Protokoll der Sitzung vom 15.09.2011

(Beifall FDP)

Danke, Herr Bergner. Es hat sich jetzt Herr Innenminister Geibert zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, aus den bereits in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs ausführlich dargelegten Gründen empfiehlt die Landesregierung erneut, den Gesetzentwurf abzulehnen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Minister. Es liegt mir jetzt keine Wortmeldung vor. Das heißt, wir kommen zur Abstimmung.

Wir kommen als Erstes in namentlicher Abstimmung zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/3294. Ich bitte Sie, Ihre Abstimmung jetzt zu beginnen. Es ist eine namentliche Abstimmung. Hier vorn stehen die beiden Herrschaften und ich eröffne jetzt die Abstimmung.

Hatte jeder die Möglichkeit, seine Stimme abzugeben? Herr Dr. Augsten, sind Sie noch unterwegs? und flott unterwegs. Ich schließe damit die Abstimmung und bitte um die Auszählung.

Meine Damen und Herren, wir haben ein Abstimmungsergebnis. Es waren 84 Abgeordnete anwesend zu Sitzungsbeginn, jetzt wurden abgegeben 71 Stimmen, davon 26 Jastimmen, 45 Neinstimmen. Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1).

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2980, zweite Beratung. Es ist Einzelabstimmung beantragt worden, und zwar - Herr Bergner, ich frage noch mal nach - es ging um Punkt 1, 2 und 3?

So ist es, Frau Präsidentin. Danke.

Dann stimmen wir separat ab, jetzt über den Punkt 1 des Gesetzentwurfs. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und der FDP. Gegenstimmen? Sie kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Enthaltungen?

(Abg. Meyer)

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir waren bei „Ja“ dabei.)

Entschuldigung, ich habe Sie nicht gesehen.

Wir haben Punkt 1 zugestimmt, Frau Präsidentin.

Vielen Dank für die Korrektur. Nach diesem Ergebnis ist aber Punkt 1 abgelehnt.

Wir kommen zu Punkt 2 des Gesetzentwurfs. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Sie kommen aus den Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Damit ist Punkt 2 abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Punkt 3 des Antrags. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen CDU und SPD. Damit ist auch Punkt 3 abgelehnt.

Da der Gesetzentwurf aus 4 Punkten besteht, machen wir jetzt noch die Abstimmung über Punkt 4, damit wir Klarheit haben. Wer dem Punkt 4 zustimmen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag in Gänze abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2011 und 2012 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2987 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/3264

dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3293

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat der Abgeordnete Meyer aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Herr Meyer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. In Vertretung einer Kollegin berichte ich aus dem Ausschuss. Der Entwurf für ein Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2011 und 2012 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften in der Drucksache 5/2987 wurde am 7. Juli 2011 hier im Plenum beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss beschloss am 7. Juli 2011, eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Anzuhörende waren die kommunalen Spitzenverbände sowie Gewerkschaften und Vertretungen der Beamten und Richter. Während die Vertreter der kommunalen Arbeitgeber der vorgesehenen Anpassung der Besoldung zustimmten, kritisierten Arbeitnehmer und Beamtenvertreter die zeitliche Verschiebung der Anpassung der Bezüge an die Tarifsteigerung. Darüber hinaus wurden insbesondere von den Vertretern der Lehrer die vorgesehenen Änderungen des Besoldungsgesetzes kritisiert. Der Haushalts- und Finanzausschuss beriet den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 8. September abschließend, wobei er die vorliegenden Stellungnahmen einbezog. Beraten wurde auch ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, der einige redaktionelle Änderungen zum Gegenstand hatte. Im Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss, dem Gesetzentwurf mit den in der Beschlussempfehlung dargelegten Änderungen zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Ich eröffne jetzt die Aussprache und das Wort hat der Abgeordnete Kowalleck für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die heutige Landtagssitzung steht ganz unter dem Thema Haushalt. „Wirtschaften mit Realismus“ sagte vorhin der Thüringer Finanzminister. Das trifft auch auf diesen Tagesordnungspunkt zu. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfolgt die lineare Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger unter Berücksichtigung der erfolgten Tarifanpassung für die Angestellten des Landes.

(Vizepräsidentin Hitzing)

An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal auf die Eckpunkte eingehen. Ab Oktober 2011 ist eine Erhöhung um 1,5 Prozent und ab April 2012 eine weitere Erhöhung um 1,9 Prozent sowie die Anhebung des Sockelbetrags um 17 € geplant. Die Kosten für das Land im Jahr 2011 belaufen sich auf ca. 5,4 Mio. €. Im Jahr 2012 wird mit Personalmehrkosten von ca. 46 Mio. € gerechnet. Rechnet man die Personalmehrkosten infolge des Tarifabschlusses von 23 Mio. € in 2011 und 46,3 Mio. € in 2012 hinzu, haben wir in den beiden Jahren 2011 und 2012 eine Mehrbelastung bei den Personalkosten von über 120 Mio. € zu verzeichnen.

Zum vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD zum Gesetzentwurf: Hier erfolgen redaktionelle Änderungen sowie auch Änderungen aufgrund der Einführung der Gemeinschaftsschule. Herr Meyer hatte als Berichterstatter bereits das Votum dargelegt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat dem Antrag mehrheitlich zugestimmt. Wir bitten auch hier das Hohe Haus um Zustimmung. Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE bedeutet Mehrkosten im zweistelligen Millionenbereich für den Freistaat und wurde auch schon im Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt. Ich denke, die Fraktion wird hier auch noch einmal versuchen darzulegen, woher die Zahlen kommen, wie sie erarbeitet wurden. Darauf sind wir mit Sicherheit gespannt. Herr Barth hat ja heute schon erwähnt in der Haushaltsrede, dass Sie den Antrag gestern an die GdP übergeben haben, da muss ich natürlich …

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wir nicht.)

Ja, ich meine DIE LINKE, Sie natürlich nicht. Herr Barth, ich bin da durchaus Ihrer Meinung, dass sich DIE LINKE jetzt als Freund der Polizei darstellt und in Wahrheit dann doch das eine oder andere Problem mit den Beamten hat. Ich nenne als Beispiel die Kleine Anfrage, in der Sie auf langjährige Beamte eingehen und diese doch dann auch vorführen wollen. Die Anfrage der Frau Renner nehme ich da beispielhaft. Man sieht ja auch den einen oder anderen Auftritt außerhalb und auch in diesem Hohen Hause.

Meine Damen und Herren, Thüringen beschäftigt rund 31.000 Beamte. In den Kommunen werden uns die Beschäftigtenzahlen besonders jetzt in der Haushaltsdiskussion oft vorgeworfen. Ich habe auch die eine oder andere Erfahrung gemacht, z.B. in der letzten Kreistagssitzung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt gab es entsprechende Ausführungen von Frau Landrätin Philipp. Herr Koppe kann dies sicher bestätigen. Also aus dieser Richtung darf man gerade in der jetzigen Zeit keine Unterstützung erwarten - im Gegenteil. Da werden dann auch Meldungen des Landesamtes für Statistik ignoriert, die belegen, dass das Land in den ver

gangenen Jahren mehr Personal als die Kommunen einsparte.

Aus den Stellungnahmen der Anzuhörenden möchte ich einmal eine herausgreifen, die des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Hier wurde ein gewisses Unverständnis dargelegt, dass diese Tarifangleichung nicht in der Höhe mit den Angestellten erfolgt. Hier wird auch angeführt, dass laut aktueller Steuerschätzung die Einnahmen des Landes in diesem Jahr um mehr als 100 Mio. € und in den kommenden Jahren um bis zu 500 Mio. € jährlich ansteigen. Der Thüringer Finanzminister hat heute auch an dieser Stelle vor Überschätzung der November-Steuerschätzung gewarnt und uns auch die Einnahme- und Ausgabesituation dargelegt. Ich möchte hier den DGB und andere Anzuhörende bitten, dies nicht völlig auszublenden, denn wir werden in den nächsten Jahren einen deutlichen Rückgang der verschiedenen Zuweisungen haben. Durch steigende Steuereinnahmen werden wir die Rückgänge jedenfalls nicht kompensieren.

Es ist auch heute nochmals besonders deutlich geworden, dass wir bis zum Jahr 2020 etwa 20 Prozent weniger Haushaltsvolumen haben werden. Unsere Handlungsspielräume werden dadurch natürlich immer weiter eingeschränkt. Im Haushalt 2012 - der Finanzminister hat es heute dargelegt - sind 2,4 Mrd. € Ausgaben allein für das Personal veranschlagt bei rund 500 Mio. € weniger Haushaltsvolumen. Es ist heute auch deutlich geworden, wenn wir das Personal wie geplant abbauen, werden die Kosten dennoch konstant bleiben, auch aufgrund weiterer Tarifsteigerungen, die die nächsten Jahre auf uns zukommen werden.

Von den steigenden Pensionslasten fange ich jetzt gar nicht erst an. Das war oft genug Thema an dieser Stelle. Da verweise ich auch noch mal auf den Sonderbericht 2010 des Thüringer Rechnungshofs.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle noch ein Wort zur gestrigen Demonstration der Gewerkschaft der Polizei. Ich muss da ganz klar sagen, wenn die Beamtinnen und Beamten Fragen zu meinen Redebeiträgen haben, dann stehe ich gern für das persönliche Gespräch zur Verfügung. Ich bin hier der Letzte, der ein klärendes Gespräch ablehnt. An dieser Stelle sage ich ganz klar, unsere Beamtinnen und Beamten leisten eine hervorragende Arbeit und diese ist auch nicht immer leicht. Das beste Beispiel sehen wir heute hier vor dem Landtag. Natürlich würde ich das eine oder andere gern unterschreiben - mehr Geld, weniger Arbeitszeit und vor allem die Befreiung von solchen Veranstaltungen, die auch zum Dienst der Beamtinnen und Beamten des Polizeidienstes gehören. Aber die Lage im Freistaat ist eben schwierig. Wir haben die Verantwortung hier an dieser Stelle für unser Land und wir haben letztendlich auch die Verantwortung für die Arbeitsplätze der Bediensteten im Landes

dienst. Ich bin auch nicht dafür, die Beamten gegeneinander auszuspielen nach dem Motto: Der Polizist auf der Straße ist uns wichtiger als der Beamte am Schreibtisch. Jeder leistet seinen Beitrag für die Thüringerinnen und Thüringer in diesem Land.

(Beifall CDU)

Dafür müssen wir auch danken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir über Gerechtigkeit, über Angemessenheit und über Mehrforderungen sprechen, lassen Sie uns nie vergessen, dass wir hier das Ganze im Blick behalten müssen. Dazu gehört die Verantwortung für die Zukunft, die Verantwortung für unsere Kinder und die nachkommenden Generationen.

Ich möchte hier an dieser Stelle mit einem Zitat, mit einem Kommentar enden von Martin Debes mit der Überschrift „Fairer Kompromiss“ in der Thüringer Allgemeinen vom 08.06.2011: „Der beamtete Ärger über die verspätete Gehaltserhöhung ist verständlich. Letztendlich aber bleibt das normale Tarifniveau erhalten, was nicht selbstverständlich ist. Denn eigentlich kann sich Thüringen seine Beschäftigten kaum leisten. Die jetzige Gehaltserhöhung kostet fast 50 Mio. € pro Jahr, die das Land nicht hat. Somit gilt, je mehr Geld die Bediensteten verdienen, umso mehr Stellen müssen wegfallen. Aus dieser Perspektive ist die Erhöhung ein fairer Kompromiss.“

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Kowalleck. Es hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Keller für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs im Juli habe ich bereits für meine Fraktion klargestellt, dass, solange es Beamte gibt, das Tarifergebnis für die Beschäftigten des Landes inhaltsgleich und zeitgleich auf die Thüringer Beamten übertragen werden muss.

(Beifall DIE LINKE)

Ihr Vorschlag ist allerdings folgender. Die Einmalzahlung von 360 € gibt es nur für Angestellte. Die Beamten bekommen das nicht. Das ist zu teuer. Da sparen wir 10 Mio. €. Die Gehaltserhöhung 2011 um 1,5 Prozent kriegen die Beamten nicht ab 1. April 2011 wie die Angestellten, sondern erst ein halbes Jahr später ab 1. Oktober. Wir sparen noch einmal 10 Mio. €. Die Gehaltserhöhung 2012 um 1,9 Prozent gibt es für Tarifbeschäftigte ab 1. Januar und für Beamte ab 1. April. Macht noch einmal

5 Mio. €. Nur um die Rechnung mal entsprechend darzustellen.

Mit diesem Gesetz, so ist also der Vorschlag der Landesregierung, werden im Jahr 2011 einmalig 20 Mio. € eingespart und im Jahr 2012 noch einmal 5 Mio. €. Ihre Vorgehensweise verdeutlicht, das sage ich hier ganz klar, beim Geld hört bei Ihnen die Dienstherrenpflicht zur angemessenen Besoldung Ihrer Staatsdiener auf.

(Beifall DIE LINKE)