Protokoll der Sitzung vom 16.09.2011

(Minister Reinholz)

zierten Ablagerung gipshaltiger Abfälle erhebliche Einnahmen generierten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Erlasses und wann werden die Betriebsplanzulassungen der Nordthüringer Kalihalden angepasst sein?

2. In welchem Umfang wurden in den vergangenen Jahren gipshaltige Abfälle und REA-Gipse zur Haldenrekultivierung an den Standorten Bleicherode, Sollstedt, Menteroda und Roßleben eingesetzt (bit- te die jeweilige Gesamtmenge für den Zeit- raum 2000 bis 2010 angeben)?

3. Wie hoch wird die Recyclingfähigkeit der bisher deponierten bzw. in der Haldenrekultivierung eingesetzten gipshaltigen Abfälle eingeschätzt?

4. Was müsste getan werden, um attraktive Recyclingsysteme für gipshaltige Abfälle zu installieren, welchen Beitrag könnte der Freistaat Thüringen dazu leisten und sind Thüringer Firmen bekannt, die sich mit dem Recycling gipshaltiger Abfälle beschäftigen?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Reinholz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In Umsetzung des Erlasses vom 26.11.2010 hat das Thüringer Landesbergamt im März bzw. April dieses Jahres nach Anhörung der Kalihaldenbetreiber die betreffenden fünf Betriebsplanzulassungen zur Kalihaldenabdeckung angepasst, das heißt, Gipsabfälle sind nicht mehr Bestandteile der Betriebsplanzulassung. Gegen diese Verwaltungsakte wurden seitens der Unternehmer Rechtsmittel eingelegt. Die Verfahren sind anhängig.

Zu Frage 2: In den Jahren 2000 bis 2004 war der Anteil von Gipsabfällen zur Haldenrekultivierung noch von sehr geringer Bedeutung. Erst ab 2005 ist eine signifikante Zunahme der Gipsabfälle festzustellen.

Herr Adams, Ihr Einverständnis voraussetzend würde ich Ihnen die Tabelle zuspielen, sonst müsste ich jetzt 36 Zahlen vorlesen und Sie sie mitschreiben, ich glaube, das muss nicht sein.

Zu Frage 3: Den Literaturangaben und Erfahrungen aus mehreren EU-Ländern zufolge können sortenreine Gipsabfälle vom Grundsatz her zu nahezu 100 Prozent beliebig oft verwendet werden.

Zu Frage 4: Im Kontext zur Antwort der Frage 3 ist die Beantwortung auf diese Frage dann auch zu sehen. Mit der Thematik Gipsrecycling befasst sich eine vom bayerischen Landesamt für Umwelt erarbeitete Broschüre. Darin wird dargestellt, dass es bis auf eine innerbetriebliche Kreislaufführung von Produktionsabfällen bei der Gipskartonherstellung und dem Recycling von Verschnitten aus Neubaumaßnahmen in Deutschland noch kein industrielles Recycling gibt und erst Rücknahmekonzepte in Planung seien. Es sind keine Thüringer Firmen bekannt, die sich mit dem Recycling von Gipsabfällen beschäftigen. Die Zukunft des Recyclings von Gipsabfällen hängt wesentlich von der Wirtschaftlichkeit der Verfahren im Vergleich zu alternativen Entsorgungsmöglichkeiten ab. Indem in Thüringen künftig keine Gipsabfälle mehr zur Rekultivierung von Kalihalden eingesetzt werden können, besteht darin auch ein stärkerer Anreiz für Recyclingbestrebungen. Ich bin optimistisch, dass sich in der nächsten Zeit auch in Deutschland entsprechende Technologien zum Gipsrecycling etablieren werden. Einen Beitrag Thüringens erkenne ich dabei gegenwärtig allerdings nicht.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kummer.

Zuerst eine Bitte, Herr Minister, wenn Sie denn die Tabelle zuspielen, dass Sie das über die öffentliche Stelle im Haus zuspielen.

Natürlich, selbstverständlich.

Sie sind eben auf die höhere Recyclingquote, die man sich aus dem Verbot des Einlagerns auf Halden erhofft, eingegangen. Gab es denn noch andere Gründe, warum der Gips nicht mehr auf Halden zum Abdecken gebracht werden soll? Wir haben neulich in der Ausschuss-Sitzung von Kali + Salz gehört, Gips ist gegenüber Salzlaugen nicht löslich. Man verwendet es an anderen Stellen sogar, um Salzgebirge abzudichten. Was ist der fachliche Hintergrund, dass der Gips nicht mehr aufgebracht werden soll?

(Abg. Adams)

Ich habe nicht gesagt, dass wir davon ausgehen, dass sich das verstärkt, weil wir es damit erzwingen, sondern ich gehe davon aus, dass man, wenn man es nicht mehr erlaubt, automatisch nach anderen Alternativen suchen wird. Hintergrund des ganzen Verfahrens ist auch eine Anmahnung der Europäischen Union, die sich da sehr stark in das Geschäft eingebracht und gefragt hat, wozu bringt ihr Gips zur Rekultivierung von Kalihalden auf, die sind eigentlich nicht dafür gedacht, es gibt Möglichkeiten des Recyclings. Das resultiert aus einem möglichen Recyclingverfahren in Dänemark.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis möchte ich zwei Fragen stellen. Eine Frage zur Wirtschaftlichkeit: Ist es aus Ihrer Sicht nicht auch so, dass die Wirtschaftlichkeit des Recyclings erheblich davon abhängig ist, wie leicht nicht recycelter Gips zur Verfügung steht? Wäre es nicht in dem Zusammenhang sehr günstig für Thüringen, wenn der Südharz geschont werden könnte?

2. Sieht das Umweltministerium nicht auch große Potenziale, wenn wir ein solches Recyclingsystem mit einem REA-Gipshersteller hier in Thüringen ansiedeln könnten?

Herr Adams, die Fragen kann man zusammenhängend beantworten. Natürlich wäre es günstig, wenn wir Recyclingunternehmen in Thüringen hätten, die sich mit dem Thema befassen, weil wir dann das ganze Thema Kalihalden auch nicht hätten. Aber das Thema Südharz können Sie, glaube ich, schlecht mit REA-Gips in Verbindung bringen. Da ein Großteil dessen, was im Südharz an Gips abgebaut wird, hochwertiger Gips ist, der z.B. für Implantate, für Gebissabformung verwendet wird, das können Sie nicht mit jedem REA-Gips machen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3272.

Herzlichen Dank.

Katastrophenschutz in Eisenach

In einem Schreiben an den Eisenacher Oberbürgermeister fordert das Innenministerium die ohnehin in finanzieller Notlage befindliche Stadt Eisenach auf, 21 weitere Fahrzeuge für den Katastrophenschutz anzuschaffen, entsprechend den Vorgaben der Katastrophenschutzverordnung des Freistaats.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Stadt schon seit 1998 erfolgreich und vertraglich vereinbart mit dem Wartburgkreis zusammenarbeitet, folglich hier nun Fahrzeuge doppelt angeschafft werden sollen?

2. Nach Berechnungen der Stadt soll es sich dabei um eine Investition von 3,76 Mio. € handeln und weitere rund 2 Mio. €, um ordentliche Unterstellmöglichkeiten für die neuen Fahrzeuge zu schaffen. Wie will die Landesregierung die Stadt finanziell in die Lage versetzen, diese Fahrzeuge anzuschaffen?

3. Wie will die Landesregierung die Stadt Eisenach dabei unterstützen, die nötigen ehrenamtlichen Helfer, die als Besatzung der Fahrzeuge nötig wären, zu finden und deren Ausbildung zu finanzieren?

4. An welche Städte oder Landkreise ergingen ähnliche Aufforderungen?

Für die Landesregierung antwortet der Innenminister Herr Geibert.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf wie folgt:

Zu Frage 1: Die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis haben im Dezember 1997 eine Zweckvereinbarung zur Zusammenarbeit im Katastrophenschutz abgeschlossen. Damals war der Katastrophenschutz eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. Die Aufgabenträger haben ihr Gefahrenabwehrpotenzial im Wesentlichen selbst bestimmt. In den vergangenen 15 Jahren hat sich die Sicherheitslage wesentlich verändert. Unter anderem deshalb wurde der Katastrophenschutz zum 1. Januar 2008 in den übertragenen Wirkungskreis überführt. Das Land hat damit mehr Verantwortung übernommen. Mit der Thüringer Katastrophenschutzverordnung wurden erstmals landesweit einheitliche Mindeststandards für die Aufgabenerfüllung im Katastrophenschutz festgelegt. Bei einer Katastrophe sind die Kräfte einer Gebietskörperschaft allein und regelmäßig überfordert. Deshalb muss eine betroffene untere Katastrophenschutzbehörde schnell

und planbar mit Kräften anderer Gebietskörperschaften unterstützt werden können. Nur so kann die Gefahr bewältigt werden. Nach dem Solidarprinzip halten dafür alle gemeinsam das vor, was die Möglichkeiten des Einzelnen übersteigen würde. Idealerweise kann so jeder jede Lage mit vereinten Kräften bewältigen. Auf dieser Basis sollte die bewährte Zusammenarbeit mit dem Wartburgkreis fortgeführt werden. Das kann auch bedeuten, dass der stärkere Partner dabei einen größeren Anteil übernimmt. Dies sollte jedoch nicht dazu führen, dass der Mindeststandard nach der Thüringer Katastrophenschutzverordnung noch einmal halbiert wird. Damit würde man den Anforderungen im Katastrophenschutz nicht gerecht.

Zu Frage 2: Zunächst möchte ich klarstellen, dass das Thüringer Innenministerium die Stadt Eisenach nicht zum Kauf von 21 Fahrzeugen aufgefordert hat. Katastrophenschutz ist auch eine organisatorische Aufgabe. Statt eines Neukaufs fehlender Fahrzeuge besteht beispielsweise die Möglichkeit, Fahrzeuge des Bundes oder der privaten Hilfsorganisationen sowie Feuerwehrfahrzeuge anderer Träger anzurechnen und einzuplanen. Über die Auftragskostenpauschale stattet das Land die unteren Katastrophenschutzbehörden mit angemessenen Mitteln für die Aufgabenerfüllung aus. Damit ist die Erwartung verbunden, dass dieses Geld tatsächlich für den Katastrophenschutz verwendet wird. Seit dem Wechsel vom eigenen zum übertragenen Wirkungskreis zum 1. Januar 2008 hat das Land der Stadt Eisenach allein bis 2010 - also dieses Jahr noch gar nicht eingerechnet - ca. 737.000 € für den Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt. Nach eigenen Angaben wurden jedoch bislang weniger als 10 Prozent, ganze 73.000 €, dieser Mittel investiv verwendet. Ebenfalls nicht richtig ist, dass rund 2 Mio. € für die Unterbringung der Fahrzeuge erforderlich seien. Bemessungsgrundlage für die Kosten der Unterbringung von Katastrophenschutzfahrzeugen ist bundesweit seit Jahrzehnten nicht der Neubau von Stellplätzen, sondern vielmehr die Garagenmiete nebst Betriebskosten. Diese Mietpauschale ist in der Auftragskostenpauschale bereits enthalten. Allerdings stellt die Stadt Eisenach selbst den privaten Hilfsorganisationen nur rund ein Drittel dieser Mietpauschale zur Verfügung.

Zu Frage 3: Ehrenamtlicher Nachwuchs muss in erster Linie durch die jeweilige Organisation vor Ort geworben, motiviert und gebunden werden. Die Landesregierung fördert das Ehrenamt im Brandund Katastrophenschutz bereits jetzt in vielfältiger Weise. Für den Bereich der Feuerwehren sind beispielhaft die Absenkung des Eintrittsalters bei der Jugendfeuerwehr, die Förderung eines Bildungsund Jugendreferenten beim Thüringer Feuerwehrverband sowie die Pauschalförderung der Jugendarbeit zu nennen. Darüber hinaus gewährt das Land den privaten Hilfsorganisationen Zuwendun

gen für deren Mitwirkung im Katastrophenschutz. Katastrophenschutzauszeichnung sowie die stärkere Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz, die mit der Änderung des Rettungsdienstgesetzes angestrebt wird, dienen nicht zuletzt auch einer Förderung des Ehrenamts im Katastrophenschutz. Konkrete Initiativen können zudem über die Thüringer Ehrenamtsstiftung gefördert werden. Außerdem sind die Kosten der katastrophenschutzspezifischen Ausbildung am Standort in der Auftragskostenpauschale enthalten. Darüber hinaus finanziert das Land die Lehrgänge der Einsatzkräfte im Katastrophenschutz, eine Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz sowie an der anerkannten Aus- und Fortbildungseinrichtung des DRK-Bildungswerkes in Bodenstein.

Zu Frage 4: Katastrophenschutz ist Vorsorge für den Schutz der Bevölkerung. Es ist die gesetzliche Verpflichtung aller Katastrophenschutzbehörden, dafür zu sorgen, dass die notwendige Mindestausstattung nach der Thüringer Katastrophenschutzverordnung bereitsteht. Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Herzlichen Dank. Habe ich Sie richtig verstanden mit Ihren Ausführungen, ich glaube zu Punkt 2, dass ein Gesamtkonzept existieren muss, wo auch durchaus die Fahrzeuge des THW und alles mit angerechnet wird, die Stadt Ihnen das jetzt entsprechend auflisten muss, was insgesamt vorhanden ist und es dann durchaus sein kann, dass der Bestand in Eisenach schon ausreichend ist?

Ob der Bestand in Eisenach ausreichend ist, weiß ich nicht. Aber es ist möglich, dass Fahrzeuge von anderen Hilfsträgern, rote oder auch weiße, angerechnet werden können. Das muss die Stadt entsprechend prüfen, Vereinbarungen mit dem Hilfsträger treffen und das zur Genehmigung dem Landesverwaltungsamt vorlegen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kummer.

Könnte die Stadt Suhl dann in dem Zusammenhang über eine Zweckvereinbarung auch Fahrzeuge, die in Zella-Mehlis vorhanden sind, anrechnen lassen?

(Minister Geibert)

Das ist denkbar.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete König.

Herr Geibert, Sie haben völlig zu Recht erklärt, dass es u.a. eine pauschale Unterstützung im Jugendbereich gibt. Damit meinen Sie sicherlich die Richtlinie örtliche Jugendförderung. Meine Frage: Welche Varianten gibt es denn für die Stadt Eisenach, die ja finanziell sehr schwierig dasteht, das im nächsten Jahr noch zu bekommen, wenn sie die 40 Prozent Eigenanteil nicht mehr leisten kann?

Dann muss die Stadt Eisenach die korrekten Prioritäten setzen bei der Haushaltsplanung.