Protokoll der Sitzung vom 15.09.2011

(Beifall DIE LINKE)

da er meines Erachtens schon ein paar Ansätze enthält, über die man grundsätzlich diskutieren kann und das auch sollte. Dazu ist es leider nicht gekommen. Der Entwurf sieht zum einen vor, dass hauptamtliche Bürgermeister erst mit Erreichen der Altersgrenze Ruhegehalt erhalten sollen, und ich denke, nicht zuletzt mit Blick auf die Haushaltslage, mit Blick auf grundlegende Einschnitte, die notwendig werden, darf es auch da keine Denkverbote geben. Natürlich ist hier zu beachten, dass die kommunalen Wahlbeamten nur Beamte auf Zeit sind und somit auch ein Risiko tragen, wenn sie zum Beispiel das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters übernehmen. Deswegen, meine Damen und Herren, muss man auch dafür sorgen, dass das Amt attraktiv bleibt. Hier sind viele wichtige Aspekte abzuwägen, die unseres Erachtens die Diskussion im Ausschuss notwendig gemacht hätten. Trotzdem haben wir versucht, durch einen Änderungsantrag das Risiko, dass ein Wahlbeamter nach Ende seiner Amtszeit direkt Leistungen nach SGB II oder SGB XII beantragen muss, durch ein Übergangsgeld abzufedern.

(Beifall FDP)

Danach soll ein Wahlbeamter Übergangsgeld für die gleiche Anzahl von Monaten erhalten, für die der Berechtigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge als hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter erhalten hat, jedoch mindestens für sechs Monate und höchstens für ein Jahr. Ich bin der Überzeugung, meine Damen und Herren, dass man durch diese Regelungen ein angemessenes Maß an Absicherung gewährleisten könnte und somit auch die Unausgewogenheit des Änderungsgesetzes ausgleicht. Mit dem Vorschlag, dass Beamte auf Zeit, also kommunale Wahlbeamte, einen Anspruch auf Rückübernahme von den früheren öffentlich-rechtlichen Dienstherren haben, kann ich mich hingegen nicht anfreunden. Auch das habe ich an dieser Stelle bereits gesagt. Wir haben deswegen auch die Regelung des § 6 a durch unseren Änderungsantrag vollständig versetzt. Personen, die aus der Privatwirtschaft kommen, können einen solchen Anspruch nicht gewährleistet bekommen und deswe

(Abg. Kellner)

gen wäre es auch nicht fair, wenn wir eine solche Besserstellung schaffen. Wir sollten uns auch überlegen, wohin, meine Damen und Herren, eine solche Regelung führen kann. Zum einen würde es einen riesigen personalrechtlichen Aufwand bedeuten und zum anderen würde es bedeuten, dass nur noch Menschen aus dem öffentlichen Dienst sich um die Stelle als kommunale Wahlbeamte bemühen würden.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, da bin ich der Auffassung, dass wir gut beraten sind, wenn wir Personen auch aus der Wirtschaft eine Chance bieten, sich für ein solches Amt zu bewerben, einfach um auch der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es eine breite und normale Durchmischung in solchen Wahlämtern geben sollte.

(Beifall FDP)

Die unter Nummer 3 vorgesehene Änderung sieht vor, dass statt der Beihilfe auch ein Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt werden kann. Diesen Punkt finden wir auch vernünftig und er führt zu einer gewissen Flexibilität.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf mit unserem Änderungsantrag enthält wichtige Punkte, die meines Erachtens in der gegenwärtigen und nicht nur in der gegenwärtigen, sondern unserer festen Überzeugung nach auch in der zukünftigen Haushaltssituation wichtig sind, die den Verhältnissen in unserem Land besser Rechnung tragen, als das mit dem gegenwärtigen Regelungswerk der Fall ist. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Zugleich, meine Damen und Herren, beantrage ich getrennte Abstimmung der Punkte 1, 2 und 3 und namentliche Abstimmung.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Bergner. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Kuschel für die Fraktion DIE LINKE.

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich würde Sie noch mal bitten, über Ihren Antrag zur namentlichen Abstimmung nachzudenken, weil eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen gegenwärtig draußen bei den Gegenaktionen gegen die NPD sind.

(Beifall SPD)

Ich habe das ja vorhin - wir hätten auch gern zur Auftragskostenpauschale eine namentliche Abstimmung gehabt - erklärt. Klar, Sie sind Souverän die

ses Antrags, aber es wäre vielleicht kein gutes Zeichen, wenn die Landtagsabgeordneten, die jetzt draußen vor Ort sind, die Veranstaltung verlassen, um hier hereinzukommen, um abzustimmen.

Wir bedauern es, dass die Mehrheit hier im Landtag einer Überweisung dieses Gesetzentwurfs von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die zuständigen Ausschüsse nicht zugestimmt hat, denn die Ausschüsse sind immer der Ort, wo man über bestimmte Fragen diskutieren kann. Das Anliegen teilen wir. Das haben wir schon in der ersten Lesung gesagt. Wir finden auch den Änderungsantrag der FDP sehr zielführend und hilfreich. Ich gestehe, wir haben uns nicht intensiv damit beschäftigt, weil keine Ausschussüberweisung zustande gekommen ist. Insofern wird unsere Fraktion sowohl dem Änderungsantrag der FDP als auch dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter Kuschel. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Hey für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ja schon letztes Mal hier im Hohen Haus über das Thema debattiert. Mittlerweile ist das Ganze dann auch Thema im Sommerloch des Boulevards gewesen. Herr Meyer, da danke ich Ihnen ausdrücklich, ich meine das auch gar nicht mit Häme oder Spott, die Debatte, die sich daraus ergeben hat und die ich zwangsläufig auch führen musste - wir waren ja beide groß abgebildet -, war äußerst interessant. Mich haben unterschiedliche Menschen angerufen, die haben mir Mails geschickt, es waren sogar Bürgermeister und hauptamtliche Wahlbeamte dabei. Und genauso bunt gemischt wie bei den Rückmeldungen waren auch die Meinungen. Jetzt wird Sie das nicht allzu sehr überraschen, wenn ich bei der Auffassung meiner Fraktion vom letzten Plenum bleibe.

Zunächst will ich mal grundsätzlich feststellen, dass es lobenswert ist, wenn Sie, Herr Meyer, als Thüringens spendabelster Abgeordneter - wie wir ja alle gelesen haben - aus Ihrem Unrechtsempfinden heraus das Ruhegehalt, das Ihnen zusteht, nun monatlich spenden. Ich frage jetzt auch nicht, weshalb Sie erst damit anfangen, wenn wir Ihren Gesetzentwurf hier im Plenum behandeln, darum geht es ja auch gar nicht.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja unerhört.)

Meine Fraktion ist nach wie vor der Auffassung, dass das Amt eines Bürgermeisters, also in diesem

(Abg. Bergner)

Fall eines hauptamtlichen Bürgermeisters oder das Amt eines Beigeordneten einen sehr hohen Stellenwert besitzt und hohe Anerkennung verdient. Wir können ja immer und immer wieder, Herr Meyer, trefflich betonen, wie wichtig uns die frei gewählten Vertreterinnen und Vertreter in den Kommunen sind, wir reden auch immer wieder sehr gern sogar von der kommunalen Familie und von der Vielzahl an Aufgaben und Problemen, die in den Kommunen vor Ort gelöst werden müssen. Wir kennen hier alle im Haus, jeder Einzelne - das Anforderungsprofil an die Bürgermeister und die Beigeordneten, die jeden Tag im Blickfeld stehen in ihren Städten mit jedem Handgriff, den sie tun, mit jedem Satz, den sie sagen. Wir wissen, dass der Focus der Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden und Städten viel schärfer ausgerichtet ist auf z.B. Bürgermeister als beispielsweise auf Landtagsabgeordnete. Der eine sitzt immer ein Stück weg in Erfurt, der andere direkt vor Ort im Rathaus. Wir haben alle zusammen erlebt, wie sehr es auch in den Kommunen drückt, wie da diskutiert wird, wenn es z.B. um die Frage der Ausfinanzierung der kommunalen Aufgaben seitens des Landes geht. Da muss ich nur an die Veranstaltung des Gemeinde- und Städtebundes erinnern am Freitag vor zwei Wochen. Wir können uns im Ungefähren ausmalen, was es heißt, vor Ort die Diskussion mit den Stadträten zu führen, wenn drohende Schließungen von sozialen Einrichtungen anstehen oder man nun aus Geldmangel eine löchrige Straße flicken kann oder ob das nicht mehr möglich ist. Wir wissen, dass Kommunalpolitik zum großen Teil und sprichwörtlich auch Kärrnerarbeit ist. Aber die Ruhensgehälter für die Frauen und Männer hier im Land, die tagtäglich, Woche für Woche, Monat für Monat und Jahr für Jahr diesen Job machen und die meisten von ihnen ohne geregelte 8-Stunden-Tage und mit Sitzungen und Terminen wie bei uns auch bis in die späten Abendstunden; diese Ruhensgehälter sollen sie nicht bekommen, jedenfalls nicht sofort. Ich frage noch einmal, so wie das schon beim letzten Mal hier im Plenum von mir gemacht wurde: Was ist das für ein Signal an diese Frauen und Männer? Ich habe das beim letzten Mal auch schon angesprochen und tue das heute wieder. Was ist das auch für ein Signal für die Bürgermeister, wo wir hier alle ganz genau wissen, dass in den jeweiligen Kommunen, selbst bei städtischen Unternehmen, also bei kommunalen Töchtern im gewerblichen Bereich, die dortigen Verantwortlichen teilweise ein mehrfaches verdienen als das gewählte Oberhaupt der Stadt. Ein Bürgermeister hat zu mir am Telefon so treffend gesagt: Jeder Vize-Sparkassendirektor, jeder stellvertretende Stadtwerkechef, der vor Erreichen des Rentenalters ausscheidet, wird da anders behandelt als ich.

Ich kann nicht beweisen, ob die Qualität der Bewerber für ein kommunales Wahlamt sinkt, wenn Ihr Gesetzentwurf mehrheitsfähig wäre. Aber ich sehe

sehr wohl einen Zusammenhang zwischen der Ruhegehaltsregelung und der Attraktivität dieses Amtes. Deswegen auch gleich zum Änderungsantrag der FDP: Diese abgemilderte Variante, ich will das mal jetzt so nennen, ist da für uns auch keine Lösung.

Dann noch mal ein Wort zum Ruhensgehalt selbst, Herr Meyer, damit wir auch alle mal wissen, worüber wir reden. In Ihrem Fall sind das im Monat rund 2.200 €, wie wir alle lesen durften. Das ist in der Tat ja ziemlich üppig, aber bitte bleiben wir doch bei dieser Debatte alle auch mal in der Mitte vom Fenster. Das Ruhensgehalt bemisst sich immer am jeweiligen Geld, das der Ruhegehaltsempfänger verdiente, als er noch im Amt war, und dieses Geld bemisst sich in der Regel nach der Größe der jeweiligen Kommune. Ihr Fall, Herr Meyer, ist der eine, aber es gibt wesentlich kleinere Kommunen überall in Thüringen, übrigens wesentlich mehr als größere, und Sie wissen das auch. Ich habe allein im Landkreis kleine Städte mit rund 10.000 Einwohnern und darunter mit Waltershausen, Tambach-Dietharz, Friedrichroda, Sie kennen in Ihren Wahlkreisen selbst die entsprechenden Kommunen. Wenn da ein Bürgermeister oder ein Beigeordneter ausscheidet, dann hat der ein wesentlich geringeres Ruhensgehalt als das Ihre, Herr Meyer. Es wird dann übrigens sogar noch versteuert, wie Sie ja auch wissen. Sie merken, wir sind hochgradig lustlos, auf Ihren Gesetzentwurf einzugehen, aus allen Gründen, die ich eben hier aufgezählt habe. Deshalb wird meine Fraktion auch diesen Gesetzentwurf ablehnen. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Hey. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Herr Kellner hat ausführlich Stellung genommen - na ja, Sie haben es genauso gemacht, dass die Peinlichkeit nicht allzu groß geworden ist,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

etwas, was Sie eigentlich gar nicht diskutieren wollen, hier diskutiert wurde. Mehr war es nicht beim letzten Mal und dieses Mal übrigens auch nicht. Hier wird ein peinlicher Vorgang, und der ist nicht für mich peinlich, sondern für Sie, erster oder zweiter Klasse beerdigt. Hier verhalten sich Fraktionen wie die berühmten drei Tiere, die nichts sehen, nichts hören und vor allem nichts sagen wollen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Hey)

Deren Namen darf ich hier nicht nennen, aber das wäre auch gar nicht gemeint gewesen. Aber Sie kennen diese Gruppe. Warum? Weil das Thema, das zentral ist, hier natürlich die Frage ist, wann das Ruhegehalt gezahlt werden soll. Da wird hier mit Attraktivität argumentiert. Wahlweise, man möchte nur die Besten haben. Wenn wir über die Besten sprechen, sind das regelmäßig Menschen, die im Beruf stehen - nicht immer, aber sehr häufig, Herr Hey -, die möglicherweise auch schon ein sehr gutes Gehalt haben und die sich durchaus überlegen, wenn sie nach sechs oder zwölf Jahren noch nicht in das Ruhealter gekommen sind, dass sie hinterher möglicherweise auch wieder die Chance haben möchten, in ihren Beruf zurückzukehren. So weit, so gut. Hätten Sie die wirkliche Absicht gehabt, mit uns, mit mir darüber zu diskutieren, warum man denen ein Ruhegehalt zahlen soll für den Fall, dass sie nicht wieder beschäftigt werden, hätten Sie gesagt, im Fall für jemand, der mit 45 Jahren aus dem Wahlbeamtenstatus entlassen wird, bekommt er dann eben - meinetwegen - 50 oder 70 Prozent des Ruhegehalts, um nicht als Hartz-IV-Empfänger durch die Welt gehen zu müssen, bitte schön. Eine ähnliche Variante ist ja heute von der FDP genannt worden, die übrigens eine Leistungskomponente drin hat und sagt, nach einem Jahr möchte man schon wieder in einem Job sein, sonst kann man sich auch bitte so verhalten wie jeder andere normale Arbeitgeber, der einen befristeten Job hat, auch - warum eigentlich nicht?

Ich habe Ihnen auch letztes Mal hier argumentiert, wie die Verbleibstudien aussehen, zu Fragen von ehemaligen Abgeordneten oder wahlweise auch Wahlbeamten, die alle, 90 Prozent, kein Problem damit haben, wieder in adäquate Jobs zu kommen. Und für einen Hartz-IV-Empfänger nur die Attraktivität zu haben, endlich mal ein vernünftiges Ruhegehalt zu bekommen, selbst wenn wir über A13 und nicht über B2 sprechen, Herr Hey, und zwar mit Erreichen der Altersgrenze, wenn das nicht Ansporn genug sein sollte, sich auch für diesen Job zu bewerben, dann weiß ich es auch wirklich nicht, ganz ehrlich nicht. Das alles wollten Sie aber nicht diskutieren, das war Ihnen alles zu peinlich. Sie wollten auch nicht darüber diskutieren, dass wir nicht über die sprechen, die jetzt diese aufopferungsvolle Tätigkeit tun, was ich nie bestritten habe. Ich bestreite nur, dass diese Tätigkeit aufopferungsvoller ist als die meiste andere Tätigkeit, die so entsprechend vergütet wird und beispielsweise auch befristet wird. Das habe ich allerdings bestritten, mehr nicht. Ich denke, das kann man auch.

Sie haben sich über den Sommer, also abgesehen jetzt mal von dieser Bemerkung, ab wann ich hier spende, Herr Hey, wir können das ja zur Not noch mal privat alleine machen, aber das halte ich für eine wirklich unter die Gürtellinie gehende Bemerkung dazu. Ich habe mich nicht danach gedrängt,

diese Debatte hier zu führen, die haben Sie hier aufgemacht. Aber dass ich, während ich hier Landtagsabgeordneter bin, immer noch Ruhegehalt bekomme (für einen befristeten Job, wo ich hinterher bestimmt auch wieder auf der Straße stehen muss wie Sie alle auch), das können Sie sich ja anschauen bei Ihren ehemaligen Kollegen, das ist einfach genau in derselben Kerbe über den Sommer wie das Ministergesetz und jetzt die Debatte über die Fraktionszuschüsse. Sie zerschlagen hier persönlich politisches Porzellan in einer Größenordnung ohne Not, mit dem wir alle konfrontiert werden auf der Straße, ohne Not. Wenige 100.000 € - für wen auch immer - sorgen dafür, dass unser Ansehen vor Ort mindestens noch 2 Prozentpunkte nach unten geht beim nächsten Thüringen-Monitor.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das haben Sie zu verantworten, unter anderem bei diesem Thema. Dass Sie offensichtlich unseren Gesetzentwurf gar nicht gelesen haben, übrigens auch die FDP nicht, zeigt sich, wenn Sie bei dem § 6 a unter Nummer 2, bei der Übernahme von Beamten durch den früheren Dienstherrn, nicht zur Kenntnis nehmen, dass es nicht um die gewerbliche Wirtschaft geht im Punkt Absatz 3, sondern um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ich habe gelesen, Sie haben nur nicht zugehört.)

Wir wollen es noch weiter diskutieren, wie gesagt, gerne im Ausschuss, aber das ist ja nicht gewollt gewesen. Wir wollten, weil Sie das Argument immer bringen, es muss attraktiv sein, eine Erfahrung aus Bayern einbringen und sagen, warum sollen sich nicht auch Richter bewerben können, die es regelmäßig nicht tun (und deren „Ersatz in einem Gericht“ regelmäßig auch jetzt schon über längere Zeiträume gemacht werden muss aus unterschied- lichsten Gründen), das ist für die Arbeitgeber oder die Dienstherren keine wirklich große Aufgabe, zu wissen, der kommt erst in sechs Jahren wieder oder vielleicht kommt er auch erst in 12 Jahren wieder. Das sind alles vorgeschobene Schutzbehauptungen, um sich überhaupt gar nicht mit diesem Thema auseinandersetzen zu müssen. Hätten Sie also Änderungsvorschläge haben wollen und gesagt, okay, wir möchten gerne, dass nach Ausscheiden bis zum Erreichen des Ruhealters ein Prozentsatz oder die FDP-Variante kommt, bitte schön. Da hätten wir gesagt, nehmen wir zur Kenntnis, Ihre Mehrheit hat Gewicht und das Ganze kommt. Aber Sie haben das ganze Thema nicht haben wollen. Das sieht man ja heute auch wieder. Das, meine Damen und Herren, kann man Ihnen nur ankreiden, schade drum. Alle zukünftigen Abgeordneten werden mit dem Thema wieder zu tun bekommen, da bin ich ganz sicher.

Nebenbei noch eine letzte Bemerkung, Herr Hey: Wenn wir endlich mal die Kreis- und die Gebietsreform bekommen, dann werden auch die besten Menschen so gut bezahlt werden, dass es ihnen nicht darauf ankommt, dass sie dann, wenn sie nicht mehr arbeiten, gut versorgt sind, sondern dann möchten sie bitte ein Einkommen erzielen, was auch schon funktioniert, wenn sie arbeiten. Größere Kreise - mehr Geld für die Beigeordneten, das gilt auch für die Gemeinden. Auch da sind wir wieder bei Ihnen. Lassen Sie uns endlich die Gebietsreform durchsetzen, dann haben wir das Problem auch nicht. Und dieses Gesetz sollte für zukünftige Beigeordnete gelten und nicht für die im Bestand. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Schade um das ganze Thema, tut mir leid.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Es hat sich jetzt noch einmal Abgeordneter Bergner für die FDPFraktion zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie haben noch 7 Minuten und 44 Sekunden.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für diesen Hinweis. Ich möchte mit einem kurzen Hinweis zu dem Letzten, was gesagt wurde, beginnen. Ich will nicht die gesamte Gebietsreformdebatte wieder hochkommen lassen. Aber eines, Herr Meyer, sollten Sie wissen, es gibt sehr viele Landkreise, in denen Beigeordnete ehrenamtlich sind. Es gibt sehr, sehr viele Gemeinden, in denen das auch die Beigeordneten auf Gemeindeebene sind. Dieses Argument trifft dort nicht zu.

Ein Wort zu Herrn Kollegen Hey: Es sind etliche Punkte, die Sie hier angesprochen haben, die wirklich diskussionswürdig sind. Ich bedauere deswegen, wenn es nicht in den Ausschuss kommt und nicht im Ausschuss beraten werden kann.

Ich möchte die Anregung, die Frage von Herrn Kollegen Kuschel beantworten. Meine Damen und Herren, wir hatten fraktionsübergreifend mit Blick auf das, was dort von demokratiefeindlichen Menschen vorgetragen wird, vereinbart, dass wir dieses Plenum völlig normal weiterführen und dass wir im Anschluss gemeinsam den „braunen Dreck“ beiseite räumen. Ich sehe keinen Grund, uns nicht an diese Vereinbarung zu halten. Ich bleibe dabei und halte meinen Antrag auf namentliche Abstimmung unseres Änderungsantrags aufrecht. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)