Protokoll der Sitzung vom 15.09.2011

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kowalleck.

Bitte sehr.

Ich eröffne die Aussprache. Mir liegt eine Rednerliste vor. Das Wort hat als Erste die Frau Abgeordnete Keller für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kowalleck hat vorgetragen, welchen Weg dieses Gesetz genommen hat. Hier

wird ja die jüngste Rechtsprechung umgesetzt in thüringisches Gesetz. Wir haben bereits im Ausschuss und auch bei der Einbringung des Gesetzes darauf aufmerksam gemacht, mein Kollege Hauboldt, dass der Europäische Gerichtshof entsprechende Urteile schon bezüglich der vorzeitigen Inkraftsetzung auf das Jahr 2003 angemahnt hat. Diesem Vorschlag wird hier nicht gefolgt. Es gibt einen Änderungsantrag in einem Teil von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Familienzuschlag rückwirkend in Kraft setzen zu lassen für Juni 2008, dem würde die Fraktion DIE LINKE folgen. Ansonsten sind wir froh, dass endlich auch die Gleichberechtigung für die eingetragenen Lebenspartnerschaften hergestellt wird und wir werden deshalb dem Gesetzentwurf so auch unsere Zustimmung geben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete Keller. Das Wort jetzt der Abgeordnete Kemmerich für die Fraktion der FDP.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren und Gäste auf der Tribüne, ich wurde schon aufgefordert, es kurz zu machen, verstehen tun wir etwas davon. Wir werden auch diesem Gesetz zustimmen, weil es ein Urteil umsetzt, was längst überfällig ist. Insofern denke ich mir, dass wir uns hier alle einig werden. Das sehe ich auch an den fröhlich entspannten Gesichtern, bei diesem Tagesordnungspunkt zumindest. Also vielen Dank, wir werden zustimmen.

(Beifall CDU, FDP)

Da wollen wir mal sehen, ob wir so weitermachen. Danke, Herr Abgeordneter Kemmerich. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Pidde für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, seit Jahren setzt sich die SPD dafür ein, dass gleichgeschlechtliche Paare auch gleiche Rechte haben.

(Beifall SPD)

2009 haben wir das entsprechend in die Koalitionsverhandlung eingebracht und gemeinsam mit unserem Koalitionspartner CDU dann auch im Koalitionsvertrag so verankert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfolgt nun ein weiterer Baustein zur Umsetzung dieses Koalitionsvertrags. So arbeiten die beiden Fraktionen Schritt für Schritt diesen Koalitionsvertrag ab. Auch wenn es heute wieder Kritik

(Abg. Kowalleck)

gab, dass nicht alles erfüllt ist, wir haben aber auch erst zwei Jahre der Legislaturperiode rum. Wenn man einmal sieht, wie viele Punkte wir aus diesem Koalitionsvertrag schon erfüllt haben, dann müssen wir nicht unbedingt unzufrieden sein.

Zum vorliegenden Gesetz, es ist ja ein Artikelgesetz: Wir haben in einer ganzen Reihe von Gesetzen ehebezogene Regelungen enthalten. Wir erreichen mit diesem Artikelgesetz, dass diese Regelungen für eingetragene Lebenspartnerschaften in gleicher Weise gelten. Ich erinnere daran, dass wir schon das Beamtenversorgungsgesetz beschlossen haben. Auch hier ging es um eine wichtige Neuerung, nämlich die Einbeziehung von Hinterbliebenen eingetragener Lebenspartnerschaften in die Versorgungsansprüche. Mit dem jetzigen Gesetz wird das Ganze um wichtige Punkte erweitert, zum Beispiel die Zahlung des Familienzuschlags und die Bestimmungen der Beihilfe. Der Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen im Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht haben, da ging es lediglich um redaktionelle Klarstellung. Da wurde im Haushalts- und Finanzausschuss auch einstimmig zugestimmt, so dass ich jetzt von der gleichen Einmütigkeit ausgehe. Vielen Dank.

Danke, Herr Dr. Pidde. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Dr. Pidde, das ist auch eine Sache, an die ich mich noch gewöhnen werden muss, dass nicht die Landesregierung ihre redaktionellen Ergänzungen einbringt, sondern die Regierungskoalition, das ist immer schon ganz ulkig,

(Beifall DIE LINKE)

vor allem wenn es dann als Tischvorlage auf den Tisch kommt, was eigentlich schon längst hätte da sein können. Aber das nur als Vorbemerkung dazu. Inhaltlich ist meine Fraktion mit dem Gesetz zur Gleichstellung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften natürlich genauso zufrieden, wie das meine Vorrednerinnen und Vorredner auch schon gesagt haben. Wir haben Ihnen einen Änderungsantrag eingereicht, weil wir der Ansicht sind, dass ansonsten eine Minigruppe von potenziell Betroffenen - man munkelte etwas, 18 Fälle könnten es sein, wahrscheinlich sind es deutlich weniger auf eine Art und Weise nicht in ein Recht eingesetzt wird, die dazu zwingt, dass wir möglicherweise uns in zwei oder drei Jahren dann doch wieder mit einem EuGH-Urteil herumschlagen müssen, was das Land Thüringen wieder sagt: Ihr könnt mit dem

Thema Schwule und Lesben und deren Gleichstellung in allen gesellschaftlichen Bereichen nicht vernünftig umgehen. Deshalb unser Änderungsantrag, weil wir der Meinung sind, dass die EG-Richtlinie 2000/78/EG den 03.12.2003 als Beginntermin für eine potenzielle Versorgung ansieht. Der Regierungsentwurf beruft sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und deshalb auf den 01.07.2009. Wir bezweifeln, dass das Bundesverwaltungsgericht die Befugnis hat, hier diesen Termin festzulegen. Erstens gibt es Präzedenzfälle beim EuGH. Da wird auf die Sache Maruko verwiesen, die den Betroffenen den Zuschlag ab 03.12.2003 gewährt. Der Einwand, dass das Bundesverfassungsgericht entsprechend entschieden hat, darauf hat sich das Bundesverwaltungsgericht berufen, gilt unserer Ansicht nach nicht, da die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung nur in der Sache der Gleichstellung, nicht aber über ein Datum entschieden hat. Deshalb haben wir Ihnen diesen Änderungsantrag vorgelegt und würden Sie bitten, diesem auch zuzustimmen, weil es ansonsten wegen einer niedrigen Summe, wir reden also von wenigen Zehntausend Euro potenziell, wir wissen gar nicht ob sie überhaupt zustande kommen, die in dieser Gefahr sind wieder den Ruf dieses Landes als gleichstellungsfreundlich zu gefährden. Danke schön.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Zeh für die CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte für die CDU-Fraktion Zustimmung zu diesem Gesetz empfehlen. Es folgt bundesrechtlichen Vorgaben. Insofern ist das die Umsetzung und ist damit aus unserer Sicht sachgerecht. Dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können wir nicht zustimmen. Es liegen Verfassungsbeschwerden wohl vor und die Bundesregierung hat in einem Verfahren erklärt, dass es weder aus verfassungsgerichtlichen noch aus europarechtlichen Vorgaben zwingend geboten ist. Ich denke, wir sollten die Verfahren abwarten. Für uns ist der von der Bundesregierung vorgegebene Rechtsweg bindend und an den werden wir uns auch halten. Deswegen für die CDU-Fraktion noch einmal Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

(Abg. Dr. Pidde)

Danke, Herr Abgeordneter Dr. Zeh. Es liegt mir keine Redemeldung weiter vor. Doch, für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Voß.

Frau Präsidentin, schönen Dank. Ich denke, ich brauche den Antrag nicht weiter zu erläutern, aber zum Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN möchte ich doch etwas sagen. Es ist so, dass es aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an die nationalen Gerichte delegiert worden ist, diesen Termin zu bestimmen, ab wann die Rückwirkung eintritt. Es gibt also keine rechtliche Verpflichtung. Diese Delegierung an die nationalen Gerichte wurde ausgefüllt durch das Bundesverfassungsgericht mit der Festlegung Juli 2009. Insofern haben das Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht diesen Rahmen des EuGH ausgefüllt und ihre Arbeit gemacht. In der Tat gibt es weitere Verfassungsbeschwerden. Ich plädiere auch dafür, dass der Änderungsantrag nicht angenommen wird, sondern dass das Gesetz so in den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen dann angenommen wird. Schönen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Minister. Ich habe jetzt niemanden mehr auf meiner Rednerliste, das heißt, wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst ab über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3285. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Die kommen aus der FDP. Damit ist der Änderungsantrag nicht angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/3263. Wer das unter Berücksichtigung des eben stattgefundenen Abstimmungsverhältnisses für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen FDP, CDU, SPD und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/2870 in zweiter Beratung. Ich frage Sie, wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um sein

Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP, CDU, SPD und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt, sich von seinem Platz zu erheben. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Die bitte ich, sich jetzt zu erheben. Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Dann bitte ich, sich jetzt zu erheben. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen worden. Vielen Dank. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2980 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/3294

ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat der Abgeordnete Kellner für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf über kommunale Wahlbeamte steht heute zum zweiten Mal auf der Tagesordnung. Ich kann es auch relativ kurz machen. Wir hatten in der letzten Beratung im letzten Plenum dazu schon ausführlich Stellung genommen. Aus unserer Sicht hat sich diesbezüglich nichts geändert.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wie auch?)

Die kommunalen Wahlbeamten sind uns nach wie vor sehr wichtig und im letzten Plenum wurde hierzu auch eine ganze Reihe aufgelistet, was kommunale Wahlbeamte alles zu tun haben, welche Verantwortung sie haben, welche Verpflichtungen sie auch haben. Ich denke, dass aus diesem Grund die Attraktivität dieses Postens nicht zuletzt auch über die Versorgungsansprüche, Versorgungssicherheit mit zu regeln ist. Was die neue Regelung anbelangt, so würde diese das Amt erheblich einschränken bzw. unattraktiver machen, was unserer Ansicht nach nicht im Interesse dieses Amtes sein kann. Denn wir streben an, dass wir gerade für kommunale Wahlbeamte nur die Besten haben wol

len. Ich denke, an dieser Stelle ist es auch besonders wichtig, dass wir die Besten hierzu gewinnen. Ich denke, das ist im öffentlichen Bereich nicht anders als im privaten.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: At- traktivität durch Pensionsversprechungen? Fraglich!)

Da will ich auch erinnern, Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen oder größer und das sind ja Kommunen bei uns mittlerweile als Arbeitgeber über viele Beschäftigte, manche Städte viele Hundert Beschäftigte, Landkreise sowieso, ich denke, an dieser Stelle sieht man auch, welche Verantwortung im öffentlichen Bereich mit dem kommunalen Amt verbunden ist und gleichgesetzt werden kann mit Geschäftsführern in der freien Wirtschaft. Auch diese haben einen Anspruch auf entsprechende Versorgung nach dem Ausscheiden. Ich denke, das sollten wir mit berücksichtigen. Deswegen ist aus unserer Sicht an der Stelle kein Handlungsbedarf gegeben.

Was die Rücknahme anbelangt, was auch mit angebracht wurde, dass der kommunale Wahlbeamte nach seinem Ausscheiden zurückgeht an den Arbeitsplatz, den er vorher hatte, zu seinem Dienstherrn oder in die Privatwirtschaft, das halten wir auch für völlig ungeeignet, denn der private wie auch der öffentliche Dienstherr braucht Planungssicherheit. Wenn ein kommunaler Wahlbeamter also das Amt antritt, in der Regel 6 Jahre, es können 12 werden, es können 18 werden, das ist recht unterschiedlich, je nachdem wie der Wählerwille entscheidet, müsste diese Stelle schlichtweg unbesetzt bleiben oder man müsste sie zeitweise besetzen und eine Befristung auf 6 Jahre, 12 oder 18 Jahre ist, denke ich mir, nicht möglich und es würde die Planungssicherheit in den einzelnen Unternehmen letztendlich konterkarieren.

Meine Damen und Herren, ich denke, dass es genügend Argumente gibt, dass kommunale Wahlbeamte nach ihrem Ausscheiden auch ordentlich versorgt werden, weil die Lebensplanung doch erheblich eingeschränkt wird. Das geht bis hin zu Familien, wenn man letztendlich Wohnorte wechselt. Also auch hier muss eine relative Sicherheit da sein in der Lebensplanung und deswegen lehnen wir den Antrag wie auch den Änderungsantrag als CDUFraktion ab. Ich denke, wir brauchen keine Regelung an der Stelle und wir sind nach wie vor daran interessiert, dass das Amt attraktiv bleibt und dadurch auch mit Personen besetzt wird, die dieser Aufgabe gerecht werden können. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kellner. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Bergner für die FDPFraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute erneut über den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte. Ich hätte - und das habe ich auch schon gesagt - den Entwurf gerne einmal im Ausschuss diskutiert,

(Beifall DIE LINKE)