit einbezogen werden. Hierfür bietet der erwähnte Leitfaden eine gute Grundlage. Was die Forderung nach Förderung in Ziffer 1 des Antrags angeht, so erinnere ich an die vorhandenen und in meinen Augen ausreichenden Einspeisevergütungen nach dem EEG.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme noch einmal zurück auf den Ausgangspunkt meiner Ausführungen. Wie Sie sehen, sind wir bereits weiter, als der Antrag vermuten lässt. Gleichwohl war es eine gute Gelegenheit, Sie über die bisherigen und geplanten Aktivitäten der Landesregierung zu unterrichten.
Vielen herzlichen Dank. Die Abgeordnete Wolf meinte nur, gern geschehen. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für Ihren Beitrag.
Da uns Wortmeldungen aus allen Fraktionen vorliegen, kann ich davon ausgehen, dass alle Fraktionen die Aussprache zum Sofortbericht wünschen. Das ist der Fall. Ich möchte gleichzeitig darauf aufmerksam machen, dass die Beratung zu Sofortberichten der Landesregierung gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit erfolgt. Es liegen Wortmeldungen, wie gesagt, aus allen Fraktionen vor. Als Erste hat sich zu Wort gemeldet Abgeordnete Doht für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien ist eines der Hauptziele dieser Landesregierung und da ist es durchaus richtig, dass man darüber nachdenkt, wie man Anlagen zur Herstellung erneuerbarer Energie, wie man Photovoltaik-Anlagen auch für den Lärmschutz an Autobahnen, an Schienensträngen oder an Bundesstraßen einsetzt.
Das Thema ist im Übrigen nicht neu. DIE LINKE hat jetzt erst dieses Thema aufgegriffen. Sie fordert zum einen, wir sollten uns im Bund dafür einsetzen, dass das Anbringen von Photovoltaik-Anlagen an Lärmschutzwänden an Fernverkehrswegen gefördert wird. Frau Wolf, Sie hatten gesagt, Sie haben schlecht geschlafen, deswegen haben Sie dann wahrscheinlich auch länger geschlafen, weil Sie abends nicht einschlafen konnten. Denn da muss man sagen: spät ausgeschlafen, denn bereits im vergangenen Jahr ist grundsätzlich geregelt worden, dass die Einspeisevergütung nach dem EEG auch für Anlagen längs von Autobahnen und Schienenwegen gilt. Frau Staatssekretärin hatte darauf hingewiesen. Es gilt in einer Entfernung von 110 m bis zu der Autobahn. Man geht davon aus, dass diese Flächen durch Abgase und ähnliche Dinge sowieso kontaminiert sind und deswegen Altlastenflächen, Konversionsflächen gleichgestellt werden. Dort können diese Anlagen errichtet werden und die Einspeisevergütung wird gezahlt. Dann frage ich mich schon: Wollen Sie jetzt darüber hinaus noch einmal eine weitere Förderung? Das würde ich nicht für gerechtfertigt halten. Oder haben Sie einfach die Entwicklung im Bund nicht mitbekommen? Hinzu kommt, dass die Absenkung der Solarförderung durch die Bundesregierung auch vor Kurzem zurückgenommen wurde. Also der Punkt 1 Ihres Antrags wäre letztendlich schon erledigt. Das Gleiche trifft den Punkt 2. Der Bericht ist erfolgt. Was das Interesse der Wirtschaft betrifft, so gehen wir davon aus, dass es hier ein großes Interesse gibt. Man muss sich nur mal die einschlägigen Pressemitteilungen dazu anschauen im Internet, dass gerade von der Solarwirtschaft dieses Thema immer wieder nach vorn gebracht wird. In Thüringen wurde der Leitfaden hierfür erarbeitet gemeinsam mit der Energie- und GreenTech-Agentur. Da
mit haben dann Unternehmen die Möglichkeit, sich entsprechend zu bewerben. Im Übrigen sind wir auch in Thüringen nicht die Ersten. Es gibt eine ganze Reihe von Bauvorhaben an Autobahnen. Ich nenne nur das Projekt an der A 10, Berliner Ring, oder die A 31 bei Emden. In Sachsen haben wir auch schon entlang der Autobahn diese Solaranlagen und wir sind hier in Thüringen auch auf gutem Weg. Eins wird allerdings nicht gehen, das ist sicherlich ein Nachteil, wir werden zum Beispiel auf den vorhandenen Brücken an der A 4 diese Anlagen nicht mehr anbringen können, weil, wie gesagt, dann wahrscheinlich die Statik dafür gar nicht ausgelegt ist. Wir werden natürlich auch Bereiche haben, wo es sich letztendlich aufgrund der Sonneneinstrahlung nicht rechnet und ein entsprechender Investor hier nicht investieren wird.
Im Übrigen wird das Thema gerade an der A 4 schon eine ganze Weile vor Ort diskutiert. Wir hatten Ende vergangenen Jahres schon Veranstaltungen mit der Bürgerinitiative, bei denen diese Möglichkeit ins Feld geführt wurde. Ich halte das immer noch für eine bessere Variante, als nur in Richtung der Landesregierung Resolutionen zu schicken, dass wir aus Landesgeldern nun nachträglich für den Lärmschutz aufkommen sollten. Das können wir nicht aufgrund der Haushaltssituation, insofern ist es gut, dass wir heute hier über die Problematik gesprochen haben, dass die Landesregierung die Möglichkeit hatte, vorzustellen, was in diesem Bereich schon alles gelaufen ist. Eine Zustimmung zu Ihrem Antrag halten wir allerdings nicht für erforderlich.
Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Doht. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns auch in der Aussprache zu den Nummern 1 und 3 des Antrags befinden. Als Nächste hat sich Abgeordnete Hitzing für die FDP-Fraktion zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die Nutzung erneuerbarer Energien, das ist ja nun wirklich kein Geheimnis, nimmt immer mehr an Bedeutung zu und in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE steht heute die Installation von Photovoltaik-Anlagen an Lärmschutzwänden an Fernverkehrswegen auf der Tagesordnung. Wir haben von Frau Staatssekretärin bereits gehört, dass schon sehr viel gemacht wird, dass viel im Gange ist. Wenn ich nun unhöflich wäre, würde ich sagen, der Antrag ist entbehrlich und den braucht man gar nicht, aber da unterscheide ich mich dann doch von einigen Ihrer Kollegen.
Vorab einige Fakten zu Lärmschutzanlagen. Ich möchte das nicht alles wiederholen, aber ich denke, es ist wichtig, sich das noch mal zu verinnerlichen. Es sind mehr als 3.300 km Lärmschutzwälle und wände, die der Bund bisher installiert hat an seinen Autobahnen und allein 2009 waren es rund 100 km. Die Fläche der Lärmschutzwände wuchs durchschnittlich in den letzten Jahren um 250.000 m² auf heute rund 8 Mio. m². Das ist natürlich eine immense Zahl und durch die Kombination von Lärmschutz- und Photovoltaik-Anlagen lässt sich ein doppelter Nutzen für die Umwelt erzielen. Wobei ich noch darauf hinweisen möchte, dass es gerade unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes noch eine andere Variante von Lärmschutzwänden gibt, das sind die Gabionenwände, diese Drahtwände, in denen die Steine sind, können sich dann klitzekleine Biotope bilden oder eben auch Tiere Zuflucht finden. Diese sollte man nicht außer Acht lassen und es muss abgewogen werden, was an welcher Stelle wichtig ist.
Zusätzlich sind Einsparungen an Freiflächen durch die Nutzung der vorhandenen Anlagen zu registrieren und das macht auch Sinn, dieses Potenzial für den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen auch durch private Investoren zu nutzen. Dabei sind technische, rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu beachten, auch das wurde schon ausgeführt. An den deutschen Bundesfernstraßen existieren momentan 12 Photovoltaik-Anlagen in Verbindung mit Lärmschutz. 2010 hat die Bundesregierung dieses Pilotprojekt auf den Weg gebracht. In einem Konzept zu diesem Pilot- oder Leuchtturmprojekt werden die Möglichkeiten für den Einsatz und die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen aufgezeigt. Erfahrungen aus diesen vorhandenen Anlagen flossen auch in dieses Konzept des Bundesministeriums mit ein und es liegt nun auch allen Straßenbauverwaltungen vor. Nichts Neues an dieser Stelle also und die Bundesregierung hat hier schon sehr viel Vorleistung erbracht und jetzt kommen wir bei der Betrachtung Ihres Antrags zu Punkt 1, da fordern Sie, dass die Landesregierung sich beim Bund einsetzt, dass das Anbringen von Photovoltaik-Anlagen gefördert wird. Wenn das monetär gemeint ist, muss ich Ihnen sagen, können wir dem nicht zustimmen. Denn das EEG-Gesetz enthält Vergütungsvorschriften, die unternehmerische Entscheidungen, dies zu tun, auch möglich machen und eine Photovoltaik-Anlage mithilfe des EEG-Gesetzes und der Einspeisevergütung sich also auch rechnet und ertragreich ist.
Eine Erleichterung der Unterstützung, was die Organisation und Planung betrifft, das ist in Ordnung. Trotz des erwähnten Nutzens, von dem wir hier schon gesprochen haben, müssen also Aussagen und Festlegungen zu grundlegenden Anforderun
gen in einem Bedingungs- bzw. Pflichtkatalog getroffen werden. Dazu muss gehören - ich denke, Frau Staatssekretärin, das haben Sie auch schon erwähnt -, dass die Verkehrssicherheit unbedingt Vorrang haben muss, dass Verschattung und Verblendung auszuschließen sind, nicht nur Verschattung, sondern auch das Blenden der Verkehrsteilnehmer und herabfallende Teile nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen dürfen sowie bei einer Beschädigung durch Steinschlag oder sonstige Schadensfälle die Elemente recht einfach und ohne großen Aufwand ausgebaut oder ausgetauscht werden können. Denn das ist doch nun schon ziemlich nah, auch wenn es eine gewisse Entfernung gibt zur Bundesstraße selbst, trotzdem ist es eine direkte Nähe zur Straße.
Jede Anlage muss sicherlich auch individuell betrachtet werden, was ihre Wirtschaftlichkeit betrifft, und die Forderungen sind bei der Planung von Photovoltaik-Anlagen auch auf Thüringer Fernstraßen zu betrachten und selbstverständlich unerlässlich.
Daher denke ich, dass dieser Antrag, der ein Thema anspricht, welches andere schon erkannt haben, trotzdem seine Existenzberechtigung hat. Frau Wolf, ich glaube, ich habe Sie richtig verstanden, Sie möchten das im Ausschuss besprochen wissen. Das würden wir unterstützen. Vielen Dank.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die LINKE verweist mit ihrem Antrag auf eine Verbesserung des Lärmschutzes an stark befahrenen Verkehrsachsen in Thüringen, insbesondere in der Ortslage Hermsdorf an der A 9 und die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen dazu. Liebe Frau Wolf, ich kenne das Gefühl, nachts nicht schlafen zu können, weil ich auch vom Lärm betroffen bin, aber von einer anderen Art des Lärms. Ich habe das hier schon so oft gesagt,
Wenn Sie den Lärmschutz für sich jetzt so entdeckt haben, hoffe ich natürlich auch auf die Unterstützung bei der Minimierung von Lärm für Anwohner an Windparks. Denn eines ist Fakt, Lärm macht krank. Da gibt es viele Untersuchungen und Lärmschutz ist wichtig, egal aus welcher Lärmquelle der Lärm nun kommt, ob von Autobahnen, Straßen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, generell können durch eine Verknüpfung von Anlagen des Lärmschutzes mit Photovoltaik zwei Ziele erreicht werden. Zum einen können die Anwohner von Fernverkehrsstraßen wirksamer vor Lärm geschützt werden, zum anderen lässt sich dadurch erneuerbare Energie erzeugen. Beides sinnvoll zu verbinden, wo es möglich und machbar ist, kann ich auch nur im Namen der CDU-Landtagsfraktion unterstützen. Inhaltlich möchte ich meine Bedenken in der Form zum Ausdruck bringen, dass die Möglichkeit zur nachträglichen Anbringung von Photovoltaik an bzw. auf bestehenden Lärmschutzwänden technisch schwierig ist. Bringt man Photovoltaik-Anlagen zusätzlich an einer Lärmschutzwand an, mindern diese mit ihrer eher glatten Struktur den Wirkungsgrad der eigentlichen Lärmschutzwand, da diese mit dem Ziel der Lärmabsorption meist wellig strukturiert sind. Des Weiteren gilt generell, dass eine Solaranlage bei einer Südausrichtung und einem Neigungswinkel von 30 bis 45 Grad die höchsten Energieerträge bringt. Lärmschutzwände hingegen, das ist allen bekannt, verlaufen in der Anpassung im Straßen- bzw. Schienenverlauf in alle Himmelsrichtungen und stehen in einem Winkel von 90 Grad zur Erdoberfläche. Auf Lärmschutzwänden gilt, im Vorfeld muss geprüft werden, ob bestehende Lärmschutzwände mit Photovoltaik-Anlagen nachgerüstet werden können oder ob durch Erweiterung deren Statik infrage gestellt wird. Eine weitere Frage stellt sich nach möglichen Einspeisepunkten im direkten Umfeld einer Anlage. Sind diese vorhanden oder müssen diese noch zusätzlich geschaffen werden?
Zusammenfassend sollten wir diese Thematik zukünftig vor dem Hintergrund folgender Fragestellung diskutieren: Wie viel Potenzial haben unsere bestehenden Lärmschutzanlagen hinsichtlich der eben angesprochenen Punkte und wie hoch ist der Aufwand einer Erweiterung zum zu erwartenden Nutzen? Für alle noch zu errichtenden Lärmschutzwände, deren Anzahl und Genehmigungen, das wissen Sie auch, dem Bund als Baulastträger unterliegen, sollte unserer Auffassung nach natürlich auf die Möglichkeit hin geprüft werden, inwieweit Photovoltaik-Anlagen schon bei den Planungen integriert werden können. Doch wir wollen uns dem Anliegen des Antragsstellers eines verbesserten Lärmschutzes an stark frequentierten Verkehrsachsen widmen und die davon betroffenen Menschen in den Mittelpunkt stellen. Nach meinem Kenntnisstand, Frau Staatssekretärin hat das ja im Sofortbericht gesagt, hat die Landesregierung, das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, den Handlungsbedarf an dieser Stelle bereits erkannt
und ist tätig geworden. Ich habe auch schon gehört, dass die LEG und die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben haben und einen Leitfaden entwickeln werden. Dieser Leitfaden wird dann auch veröffentlicht werden.
Weiter fordern Sie, dass die Landesregierung sich dafür einsetzen soll, dass das Anbringen von Photovoltaik-Anlagen vom Bund gefördert werden soll. Da fragen wir uns: Was ist Sinn und Zweck einer solchen Förderung? Denn im EEG sind genügend Anreize und Förderinstrumente schon gegeben.
In Ihrem Punkt 3 sprechen Sie noch die Wirtschaft an. Da glaube ich, wenn es zu erwarten ist, dass das sich hier rechnet, da sehen wir auch Chancen für Investoren in der Wirtschaft für ein solches Projekt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag greift ein wichtiges Thema auf, doch die Problematik ist durch unser Ministerium bereits erkannt und es ist aktiv geworden. Ich will mich nicht wiederholen. Die Frau Staatssekretärin hat das hier alles ausgeführt, deshalb hat sich der Antrag der LINKEN für uns erledigt und wir können ihn dann auch ablehnen. Vielen Dank.
Vielen Dank, liebe Kollegin Tasch. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Schubert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Tasch, Sie können ihn ablehnen, aber Sie müssen nicht.